Feuerwehrzufahrt und Abstände

Guten Tag Ihr lieben,

als ich heute Mittag meine Jungs zum Fussball gebracht habe, standen zwei Leute vom Ordnungsamt vor meinem Auto und Fotografierten es fleißig und haben sich mein Nummernschild notiert. Auf nachfragen warum Sie das machen, antwortete man mir, dass ich in einer Feuerwehrzufahrt parke. Auf meine Nachfrage wie denn der Mindestabstand ist, an den ich mich halten muss damit ich dort auch parken darf, wurde ich nur doof angeguckt und die beiden Herren verschwanden in Ihrem Auto.

Ich habe euch eine Zeichnung gemacht, ist zwar nicht die beste aber es erklärt die örtlichen Gegebenheiten. Also ich stand wie auf der Zeichnung mind. 15 Meter vor dem Schild auf der linken Seite. Zu den Parkbuchten war genug platz dass man dort ungehindert ein und ausfahren konnte.

Die Frage ist, wie weit darf ich vor dem Schild parken ohne dass man mir was kann?! Auf dem Schild ist kein Siegel der Stadt oder sonstiges. Auch ist dort nirgends dieses Rot umrandetet Schild angebracht wo in dicken schwarzen Buchstaben "Feuerwehrzufahrt" drauf steht.

Ist ist auch Parkverbotschild aufgestellt, dass es unterbietet auf der linken Seite zu parken.

Zeichnung
Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von marapale


Leider blieb mir auch nicht viel Zeit um mit Ihnen zu diskutieren da ich wie erwähnt zum Fussball musste.

DAS ist die Aussage die MIR den Kamm schwillen lässt. So was hört meine Schwester täglich, weil sie wegen Falschparkern vor der Schule (Eltern die eben Ihre Kinder in die Schule bringen MÜSSEN) mit ihrem Schulbus nicht halten kann und dann von Anwohner angepfiffen wird.

Du MUSSTEST zum Fußball ... und das setzt denn automatisch alle Regeln außer Betrieb, nebst Behinderung der Feuerwehr- und Rettungszufahrt? Was wäre, wenn du in einer zugeparkten Straße wohnen würdest und der Rettungsdienst oder die Feuerwehr käme nicht schnell genug durch oder würde behindert? Du oder Angehörige kämen dadurch zu Schaden oder gar ums Leben. Würdest du dem Falschparker, der unbedingt zum Fußball MUSSTE noch einen Orden verleihen?
Denk mal drüber nach ...
Ob du an der Stelle PARKEN durftest, kann ich nicht beurteilen, würde allerdings eher NEIN sagen, weil du entgegen der Fahrtrichtung parkst. Das alleine koste bereits ein Ticket.
Sei froh, falls du wirklich die Feuerwehrzufahrt blockiert hättest, wie der SKODA, dass du nicht abgeschleppt wurdest. Das geht in solchen Fällen ganz fix.
Trotz allem wünsche ich dir heil aus der Sache raus zu kommen. Aber ... BITTE ... lass in Zukunft die Sprüche ... ich MUSSTE ... zum Fußball, in der Nase bohren, pinkeln, in deinem eigene Interesse. Sag' statt dessen, ich WOLLTE zum Fußball ... Merkst du den kleinen aber feinen Unterschied? Du MUSST mal sterben ... irgendwann 😛

88 weitere Antworten
88 Antworten

Zitat:

@Monosde schrieb am 21. März 2018 um 11:17:01 Uhr:


Auch wenn der Hausbesitzer sich nicht behindert fühlt? Die Feuerwehrzufahrt (rechts) besteht erst seit 4 Monaten. Vorher gab es nie Probleme. Auf dem Knöllchen steht auch parken vor der Einfahrt, was aber nicht stimmt. Ich stehe meines Erachtens daneben und nicht davor. Wenn die Feuerwehr nicht an dem Auto vorbeikommt, kommt sie auch nicht durch die Feuerwehreinfahrt.

Weis das der Knöllchenverteiler ob der Hausbesitzer sich nicht behindert fühlt?

Die „Politessen“ wissen es mittlerweile, nicht aber die Schutzpolizisten die durch die Gegend fahren

Zitat:

@Monosde schrieb am 21. März 2018 um 11:17:01 Uhr:


Auch wenn der Hausbesitzer sich nicht behindert fühlt? Die Feuerwehrzufahrt (rechts) besteht erst seit 4 Monaten. Vorher gab es nie Probleme. Auf dem Knöllchen steht auch parken vor der Einfahrt, was aber nicht stimmt. Ich stehe meines Erachtens daneben und nicht davor. Wenn die Feuerwehr nicht an dem Auto vorbeikommt, kommt sie auch nicht durch die Feuerwehreinfahrt.

Dann wird Dir somit nicht "Parken vor einer Feuerwehrzufahrt" vorgeworfen, sondern "Parken vor einer Einfahrt"
Wenn sich dein Hausbesitzer dadurch nicht gestört fühlt, daß Du vor seiner Einfahrt stehst gebe den Verstoß einfach nicht zu und spreche dich mit deinem Hausbesitzer ab.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. März 2018 um 11:20:50 Uhr:



Zitat:

@Monosde schrieb am 21. März 2018 um 11:17:01 Uhr:


Auch wenn der Hausbesitzer sich nicht behindert fühlt? Die Feuerwehrzufahrt (rechts) besteht erst seit 4 Monaten. Vorher gab es nie Probleme. Auf dem Knöllchen steht auch parken vor der Einfahrt, was aber nicht stimmt. Ich stehe meines Erachtens daneben und nicht davor. Wenn die Feuerwehr nicht an dem Auto vorbeikommt, kommt sie auch nicht durch die Feuerwehreinfahrt.

Weis das der Knöllchenverteiler ob der Hausbesitzer sich nicht behindert fühlt?

Dann schreibt man dazu eine Zeile und schon wird der Kram eingestellt.

Ähnliche Themen

Zitat:

@Monosde schrieb am 20. März 2018 um 21:16:33 Uhr:


Hallo, ich habe für folgendes parken (vor unserer Hauseinfahrt und neben einer Feuerwehrzufahrt) ein Knöllchen über 35 € bekommen. Wie man auf dem Foto sieht ist die Zufahrt zur Feuerwehrzufahrt wesentlich breiter als die eigentliche Torzufahrt.
Macht es aus eurer Sicht Sinn hier einen Einspruch einzulegen?

Wie soll denn da bitte 'ne Drehleiter, 'nen Löschzug oder auch nur ein kleines MLF/LF8 rum kommen???

Und dann noch Einspruch einlegen? Manchmal muß man sich echt fragen ...?

Gruß Metalhead

Ich habe noch nie Feuerwehr und andere Rettungskräfte mit ihren Fahrzeugen unmittelbar am brennenden Objekt stehen sehen. Der freie Raum wird jedoch trotzdem benötigt. Wer bei der Fw. ist oder war wird mir das bestimmt bestätigen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. März 2018 um 12:01:23 Uhr:


Ich habe noch nie Feuerwehr und andere Rettungskräfte mit ihren Fahrzeugen unmittelbar am brennenden Objekt stehen sehen.

Richtig, aber wenn dahinter nicht noch ein Haus wäre, wäre da doch keine Feuerwehrzufahrt.

Gruß Metalhead

Jeder der ein Haus oder Wohnung vermietet muß seit geraumer Zeit Brandschutzauflagen erfüllen. Das fängt beim Rauchmelder an bis je nach Objekt zur Feuerwehrzufahrt. Inwieweit eine Feuerwehrzufahrt zu gestalten ist bestimmt die Komune mit Absprache der Feuerwehr oder Ordnungsamt.

Zitat:

@Monosde schrieb am 21. März 2018 um 11:17:01 Uhr:


Auch wenn der Hausbesitzer sich nicht behindert fühlt? Die Feuerwehrzufahrt (rechts) besteht erst seit 4 Monaten. Vorher gab es nie Probleme. Auf dem Knöllchen steht auch parken vor der Einfahrt, was aber nicht stimmt. Ich stehe meines Erachtens daneben und nicht davor. Wenn die Feuerwehr nicht an dem Auto vorbeikommt, kommt sie auch nicht durch die Feuerwehreinfahrt. Die Einfahrt führt meines Wissens in den Hinterhof des rechten Hauses. Bei uns führt nichts nach hinten, nur ein Fußweg. Das Einfahrt freihalten Schild gehört auch dem Nachbarhaus (rechts). Der Hausbesitzer ist wie der Typ mit den Kirschen aus der alten Allianz Werbung.

Ich gehe davon aus das der Vorwurf nicht Bezug zur Feuerwehrzufahrt nimmt. In der Regel wird bei parken in Feuerwehrzufahrten gar nicht lange gefackelt und, zum Glück, umgehend abgeschleppt.

Dennoch wäre ich persönlich, an der Stelle, mit dem Parken eh vorsichtig. Denn, siehe oben, 5 cm mal verschätzt und die Kiste kannst im Autohof abholen.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. März 2018 um 12:1:23 Uhr:


Ich habe noch nie Feuerwehr und andere Rettungskräfte mit ihren Fahrzeugen unmittelbar am brennenden Objekt stehen sehen. Der freie Raum wird jedoch trotzdem benötigt. Wer bei der Fw. ist oder war wird mir das bestimmt bestätigen.

Hust...

Drehleiter.

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. März 2018 um 13:48:52 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. März 2018 um 12:1:23 Uhr:


Ich habe noch nie Feuerwehr und andere Rettungskräfte mit ihren Fahrzeugen unmittelbar am brennenden Objekt stehen sehen. Der freie Raum wird jedoch trotzdem benötigt. Wer bei der Fw. ist oder war wird mir das bestimmt bestätigen.

Hust...

Drehleiter.

Auch die Drehleiter steht mehr als 5m vom Objekt entfernt, schon in anbetracht etwaiger herabfallende brennende Gegenstände.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. März 2018 um 13:53:46 Uhr:


Auch die Drehleiter steht mehr als 5m vom Objekt entfernt, schon in anbetracht etwaiger herabfallende brennende Gegenstände.

Wenn ich an die Rückseite des gezeigten Gebäudes muss, fahre ich rückwärts in die Einfahrt, mit dem Drehkranz etwas über die Ecke hinaus und kann dann seitlich an die Fenster der Rückseite.

Ich habe meinen DLK-Maschinisten-Lehrgang 2004 gemacht. Und Du?

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. März 2018 um 13:58:48 Uhr:


Und Du?

MT-Fernstudium 😁

Gruß Metalhead

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 21. März 2018 um 13:58:48 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 21. März 2018 um 13:53:46 Uhr:


Auch die Drehleiter steht mehr als 5m vom Objekt entfernt, schon in anbetracht etwaiger herabfallende brennende Gegenstände.

Wenn ich an die Rückseite des gezeigten Gebäudes muss, fahre ich rückwärts in die Einfahrt, mit dem Drehkranz etwas über die Ecke hinaus und kann dann seitlich an die Fenster der Rückseite.

Ich habe meinen DLK-Maschinisten-Lehrgang 2004 gemacht. Und Du?

Wenn örtliche Situation es zulässt geb ich dir Recht.

Wie bereits erwähnt steht auf dem Zettel „parken vor einer Feuerwehreinfahrt“ und das stimmt meines Erachtens nicht. Die Einfahrt ist auf der vollen Breite zugänglich.
Aber Danke für die anregende Diskussion

Deine Antwort
Ähnliche Themen