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Feuerwehr Mettmann / SoSi zu laut (?)

Themenstarteram 22. Juli 2019 um 14:14

https://www.nw.de/.../...ohmails-weil-das-Martinshorn-zu-laut-ist.html

Hallo ihr lieben,

der eine oder andere wird es vielleicht anderweitig schon mitbekommen haben. Siehe Link.

Es beschweren sich tatsächlich Leute, dass die FW mit SoSi zum Einsatz ausfährt. So weit, so unschön.

Beim Lesen der diversen Kommentare auf der FB-Seite der FW Mettmann bin ich dann allerdings selbst ein wenig stutzig geworden.

Ein Kommentor, der lt. seines Profils selbst bei einer Berufsfeuerwehr tätig ist, behauptet, dass in den §§ 35/38 lediglich steht, dass die Kombination aus Licht/Ton lediglich für Wegerechte sorgt. Das stimmt soweit auch offenbar.

Viele Kommentatoren sind der Meinung, dass irgendwo (meistens wird auch hier 35/38 genannt) daraus hervorgehe, dass die Kombination Licht/Horn ständig laufen MÜSSE und lediglich auf Risiko des Fahrzeugführers auf "nur Licht" zurückgeschaltet würde.

So habe ich es in meinen eigenen Belehrungen zur SoSi-Nutzung auch mitbekommen. Ist denn wirklich nirgendwo wirklich SICHER festgelegt, ob die Kombination Licht/Horn die ganze Zeit an sein MUSS?

Denn wenn man das "nur" mittelbar über die Wegerechte (die es ja ohne die Kombination nicht gibt) herleiten könnte, gäbe es ja immer noch die Möglichkeit zu sagen, dass man unter gewissen Umständen das Horn sogar ausmachen MUSS - und damit hätten die Beschwerdeführer gewonnen.

Weiß da jemand mehr? Danke euch.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Caravan16V schrieb am 24. Juli 2019 um 11:04:43 Uhr:

Mir fällt auf, daß eigentlich nur die freiwilligen Feuerwehren das Horn komplett durchlaufen lassen.

EINSPRUCH ! :-) Also wir z.B. tun das in der Regel nicht. Bei 270-300 Einsätzen pro Jahr... da sind dir deine Ohren zu schade dafür als das das Ding z.B. auch mitten in der Nacht bei übersichtlicher Strecke dauernd laufen muss

Ansonsten ist es eben immer zweischneidig. Wenn ich privat unterwegs bin...und ich behaupte von mir durchaus speziell auch dahingehend ein sehr sensibles Ohr zu haben finde ich manchmal das die "Berufsretter" die Tröte mitunter auch viel zu spät anmachen. Wenn einer meint 20 Meter vor einer Kreuzung das Ding einzuschalten und sich dann mitunter wild im Fahrzeug fuchtelnd vermeintlich über andere Verkehrsteilnehmer beschwert weil sie es nicht oder zu spät wahrgenommen haben und das Wegerecht vielleicht nicht eingeräumt haben (weil sie vielleicht auch gar keine wirkliche Chance dazu gehabt haben) kann ich dann nur sagen: Selber schuld ! Da müssen wir auch bedenken dass eben, viele Verkehrsteilnehmer nun nicht täglich mit einem sich nähernden, kreuzenden oder was auch immer Einsatzfahrzeug zu tun haben, im ersten Moment regelrecht überfordert sind usw. Dann heißt es eben ggf. die Tröte auch früher einzuschalten, dann muss man auch nicht völlig unprofessionell rum gestikulieren und sich künstlich aufregen wenn man es quasi selbst verbockt hat.

Besonders leid tun mir fast die Kameraden von der Pol, zumindest in BW. Die neuen Tröten.... die hört man in einem halbwegs modernen Auto gar nicht mehr frühzeitig

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Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2019 um 10:46:48 Uhr:

 

Ja, das ist sowieso klar, aber wenn gegeben (und davon gehe ich einfach mal aus bis das Gegenteil bewiesen ist) ist die gesamte StVo für das Einsatzfahrzeug nicht mehr bindend.

.

Ganz so pauschal würde ich dem nicht zustimmen wollen.

Man denke an das Befahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Grundsätzlich möglich, kommt aber relativ selten vor. Anderes Bsp.: geschlossener Bahnübergang. Also nicht wegen Pille Palle.

Zitat:

@Golfschlosser schrieb am 2. August 2019 um 14:21:51 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2019 um 10:46:48 Uhr:

 

Ja, das ist sowieso klar, aber wenn gegeben (und davon gehe ich einfach mal aus bis das Gegenteil bewiesen ist) ist die gesamte StVo für das Einsatzfahrzeug nicht mehr bindend. [/quote

Ganz so pauschal würde ich dem nicht zustimmen wollen.

Man denke an das befahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Grundsätzlich möglich, kommt aber relativ selten vor. Anderes Bsp.: geschlossener Bahnübergang. Also nicht wegen Pille Palle.

Falls jemand glaubt, wegen § 35 Abs. 1 StVO bei einer Einsatzfahrt Kopf und Kragen sowie Leben und Gesundheit anderer gefährden zu dürfen, hilft ihm § 35 Abs. 8 StVO beim Nachdenken:

Zitat:

Die Sonderrechte dürfen nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung ausgeübt werden.

"Fast and furious" entfällt daher auch auf der Fahrt zum Großbrand. ;)

Grüße vom Ostelch

 

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2019 um 14:34:16 Uhr:

Falls jemand glaubt, wegen § 35 Abs. 1 StVO bei einer Einsatzfahrt Kopf und Kragen sowie Leben und Gesundheit anderer gefährden zu dürfen, hilft ihm § 35 Abs. 8 StVO beim Nachdenken:

Auch klar, Konsequenzen daraus erwachsen aber nicht mehr aus der StVO.

Zitat:

Man denke an das Befahren in entgegengesetzter Fahrtrichtung. Grundsätzlich möglich, kommt aber relativ selten vor.

Wo? Auf der Autobahn? Kommt absolut nie vor außer die ist dafür gesperrt worden (und wenn dann ist das kein Problem)

Zitat:

Anderes Bsp.: geschlossener Bahnübergang.

Hä?? Erstens kommst da sowieso nicht rüber und zweitens ist keiner sooo lebensmüde.

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 2. August 2019 um 15:11:08 Uhr:

 

Auch klar, Konsequenzen daraus erwachsen aber nicht mehr aus der StVO.

(...)

Gruß Metalhead

Doch. Nach TBNR 135000 "Sie übten das Sonderrecht nicht mit der gebührenden Rücksicht auf die öffentliche Sicherheit und Ordnung aus" ist ein Bußgeld von 25€ möglich.

So klar scheint mir das alles nicht zu sein, wenn ich sehe, wie oft hier die entscheidenden Einschränkungen zumindest nicht zitiert werden. ;)

Grüße vom Ostelch

Ihr kommt vom Thema ab. Die Leute sollen sich nicht so anstellen. Man hört das Martinshorn für ein paar Sekunden und dann ist wieder gut. Was soll der Aufstand?!

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2019 um 15:44:41 Uhr:

... ist ein Bußgeld von 25€ möglich.

:D:D:D:D:D:D Vermutlich nicht die Höchststrafe. ;)

Gruß Metalhead

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. August 2019 um 10:15:52 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2019 um 15:44:41 Uhr:

... ist ein Bußgeld von 25€ möglich.

:D:D:D:D:D:D Vermutlich nicht die Höchststrafe. ;)

Gruß Metalhead

Vermutlich nicht. Aber mehr nichts, wie du behauptet hattest. :D

 

Grüße vom Ostelch

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. August 2019 um 10:15:52 Uhr:

Zitat:

@Ostelch schrieb am 2. August 2019 um 15:44:41 Uhr:

... ist ein Bußgeld von 25€ möglich.

:D:D:D:D:D:D Vermutlich nicht die Höchststrafe. ;)

Stimmt.

Gerichte urteilen dann üblicherweise, dass eine Überschreitung in dem gegebenen Ausmaß nicht geboten war. Dann ist plötzlich das Privileg des §35(1) weg und der eigentliche Verstoß steht wieder im Raum.

Vom Verordnungsgeber vermutlich so nicht gewollt, aber die Katalogstrafe von 25€ passt einfach nicht zu jeder unangemessenen Überschreitung, durch die dann die Verkehrssicherheit übermäßig beeinträchtigt wurde...

 

Zitat:

@hk_do schrieb am 3. August 2019 um 23:43:52 Uhr:

Zitat:

@metalhead79 schrieb am 3. August 2019 um 10:15:52 Uhr:

 

:D:D:D:D:D:D Vermutlich nicht die Höchststrafe. ;)

Stimmt.

Gerichte urteilen dann üblicherweise, dass eine Überschreitung in dem gegebenen Ausmaß nicht geboten war. Dann ist plötzlich das Privileg des §35(1) weg und der eigentliche Verstoß steht wieder im Raum.

Vom Verordnungsgeber vermutlich so nicht gewollt, aber die Katalogstrafe von 25€ passt einfach nicht zu jeder unangemessenen Überschreitung, durch die dann die Verkehrssicherheit übermäßig beeinträchtigt wurde...

Wie auch immer. Man kann sich eben nicht einfach auf §35 I StVO berufen und glauben, dann könnte man machen, was man wollte, weil es dafür keine Sanktionen gäbe.

 

Grüße vom Ostelch

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