Feuerwehr Dachaufsetzer

Audi A2 8Z

Hallo A2ler,

ich habe ein Problem, ich bin mitglied einer Feuerwehr, bei Einsätzen ist es bei uns üblich, dass wir auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus unsere Privat PKWs mit Dachaufsetzern makieren...
Wie ihr wahrscheinlich alle wisst, ist der A2 aus Alu.
Dadurch hebt der magnetische Dachaufsetzer nicht.
Wer kann mir weiterhelfen? gibt es vielleicht so eine art magnetfolie, die ich auf das Dach kleben kann oder ähnliches??

schon mal danke...

Christian

31 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


Wenn du schon schreibst, dass Schilder hinter der Sonnenblende die BE erlöschen lassen, dann begründe doch bitte mal aus dem § Sonderrechte, warum Feuerwehrleute die StVO ausser acht lassen dürfen, wenn sie zum Feuerwehrhaus fahren

die stvo hat damit nichts zu tun!

das erlöschen der be ergibt sich einzigst und alleine aus der stv

z

o.....

immer diese beiden dinge schön auseinanderhalten....ebenso wie sonderrechte und wegerechte!

Zitat:

Original geschrieben von userA2


Da ist dann aber garantiert im Protokoll vermerkt, wer wann Sonderrechte nutzen durfte..

im protokoll steht nicht, wer wann, sonderrechte nutzt, ebensowenig, wann sondersiganl genutzt wurde (rettungswagen ausgenommen, bei denen wird meist aufgezeichnet wann sosi verwendet wurde)....

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


die stvo hat damit nichts zu tun!
das erlöschen der be ergibt sich einzigst und alleine aus der stvzo.....
immer diese beiden dinge schön auseinanderhalten....ebenso wie sonderrechte und wegerechte!

Das die BE nichts mit der StVO zu tun hat, habe ich auch gar nicht sagen wollen.

Ich finde nur das du hier so eine Kleinigkeit ein Schild hinter die Sonnenblende zu klemmen so hoch aufhängst aber mit den Sonderrechten so um dich scheißt als wäre es gar nichts.

Übrigens gibt es in der StOV keinen § über Wegerechte...
Es soll kein Feuerwehrmann glauben, das er ungehindert über rote Lichtzeichenanlagen brettern darf, oder mit 100 km/h durch die Stadt, weil er ein Schild auf dem Dach hat.

Das wollte ich damit nur zum Ausdruck bringen.

Heiko

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


Es soll kein Feuerwehrmann glauben,

es hat schon seinen grund, warum die feuerwehr-schulen und lehrgansgleiter immer sagen, dass man NUR mit blaulicht UND martinshorn fahren sollte....

und im privat pkw, sich an die stvo halten sollte....

rein rechtlich gesehen, ist dem aber nicht so, und zu den von dir genanten übertertungen der stvo aber weder blaulicht noch martinshorn nötig....

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


Übrigens gibt es in der StOV keinen § über Wegerechte...

das umgangssprachliche wegerecht ist der

§38 Blaues Blinklicht und gelbes Blinklicht

, und wird durch martinshorn & blaulicht angekündigt, und sagt lediglich aus, dass die vorrausfahrenden platz machen sollen....

alles andere ist sonderrecht!
dazu zählt z.b.: parken in 2ter reihe, übertretung der höchst geschwindigkeit, fahren übe rote ampeln......

das dies ALLES aber NUR unter gebührender berückstichtigung sowie extremer vorsicht erfolgen sollte, setzt einem doch der klare menschenverstand vorraus?!

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


das dies ALLES aber NUR unter gebührender berückstichtigung sowie extremer vorsicht erfolgen sollte, setzt einem doch der klare menschenverstand vorraus?!

Das weißt du und das weiß ich, aber leider eine ganze Reihe von anderen Leuten nicht...

Heiko

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


Das weißt du und das weiß ich, aber leider eine ganze Reihe von anderen Leuten nicht...

und eben genau dies ist der grund, warum immer gesagt wird, NUR mit sondersignal (blaulciht UND martinshorn) und mit euren privat-fahrzeugen schonmal garnicht....

Sonderrechte werden uns im Einsatzfall zugesprochen und somit hab ich auch kein Problem über eine rote Ampel zu fahren wenn ich dabei niemanden gefährde! Schon oft genug getan!

Sobald man alarmiert wird und nicht mit Hilfe von Textmeldern erkennen kann warum man alarmiert wird, geht man vom schlimmsten aus und macht sich auf den Weg zum Gerätehaus. Bei der Feuerwehr darf das jeder Feuerwehrmann (personenbezogene Sonderrechte), nicht wie beim Rettungsdienst (fahrzeugbezogene Sonderrechte).

Und aus welcher Verordnung nimmst du diese Sonderrechte?
Ich bin ja u. a. auch Fahrlehrer, aber auf dem Gebiet sicher nicht so gebildet wie ein Feuerwehrmann. Über personenbezogenen Sonderrechte habe ich noch nie was gehört.

Heiko

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


Und aus welcher Verordnung nimmst du diese Sonderrechte?

StVO §35 Sonderrechte

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


aber auf dem Gebiet sicher nicht so gebildet wie ein Feuerwehrmann.

der "normale" feuerwehrmann bekommt auch nur eingebleut, wie bereits geschrieben...nur mit blaulicht und martinshorn, und im privat auto garnicht....dazu muss man sich schon etwas mit der marterie auseinandersetzen....

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


Über personenbezogenen Sonderrechte habe ich noch nie was gehört.

ums zu konkretisieren....der teufel steckt im detail....

dazu schaue man sich den §35 genauer an.....

Zitat:

(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.

damit sind die einzelnen personen bzw. angehörigen der bos-organisationen gemeint -> personenbezogenen sonderrechte

Zitat:

(5a) Fahrzeuge des Rettungsdienstes sind von den Vorschriften dieser Verordnung befreit, wenn höchste Eile geboten ist, um Menschenleben zu retten oder schwere gesundheitliche Schäden abzuwenden.

damit sind NUR die fahrzeuge gemeint -> fahrzeugbezogene sondererechte

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm


StVO §35 Sonderrechte

ums zu konkretisieren....der teufel steckt im detail....
dazu schaue man sich den §35 genauer an.....

damit sind die einzelnen personen bzw. angehörigen der bos-organisationen gemeint -> personenbezogenen sonderrechte

Gut, bis hier hin sagst du "einzelne Personen... gemeint". Wie haben das Sprichwort: Meinen tun alte Weiber". Woher nimmst du diese Weisheit. Es gibt ja ne Menge Durchführungsbestimmungen zur StVO. Ich kann da nichts finden, was schwarz auf weiß sagt, dass Feuerwehrleute in Privatfahrzeugen damit gemeint sind.

Heiko

Wie schon gesagt liegt der Teufel im Detail und ist auch teilweise interpretationssache. In Rheinland-Pfalz ist mir bisher kein Fall bekannt, wo ein Schaden der auf der Fahrt zum Gerätehaus passiert ist, der zum Nachteil des Feuerwehrmanns ausgelegt wurde solange er nicht grob fahrlässig handelt (z.B. Fahrt unter Alkohol).

Aber als Ausbilder in unserem Landkreis rate ich den angehenden Feuerwehrleuten auch immer vorsicht walten zu lassen.

Zitat:

Original geschrieben von Beilster


Wie schon gesagt liegt der Teufel im Detail und ist auch teilweise interpretationssache.

das ist keine interpretationssache, sondern zu 100% schwarz auf weiß in der stvo niedergeschrieben....

Zitat:

Original geschrieben von Beilster


In Rheinland-Pfalz ist mir bisher kein Fall bekannt, wo ein Schaden der auf der Fahrt zum Gerätehaus passiert ist, der zum Nachteil des Feuerwehrmanns ausgelegt wurde solange er nicht grob fahrlässig handelt (z.B. Fahrt unter Alkohol).

dies ist in ganz deutschland noch nicht vorgekommen, solange, wie du bereits gesagt hast, nicht grob fahrlässig gehandelt wurde....übrigends gillt dies nicht nur bei der anfahrt, sondern auch bei der fahrt mit dem einsatzfahrzeug unter verwendung von so-si....

Zitat:

Original geschrieben von hoTTing


Ich kann da nichts finden, was schwarz auf weiß sagt, dass Feuerwehrleute in Privatfahrzeugen damit gemeint sind.

gegenfrage: steht da was, dass feuerwehrleute in privatfahrzeugen keine sonderrechte haben? 😁

schwarz auf weiß, steht es in der stvo.....
und sobald der alarm am melder ankommt, und das ding losrappelt, befindet der feuerwehrmann sich in seiner einsatztätigkeit und genießt eben diese sonderrechte....

@MagirusDeutzUlm

Ich kann dir nicht ganz folgen. Du sagst das steht da schwarz auf weiß. Wenn du dich ein wenig in der StOV auskennst, was du ja scheinbar tust, dann weißt du, dass fast alles was da steht erst mal durch Gerichtsurteile und Durchführungsverordnungen festgeschrieben wird.

Da ich ja auch Klarheit in dieser Sache haben wollte, habe ich mal ein wenig rumgesucht und bin auf einen Artikel gestossen, wo genau das, was Beilster gesatg hat, bestätigt wird.

Es gibt keine Sonderrechte, und die Gerichte sehen das unterschiedlich:

Die Sonderrechte sind in § 35 der Straßenverkehrsordnung (StVO) geregelt. Diese
Sondervorschrift ist sehr eng auszulegen. Die Fahrt im Privatfahrzeug muss der
Erfüllung einer hoheitlichen Aufgabe dienen. Bereits das Vorliegen dieses
Tatbestandsmerkmals wird von einigen Gerichten rigoros abgelehnt, da nur der
Feuerwehreinsatz als hoheitliche Aufgabe gelte und die Fahrt zum Feuerwehrhaus nur
eine vorbereitende Tätigkeit sei. Nach § 35 Absatz 1 StVO muss die Inanspruchnahme
des Sonderrechts dringend geboten sein. Das heißt zum einen, dass der
„Sonderrechtsfahrer“ prüfen muss, dass es gerade auf ihn besonders ankommen wird,
zum anderen dass höchste Eile geboten ist.
Oft aber bringt das maßvolle Schnellerfahren nur wenige Sekunden. Ob der
Rechtfertigungsgrund dann vor Gericht Anerkennung finden wird, ist schon an diesen
Punkten unsicher. Wer sich darauf verlässt, geht ein hohes persönliches Risiko ein.
Dazu kann nicht geraten werden.
Bedenken Sie: Sie selbst müssen nach der Geschwindigkeitsüberschreitung mit allen
Konsequenzen leben. Das kann zum einen eine Verurteilung bezüglich zivilrechtlicher
und strafrechtlicher Haftung sein. Zum anderen können Versicherungen bei grob
verkehrswidrigem Verhalten Haftung und Schadensausgleich ablehnen.
Weitere Angaben hierzu finden sich in der FUK NEWS Ausgabe 01/2003, Seite 4/5.
© Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen Stand: Februar 2003

Heiko

Ein Seitenscheiben Halter mit Saugknopf für das Dach passt auch beim A2. Anstatt des Strob-Sondersignals kann man auch sonstwas montieren.
Beim A2 bekommt man die 100W Sirene kaum unter, zumindest so daß sie gut nach außen dringt. Die kompl Einheit (Blaulich+Sirene, (Saugknopf/SCheibenhalter incl Steuereinheit über Zig Anzünder) sieht affig auf dem A2 aus. (Für die jenigen, die BOS Freigabe haben)

Zitat:

Original geschrieben von -C-.


Für die jenigen, die BOS Freigabe haben

also für rund, ne handvoll personen je bundesland... 😉

€dit: von der bw gibts/gabs für die feldjäger schnellumrüstsätze....

Sonderrechte sind für die Berechtigten aufgrund hoheitlicher Aufgaben (§ 35 Abs. 1, 1a StVO) sowie für Truppen des Nordatlantikpakts nicht fahrzeuggebunden, sondern personengebunden: Sie dürfen Sonderrechte also auch in anderen Fahrzeugen, besonders Privatfahrzeugen, oder als Fußgänger nutzen. Dies gilt nicht für den Rettungsdienst, für Messfahrzeuge und für Straßenbau- und Reinigungsfahrzeuge, dort sind die Sonderrechte fahrzeuggebunden.

D.h. JEDER Feuerwehrmann KANN Sonderrechte auf dem Weg zum Gerätehaus warnehmen, muss es natürlich nicht.
Er darf bis max. 30 km/h schneller fahren (ab 30 ist es grob fahrlässig) sowie Rote Ampel vorsichtig und langsam überfahren (wie auch im Einsatzfahrzeug).
Dies wissen leider viel zu wenige Verkehrsteilnehmer in Deutschland, so dass die Gefahr für uns bei einem Einsatz doch enorm ist, einen Unfall zu erleiden.
Besonders in einigen Fällen kann man sich aufregen, da vor dir mit 40 km/h innerorts gefahren wird, ohne das man einen Grund hierfür erkennen kann.
Jedoch sind diese Leute hinterher diejenigen, die sich beschweren, wie lange doch die Feuerwehr gebraucht hat...
Aus diesem Grunde werden die Dachaufsetzer vielerorts von der Polizei toleriert!

Desweiteren gelten die Sonderrechte für die Feuerwehr nur wenn Menschenleben in Gefahr bzw. unmittelbare Gefahr für Sachgüter besteht, also z.B. nicht bei "Einsatz ohne Eile".
Sachgüter wurde in den letzten Jahren hinzugefügt, da man nicht unbedingt ab der Alarmierung weiß, wozu man gerufen wird, d.h. war es vor der Änderung eine Ölspur, so hätte man keine Sonderrechte gehabt.

Und als Letztes:
Die anderen Verkehrsteilnehmer sollen Platz machen, müssen es jedoch nicht.

Frohes neues Jahr

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