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Feuerwehr Dachaufsetzer

Audi A2 8Z

Hallo A2ler,
ich habe ein Problem, ich bin mitglied einer Feuerwehr, bei Einsätzen ist es bei uns üblich, dass wir auf der Anfahrt zum Feuerwehrhaus unsere Privat PKWs mit Dachaufsetzern makieren...
Wie ihr wahrscheinlich alle wisst, ist der A2 aus Alu.
Dadurch hebt der magnetische Dachaufsetzer nicht.
Wer kann mir weiterhelfen? gibt es vielleicht so eine art magnetfolie, die ich auf das Dach kleben kann oder ähnliches??
schon mal danke...
Christian

31 Antworten

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Sonderrechte im Privatwagen
nur ohne Gefährdung oder Behinderung Dritter!

Angehörigen Freiwilliger Feuerwehren stehen nach zwei Urteilen des Oberlandesgerichtes Stuttgart im Einsatzfalle gemäß § 35/ Abs. 1 StVO Sonderrechte mit dem privaten Pkw zu.
Die Ausübung der Sonderrechte ist nur unter gebührender Berücksichtigung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung möglich. Das Gericht hält allenfalls mäßige Geschwindigkeitsüberschreitungen für vertretbar, bei denen es zu keiner Gefährdung oder gar Schädigung Dritter kommt.
Folgerungen des LFV Bayern:
Sonderrechte stehen dem Feuerwehrmann bei Alarm auch im privaten Pkw zu, wenn die Voraussetzungen des § 35/ Abs. 1 StVO erfüllt sind, insbesondere:
Alarmierung der Feuerwehr zur Rettung von Menschen/ Tieren aus lebensbedrohlichen Lagen
Beim Einsatz ist es dringend geboten, zur Abwehr der Gefahr unter Missachtung der Regeln der StVO zum Feuerwehrhaus zu fahren, um den Einsatzerfolg nicht in Frage zu stellen (zeitlich)
Die Sonderrechte nach § 35/ Abs. 1 verpflichten andere Verkehrsteilnehmer nicht , dem Feuerwehrangehörigen Vorrechte einzuräumen (z. B. Vorfahrt), da diese Vorrechte lediglich Fahrzeugen mit Sondersignalen eingeräumt sind
Die Ausübung der Sonderrechte mit dem privaten Pkw endet da, wo andere Verkehrsteilnehmer in ihren Rechten eingeschränkt oder gar gefährdet oder geschädigt werden
Es ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die anderen Verkehrsteilnehmer auch bei angebrachten Hinweisschildern oder Dachaufsätzen am Fahrzeug nicht erkennen können, dass sich ein Feuerwehrangehöriger auf dem Weg zum Alarmplatz befindet. Es muss daher jederzeit damit gerechnet werden, dass diese auf ihre Rechte bestehen und unter Umständen gar nicht auf den Gedanken kommen, dass der Feuerwehrangehörige gerade Sonderrechte in Anspruch nimmt.
Zusammenfassung: Für die Fahrt mit dem Privatfahrzeug gelten im Vergleich zu den ohnehin strengen Regelungen bei einer Fahrt mit Signaleinrichtung noch weitergehende, strengere Anforderungen an Sorgfalt und Einstellung auf andere Verkehrsteilnehmer!
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Hallo!
Der Beitrag ist zwar schon etwas älter, aber ich habe da noch etwas Nützliches gefunden. Für Fahrzeuge mit Glas- oder Aludach, oder Besitzer die ihren Lack schützen wollen, gibt es seit neuerem eine Alternative: http://www.feuerwehr-schild.de
Viele Grüße

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