Fernlicht inkl NSW an - Legal?
Nabend,
hab mal ne Frage bezüglich der Lichthupe bzw. Fernlicht.
Ist es legal die NSW parallel mit nem Relais oder ähnlichem anzuschließen. Das heißt: wenn ich die Lichthupe betätigte leuchten die NSW auch mit bzw. wenn Fernlicht angeht leuchten die auch.
Technisch ist das sicherlich kein Problem aber wie ist mit der Optik und Rechtlich zu handhaben?
MFG Erich
23 Antworten
Hoppala, sorry, ich nehm alles zurück, Denkfehler meinerseits 😉
Ich bin im Anflug geistiger Umnachtung davon ausgegangen, das die beiden Zuleitungen zum Schalter nur dann Strom führen, wenn ich das jeweilige Licht schalten will. Das ist natürlich nicht so und von daher hat Daniel Recht, das würde so nicht funzen.
Ich nehm Alles zurück und behaupte das Gegenteil 😁
Grüße
Irgendwie bin ich gerade richtig im Grübeln, aber auf die Schnelle fällt mir keine Möglichkeit ein, dieses Fernlichtsignal, was man nach dem Fernlichthebel hat, auf desses Ursprung zu prüfen.
Somit kann man auch keine Schaltung realisieren, die nur bei Lichthupe die Nebelscheinwerfer zuschaltet, bei normalem Aufblendlicht aber nicht.
Sicher, man könnte im Hebel kleine Schalter verbauen, die quasi die Position dieses Hebels auswerten, aber das wäre etwas viel Aufwand wie ich finde 😉
Mit einfachen Mitteln wüßt ich jetzt nicht, wie man diese Unterscheidung vornehmen könnte, ergo hat man dieses Zusatzlicht der Nebelscheinwerfer immer, bei Lichthupe und Aufblendlicht.
Grüße
@ the_deity:
Ich habe doch schon beschrieben wie es geht. Du entfernst die alte Verkabelung am Schalter und "drehst ihn um." (also an den ehemaligen Ausgang die Spannungsversorgung und die ehemaligen Eingänge als Ausgänge benutzen.) Jetzt hast Du je nachdem, ob Du Lichthupe oder Fernlicht einschaltest 2 unterschieliche Signale, mit denen Du jeweils ein Relais schalten kannst, die dann die weitere Schaltung übernehmen.
Das ist ja auch fieses Cheating 😁 Ich bin in meinen Überlegungen davon ausgegangen, die eigentliche Verkabelung Original zu lassen, dann wird die Geschichte nämlich recht schwierig.
Aber warum schwer, wenns auch einfach geht, deine Variante ist natürlich sehr einfach und effektiv, hätte man durchaus drauf kommen können *grins*
Grüße
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Hey Daniel,das hört sich nciht schlecht an.
Was braucht man denn dann noch so für die Schaltungen?
Reichen da nicht einfach nur 2 Relais aus,um die jeweilige Signale weiter zu leiten?
@ Limo320:
So ganz spontan würde ich sagen, man benötigt ein Relais mit einem Schließer-Kontakt (der bei Fernlicht nur das Fernlicht-Relais einschaltet) und ein Relais mit 2 Schließern (das bei Lichthupe das Fernlichrelais und das NSW-Relais ansteuert) Ich muß mir aber die Schaltung nochmal genau ansehen, man muß nämlich wahrscheinlich noch etwas machen, um die Nebelschlußleuchte zu entkoppeln. Ist der Schalter dafür bei abgeschaltetem Licht nämlich eingeschaltet, so würden bei Lichthupe die Nebelschluleuchten mitleuchten und was wäre ja etwas dumm.
Zitat:
Original geschrieben von daniel.krueger
Habe mich mit dem Thema vor einiger Zeit auch schonmal intensiver beschäftigt, hatte das an meinem damaligen Golf 2 auch so, daß bei Lichthupe (und nur dann) neben dem Fernlicht auch die NSW angingen.
Eindeutig ist diese Frage in keinem Gesetz geregelt. Eine konkrete Schaltungsvorschrift, die das Zusammenschalten verbietet, gibt es meines Wissens nicht. Wie bereits geschrieben wurde, gibt es in der StVO aber Bestimmungen, wann mit NSW und mit Fernlicht gefahren werden darf. Daraus folgt, daß man bei zusammengeschalteten .....
und die neuen Daimler "mißbrauchen" die Nebelscheinwerfer auch mal eben als Kurvenlicht.Und da wird sogar nur 1 NSW beim Abbiegen zugeschaltet
@ E36 323i Coupe:
Das kannst Du nicht vergleichen. Die Mercedes-Scheinwerfer haben neben der Zulassung als NSW auch eine als Kurvenlicht, ist also ein ganz anderer Sachverhalt.