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Fernlicht auf der AB

Hi,
hab meinen Lappen jetzt noch nicht wirklich lange 😉 aber mir brennt die Frage wirklich aufm Herzen. Wer mich jetzt auf die Theroiestunden vorm Führerschein verweist vergeudet Zeit 😉

Darf ich NACHTS auf der AUTOBAHN das Fernlicht anmachen, wenn niemand vor mir fährt? Darf ich es anmachen wenn niemand entgegenkommt und nieman vor mir fährt?

Weil 130 mit normalem Licht ist irgendwie schon krass hab ich gestern gemerkt^^

Danke schonmal für die Antworten 🙂

Beste Antwort im Thema

@Cruiser:

Hast du das jetzt als neues Hobby entdeckt, alte Beiträge auszugraben und mit Usern zu sprechen die 4 Jahre nicht mehr hier angemeldet waren?

Mfg Zille

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Aber es ist nicht verboten und im Sinne eines Forums.

Zitat:

Original geschrieben von BartWux


@n00b_2006

Prinzipiell empfiehlt es sich nachts immer mit Fernlicht zu fahren solange man niemand "belästigt" und das egal ob auf der Landstraße oder Autobahn.

Als "freundlicher" Autofahrer sollte man 400m (8 Leitpfosten) hinter dem vorrausfahrenden Fahrzeug das Fernlicht ablenden um den Fahrer nicht unnötig zu blenden.

Gerade als LKW Fahrer mit recht großen Spiegeln wird man dann aber heftigst geblendet, so das man teilweise den Spiegel elektrisch verstellen muss, also lieber eher ausschalten

Hab Autobahnlicht, von daher brauch ich nicht aufblenden!

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Was ist denn Autobahnlicht?

Das hier

http://www.google.com/imgres?...

Ah, Energieverschwendung. Danke!

Servus,
in der Tat gibt es aber (so z.B. bei Opel) Abblendlicht, das sich aber ab einem gewissen Tempo (100km/h) etwas nach oben verstellt.
Finde ich äußerst sinnvoll.
LG

Und was sagt der Gegenverkehr? Warum kann man es nicht ab Werk etwas höher stellen und dann so lassen? Hat man da irgendein Verkaufsargument gesucht?

Falsch. Sobald die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind (Leitplanke ....) Darf das Fernlicht eingeschaltet werden. Auch auf Bundesstraßen.

Zitat:

Original geschrieben von sladaloose


Wenn vor dir niemand ist und dir keiner entgegenkommt: Ja!

Aber: Auch wenn du die Lichter der auf der Gegenseite kommenden Fahrzeuge nicht siehst (durch Büsche oder so), die sehen deine trotzdem - vor allem LKW-Fahrer.

Ich fahre wenn es geht nachts mit Fernlicht auf der BAB.
Wenn jemand vor mir ist ( egal welcher Abstand) blende ich ab.
Gegenverkehr stört mich nicht, nur wenn es zb in eine Senke geht und ich von oben komme belnde ich den Gegenverkerh...
ansonsten kann der Gegenverkehr auch kurz aufblenden wenn ich störe. Dann blend eich ab & alle sind zufrieden =)

Aber anfangs hab ich mir die selbe frage gestellt wie der TE....

Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85


Falsch. Sobald die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind (Leitplanke ....) Darf das Fernlicht eingeschaltet werden. Auch auf Bundesstraßen.

Zitat:

Damit blendest du wohlmöglich Bus und LKW Fahrer voll.

Zitat:

Original geschrieben von 002boOn


Ich fahre wenn es geht nachts mit Fernlicht auf der BAB.
Wenn jemand vor mir ist ( egal welcher Abstand) blende ich ab.
Gegenverkehr stört mich nicht, nur wenn es zb in eine Senke geht und ich von oben komme belnde ich den Gegenverkerh...

Und auch du blendest warscheinlich die LKW Fahrer, die sitzen so hoch das dein Lichtkegel nicht von der Leitplanke oder Büschen abgedeckt wird.

Also da wo ich Nachts fahre sind eigentlich keine LKW mehr. Irgendwie fangen die meisten ab 22 Uhr an Feierabend zu machen, und vorher braucht man im Grunde kein Fernlicht.

Das mag sein ich wollte ja auch nur wiedergeben wie die Gesetzgebung ist.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Original geschrieben von Strahlemann85


Falsch. Sobald die Fahrbahnen baulich von einander getrennt sind (Leitplanke ....) Darf das Fernlicht eingeschaltet werden. Auch auf Bundesstraßen.

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster



Zitat:

Damit blendest du wohlmöglich Bus und LKW Fahrer voll.

Zitat:

Original geschrieben von kamikaze schumi


Also da wo ich Nachts fahre sind eigentlich keine LKW mehr. Irgendwie fangen die meisten ab 22 Uhr an Feierabend zu machen, und vorher braucht man im Grunde kein Fernlicht.

In meiner Nachtschicht ab 18 Uhr bis morgens so bis 5 Uhr passiert es mir sehr oft das mir PKW s mit Fernlicht entgegenkommen und nicht abschalten.Das geht megamäßig auf die Augen. Lichthupe bringt nichts weil der Scheinwerfer genau in Höhe der Leitplanke ist und vom endgegenfahrenden nicht mal gesehen wird.

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