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Abblendlicht/ Fernlicht!

Themenstarteram 15. April 2010 um 10:10

hallo User!

ich bin seit Tagen auf der suche nach dem Aktuellsten stand der STVO

Gund für meine Suche ist, speziel das Tema Ablendlicht und Fernlicht im PKW bereich

ich möchte gerne wissen, ob einer dieser lichttechnischen einrichtungen dürch ZB: ein Blech abgedekt sein darf

 

greets corsi001

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von corsi 001

endwider finde ich jemand, der mir das so abnimmt , wie andere vor mir, das auch hingekommen haben

Bedenke: nur weil es ein - unkundiger/befreundeter - Prüfer dir eingetragen hat, wird eine illegale sache noch lange nicht legal.

dann ist die nämlich das papier nicht wert, auf dem sie gedruckt steht.

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Da solltest du in der StVZo fündig werden.

Schau mal unter § 49a und § 50

Themenstarteram 15. April 2010 um 10:33

da werd ich nicht schlau draus?:confused:

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php

 

und hier

http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php

abgedekt ja aber, in wie vern

Was ist denn genau deine Frage ?

Da steht doch alles drin !

Oder erwartest du jetzt, das da drin steht, wieviel Millimeter beim Golf bj. 90 unten/links/rechts abgedeckt/beklebt sein dürfen ?

Das muss alles individuel vermessen und geprüft sein, daher gibts bei den nachrüst "Bösen Blick" ja auch eine Teilegutachten und oder BE/ABE/E-Prüfzeichen.

In der Stvzo wirst du dazu nichts finden.

 

Ein Prüfer hat zu mir mal gesagt die Lichtaustrittskanten bei Abblendlicht dürfen nicht verdeckt sein. Bei Fernlicht wäre es egal, aber das Abblendlicht darf nachher nicht schlechter sein bzw. die ausleuchtung der Straße darf sich nicht verändern. Da bleibt schonmal nicht viel Spielraum für eine Abdeckung/Böser Blick.

 

Da das aber von Prüfer zu Prüfer bzw. Bundesland zu Bundesland schon wieder unterschiedlich sein kann,  fragst du am besten bei dem Prüfer der das abnehmen soll nach. Der wird dir dann sagen wieviel du vom Scheinwerfer abdecken darfst.

Themenstarteram 15. April 2010 um 11:07

ja es geht um eine Einzelabname:p

(böser blick)

ich bin bis jetz bei 8 TÜV Sachverstänigen gewessen

und jeder will was anderes:confused:

mein Abblendlicht ist frei !

nur mein Fernlicht ist durch die Verlängerung zum teil abgedekt und da liegt mein problem

ich leg mal ein bild nach

den jeder will was anderes haben im meinem kreis

wenn ich mich an meine vor Ort befindlichen Prüfer halte wollen die das der reflector frei ist

heißt der bereich im kreis muss frei sein

00001

Der Aufwand wird groß. Scheinwerfer - sowohl Abblend wie auch Fernlicht - sind bauartgeprüfte Teile. Sobald du die Lichtausbeute oder -verteilung veränderst müssen sie neu geprüft werden. D.h. sobald dein böser Blick in die Lichtaustrittsfläche ragt musst du ein lichttechnisches Gutachten beibringen dass der Fernscheinwerfer auch mit Abdeckung die geforderten Werte einhält. Das kriegst du aber nicht für 50€ ;)

am 15. April 2010 um 11:18

Ich kann den Prüfer schon verstehen, ich würde auch keine Freigabe erteilen, wenn 1/3 des (Fern-) Scheinwerfers abgedeckt würden!

Themenstarteram 15. April 2010 um 11:19

das ist mir schon klar:D

endwider finde ich jemand, der mir das so abnimmt , wie andere vor mir, das auch hingekommen haben

oder ich erbringe wie gesagt ,ein lichtgutachten ,

das mich schnell mal 1200€ kösten könnte ,oder ich schneide den betroffenen bereich aus:(

ich war ja auch bereit, die Haubenführung nach oben zu ziehn( die Abdekung zu verringern)

ohne erfolg

Zitat:

Original geschrieben von corsi 001

endwider finde ich jemand, der mir das so abnimmt , wie andere vor mir, das auch hingekommen haben

Bedenke: nur weil es ein - unkundiger/befreundeter - Prüfer dir eingetragen hat, wird eine illegale sache noch lange nicht legal.

dann ist die nämlich das papier nicht wert, auf dem sie gedruckt steht.

Themenstarteram 15. April 2010 um 13:56

da geb ich dier natürlich recht;)

ich bin ja nur auf der suche nach der best möglichen art und weise um an mein ziel zu gelangen ,um so legaler um so besser:p

edit: das Problem hat man generrel, bei jeder art von Einzelabnahme;)

das jemand anderes es verwerfen kann:D

Themenstarteram 15. April 2010 um 14:04

habe mitlerweile herrausgefunden das seit dem 1 April ,sich die Gesetzes lage geändert hat

Grund ist eine EU gesetzt

die kurz gesagt ,so formoliert ist.

Ablendlicht noch fernlicht dürfen durch ein Bauteil verdekt werden.

Zitat:

Original geschrieben von corsi 001

habe mitlerweile herrausgefunden das seit dem 1 April ,sich die Gesetzes lage geändert hat

Grund ist eine EU gesetzt

die kurz gesagt ,so formoliert ist.

Ablendlicht noch fernlicht dürfen durch ein Bauteil verdekt werden.

Damit ist etwas anderes gemeint.

Scheinwerferabdeckungen sind weiterhin zugelassen, sofern vom Prüfer abgenommen.

Die Scheinwerfer dürfen in ihrer Funktion nur nicht beeinträchtigt werden.

Mit "verdeckt" sind die Kappen gemeint, welche die Scheinwerfer gänzlich abdecken.

am 15. April 2010 um 16:24

Anscheinend hast du die Motorhaube erst verlängert und dann bist du zum TÜV. Is schon bissl dumm oder?

Da mach ich mir doch erstmal eine Pappe zurecht, fahr zum TÜV, kleb die ran und frag ob das i.O. ist. Dann kann der Prüfer die deine Pappe evtl so zurechtschneiden wie es erlaubt ist. Wenn man schön freundlich ist, kommt evtl noch ein fachliches Gespräch zustande. Vorallem weil der Prüfer sieht das du nichts vorschnell machst.

Themenstarteram 21. April 2010 um 11:09

so da bin ich wieder :D

habe mir gedacht, wenn ich einen thread Anfange , dann solte ich ihn auch mit einem ergebnis schlissen:p

habe mich den Aktuellen ( neuen) Gesetzeslage untergeordnet

das ist das Ergebnis!

nicht schön, aber ich hab mich dran gewöhn und vorallem 100% Legal;)

EDIT: Kann also geschlossen werden, lieber MOT :D

S7300053
S7300055
S7300054
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