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Abblendlicht/ Fernlicht!
hallo User!
ich bin seit Tagen auf der suche nach dem Aktuellsten stand der STVO
Gund für meine Suche ist, speziel das Tema Ablendlicht und Fernlicht im PKW bereich
ich möchte gerne wissen, ob einer dieser lichttechnischen einrichtungen dürch ZB: ein Blech abgedekt sein darf
greets corsi001
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von corsi 001
endwider finde ich jemand, der mir das so abnimmt , wie andere vor mir, das auch hingekommen haben
Bedenke: nur weil es ein - unkundiger/befreundeter - Prüfer dir eingetragen hat, wird eine illegale sache noch lange nicht legal.
dann ist die nämlich das papier nicht wert, auf dem sie gedruckt steht.
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16 Antworten
Da solltest du in der StVZo fündig werden.
Schau mal unter § 49a und § 50
da werd ich nicht schlau draus?:confused:
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_50.php
und hier
http://www.verkehrsportal.de/stvzo/stvzo_49a.php
abgedekt ja aber, in wie vern
Was ist denn genau deine Frage ?
Da steht doch alles drin !
Oder erwartest du jetzt, das da drin steht, wieviel Millimeter beim Golf bj. 90 unten/links/rechts abgedeckt/beklebt sein dürfen ?
Das muss alles individuel vermessen und geprüft sein, daher gibts bei den nachrüst "Bösen Blick" ja auch eine Teilegutachten und oder BE/ABE/E-Prüfzeichen.
In der Stvzo wirst du dazu nichts finden.
Ein Prüfer hat zu mir mal gesagt die Lichtaustrittskanten bei Abblendlicht dürfen nicht verdeckt sein. Bei Fernlicht wäre es egal, aber das Abblendlicht darf nachher nicht schlechter sein bzw. die ausleuchtung der Straße darf sich nicht verändern. Da bleibt schonmal nicht viel Spielraum für eine Abdeckung/Böser Blick.
Da das aber von Prüfer zu Prüfer bzw. Bundesland zu Bundesland schon wieder unterschiedlich sein kann, fragst du am besten bei dem Prüfer der das abnehmen soll nach. Der wird dir dann sagen wieviel du vom Scheinwerfer abdecken darfst.
ja es geht um eine Einzelabname:p
(böser blick)
ich bin bis jetz bei 8 TÜV Sachverstänigen gewessen
und jeder will was anderes:confused:
mein Abblendlicht ist frei !
nur mein Fernlicht ist durch die Verlängerung zum teil abgedekt und da liegt mein problem
ich leg mal ein bild nach
den jeder will was anderes haben im meinem kreis
wenn ich mich an meine vor Ort befindlichen Prüfer halte wollen die das der reflector frei ist
heißt der bereich im kreis muss frei sein
Der Aufwand wird groß. Scheinwerfer - sowohl Abblend wie auch Fernlicht - sind bauartgeprüfte Teile. Sobald du die Lichtausbeute oder -verteilung veränderst müssen sie neu geprüft werden. D.h. sobald dein böser Blick in die Lichtaustrittsfläche ragt musst du ein lichttechnisches Gutachten beibringen dass der Fernscheinwerfer auch mit Abdeckung die geforderten Werte einhält. Das kriegst du aber nicht für 50€ ;)
Ich kann den Prüfer schon verstehen, ich würde auch keine Freigabe erteilen, wenn 1/3 des (Fern-) Scheinwerfers abgedeckt würden!
das ist mir schon klar:D
endwider finde ich jemand, der mir das so abnimmt , wie andere vor mir, das auch hingekommen haben
oder ich erbringe wie gesagt ,ein lichtgutachten ,
das mich schnell mal 1200€ kösten könnte ,oder ich schneide den betroffenen bereich aus:(
ich war ja auch bereit, die Haubenführung nach oben zu ziehn( die Abdekung zu verringern)
ohne erfolg
Zitat:
Original geschrieben von corsi 001
endwider finde ich jemand, der mir das so abnimmt , wie andere vor mir, das auch hingekommen haben
Bedenke: nur weil es ein - unkundiger/befreundeter - Prüfer dir eingetragen hat, wird eine illegale sache noch lange nicht legal.
dann ist die nämlich das papier nicht wert, auf dem sie gedruckt steht.
da geb ich dier natürlich recht;)
ich bin ja nur auf der suche nach der best möglichen art und weise um an mein ziel zu gelangen ,um so legaler um so besser:p
edit: das Problem hat man generrel, bei jeder art von Einzelabnahme;)
das jemand anderes es verwerfen kann:D
habe mitlerweile herrausgefunden das seit dem 1 April ,sich die Gesetzes lage geändert hat
Grund ist eine EU gesetzt
die kurz gesagt ,so formoliert ist.
Ablendlicht noch fernlicht dürfen durch ein Bauteil verdekt werden.
Zitat:
Original geschrieben von corsi 001
habe mitlerweile herrausgefunden das seit dem 1 April ,sich die Gesetzes lage geändert hat
Grund ist eine EU gesetzt
die kurz gesagt ,so formoliert ist.
Ablendlicht noch fernlicht dürfen durch ein Bauteil verdekt werden.
Damit ist etwas anderes gemeint.
Scheinwerferabdeckungen sind weiterhin zugelassen, sofern vom Prüfer abgenommen.
Die Scheinwerfer dürfen in ihrer Funktion nur nicht beeinträchtigt werden.
Mit "verdeckt" sind die Kappen gemeint, welche die Scheinwerfer gänzlich abdecken.
Anscheinend hast du die Motorhaube erst verlängert und dann bist du zum TÜV. Is schon bissl dumm oder?
Da mach ich mir doch erstmal eine Pappe zurecht, fahr zum TÜV, kleb die ran und frag ob das i.O. ist. Dann kann der Prüfer die deine Pappe evtl so zurechtschneiden wie es erlaubt ist. Wenn man schön freundlich ist, kommt evtl noch ein fachliches Gespräch zustande. Vorallem weil der Prüfer sieht das du nichts vorschnell machst.
so da bin ich wieder :D
habe mir gedacht, wenn ich einen thread Anfange , dann solte ich ihn auch mit einem ergebnis schlissen:p
habe mich den Aktuellen ( neuen) Gesetzeslage untergeordnet
das ist das Ergebnis!
nicht schön, aber ich hab mich dran gewöhn und vorallem 100% Legal;)
EDIT: Kann also geschlossen werden, lieber MOT :D