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Fernabsatzgesetz -> vom Kauf zurücktreten?

Themenstarteram 24. Juni 2008 um 19:59

Also ich habe übers das Internet und per reinen Kontakt per Mail und Post einen Kaufvertrag mit Finanzierung bei einem großen Autohaus unterschrieben (Postweg). Erst war die Rede von 2 Monaten, dann sprach man davon das der Importeuer das auf 4 Monaten hochgesetzt hat, man meinte aber man bekomme das irgendwie schon hin.

Normal wäre es egal gewesen ob 2, oder 4 Monate, ich habe aber ein sehr gutes Angebot für mein aktuelles Auto von Privat, der auch nicht warten will sonst sucht er sich ein anderes. Habe ihn auf Juli vertrösten können, aber ich glaube so langsam das ich bis dahin mein neues Fahrzeug nicht habe. Woanders gibt es meinen Wagen nun direkt zum mitnehmen, kann ich da raus, oder habe ich pech? Folgende Email habe ich damals erhalten:

"""

Hallo XXXXX,

das Coupe wird erst von uns bestellt.

Da es sich um ein Internetgeschäft handelt, können Sie jederzeit von Ihrer Bestellung zurück treten.

Wenn Sie das Fahrzeug übernommen haben, haben Sie ein 2-wöchiges Rückgaberecht. Auch für den Finanzierungsvertrag besteht dieses 2-wöchige Rücktrittsrecht.

"""

?????

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23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Nosports

 

Hallo Jan,

verstehe ich das richtig?

Hat also ein Autokäufer, solange es sich um einen nach seinen Wünschen produzierten Neuwagen handelt, kein Widerrufsrecht.? Das würde dann ja wohl auf den TE zutreffen.

Grüße

Jan

Ein Auto ist in der Regel eher ein Massenprodukt und fällt wohl eher nicht unter diese Regelung. 98 % der PCs wohl auch nicht. Bezogen ist das eher auf Handwerker, die im telefonischen Auftrag etwas herstellen und davor geschützt werden sollen, daß der Kunde da einfach abspringt.

Das Gesetz formuliert es so: ein Widerrufsrecht besteht nicht bei "Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind [...]".

Die Formulierung ist wachsweich, aber ein Auto als Massenprodukt dürfte hier nicht drunter fallen. Ich würde daher hier kein Ausschluss des Widerrufsrechts sehen. Das gilt wohl eher für Einzelanfertigungen.

Grüße

Jan

am 26. Juni 2008 um 9:58

Zitat:

Original geschrieben von hoinzi

Die Formulierung ist wachsweich, aber ein Auto als Massenprodukt dürfte hier nicht drunter fallen. Ich würde daher hier kein Ausschluss des Widerrufsrechts sehen. Das gilt wohl eher für Einzelanfertigungen.

Grüße

Jan

eben, denn auch ein auto, bestellt nach individueller aufpreisliste ist kundenwunsch?

nicht jeder mag nen pinken porsche oder rotes leder im innenraum?

die grenzen koennen uebel sein.

Harry

am 29. Juni 2008 um 8:00

Das Auto wird nach einer bestehenden Optionsliste des Herstellers zusammengestellt. Ist also in jeder Ausstattungsvariante ein Serienprodukt. Wenn der Kunde aber z.B. den Einbau einer Standheizung oder Gasanlage eines Fremdanbieters mitbestellen würde, dann würde das Widerrufsrecht nicht gelten.

Marcel

Themenstarteram 29. Juni 2008 um 15:11

Vielen Dank ihr habt mir gut weitergeholfen. Nach etwas mehr Druck und Andeutung scheint das Fahrzeug zum erstenmal in Aussicht zu sein. Sehr interressant. Das Wissen hilft mir jedenfalls gut weiter um die richtigen Schrauben zu drehen.

skyX3

am 29. Juni 2008 um 15:30

Zitat:

Original geschrieben von marcel s.

Das Auto wird nach einer bestehenden Optionsliste des Herstellers zusammengestellt. Ist also in jeder Ausstattungsvariante ein Serienprodukt. Wenn der Kunde aber z.B. den Einbau einer Standheizung oder Gasanlage eines Fremdanbieters mitbestellen würde, dann würde das Widerrufsrecht nicht gelten.

Marcel

sry, ich hab nur ein aelteres auto...

damals hiess es aber "Verbindliche Bestellung"

ist das heute auch im autohaus nicht mehr so? oder rein ueber das FAG ?

Harry

am 29. Juni 2008 um 16:45

Zitat:

Original geschrieben von Harry999

Zitat:

Original geschrieben von marcel s.

Das Auto wird nach einer bestehenden Optionsliste des Herstellers zusammengestellt. Ist also in jeder Ausstattungsvariante ein Serienprodukt. Wenn der Kunde aber z.B. den Einbau einer Standheizung oder Gasanlage eines Fremdanbieters mitbestellen würde, dann würde das Widerrufsrecht nicht gelten.

Marcel

sry, ich hab nur ein aelteres auto...

damals hiess es aber "Verbindliche Bestellung"

ist das heute auch im autohaus nicht mehr so? oder rein ueber das FAG ?

Harry

Mein Post bezieht sich nur auf das FAG.

Marcel

am 5. Juli 2008 um 20:11

Also ich denke auch das ein Auto nach Kundenwunssch gebaut wurde, damit kann eigentlich das Rücktrittsrecht genutzt werden (bei Fernabsatzgesetz)

am 5. Juli 2008 um 20:47

@Harry999:

Ich habe verstanden was Du meinst...

Nein PCs sind nicht meine Branche, war nur ein Beispiel meinerseits.

Ich habe hochwertige und teure Spirituosen und Champagner...

Da wird es auch bei einer Flasche Cognac für 1600 EUR die man nicht lagernd hat teuer, oder 12 Liter Flaschen Champagner, hier kostet der Versand schon ordentlich....

Ansich muß ich aber zugeben, das dies vielleicht 0,2% von allen Bestellungen der Fall ist.

Die meisten Privatpersonen, bestellen und zahlen dann nicht.

Somit erhalten Sie die Waren nicht als Neukunde....

 

@michael60:

Aus meiner Sicht sind die Unkosten der Ladenmiete die jeden Monat anfällt schon so hoch hier in München, das man hier so einige Flaschen verkaufen muß um auf den gründen Zweig zu kommen.

Beides (Online als auch Laengeschäft) haben Vor- und Nachteile für Verkäufer als auch Käufer.

Ich habe mich für eines entschieden und fahre eigentlich ganz gut damit... ;-)

Natürlich kalkuliert man die 0,02% mit ein, was einem aber auf die Palme bringt, sind die Kunden, die jene Ware unfrei zurücksenden mit dem teuersten Anbieter den sie grad so finden.

Ich denke so ein Wiederruf sollte für beide Seiten fair sein. In meinem Fall bekommt der Kunde einen Rücksendeschein sowie das Geld innerhalb der nächsten 3-4 Werktage. Toi Toi Toi dies kommt nicht häufig vor...

Schönen Abend euch noch...

Grüße

Mickl

@Haribo: Mick"L" !!! ;)

am 5. Juli 2008 um 21:25

Computerhändler wie Dell können das Wiederrufsrecht ausser Kraft setzen wenn es sich um Build to order Systeme handelt.

Ein Auto ist meist doch auch nix anderes als Build to order.

Haut man sich ein Zusatzpaket (keine Basis) mit rein in die Bestellung kann es sein, dass du eventuell 2 Autos vor der Tür hast :-) grins.

 

Dann beruft sich der Händler das dass Auto speziell für deine Bestellung gemacht wurde und nicht nur das Basis Gerät ist, sondern individuell angefertigt wurde.

 

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