Fenster bei Autowaschanlage offen gelassen(((

BMW X3 G01

Hallo zusammen,

muss mir wohl Medikamente gegen Blödheit verschreiben lassen.
War neulich bei einer Autowaschanlage, schön ein teueres Programm genommen, und stellen nach dem Ende fest, das Fenster auf der Beifahrerseite war die ganze Zeit zur Hälfte offen!
Ich kann nicht sagen, dass das Wasser regelrecht planschte, nein, aber alle Instrumente im Cockpit waren schon mit Spritzern bedeckt, Boden und Sitze (vor allem Beifahrersitz natürlich) schon sehr feucht.
Schnell mit Papier alles trockengelegt, Heizung/Lüftung auf volle Kanne etc...
Entfeuchter und Zeitungen drin verteilt...
War alles vor paar Stunden.
Natürlich in der Zwischenzeit getestet ob Tasten/Funktionen funktionieren...
Aktuell spinnt der iDrive Touchscreen - reagiert nicht auf Berührungen und führt ein Eigenleben - Tasten des Controller funktionieren, muss nur mit den Tasten gegen eine "Geisterhand" ankämpfen die den Touchscreen berührt und die Sitzheizung - ACHTUNG - Fahrerseite, welche Religion eigentlich wenig in Mitleidenschaft gezogen wurde geht nicht - Taste leuchtet, Sitzt wird nicht heiß(((

Wie seht ihr die Chancen, dass alles wieder geht wenn alles trocknet? Gibt es Hoffnung, oder soll ich schon Cash beiseite legen für Reparatur? Versicherung (Vollkasko) zahlt es kaum, denke ich?

Ist es denkbar, dass noch weitere Probleme später auftauchen?

Und zuletzt (es ist Leasingwagen) - soll ich zum Händler laufen und Beichten oder abwarten und hoffen?

Danke!

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Nicht lügen! Ist doch versichert! Zumindest bei deutschen Versicherungen

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Zitat:

@OHV_44 schrieb am 20. September 2020 um 20:07:00 Uhr:



Zitat:

@Pumphrey
...keine Eigenschäden


Stimmt leider schon länger nicht mehr.
Es gibt Spezial-Fälle, da sind auch Eigenschäden mit versichert.

Also schon wieder eine zu pauschale Aussage. 🙄

Das stimmt leider schon lange so! Spezial Bon-Bon Klauseln einzelner Versicherer hatte ich nicht gemeint sondern eher die Allgemeinen Versicherungsbedingungen.. und da die überwiegen ist wohl deine Aussage zu pauschal

Um die grobe Fahrlässigkeit hier näher zu erläutern, die dann für einen Ausschluss zur Regulierung durch die Vollkasko führen würde.
Würde der Waschanlagenbesitzer zuvor darauf hinweisen, dass noch die Fenster geöffnet sind und ich würde in dem Moment nichts unternehmen, um einen Schaden zu verhindern, wäre dies eine grobe Fahrlässigkeit. Wir stehen ab und zu in solchen Rechtsfragen mit Anwälten in Verbindung, wenn wieder mal ein Mitarbeiter eine reichlich dämliche Aktion durchgeführt hat, die dann echt Geld kostet.
Zur Fehlbetankung, an sich ist dies auch noch keine grobe Fahrlässigkeit, da gibt es einschlägige Rechtssprechungen dazu, wir konnten in einem solchen Fall grundsätzlich erst einmal nicht die dadurch entstandenen Kosten gegenüber dem Mitarbeiter geltend machen, erst als dieser seinen Fehler damit erklärt, dass er während des Tankvorgangs privat telefonierte, war der Nachweis erbracht. Grobe Fahrlässigkeit ist ein Begriff in der Rechtssprechung aber nicht rechtlich definiert.

Zitat:

@Seigi83 schrieb am 19. September 2020 um 19:35:54 Uhr:


Hallo nochmals,

danke für die Antworten, dann warte ich mal.

Wegen der Versicherung aber - ich meine im Internet gelesen zu haben, dass auch Vollkasko Schäden (auch eigenverschuldete natürlich) zahl di während der Fahrt passierten oder beim Parken beim Verschulden dritter.
Wäre demnach nicht versichert...
Aber klar, wenns soweit kommt frage ich.

Gibt schon etwas Neues? Funktioniert wieder alles oder immer noch Ausfälle?

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