Fenster bei Autowaschanlage offen gelassen(((
Hallo zusammen,
muss mir wohl Medikamente gegen Blödheit verschreiben lassen.
War neulich bei einer Autowaschanlage, schön ein teueres Programm genommen, und stellen nach dem Ende fest, das Fenster auf der Beifahrerseite war die ganze Zeit zur Hälfte offen!
Ich kann nicht sagen, dass das Wasser regelrecht planschte, nein, aber alle Instrumente im Cockpit waren schon mit Spritzern bedeckt, Boden und Sitze (vor allem Beifahrersitz natürlich) schon sehr feucht.
Schnell mit Papier alles trockengelegt, Heizung/Lüftung auf volle Kanne etc...
Entfeuchter und Zeitungen drin verteilt...
War alles vor paar Stunden.
Natürlich in der Zwischenzeit getestet ob Tasten/Funktionen funktionieren...
Aktuell spinnt der iDrive Touchscreen - reagiert nicht auf Berührungen und führt ein Eigenleben - Tasten des Controller funktionieren, muss nur mit den Tasten gegen eine "Geisterhand" ankämpfen die den Touchscreen berührt und die Sitzheizung - ACHTUNG - Fahrerseite, welche Religion eigentlich wenig in Mitleidenschaft gezogen wurde geht nicht - Taste leuchtet, Sitzt wird nicht heiß(((
Wie seht ihr die Chancen, dass alles wieder geht wenn alles trocknet? Gibt es Hoffnung, oder soll ich schon Cash beiseite legen für Reparatur? Versicherung (Vollkasko) zahlt es kaum, denke ich?
Ist es denkbar, dass noch weitere Probleme später auftauchen?
Und zuletzt (es ist Leasingwagen) - soll ich zum Händler laufen und Beichten oder abwarten und hoffen?
Danke!
Beste Antwort im Thema
Nicht lügen! Ist doch versichert! Zumindest bei deutschen Versicherungen
32 Antworten
Zitat:
@6zylfan schrieb am 20. September 2020 um 03:48:21 Uhr:
In Deiner Privathaftpflicht ist das sicher nicht abgedeckt. Davon spricht das Urteil. Es ist aber über die Vollkasko des PKW abgesichert.
Mein Stand hierzu ist Nein.
Und das deckt sich auch zB mit:
Übernimmt die Versicherung den Schaden?
Wer sich als Falschtanker an seine Haftpflicht- oder Vollkasko-Versicherung wendet, wird dennoch auf seinen Kosten sitzen bleiben. Denn die kommen für diesen Schaden nicht auf. Zunächst wird das Falschtanken meistens als grob fahrlässiges Handeln eingestuft – und ist damit nicht mitversichert. Zudem begründet ein Urteil des Kammergerichts Berlin aus dem Jahr 2011, dass auch die private Haftpflicht die Kosten nicht übernimmt, da die eigentlichen Schäden erst durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.
https://www.traunsteiner-tagblatt.de/...ie-vollkasko-_arid,445831.html
Zitat:
@picknicker197!
Hängt vom Vertrag ab - i.d.R aber nicht abgedeckt
Das klingt schon besser.
Daher bitte nicht pauschalisieren, da es recht gute PHV gibt, wo sehr viiiiel versichert ist.
BTT: Hier geht es explizit um einen Wasserschaden, der sehr wohl über die VK abgesichert sein dürfte.
Zitat:
@OHV_44 schrieb am 20. September 2020 um 09:35:49 Uhr:
BTT: Hier geht es explizit um einen Wasserschaden, der sehr wohl über die VK abgesichert sein dürfte.
Richtig, bin hier ein wenig vom Weg abgekommen.
Ich bin aber immer noch der Auffassung, dass es sich bei dem Wasserschaden ebenfalls um einen Betriebsschaden (Schäden, die entweder durch Bedienungsfehler oder durch Materialfehler bzw. normale Abnutzung entstehen) und nicht Unfallschaden handelt und die KFZ-Versicherung (wenn nicht extra versichert) nicht aufkommt.
Und/oder auch weil das wie Fehltanken eher unter die Kategorie "Grob Fahrlässig" fällt
Eventuell wird der TS uns über den Ausgang aufklären.
Zitat:
@picknicker197!
Und/oder auch weil das wie Fehltanken eher unter die Kategorie "Grob Fahrlässig" fällt
Eventuell wird der TS uns über den Ausgang aufklären.
Da bin ich auch gespannt.
Für den Fall der groben Fahrlässigkeit gibt es Tarife, die diesen beinhalten. Hoffe, im besagten Fall ist das auch so.
Ein offenes Fenster während des Betriebes des Fahrzeuges ist mW aber eigentlich keine
grobeFahrlässigkeit.
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Zitat:
@OHV_44 schrieb am 20. September 2020 um 10:09:29 Uhr:
Ein offenes Fenster während des Betriebes des Fahrzeuges ist mW aber eigentlich keine grobe Fahrlässigkeit.
Fenster in der Waschstrasse offen lassen, ist m.E. wie Falschtanken eine "Blödheit" (Zitat TS).
Letzteres ist (s.o.) grob Fahrlässig. Ich wüsste nicht wie sich das zu einem
offenenFenster
in der Waschstrassegross unterscheidet.
Das ist meine Laienmeinung - bin kein Jurist.
Zitat:
@picknicker197!
Das ist meine Laienmeinung - bin kein Jurist.
Ich auch nicht.
Habe aber bisher kein Urteil finden können. Vielleicht war bisher keiner so unaufmerksam und hatte dazu keinen vernünftigen Tarif, dass er sich hätte vor Gericht streiten müssen.
Es bleibt also spannend. 😉
Zitat:
@OHV_44 schrieb am 20. September 2020 um 09:35:49 Uhr:
Das klingt schon besser.Zitat:
@picknicker197!
Hängt vom Vertrag ab - i.d.R aber nicht abgedeckt
Daher bitte nicht pauschalisieren, da es recht gute PHV gibt, wo sehr viiiiel versichert ist.
Wenn ich mal fragen darf, welche PHV und Tarif hast Du?
Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass man durch sein riskantes Verhalten billigend in Kauf nimmt einen Schaden zu verursachen.
Bei einem Momentversagen wie Fenster auflassen etc nur schwer möglich.
Zitat:
@Touranbert schrieb am 20. September 2020 um 16:46:41 Uhr:
Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass man durch sein riskantes Verhalten billigend in Kauf nimmt einen Schaden zu verursachen.
Bei einem Momentversagen wie Fenster auflassen etc nur schwer möglich.
So ist es, es ist kein Vorsatz zu erkennen.
Somit wird es wohl von der Vollkasko übernommen werden. Und falls Leasing-Fahrzeug, besteht dazu eine Meldepflicht, da der Leasinggeber bei solch einem Schaden sehr wohl ein Mitspracherecht zur Behebung des Schadens hat, sondern begeht man eine grobe Vertragsverletzung.
Und die privathaftpflicht wenn damit PHV gemeint ist deckt nur Schäden an dritten ab , also Schäden die man einem anderen zufügt, keine eigenschäden
Zitat:
@Touranbert schrieb am 20. September 2020 um 16:46:41 Uhr:
Grobe Fahrlässigkeit setzt voraus, dass man durch sein riskantes Verhalten billigend in Kauf nimmt einen Schaden zu verursachen.
Bei einem Momentversagen wie Fenster auflassen etc nur schwer möglich.
Dann erklär mir mal warum die Rechtssprechung Fehlbetankung als Grobfahrlässig ansieht?
Zitat:
@harald335i schrieb am 20. September 2020 um 18:14:16 Uhr:
So ist es, es ist kein Vorsatz zu erkennen.
Somit wird es wohl von der Vollkasko übernommen werden. Und falls Leasing-Fahrzeug, besteht dazu eine Meldepflicht, da der Leasinggeber bei solch einem Schaden sehr wohl ein Mitspracherecht zur Behebung des Schadens hat, sondern begeht man eine grobe Vertragsverletzung.
Grobe Fahrlässigkeit hat erstmal nichts mit Vorsatz bzw bewusster Fahrlässigkeit zu tun
Umgangssprachlich bedeutet Fahrlässigkeit, dass eine Handlung „unvorsichtig“ beziehungsweise „verantwortungslos“ vorgenommen wird. Fahrlässig handelt dabei jemand, der ohne die in seinem Fall gebotene Vorsicht vorgeht.[1]
https://de.wikipedia.org/wiki/Fahrl%C3%A4ssigkeit
Zitat:
@Pumphrey schrieb am 20. September 2020 um 19:34:01 Uhr:
Und die privathaftpflicht wenn damit PHV gemeint ist deckt nur Schäden an dritten ab , also Schäden die man einem anderen zufügt, keine eigenschäden
Und dann gibt es je nach Vertrag noch die "Benzinklausel"
Der Unfall mit Sachschaden grenzt sich von einem Betriebsschaden ab, bei dem die Schadensursache nicht von außen, sondern allein auf Grund eines inneren Vorgangs eingetreten ist. Relevant ist diese Abgrenzung für die Eintrittspflicht der Kaskoversicherungen, die grundsätzlich nur Unfallschäden regulieren. Ein Betriebsschaden liegt vor, wenn ein zum Fahrzeug oder zur Maschine gehörendes Bauteil einen Folgeschaden an dem Fahrzeug oder der Maschine verursacht. Nicht versichert sind damit allein durch das Fahrzeug oder die Maschine selbst verursachte Schäden. Auch Schäden, die durch eine allgemeine Abnutzung entstehen, sind keine Unfälle. Ihnen mangelt es am Kriterium Plötzlichkeit, auch wenn das unmittelbare Versagen der Maschine aufgrund der Abnutzung plötzlich auftaucht. Abnutzungen sind für den Versicherten kalkulierbar und deshalb kein besonderes Risiko. Für einen Unfall spricht eine plötzliche Kollision mit einem fremden, nicht zum Fahrzeug oder zur Maschine gehörenden Teil. Die Falschbetankung eines Fahrzeugs und ein daraus resultierender Motorschaden wird als Betriebsschaden gewertet.[5] Die Wahl eines falschen Kraftstoffs ist mit dem Einbau eines ungeeigneten Ersatzteils zu vergleichen und damit ein innerer Betriebsvorgang.
Neben Betriebsschäden, die durch einen inneren Betriebsvorgang entstehen, werden auch Schäden aufgrund von Bedienungsfehlern oder Überbeanspruchung ohne Einwirkung von außen vom Unfall abgegrenzt. Bedienungsfehler liegen damit vor, wenn der Schaden allein durch die Bedienung des Fahrers entstanden ist.[6] Dabei dürfen Bedienungsfehler mit mittlerem oder geringerem Fahrlässigkeitsgrad nicht zum Ausschluss der Eintrittspflicht der Versicherung führen, da ohne enge Auslegung des Begriffs Bedienungsfehler kaum noch ein Anwendungsbereich für die Vollkaskoversicherung verbliebe. Dies korrespondiert mit § 81 Versicherungsvertragsgesetz, nach dem nur Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit zum Leistungsausschluss für die Versicherung führen. Ist der Bedienungsfehler Ursache für einen folgenden Unfall, liegt kein Leistungsausschluss vor.[7] Entscheidend sind die Kriterien Plötzlichkeit und Unvorhersehbarkeit, auch bei Eigenverschulden, solange keine grobe Fahrlässigkeit vorliegt.[8]
https://de.wikipedia.org/wiki/Unfall
Mit bezug auf den letzten Satz, wird der springende Punkt sein, ob das Offenlassen der Fenster grob Fahrlässig ist oder nicht.
Ich sehe wie gesagt keinen Unterschied zu einer Fehlbetankung, auch wenn ich nicht die Meinung der Rechtssprechung teile, die das als grob Fahrlässig ansieht.
Ich wiederhole mich hier und bin vorerst raus.
Würde mich wie gesagt über eine Auflösung von Seiten des TS freuen und wünsche Ihm viel Glück für eine positive Klärung
Zitat:
@Pumphrey
...keine Eigenschäden
Stimmt leider schon länger nicht mehr.
Es gibt Spezial-Fälle, da sind auch Eigenschäden mit versichert.
Also schon wieder eine zu pauschale Aussage. 🙄
Zitat:
@OHV_44 schrieb am 20. September 2020 um 00:33:27 Uhr:
Zitat:
@picknicker197!
...z.B. Fehlbetankung ist nicht abgedeckt. Auch nicht von privater Haftpflicht
Echt?
Meine PHV zahlt das!
Aber micht für das eigene Fahrzeug