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Felgenschutz beschädigt, 150€ Bußgeld & 1 Punkt in Flensburg

Hallo, ich bin heute dummerweise in eine großangelegte allgemeine Verkehrskontrolle geraten und mein Fahrzeug wurde kontrolliert. Dabei ist den Beamten eine Beschädigung des Felgenschutzes aufgefallen (siehe Fotos). Dafür werde ich demnächst Post von der Polizei erhalten und der Beamte sagte mir im voraus, ich könne mich auf ein Bußgeld von 150€ & 1 Punkt in Flensburg einstellen.

Meiner Auffassung nach ist der Felgenschutz zum Schutz der Felge bei Kontakt mit dem Bordstein gedacht, und kein, wie von der Polizei behauptet, sicherheitsrelevantes Merkmal für die Fahrzeugsicherheit.

Meine Frage lautetet daher, ist der Felgenschutz zwingend erforderlich und somit TÜV relevant oder ist dies, wie die Lauffläche eines Rades, erst nach Abnutzungsgrad zu erneuern und als Verbrauchsgegenstand anzusehen?

Reifen
Felge
Felgenschutz
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70 Antworten

Auf die meisten Beiträge dieses Users sollte man einfach gar nicht antworten.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. September 2022 um 18:43:56 Uhr:

Auf die meisten Beiträge dieses Users sollte man einfach gar nicht antworten.

Aber sie zumindest lesen :p

besonders den 3. von 16:20 Uhr :

"Tatsächlich, mir war das vorher nicht aufgefallen. Danke dafür. Ich erkenne meine Schuld und sollte froh sein, noch „glimpflich“ davon gekommen zu sein.

Der Reifen wird verständlich sofort erneuert."

... für mich sieht es gar so aus das der Reifen bis zir Lauffläche hoch geschädigt ist. ... Vllt. mit blockierendem Rad lotrecht auf einen Randstein gerutscht?

Ist ja ärgerlich, dass das so kurz vor der Kontrolle beim Ausparken passiert ist und du das noch gar nicht gesehen hattest.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 13. September 2022 um 17:58:06 Uhr:

150,- und 1 Punkt ist übertrieben, Anwalt kontaktieren !

Tom

Das begründest du wie?

Zitat:

@touaresch schrieb am 13. September 2022 um 18:47:27 Uhr:

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 13. September 2022 um 18:43:56 Uhr:

Auf die meisten Beiträge dieses Users sollte man einfach gar nicht antworten.

Aber sie zumindest lesen :p

besonders den 3. von 16:20 Uhr :

"Tatsächlich, mir war das vorher nicht aufgefallen. Danke dafür. Ich erkenne meine Schuld und sollte froh sein, noch „glimpflich“ davon gekommen zu sein.

Der Reifen wird verständlich sofort erneuert."

Dieser User auf den du dich beziehst war glaube ich nicht gemeint. Ansonsten finde ich die Strafe für einen derartigen Mangel am Fahrzeug durchaus gerechtfertigt.

Der Reifen ist völlig porös. Deshalb konnte da auch ein Stück rausbrechen.

Ich würde mir auch mal die anderen Reifen anschauen. Die werden wohl auch nicht mehr ganz frisch sein.

r

Ein meiner Meinung nach zu gnädiger Polizist ..... Fahrlässigkeit so einen Reifen zu fahren.

Zumindest wenn man dessen bewusst ist, was ja nun der Fall ist.

 

In Zukunft besser aufs Fahrzeug achten.

Allzeit gute Fahrt

Die Frage wäre aber schon, woher das 150€ Bußgeld käme.

Abgefahrene Reifen wären 60€ plus der Punkt. Selbst mit angenommener Gefährdung gehts nicht auf 150€ rauf.

Bei fahren mit erloschener Betriebserlaubnis passen die 150€ auch nicht.

Wobei ich solch eine Summe durchaus als angemessen betrachten würde.

Ich hätte wohl an Ort und Stelle darauf bestanden das Ersatzrad aufzuziehen, bzw. die Weiterfahrt gänzlich zu untersagen.

Wenn man bedenkt welche Kräfte auf so einen Reifen während der Fahrt wirken wird mir ganz anders was da passieren könnte.

Ich finde es unverantwortlich damit noch zu fahren.

Ich hätte das Fahrzeug in dem Zustand keinen Meter mehr fahren lassen.

Zitat:

@ktown schrieb am 13. September 2022 um 19:56:22 Uhr:

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 13. September 2022 um 17:58:06 Uhr:

150,- und 1 Punkt ist übertrieben, Anwalt kontaktieren !

Tom

Das begründest du wie?

Es gibt keinen Tatbestand für 150,- Euro und einen Punkt

Tom

Zitat:

@Taxidiesel schrieb am 13. September 2022 um 19:55:24 Uhr:

Ist ja ärgerlich, dass das so kurz vor der Kontrolle beim Ausparken passiert ist und du das noch gar nicht gesehen hattest.

Der Spruch funktioniert bei einer Verkehrskontrolle leider nicht. Es hängt damit zusammen, dass nur ein Bruchteil der Autofahrer vor der Abfahrt auf Schäden achten. Die Klärung erfolgt erst nach der Kontrolle über einen Gutachter.

Erst Mal den Bußgeldbescheid und den Tatvorwurf lesen. Dann prüfen, ob und inwieweit ein Einspruch und eine Einlassung sinnvoll ist. Im Zweifel bei der Kontrolle erst Mal nichts sagen.

Zitat:

@speedrs4 schrieb am 13. September 2022 um 21:53:31 Uhr:

 

Es gibt keinen Tatbestand für 150,- Euro und einen Punkt

Für den Halter wäre zu wenig Profil 75 Euro und ein Punkt. Da es für Flankenschäden keinen eigenen Tatbestand gibt wird man einen vergleichbaren nehmen müssen, da bietet sich das fehlende Profil quasi an.

Wenn der TE (so wie zunächst auch hier) selbstbewusst mit "weiß ich, macht aber nichts!" aufgetreten ist, sind wir mit der Verdoppelung wegen Vorsatz bei den genannten Folgen (dazu kommen noch 28,50 Kostenersatz).

Ob das natürlich einer rechtlichen Überprüfung standhalten würde ist ein anderes Thema.

eben, das ist der Punkt.

Wir warn ja nicht dabei, aber wenn die Rennleitung die Einlassungen des TEs als groben Vorsatz gewertet hat (egal, ob ihm die Folgen vollumfänglich bekannt waren oder nicht), droht Verdoppelung der Strafe!

Da kommt es auf jede Äußerung und jedes Wort an.

Deshalb soll man ja auch tunlichst den Rand halten, wenn man rausgewinkt wird.

Sagt einem jeder Anwalt.

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