Felgenschaden reparieren lassen?
Moin an Alle!
Vor ca 2 Jahren und heute auch nochmal, habe ich leider für eine Begegnung zwischen Bordsteinkante und Felge gesorgt.
Ich hatte bereits in einem anderen Beitrag davon gelesen, dass man die Felgen reparieren lassen kann. Jedoch würde ich gerne wissen, ob der Freundliche bei Leasingrückgabe dennoch bemängelt bzw. überhaupt auffällt, dass die Felge nachgedreht wurden.
Vielleicht wisst ihr ja etwas dazu.
Betroffen sind zwei Felgen, und eine Reparatur einer Felge soll ca 250€ kosten. Eine neue ja erheblich mehr, wenn man denn überhaupt an eine rankommt…
Grüße
22 Antworten
Wir leasen auch schon etwas länger und es gibt im Grunde 2 Varianten bei der Rückgabe:
1. Autohaus bewertet selbst (haben wir noch nie gehabt - kenne ich nur aus dem Bekanntenkreis)
2. externer Gutachter der Dekra oder vom TÜV bewertet das Fahrzeug
Hier sie Schadenkataloge:
Schadenkatalog VWFS
Schadenkatalog Dekra
Schadenkatalog TÜV
Auch bei Felgenschäden wird mit Minderwert berechnet. Dieser ist von der LL abhängig.
Grüße,
Thilo
Auch die externen Gutachter bewerten nach dem VWFS Schadenskatalog. Und der sieht leider den Austausch der Felge vor statt Minderwerte bei glanzgedrehten Felgen.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 17. September 2023 um 16:31:46 Uhr:
Auch die externen Gutachter bewerten nach dem VWFS Schadenskatalog. Und der sieht leider den Austausch der Felge vor statt Minderwerte bei glanzgedrehten Felgen.
Das kenne ich anders: die Prüfer von Dekra und Tüv verwenden die Kataloge ihrer Prüforganisationen. Freie KFZ Gutachter die vom VWFS.
Felgen sind leider problematisch und es gibt viele Einzelfallentscheidungen dazu.
Ich selbst bin gottseidank rechtschutzversichert und würde mich im Zweifelsfall streiten wollen 😉.
Bei den mir bekannten 2 Rückgaben waren es auch Prüfer von Dekra und TÜV, die sich an die VWFS Vorgaben gehalten haben. Aber wie du schon sagst: Das scheint stark abhängig vom Prüfer zu sein... auf eine zweite Meinung wie Rechtsschutz würde ich aber ggf. auch setzen.
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Die Gutachten von DEKRA und TÜV sehe ich sehr kritisch. Wir haben schon mehrfach Negativeinträge die letztlich haltlos waren und letztlich nur mit anwaltlichem Widerstand wieder zurück genommen wurden. Man bekommt den Eindruck, dass dies Masche ist. Sei es durch die Autohäuser iniziert oder weil die Gutachter Prämie machen.
Bei über 30 Firmenwagen kommt da pro Wagenumlauf ein mittlerer 5-stelliger Betrag an Ersparnis raus.
Also ich versuche das hier mal genau auf zu klären, ich habe im August meinen Wagen zurückgegeben und habe mich länger mit dem Prüfer unterhalten, der es mir auch genauer erklärte.
Also beim Leasing gilt es 2 wichtige Faktoren als erstes zu berücksichtigen, über wie bzw. in welchem Verhältnis wurde der Wagen geleast. Wurde der Wagen direkt über die Leasing geleast ( häufig der Fall bei Privatkunden, besonders bei vergünstigten Konditionen ) , dann gilt auch deren Schadenskatalog. Oder über das Autohaus als "Vermittler" ( Häufig der Fall beim Firmenleasing) dann kann der Katalog von der Leasing genutzt werden, aber es ist durchaus auch möglich nach den Regeln der jeweiligen Prüforganisation zu bewerten UND wird meist mit höherer Kulanz vom Autohaus berechnet. Im zweiten Fall werden aber auch die Verrechnungssätze des Autohauses für die Dienstleistungen beim Gutachten angesetzt. Im ersteren Fall werden die Verrechnungssätze die die Leasing vorgibt genutzt. Im Falle der Felgen ist es klar was die möchten und was es dann kostet... bei Lackierungen zb. der Türen oder so sind die Sätze der Leasing wohl sehr niedrig angesetzt, wodurch die Wertminderung entsprechend gering ausfällt.
Bei Firmenwagen ist es auch noch etwas besonderes, da hier viel mehr Fahrzeuge "bewegt" werden UND machen wir uns nichts vor, die Autohäuser sehr gut daran verdienen.
Ich habe im Juli meine Felgen machen lassen, kannst du hier im Forum finden und hatte keine Probleme bei der Rückgabe ~250 Euro Pro Rad muss man aber rechnen bei solchen Felgen.
Das ist mir tastsächlich neu, dass es im VW Konzern Leasing über das Autohaus selbst gibt?
Bei meinen Leasingwagen, sowohl privat als auch gewerblich ist es immer identisch abgelaufen: Leasinggeber ist die VWFS, Leasingangebot wird über ein Autohaus vor Ort vermittelt (samt Provision fürs Auto & Dienstleitungen wie W&V). Vertragspartner ist aber in beiden Fällen der Leasinggeber, also die VWFS (Seat Bank). Deren Katalog wird auch bei Rückgabe genutzt, geprüft durch einen unabhängigen Gutachter. Prozess findet wieder im Autohaus statt, die damit aber rechtlich nichts zu tun haben.
Richtig dann waren deine Wagen alle bisher direkt VWFS ( unsere 2 bisher übrigens auch ).