Felgenschaden reparieren lassen?
Moin an Alle!
Vor ca 2 Jahren und heute auch nochmal, habe ich leider für eine Begegnung zwischen Bordsteinkante und Felge gesorgt.
Ich hatte bereits in einem anderen Beitrag davon gelesen, dass man die Felgen reparieren lassen kann. Jedoch würde ich gerne wissen, ob der Freundliche bei Leasingrückgabe dennoch bemängelt bzw. überhaupt auffällt, dass die Felge nachgedreht wurden.
Vielleicht wisst ihr ja etwas dazu.
Betroffen sind zwei Felgen, und eine Reparatur einer Felge soll ca 250€ kosten. Eine neue ja erheblich mehr, wenn man denn überhaupt an eine rankommt…
Grüße
22 Antworten
Woher soll ein Forum wissen wie dein 🙂 bei einer Leasingrückgabe mit solchen Sachverhalten umgeht?
Zitat:
Woher soll ein Forum wissen wie dein 🙂 bei einer Leasingrückgabe mit solchen Sachverhalten umgeht?
Diese Antwort hättest Du Dir sparen können, hier geht's doch um Erfahrungsaustausch. Die Leasingrücknahmebedingungen sind doch identisch, oder?
Ich stehe vor dem gleichen Problem.
Wie würdest du einen Gebrauchtwagen mit diesen optischen Mängeln bewerten?
Übrigens gibt's im Leasingforum extrem viel Text zu dem glanzgedrehten Felgengedöns.
Denke hier bist du besser aufgehoben.
Übrigens gibt's auch einen VAG Leasingschadenkatalog.
Ich persönlich würde den Wagen abgeben den Minderwert bezahlen und gut isses.
Viel Erfolg
Zitat:
@derhiggi01 schrieb am 16. September 2023 um 18:36:18 Uhr:
Zitat:
Woher soll ein Forum wissen wie dein 🙂 bei einer Leasingrückgabe mit solchen Sachverhalten umgeht?
Diese Antwort hättest Du Dir sparen können, hier geht's doch um Erfahrungsaustausch. Die Leasingrücknahmebedingungen sind doch identisch, oder?
1. Der TE fragt nicht nach Erfahrungen sondern explizit nach seinem Händler.
Zitat:
Jedoch würde ich gerne wissen, ob der Freundliche bei Leasingrückgabe dennoch bemängelt bzw. überhaupt auffällt
2. Die VAG Group hat einen Schadenskatalkog der als Leitfaden dienen soll. Trotzdem handelt jedes Autohaus anders und jedes Autohaus hat einen andern Sachverständigen der für den Leasingrückgabebericht zuständig ist.
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Zitat:
@ktown schrieb am 16. September 2023 um 20:07:02 Uhr:
Zitat:
@derhiggi01 schrieb am 16. September 2023 um 18:36:18 Uhr:
Diese Antwort hättest Du Dir sparen können, hier geht's doch um Erfahrungsaustausch. Die Leasingrücknahmebedingungen sind doch identisch, oder?
1. Der TE fragt nicht nach Erfahrungen sondern explizit nach seinem Händler.
Also wenn du schon "explizit" schreibst, muss ich dich korrigieren. Ich habe "der Freundliche" geschrieben und nicht "mein" Freundlicher. Aber auf eine solche Kleinigkeit kommt es mM nach nicht an. Daher lassen wir das Thema.
Zitat:
@ktown schrieb am 16. September 2023 um 20:07:02 Uhr:
Zitat:
Jedoch würde ich gerne wissen, ob der Freundliche bei Leasingrückgabe dennoch bemängelt bzw. überhaupt auffällt
2. Die VAG Group hat einen Schadenskatalkog der als Leitfaden dienen soll. Trotzdem handelt jedes Autohaus anders und jedes Autohaus hat einen andern Sachverständigen der für den Leasingrückgabebericht zuständig ist.
Auch, dass es einen Schadenskatalog gibt ist mir bekannt. Schön leider, dass dieser angibt, dass glanzgedrehte Felgen, keinerlei Beschädigungen aufweisen dürfen. Das zu lesen, tut vor allem richtig weh 😁
Es ist selbstverständlich, dass jeder Händler eine andere Kulanzgrenze hat und auch es auch auf den Gutachter ankommt.
Aber es sind ja gerade eben die Erfahrungen, die einen Teils auch beruhigen, bzw. aufhorchen lassen.
Zitat:
@ktown schrieb am 16. September 2023 um 20:07:02 Uhr:
2. Die VAG Group hat einen Schadenskatalkog der als Leitfaden dienen soll. Trotzdem handelt jedes Autohaus anders und jedes Autohaus hat einen andern Sachverständigen der für den Leasingrückgabebericht zuständig ist.
Das ist nur zum Teil korrekt. Die Gutachten erstellt NICHT das Autohaus, sondern ein externer Gutachter von einer Prüforganisation, beauftragt vom Leasinggeber. Das ist bei Cupra zu 99% die VWFS. Das fertige Gutachten wird dem Autohaus übermittelt, welches stellvertretend die Kommunikation mit dem Kunden übernimmt. An dieser Stelle KANN Kulanz eingebracht werden, die muss man sich in der Regel aber erstmal beim Autohaus erspielen.
Zum Sachverhalt: Die Spielregeln sind klar, die Leasing möchte laut deren Schadenskatalog die Felge ersetzt haben, weil eine Reparatur nicht vorgesehen ist. Technisch ist eine Reparatur auf Grund der Materialstärke und ggf. der Lackstruktur, -dicke und -farbe nachweisbar. In wie weit das praktisch vom Gutachter durchgeführt wird, hängt eben vom Einzelfall ab. Entsprechend bringt es dir wenig, wenn hier 10 Leute schreiben, dass es durch ging. Es kann bei dir anders sein. Die Entscheidung musst du für dich treffen.
Willst du die 250€ zahlen und drauf hoffen? Im Zweifel wäre es Lehrgeld und die Felgen müssen durch den Händler ersetzt werden.
Zitat:
@Danielson16V schrieb am 17. September 2023 um 10:38:06 Uhr:
Zitat:
@ktown schrieb am 16. September 2023 um 20:07:02 Uhr:
2. Die VAG Group hat einen Schadenskatalkog der als Leitfaden dienen soll. Trotzdem handelt jedes Autohaus anders und jedes Autohaus hat einen andern Sachverständigen der für den Leasingrückgabebericht zuständig ist.
Das ist nur zum Teil korrekt. Die Gutachten erstellt NICHT das Autohaus, sondern ein externer Gutachter von einer Prüforganisation, beauftragt vom Leasinggeber.
Ich habe nicht gesagt, dass das Autohaus ein Gutachten macht. Neu für mich ist, dass der Leasinggeber dieses beauftragt. Bei unseren Leasingrückläufern beauftragt immer das Autohaus. Aber vielleicht läuft das bei Cupra ja auch anders.😉
Das Auto gehört dem Leasinggeber, daher kann auch nur dieser beauftragen (oder eben das Autohaus dafür bevollmächtigen). Es bleibt aber dabei, der Leasinggeber ist Vertragspartner und macht die Regeln.
Wenn, wie du sagst, dass Fahrzeug der Leasing gehört, wieso muss ich, wenn ich eine Leasingverlängerung will, mit dem Autohaus verhandeln?
Weil es verschiedene Möglichkeiten der Weiternutzung gibt. Manche Autos gehen nach dem Erstleasing in einen Pool aus Fahrzeugen, bei denen sich die Händler bedienen können. Andere gehen direkt ans vermittelnde Autohaus. Wie das geregelt ist, ist Sache zwichen Händler und Leasinggeber, darauf hat der Kunde keinen Einfluss.
Was ich nicht ganz verstehe, man least ein Fahrzeug und für die Nutzung bezahlt man monatlich Geld..... am Leasingende gibt man ein gebrauchtes Fahrzeug zurück..... warum sollte bei solchen, nicht gravierenden Schrammen, die Felge komplett ersetzt werden, es wäre doch eigentlich auch einfach eine kleine Wertminderung ansetzbar.
Es kann doch nicht erwartet werden, dass nach 2, 3 oder 4 Jahren der Nutzung nicht ein kleine Bordsteinberührung stattgefunden hat..... ich sehe auf den Höfen der Händler kaum einen Jahreswagen, der keine Schramme an einer Felge hat. Da verlangt man dann ja auch keine neue Felge, sondern versucht den Preis leicht zu drücken
Bei "normalen" Felgen ist es auch so, wie du sagst: Wertminderung
Warum das bei glanzgedreht nicht der Fall ist... denke geht um die Kohle...
Ok... Danke für die Info
Zitat:
@ktown schrieb am 17. September 2023 um 12:40:42 Uhr:
Wenn, wie du sagst, dass Fahrzeug der Leasing gehört, wieso muss ich, wenn ich eine Leasingverlängerung will, mit dem Autohaus verhandeln?
Kurze Ergänzung noch dazu:
Wenn du bereits ein Folgefahrzeug bestellt hast, kannst du stillschweigend das Leasing verlängern.
Dies geht auch im Online-Portal der VWFS. Meine bis zu 6 Monate.
Wenn du kein Folgefahrzeug bestellt hast und deinen jetzigen Wagen weiter nutzen willst, läuft das quasi als komplett neuer Vertrag von der Betrachtung her, die Vermittlung übernimmt dann erneut der Händler in Vertretung für die Leasing.