Leasingrückgabe Cupra Ateca Felgenschaden
Hallo zusammen,
wie ihr dem Titel entnehmen könnt, muss ich demnächst meinen Cupra Ateca aufgrund des Leasingendes zurückgeben. Leider haben 2 meiner Felgen relativ starke Kratzer, weshalb ich davon ausgehen muss, dass diese komplett erstetzt werden müssen. Zumindest sieht dies der Schadenkatalog vor.
Da ich keine Orignalfelge, die ca. 800€ kostet zahlen will, habe ich gehört, dass es auch sog. Zubehörfelgen gibt, die deutlich günstiger sind. Leider komme ich bei der Recherche nach der dazugehörigen Teilenummer nicht weiter.
Könnt ihr mir weiterhelfen, wie ich die Teilenummer für die Zubehörfelge herausbekomme?
Die Orginalteilnummer lautet: 575601025T
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könnt.
Danke euch,
12 Antworten
Ich bin sicher, es werden nur Original-Teile akzeptiert. Ich würde erstmal bei KLEINANZEIGEN mal schauen, ob es was passendes gibt.
Es handelt sich dabei um Original-Zubehör. Bei Kleinanzeigen gibt es nichts Brauchbares, da alle die gleichen bzw. ähnlichen Schäden haben.
Es wird doch nur noch der Zeitwert angerechnet .. nicht der Neuwert
Zitat:
@Fichtel72 schrieb am 4. Juli 2025 um 15:58:59 Uhr:
Es wird doch nur noch der Zeitwert angerechnet .. nicht der Neuwert
Das kommt auf die Felge an: https://schadenkatalog.vwfs.de/felgen.html
Glanzgedrehte oder pulverbeschichtete Felgen sind von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen ersetzt werden.
Mein Händler hat daher auch regelmäßig Stress mit Kunden bei der Rückgabe.
Er rät dazu direkt bei/nach der Abholung Felgen von Drittherstellern zu montieren. Auch als Händler kann er nichts machen, da die Rückgabe von den VWFS gesteuert wird.
@TO: es ist natürlich nicht zulässig Zubehörfelgen bei der Rückgabe montiert zu haben. Das Fahrzeug muss entsprechend dem Lieferumfang zurück gegeben werden und dazu zählen originale Felgen.
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Zitat:
@Thilo T. schrieb am 4. Juli 2025 um 17:27:06 Uhr:
Das kommt auf die Felge an: https://schadenkatalog.vwfs.de/felgen.html
Glanzgedrehte oder pulverbeschichtete Felgen sind von einer Instandsetzung ausgeschlossen und müssen ersetzt werden.
Mein Händler hat daher auch regelmäßig Stress mit Kunden bei der Rückgabe.
Er rät dazu direkt bei/nach der Abholung Felgen von Drittherstellern zu montieren. Auch als Händler kann er nichts machen, da die Rückgabe von den VWFS gesteuert wird.
@TO: es ist natürlich nicht zulässig Zubehörfelgen bei der Rückgabe montiert zu haben. Das Fahrzeug muss entsprechend dem Lieferumfang zurück gegeben werden und dazu zählen originale Felgen.
Danke für deine Nachricht. Das bedeutet, dass Zubehörfelgen gar nicht als Originalteil zählen (auch wenn Sie vom Hersteller kommen) und daher gar nicht in Frage kommen?
Wir schaut es denn aus mit dem Wert, der in Rechnung gestellt wird (Zeitwert oder Neuwert). Felge wäre allerdings gerade mal 1 Jahr alt, da nur Kurzzeitleasing.
Wie bitte, wieviel kostet eine Originalfelge? 800€ NUR Felge? Wir sind hier doch nicht bei Porsche... Echt übel und überzogen.
@Lefty1234 : leider nein. Die Felgen müssen exakt dieselben sein, wie die, mit denen das Fahrzeug ausgeliefert wurde.
In Rechnung wird der aktuelle Neupreis gestellt.
Du wirst um die 1.600€ nicht herumkommen, ausser Du findest auf Kleinanzeigen gebrauchte, aber einwandfreie Felgen für weniger. Ich habe das auch schon prophylaktisch versucht, aber die waren ausnahmslos alle mit Beschädigungen.
Aktuell schaue ich mich nach einem Nachfolger für den Leon um und prüfe dabei die Verfügbarkeit von Drittanbieterfelgen - ich habe nämlich keinen Bock auf den Stress und eine Felge ist sooo schnell zerlegt :(.
Zitat:
@Invio1 schrieb am 4. Juli 2025 um 18:37:20 Uhr:
Wie bitte, wieviel kostet eine Originalfelge? 800€ NUR Felge? Wir sind hier doch nicht bei Porsche... Echt übel und überzogen.
dann schau Dich hier mal um: https://cupraaccessories.com/de/category/category/29008/290004
Würde man es eigentlich bei der Begutachtung sehen, wenn ich die Felgen über einen Felgendoc reparieren hätte lassen? Ich meine, wäre laut Schadenkatalog nicht zulässig, aber wenn man es nicht erkennen würde. Vermute jedoch schon, da ja Material abgetragen wird?
In der Regel wird das nicht auffallen, sofern es professionell ausgeführt wurde.
Über das komplette Ersetzen wird sich immer wieder gestritten und iirc läuft da sogar juristisch was, ob das verhältnismäßig ist bei oberflächlichen Kratzern.
Ich hätte jetzt nochmal eine sehr fachmännische Frage. Ich hab jetzt jemand gefunden, der mir ne Felge verkaufen würde. Ich hab dann alle Merkmale auf den Reifen angeschaut (u.a Teilenummer) und bei einer Nummer ist mir eine Diskrepanz aufgefallen. Und zwar ist dort eine Nummer vermerkt mit „K3“ am Ende, während bei meinen Felgen auf 3en „K1“ und auf einer „K2“ steht. Was bedeutet das und was passiert bei Rüclgabe wenn hier eine Nummer abweicht? Hab mal ein Foto angehängt.
Andere Charge/neueres Bauteil, aber das prüft niemand bei Rückgabe sofern es keine äußerlichen Beschädigungen gibt.