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Felgeneintragung verweigert...

Themenstarteram 12. Mai 2009 um 17:49

Hallo,

ich hab im Internet einen Felgensatz für meinen Golf 4 erstanden. Dies ist außerhalb des großen Internetauktionshauses geschehen. Demzufolge habe ich den Felensatz inkl. Bereifung bei einem normalen Internetreifenhändler erstanden.

Als ich heut beim TÜV Süd war und ich die Felgen, welche laut Verkäufer ohne Probleme eingetragen werden, Eintragen lassen wollte wurde mir dies verweigert. Grund dafür waren laut TÜV Prüfer die Auflagen welche in dem Gutachten hinterlegt sind.

Ich habe mich vorab jedoch erkundigt und auch hier im Forum gefragt ob ich diese Reifen eingetragen bekomme. Es handelt sich um Felgen der Firma DBV Typ Mauritius in den Dimensionen 8Jx17. Als Bereifung habe ich 225/45 R17 drauf.

Der TÜV Prüfer meinte ich solle "Plastikteile" anbringen damit der Spritzschutz gewährleistet ist.

Wie krieg ich die eingetragen???

Könnt ihr mir Tipps geben wie ich die Felgen dennoch eingetragen?

Ein Verzweifelter Gruss

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26 Antworten

fahren nen anderen Prüfer an, irgendwer trägt die schon ein!

wenn ich mir die Auflagen ansehe, steht dort je nach Ausführung kann die Radabdeckung ausreichend sein, der Prüfer soll es einfach prüfen und entscheiden, manche können dies einfach nicht, an solcheinen bist du halt geraten!

am 12. Mai 2009 um 18:03

gebe Schyschka voll recht. es gibt noch andere prüfer wo man es locker eingetragen bekommt. dabei sind diese Räder überhaupt nicht breit und stehen im kasten drine

 

grüße

am 12. Mai 2009 um 18:21

Also für'n Polo 9N gibt's da ja einerseits die sogenannten Flaps für vorn und hinten. Die sind aus Plastik und eben so graumäßig.

Kosten für vorn 4,32 Euro pro Stück und für hintern 14,34 Euro pro Stück. Diese Flaps werden mit den vorhandenen Schrauben im Radhaus mit verschraubt. Unter Umständen passen die ja auch an den Golf IV.

Zum Zweiten sind da die Original-VW-Zubehör-Radhausverbreiterungen für den Polo 9N. Kosten als Satz (4 Stück) 61,90 Euro und werden grundiert geliefert. Dazu käme dann eben noch das Lackieren. Diese Radhausverbreiterungen werden mit einem auf der Rückseite befindlichen Klebestreifen außen am Kotflügel/ Heckschürze angeklebt (wie Zierleisten und Typen-/ Motorenkennung an der Kofferraumklappe).

Müsste man eben mal schauen, ob der Kotflügelradius die Montage der Teile zulässt, oder ob es evtl. equivalente Teile für den Golf IV gibt. Im VW-Online-Zubehör-Shop habe ich leider nichts dazu gefunden - das Angebot für den IVer ist das aber auch nicht so prall, weil eben der Ver und der VIer schon drinnen stehen.

Habe mal noch einpaar Bilder angehängt, wie die zwei Möglichkeiten so aussehen könnten.

 

MfG

T.

Flaps-polo-9n3-hinten
Flaps-polo-9n3-vorn
Vw-zubehoer-radhausverbreiterungen
Themenstarteram 12. Mai 2009 um 20:10

Danke schoneinmal für eure Antworten.

Ich habe am Donnerstag nocheimal einen Termin bei einem anderen TÜV Prüfer und ich hoffe ja das ich die dort eingetragen bekomme. Denn ich finde die schon schick (klar sonst hätte ich sie nicht gekauft) und will sie nicht zurückschicken müssen.

Ich finde ja auch das die Räder nicht drüber raus stehen aber gut wenn er nicht will will er nicht(der TÜV Prüfer)...

Kennt jemand einen guten TÜV Stützpunkt im Raum 028xx?

Gruss und Danke schneinmal...

am 12. Mai 2009 um 20:19

Pass auf, das ist keine Frage, ob die Felgen schlussendlich wirklich drüberstehen, oder nicht. Das Problem ist wesentlich banaler. Wenn in dem Gutschten für die Felgen drinnen steht, dass bei deinem Fahrzeug für ausreichende Radabdeckung zu sorgen ist, dann kann man das eigentlich nicht ändern. Da fließt dann eben das Wasser die Dachrinne hoch. Das haben eben irgendwelche Sesselpupser beschlossen und so reglementiert man sich in Deutschland zu tode.

Ich versteh's auch manchmal nicht und finde es nicht gut, aber wie gesagt: man kann's nicht ändern.

 

MfG

T.

im Gutachten steht kann ausreichend sein, so könnte sich ein Eintragender herausreden^^

am 13. Mai 2009 um 9:31

Zum Zweiten sind da die Original-VW-Zubehör-Radhausverbreiterungen für den Polo 9N. Kosten als Satz (4 Stück) 61,90 Euro und werden grundiert geliefert. Dazu käme dann eben noch das Lackieren. Diese Radhausverbreiterungen werden mit einem auf der Rückseite befindlichen Klebestreifen außen am Kotflügel/ Heckschürze angeklebt (wie Zierleisten und Typen-/ Motorenkennung an der Kofferraumklappe).

Müsste man eben mal schauen, ob der Kotflügelradius die Montage der Teile zulässt, oder ob es evtl. equivalente Teile für den Golf IV gibt. Im VW-Online-Zubehör-Shop habe ich leider nichts dazu gefunden - das Angebot für den IVer ist das aber auch nicht so prall, weil eben der Ver und der VIer schon drinnen stehen.

Habe mal noch einpaar Bilder angehängt, wie die zwei Möglichkeiten so aussehen könnten.

 

MfG

T.

Hallo T,

kann man diese Verbreiterungen auch anbringen, um Kratzer am Radlauf zu verbergen?

Gruss

B.

am 13. Mai 2009 um 9:45

Zuerst müsste man mal bestimmen, inwieweit sich die Radlauf-Krümmungen von Polo 9N und Golf 1J gleichen. Dann kommt es darauf an, wo sich die Kratzer befinden. Die Radhausverbreiterungen bedecken natürlich nur einen Teil des Radlaufes. Dann sollte man abwägen, ob es nicht Zweckmäßiger wäre, einfach den Radlauf neu zu Lackieren. Es ist heutzutage kein Problem mehr, die Radläufe bis zu der Falzkante in ca. 3-4 Zentimeten Höhe anzulackieren. Das wird dann poliert und man sieht praktisch keinen Unterschied mehr. Nachdem die Radhausverbreiterungen ebenfalls noch lackiert werden müssen und das dann noch zum Kaufpreis dazukommt, halte ich es für eher unwirtschaftlich, damit Schäden zu verbergen.

 

MfG

T.

am 13. Mai 2009 um 10:53

ich denke ihr holt alle viel zu weit aus... er soll zu ner anderen prüfstelle gehen... 8zoll breite.. ja wo sind mir denn.. wo soll denn da was nicht abgedeckt sein?

am 13. Mai 2009 um 10:58

...also ich weiss nicht: andere Prüfstelle. Früher hat die eine Prüfstelle beim TÜV einem versteckt in den Schein eine Bleimarkierung gemacht und man hat sich gewundert, dass die andere Prüfstelle genau hinsah und es dort auch keine Plakette gab. Und heute bei der Vernetzung? Möglicherweise hängen die datenmässig zusammen? Weiß jemand da Bescheid?

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 11:02

also wenn ich mir mein auto mit den felgen so ansehe dann stelle ich keinen radüberstand fest. ich weisse cht nicht was der prüfer will...ich will die doch nur eingetragen bekommen mehr nicht ;-P

Themenstarteram 13. Mai 2009 um 17:22

hi,

also in dem gutachten steht folgendes:

Zitat:

K1c Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30° vor bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

K2b Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder

durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 0° bis 50° hinter Radmitte

herzustellen. Die gesamte Breite der Rad-/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal

möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), in dem oben

genannten Bereich abgedeckt sein.

Au5 Aufgrund fehlender Freigängigkeit zur Bremsanlage ist das Sonderrad nicht zulässig für Fahrzeugausführungen mit Bremssatteltyp"FS III" in Verbindung mit Bremsscheibendurchmesser

256 mm an Achse 1.

krieg ich die eintragung trotzdem druch ohen was an dem auto amchen zu müssen?

komisch bei anderen 8x17 ET35 Felgfen von DBV wo ich mir die Auflagen angeschaut habe, steht davon nichts^^

also wenn es so da steht, musst du es machen, da hast du wohl Pech gehabt^^

oder jmd suchen der es so einträgt, klappere mal paar ab, irgendwer macht das so, versuche die rote Fraktion (GTÜ, KÜS) die machen das 100% so!

am 13. Mai 2009 um 18:17

Au5 sollte kein Problem darstellen, da du mit 77kW meiner Meinung nach die 15 Zoll Bremse (Bremssattel FS III; Bremsscheibe 280mm) verbaut hast und nicht nur die 14 Zoll Bremse (Bremssattel FS III; Bremsscheibe 256mm).

Der Passuns mit der Breite der Rad-Reifen-Kombination ist nur insofern interessant, wenn du Reifen montieren würdest, die unter 205mm Laufflächenbreite aufweisen. Das dürftest du nämlich nicht.

Meiner Meinung nach bekommst du es nicht ohne weiteres Eingetragen, da definitiv dasteht, dass die angegebenen Arbeiten durchzuführen sind. Stände da " Radabdeckung kontrollieren und gegebenenfalls im Bereich von ... bis ... anpassen durch ausstellen des Kotflügels und der Frontschürze oder durch das anbringen von ...", dann wäre das was Anderes. Da hätte der Prüfer Spielraum.

Was mir echt und ernsthaft sorgen macht, sind die großen Gradspannen, die letzenendes verhindern, dass du die Flaps vom Polo 9N verbauen kannst. Ob die Original Radhausverbreiterungen diese Gradspanne hergeben, weiß ich nicht. Habe mal ein Bild angehängt, was sie abdecken müssten.

Ansonsten bleibt dir wahrscheinlich nichts anderes übrig, als die Kotflügel etwas ziehen zu lassen. Eineinhalb bis zwei Zentimeter sollte zu schaffen sein, ohne dass du groß lackieren musst. Bördeln ist eher Unsinn. Nur an der Heckschürze (und vielleicht auch an der Frontschürze) wird es etwas aufwändiger, dann einen Übergang zum Kotflügel zu schaffen.

Oder du kommst irgendwie an "Klebeleisten" ran, die erstens an den Golf IV passen und die zweitens die geforderten Gradspannen abdecken.

 

MfG

T.

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