Felgen verkauft jetzt wird mit Polizei gedroht. HAB BIS 14UHR ZEIT!!!!!!

Hallo,
habb gestern 7 Felgen verkauft die wo von mir gespachtelt und lackiert also nachbearbeitet wurden. Man hat die Schäden auf jedem Bild gesehen.
Es ist aufjedenfall zu keinem Vertrag gekommen, jedenfalls er und 2 andere sind gekommen haben die Felgen angeschaut und anschließend mitgenommen. Es wurde mehrfach erwähnt das die Felgen verschönert wurden! Hab leider die kleinanzeige-Anzeige nicht und außer Chat hab ich nichts, dort wurde nur gefragt ob ich weiß ob sie auf seinen Auto passen und wie die Profiltiefe ist.
3 Std später hat er mir geschrieben das die Felgen verzogen sind und man diese nicht wuchten kann wovon ich keine Ahnung hab/hatte. Er droht mir jetzt mit Anwalt außer ich nehm sie zurück, wer steht im Recht weil so gekauft so gesehen oder nicht? Und nachweisen kann er auch nicht das der Schaden von mir kam. Sollte es zu einem Gericht kommen, was kann da passieren? Und ich bin ehrlich so wie er mir mit der Polizei gedroht hat hab ich gar keinen Bock sie wieder zu nehmen.

Beste Antwort im Thema

Mein Gott der Reifen! Kannst du nerven. @Drahkke

Nehme sie zurück. Schäden aussbessern ok. Aber verzogen und somit unnutzbar ist nicht ok. Kann den Ärger des Käufers verstehen. Da er sie zurückgeben will und nicht den Preis mindern will, ist er für mich glaubhaft. Das er im glauben kauft, das die Dinger funktionsfähig sind ist logisch, du musst von dir aus Mängel mitteilen. Bei nen Unfaller sagt man auch nicht, bisschen lackiert. Sonst hättest du wirklich alles schriftlich machen müssen. Meine Meinung.

Zurück nehmen, in Frieden sein und wieder inserieren.

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Wann ist das auf Privat ausgeweitet worden, denn ganz am Anfang galt das nur von Gewerbe an Privat?

So zumindest das was ich von dem Lehrgang behalten habe als die neue Sachmängelhaftung eingeführt wurde.

Vielleicht trügt ja auch meine Erinnerung.

https://www.ratgeber-geld.de/privatverkauf/

Also ich kenne es nur so, dass seit der Gesetzesänderung der Gewährleistungsanspruch IMMER besteht, außer er wurde ausgeschlossen. Auch bei Privatverkäufen. Ein privater Verkäufer kann allerdings, im Gegensatz zum gewerblichen Verkäufer, die Gewährleistung ausschließen.

Ok, dann habe ich wohl damals nicht genau aufgepasst.

Zitat:

@GTI2019 schrieb am 7. Juni 2020 um 13:42:00 Uhr:


Wenn es jemanden gibt der das kaufen möchte ? Wieso ist das ein Problem hier? Zwingt doch niemanden etwas zu kaufen, oder ?

Nur verwechseln solche Leute das immer mit nem Kauf in einem Geschäft oder Onlineshop....da kann man ne Welle machen und alles zurückschicken!
Ne sorry, aus mein Sicht hat der Käufer Pech gehabt

Deine Annahme ist nicht ganz richtig. Der Verkäufer hat hier gesagt er hat Stellen gespachtelt und hat dem Käufer gesagt er hat sie verschönert. Durch das Spachteln hat er den eigentlichen Schaden unkenntlich gemacht und er hat ihn mit der Angabe Schönheitsreparatur verschwiegen.

Somit wäre das eine arglistige Täuschung, die auch nicht durch ausschließen der Garantie/Gewährleistung gedeckt ist.

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Gewähr, wenn schon.

Aber das ist hier eine Frage der Auffassung. Auch das Auspachteln und Lackieren kann man als Schönheitsreparatur sehen.

Reparaturen sind für mich eher richten, Schweißen, neu Alu auftragen usw.

Aber darüber können wir jetzt lange den Mund fusselig reden.

Deswegen steht es ja oft bei ebay drin. Sollte man dann such do machen wenn man etwas dort einstellt.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 7. Juni 2020 um 16:44:13 Uhr:



Zitat:

@GTI2019 schrieb am 7. Juni 2020 um 13:42:00 Uhr:


Wenn es jemanden gibt der das kaufen möchte ? Wieso ist das ein Problem hier? Zwingt doch niemanden etwas zu kaufen, oder ?

Nur verwechseln solche Leute das immer mit nem Kauf in einem Geschäft oder Onlineshop....da kann man ne Welle machen und alles zurückschicken!
Ne sorry, aus mein Sicht hat der Käufer Pech gehabt

Deine Annahme ist nicht ganz richtig. Der Verkäufer hat hier gesagt er hat Stellen gespachtelt und hat dem Käufer gesagt er hat sie verschönert. Durch das Spachteln hat er den eigentlichen Schaden unkenntlich gemacht und er hat ihn mit der Angabe Schönheitsreparatur verschwiegen.

Somit wäre das eine arglistige Täuschung, die auch nicht durch ausschließen der Garantie gedeckt ist.

Wußte der TE also von den Schäden?
Ist solch ein Schaden mit bloßem Auge erkennbar?
Hat der TE die Felgen vor dem Verkauf selbst gefahren?
Wie groß waren die Beschädigungen vor dem "Verhübschen"?
Hat der Käufer irgendwelche Nachweise über die Beschädigungen beigebracht?

Bevor diese und andere Dinge nicht geklärt hast, kannst du dem TE auch keine arglistige Täuschung unterstellen!

Ohne nähere Angaben vom TE bleibt das das alles Spekulation - keine gute Basis für hilfreiche Tipps.

Zitat:

@Italo001 schrieb am 7. Juni 2020 um 16:44:13 Uhr:



Zitat:

@GTI2019 schrieb am 7. Juni 2020 um 13:42:00 Uhr:


Wenn es jemanden gibt der das kaufen möchte ? Wieso ist das ein Problem hier? Zwingt doch niemanden etwas zu kaufen, oder ?

Nur verwechseln solche Leute das immer mit nem Kauf in einem Geschäft oder Onlineshop....da kann man ne Welle machen und alles zurückschicken!
Ne sorry, aus mein Sicht hat der Käufer Pech gehabt

Deine Annahme ist nicht ganz richtig. Der Verkäufer hat hier gesagt er hat Stellen gespachtelt und hat dem Käufer gesagt er hat sie verschönert. Durch das Spachteln hat er den eigentlichen Schaden unkenntlich gemacht und er hat ihn mit der Angabe Schönheitsreparatur verschwiegen.

Somit wäre das eine arglistige Täuschung, die auch nicht durch ausschließen der Garantie/Gewährleistung gedeckt ist.

So wie der TE das geschildert hat, hörte es sich für so an, als wenn er den Käufer auf die Mängel hingewiesen hat. Sollte es allerdings nicht so gewesen sein, dann bin ich bei dir.
In allen anderen Fällen gilt, gekauft wie gesehen. Und man darf auch nicht vergessen, die sind zu dritt bei ihm angetanzt und haben abgeholt und sich auch ein Bild davon vor Ort machen können.
Aber wenn der TE nichts mehr von sich hören lässt, werden wir es wohl nie erfahren :-/
....macht nen Thread auf, lässt uns hier rumphilosophieren und interessiert sich dann Null für die Antworten.

Hab die Sache geklärt und hab sie jetzt zurück genommen bevor das Karma mich trifft. Danke!

Zitat:

@TJbone schrieb am 7. Juni 2020 um 21:19:29 Uhr:


Hab die Sache geklärt und hab sie jetzt zurück genommen bevor das Karma mich trifft. Danke!

Danke. Das waren die 3 Seiten Diskussion auf jedenfall Wert!

Gute und faire Entscheidung.

Bevor du sie wieder inserierst, würd eich mal zum Reifenhändler fahren und prüfen lassen, ob die Felgen tatsächlich einen Schlag haben und nicht mehr wuchtbar sind.

Zitat:

@Peterchen1975 schrieb am 7. Juni 2020 um 18:22:24 Uhr:



Zitat:

@Italo001 schrieb am 7. Juni 2020 um 16:44:13 Uhr:


Deine Annahme ist nicht ganz richtig. Der Verkäufer hat hier gesagt er hat Stellen gespachtelt und hat dem Käufer gesagt er hat sie verschönert. Durch das Spachteln hat er den eigentlichen Schaden unkenntlich gemacht und er hat ihn mit der Angabe Schönheitsreparatur verschwiegen.

Somit wäre das eine arglistige Täuschung, die auch nicht durch ausschließen der Garantie gedeckt ist.

Wußte der TE also von den Schäden?
Ist solch ein Schaden mit bloßem Auge erkennbar?
Hat der TE die Felgen vor dem Verkauf selbst gefahren?
Wie groß waren die Beschädigungen vor dem "Verhübschen"?
Hat der Käufer irgendwelche Nachweise über die Beschädigungen beigebracht?

Bevor diese und andere Dinge nicht geklärt hast, kannst du dem TE auch keine arglistige Täuschung unterstellen!

Auf der ersten Seite habe ich geschrieben ich habe keine Bilder gesehen. Zweitens bediene ich mit den Angaben des Verkäufers. Der Verkäufer gibt keine klaren Angaben. Im Gegensatz zu einer Karosserie muss ein Spachteln kein Karosserieschaden vorliegen. Da kann auch Rost beseitigt werden und der Spachtel dient zum Lackaufbau. Bei LM Felgen habe noch nie gelesen das jemand seine Felgen gespachtelt hat. Als reller Verkäufer hat man auch Verantwortung.

Falscher Thread, sorry

wenn jemand felgen kauft, hofft er dass die auch funktionieren also nach reifenmontage vernünftig gewuchtet werden kann. die felgen also nicht krumm/defekt sind.
->wenn man sie als krumm oder defekt verkauft wäre es sinnvoll das schriftlich zu fixieren um anschließende diskussion zu vermeiden. du hast sie aber offenbar nicht als krumm/defekt verkauft

wenn man felgen hat die man selbst gefahren ist weiß man in aller regel ob die rund laufen oder krumm sind. von selbst werden sie schließlich nicht krum.
iist man die felgen icht selbst gefahren weil man sie über 3 ecken irgendwo herbekommen hat(geschenkt oder gekauft oder weil man ein gebrauchtes auto gekauft hat und man diesem beigegebenen felgensatz nie montiert hat so kann man schlecht wissen ob sie krumm/defekt sind oder nicht. wenn sie gleichzeitig noch schäden haben die nach spachtel schreien ist die chance recht groß dass sie auch krumm/defekt sind.

kennt man diesen zustand der felgen also nicht genau und möchte geld damit machen gibt es also mehrere möglichkeiten:
a) du fährst zum reifenhändler und läßt sie prüfen. der soll eine aussage dazu machen. ggf sogar per rechung vermerken. und verkaufst sie anschließend (als krumm/defekt wenn das beim prüfen herauskam ansonsten halt als in ordnung bzw besser ohne konkrete angabe des zustands)
b) du verkaust sie von vorn heraus sicherheitshalber als defekt oder eben als zustand unbekannt was natürlich einen geringeren verkaufserlös oder unverkäuflichkeit zur folge hat
c) du verkaufst sie ohne sie zu prüfen, ohne sie als defekt zu deklarieren und ggf auch ohne den zustand unbekannt irgendwo zu erwähnen UND hoffst einfach dass sie laufen. wird auch oft gemacht und geht auch oft gut aber dann sollte man auch so fair sein und die sachen zurücknehmen, wenn der käufer nach kauf ansagt dass die verkaufte ware eben nicht in ordnung ist!

iich vermute mal wir bewegen uns hier bei c und da ist es nur richtig dass du sie zurückgenommen hast (wie unhöflich der käuer dann reklamiert sollte einem eigentlich egal sein. der ist halt auch sauer für den aufwand den er hatte)

verkauft man etwas in manier von c hat man ggf auch das risiko dass durch das defekte produkt irgend ein folgeschaden eintritt. von daher sollte man abwägen ob man dieses risiko eingeht oder nicht - bei felgen würd ich das nicht tun die sind ja schon rechts sicherheitsrelevant!

nun solltest du dir als mal selbst an die nase fassen was mit diesen felgen war

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