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Käufer meldet sich nach den verkauf was nun !!

Themenstarteram 23. August 2014 um 12:22

Hallo unzwar habe ich gestern einen Opel verkauft der Käufer hat sich das Auto gründlich angesehen und probe gefahren wir haben dann einen Kaufvertrag abgeschlossen wo drinnen steht das ich für sachmängel nicht hafte und keine Gewährleistung oder Garantie für das Kraftfahrzeug gebe. Er hat das unterschrieben und das Auto abgeholt nun hat er mich angerufen und möchte das Fahrzeug zurück geben da er ein Elektronisches Problem am Motor hat was ich nicht erwähnt habe nun droht er mit einem Anwalt und da wollte ich fragen was auf mich zukommen wird und ob ich da was gegen machen kann. Weil ich das Auto nicht zurück nehmen möchte wäre super wenn ne schnelle Antwort kommen würde.

Beste Antwort im Thema
Themenstarteram 11. Dezember 2014 um 19:18

Habe vor 2 Monaten Post von seinem Anwalt bekommen mit der Behauptung einer Arglistigen Täuschung. Gestern waren wir vor Gericht und da habe ich gewonnen da ich nachweisen konnte das seine Vorwürfe nicht stimmten bin zu der werkstatt gefahren und habe mir vom Mechaniker schriftlich geben lassen das dass Auto bei ihm Druchgecheckt wurde und keine fehler aufgewiesen hat.

Er konnte auch nichts beweisen ( bzw. Hatte absolut keine beweise für seine Behauptungen )

Wollte es euch nur einmal sagen

MfG. Euer

Rama51

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am 23. August 2014 um 12:26

Wenn er Dir nicht nachweisen kann, daß Du von einem Schaden wußtest und mit Absicht im Unklaren gelassen hast (das wäre dann "arglistige Täuschung"), dann kannst Du Dich zurücklehnen und ihn auslachen.

Hi,

wenn du von dem Mangel wußtest und es ihm nicht gesagt hast ist das arglistige Täuschung. So etwas wird vom Gewährleistungsausschluß nicht abgedeckt.

Gruß Tobias

Handy ausschalten und reagieren falls was von nem Anwalt kommt.

Das ist echt schon ne gängige und nervige Masche...es sei denn du wusstest von dem Mangel. Dann plagt dich jetzt dein Gewissen.

Um welchen VK-PREIS dreht es sich?

Themenstarteram 23. August 2014 um 12:33

2500 € Mängel war mir nicht bekannt da wir das Auto Net so oft gefahren sind es scheint so nach seiner Aussage das das Problem ab 150km/h auftaucht. Und er war bei der Werkstatt und die meinte das Problem ist schon was länger da was mir aber nicht aufgefallen ist jetzt weiß ich aber nicht wie ich es beweisen kann das ich es nicht weiß

am 23. August 2014 um 12:35

Nicht du musst beweisen, dass du es nicht wusstest, sondern er muss dir beweisen, dass du es wusstest du arglistig verschwiegen hast. Soll er mal machen, bleib enstpannt ;-)

Themenstarteram 23. August 2014 um 12:44

Hm,

lässt mich grade Net los weil er meinte er war bei der Werkstatt und er könnte beweisen das der Fehler schon seit pa Wochen da ist. Ich weiß aber nichts davon und ich weis auch absolut nicht ob mir das der Richter glauben wird wenn es bis zum Gerichtsverfahren kommt :S das ist die Sache und ob mir da der Kaufvertrag weiter helfen wird .

Zitat:

Original geschrieben von Rama51

.... das Fahrzeug zurück geben da er ein Elektronisches Problem am Motor hat was ich nicht erwähnt habe ....

Hi,

das klingt so als hättest du davon gewußt ;)

Wenn du nichts davon gewußt hast bist du aus der Sache raus. Möglicherweise hat der Wagen gar keinen Mangel und der Käufer will nur Geld rausschinden.

Gruß Tobias

am 23. August 2014 um 12:47

behaupten kann er erstmal viel.... solange nichts von seinem Anwalt oder vom Gericht kommt: nicht reagieren!

Er muss auch nicht beweisen, dass der Mangel schon seit ein paar Wochen vorhanden ist - er muss beweisen, dass er dir bekannt war! Und wenn der Fehler erst ab 150 km/h auftritt, kann es bei einem Auto, welches sonst nicht so schnell bewegt wird, durchaus vorkommen, dass ein vorliegender Mangel nicht bekannt ist...

am 23. August 2014 um 12:49

Zitat:

Original geschrieben von Turbotobi28

Möglicherweise hat der Wagen gar keinen Mangel und der Käufer will nur Geld rausschinden.

sehr wahrscheinlich und in letzter Zeit immer "beliebter"...

Themenstarteram 23. August 2014 um 12:51

Hm das könnte auch sein. Aber von diesen elektronischen Mängel davon wusste ich absolut Net er hatte mal was am Turbo da habe ich ihn auch die rechnung zugefaxt über 1200€ für einen neuen Turbo er aber hingegen kommt mir damit an das der Fehler länger da ist und ich das wusste.Und er durch die Werkstatt nachweisen kann . Nun ich wusste aber wirklich Net über den Fehler da ich das Auto nicht lange hatte und ich das Auto auch nicht oft gefahren bin nur wenn es drum ging lange strecken zu fahren.

am 23. August 2014 um 13:15

Es ist doch alles gesagt, der Käufer muss dir beweisen, dass du von dem Mangel wusstest, das dürfte schwierig werden für ihn. Also abwarten was da kommt und ob da noch was kommt.

Du musst jetzt nicht alles nochmal wiederholen.

Grüße

Udo

Wenn Du mal die Punkt- und Kommasetzung beherzigen würdest, könnte man Deine wirren Texte auch mal verstehen!!!

am 25. August 2014 um 7:53

Rama bleib mal geschmeidig, und warte ab ob du Post von einem Anwalt bekommst, so lange würde ich mit dem Käufer einfach nicht mehr kommunizieren, denn alles was du sagst könnte dich nur noch zu Eingeständnissen und Schuldeingeständnissen bringen.

Diese Masche ist mittlerweile bekannt das die Käufer versuchen durch gezieltes schlechtreden nachträglich noch Kohle her auszuhandeln wollen.

Telefon abstellen und das ganze aussitzen !!!

am 25. August 2014 um 8:37

Es ist nur ABZOCKE von Menschen die kein Geld für ein Auto vom Händler haben und durch solche Methoden gutes Kauf erzielen wollen!

Vor Gericht zerren kann er dich nicht, ausser er geht zum Anwalt der dann behauptet es wäre "arglistige Täuschung", damit wäre dein Kaufvertrag unwirksam.

Sofern du Rechtschutz haben solltest, mach dir keine Sorgen.

Er muss 1. zum Anwalt, 2. dir Frist geben 3.vor Gericht bringen aber vorher muss sich Sachverständiger das Auto ansehen ... lange Geschichte.

Telefon abstellen bringt auf Dauer nichts falls du keine PrePaid karte drin hattest.

Würde Ihm klip und klar am Telefon sagen das du es nicht wusstest da dieser Mängel bei dir nicht gab.

Drohe Ihm sollte er dich nochmals Kontaktieren und belästigen wirst du Ihm wegen "Stalking, Belästigung, Erpressung" anzeigen! Seiner Daten hasst du ja bereits.

Keine Kontakt mit SMS und eMail zum Käufer!

Vorallem, locker bleiben und nicht einschüchtern lassen!

BG

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