Felgen verkauft jetzt wird mit Polizei gedroht. HAB BIS 14UHR ZEIT!!!!!!

Hallo,
habb gestern 7 Felgen verkauft die wo von mir gespachtelt und lackiert also nachbearbeitet wurden. Man hat die Schäden auf jedem Bild gesehen.
Es ist aufjedenfall zu keinem Vertrag gekommen, jedenfalls er und 2 andere sind gekommen haben die Felgen angeschaut und anschließend mitgenommen. Es wurde mehrfach erwähnt das die Felgen verschönert wurden! Hab leider die kleinanzeige-Anzeige nicht und außer Chat hab ich nichts, dort wurde nur gefragt ob ich weiß ob sie auf seinen Auto passen und wie die Profiltiefe ist.
3 Std später hat er mir geschrieben das die Felgen verzogen sind und man diese nicht wuchten kann wovon ich keine Ahnung hab/hatte. Er droht mir jetzt mit Anwalt außer ich nehm sie zurück, wer steht im Recht weil so gekauft so gesehen oder nicht? Und nachweisen kann er auch nicht das der Schaden von mir kam. Sollte es zu einem Gericht kommen, was kann da passieren? Und ich bin ehrlich so wie er mir mit der Polizei gedroht hat hab ich gar keinen Bock sie wieder zu nehmen.

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Mein Gott der Reifen! Kannst du nerven. @Drahkke

Nehme sie zurück. Schäden aussbessern ok. Aber verzogen und somit unnutzbar ist nicht ok. Kann den Ärger des Käufers verstehen. Da er sie zurückgeben will und nicht den Preis mindern will, ist er für mich glaubhaft. Das er im glauben kauft, das die Dinger funktionsfähig sind ist logisch, du musst von dir aus Mängel mitteilen. Bei nen Unfaller sagt man auch nicht, bisschen lackiert. Sonst hättest du wirklich alles schriftlich machen müssen. Meine Meinung.

Zurück nehmen, in Frieden sein und wieder inserieren.

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Zitat:

@Abkueko schrieb am 7. Juni 2020 um 13:16:10 Uhr:


Beschädigte Felgen würde ich sowieso nicht verkaufen. Wer kauft die denn? Da habe ich ja geradezu eine Garantie, dass es Kunden sind die ich nicht haben will.

Die kann man schon verkaufen, sollte sie dann aber nicht als Felgen, sondern als Gartenschlauchhalter für die Kellerwand offerieren.

Man muss sich halt überlegen was und wie man etwas bei ebay oder so reinsetzt. Und auch der Käufer muss such klar sein was er bekommt. Hatte auch schonmal Felgen mit Reifen verkauft. Hab aber ganz ehrlich gesagt warum ich die verkaufe und das Reifen urslt sind. Der Preus war entsprechend niedrig. Die Räder hat der Käufer ins Auto gepackt, bezahlt und gut war. Ohne große preisverhandlungen.

Vor allem sollte man gerade im KFZ-Bereich sicherheitsrelevante Teile niemals ohne schriftlichen Kaufvertrag (bei dem man den Gewährleistungsausschluß nicht vergessen sollte) verkaufen.

Ist halt ein Unterschied ob ich Klamotten oder Sutofusmstten verkaufe oder Räder, ybremsen oder Motorteile.
Vor allem: wenn ich Teile selbst nicht mehr verwenden will warum drehe ich die jemand anders an? Und wieso 7 Stück wss ist mit der achten?

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Ne sorry, aus mein Sicht hat der Käufer Pech gehabt

Da es keinen schriftlichen Kaufvertrag gibt, hat der Käufer m.E. kein Pech. Die Ware ist fehlerhaft (mutmaßlich) und somit besteht ein Anspruch auf Behebung dieses mangels im Rahmen der Gewährleistung, die ja nicht nachweisbar ausgeschlossen ist. Ob der Verkäufer von diesem Mangel wußte, ist da unerheblich. Das wäre nur wichtig, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen wäre und man arglistige Täuschung prüfen will.

Anstelle des Verkäufers würd eich mich allerdings auf keine Nachverhandlungen einlassen. Rückgabe und Kaufpreiserstattung ja, Kaufpreisminderung nein.

Die Frist ist abgelaufen. Wurde der Verkäufer vom Käufer jetzt ???

Vielleicht liefert uns der TE ja noch ein paar weitere Details zu dem Geschäft, damit man dies etwas besser beurteilen kann. Es sind ja bis jetzt noch etliche Fragen offen geblieben.

Das ist wieder so ein Thema / Thread, wo man nicht weiß ob man lachen oder weinen soll ...

Vor allem startet der TE hier einen Thread mit 5-6 Ausrufezeichen am Ende der Überschrift und was kommt nach über 2h von dieser Person?!?
Na klar, nada...!

Der TE ist wieder auf Sendung. Die Polizei hat ihn um 14.00 Uhr !!!!!! wohl nicht mitgenommen 😁

Im Keller gibts kein WLAN

Zitat:

@StephanRE schrieb am 7. Juni 2020 um 13:34:20 Uhr:



Vor allem: wenn ich Teile selbst nicht mehr verwenden will warum drehe ich die jemand anders an?

Weil sie vielleicht nicht auf s neue Auto passen........
Oder warum hast du deine alten Räder, die du in nur einem Post zuvor beschreibst, jemand anderem angedreht???🙄

Und wieso 7 Stück wss ist mit der achten?

4 für s Fahrzeug, 3 als Reserve......

Muss ich denn wenn ich privat Sachen verkaufe, im Kaufvertrag festhalten. Gekauft wie gesehen . Und hiermit schließe ich die Sachmäbgelhaftung aus.
Ist es per Gesetz nicht so, das ich als Privatperson an sich gar keine Gewährleistung geben muss und diese nicht explizit ausschließe? Und ich rede mal von Sachen die bei Verkauf in Ordnung sind.
Wie geht man denn jetzt vor Sachen zu verkaufen ohne gleich dafür verklagt zu werden?

Du mußt beim Verkauf Sachmängelhaftung ausschließen. Tust du es nicht, gilt die gesetzliche Gewährleistungspflicht. Um das ganze nachweisbar zu machen, schließt man einen schriftlichen Vertrag.

Ob man das jetzt immer macht, ist eine andere Sache. Aber rein theoretisch hat der Käufer dann einen Anspruch auf Gewährleistung.

Ich habe vor einiger Zeit Winterreifen auf Stahlfelgen verkauft. 70 EUR. Da habe ich natürlich keinen schriftl. Vertrag gemacht. Wäre der Käufer damit gekommen, dass die felgen kaputt sind, hätte ich halt gesagt, ok, bring wieder, kriegst das Geld. Das Risiko gehe ich dann halt ein.

Machst du keinen schriftlichen vertrag, kann als Indiz dafür, dass du die Sachmängelhaftung aber dennoch ausgeschlossen hast, die Anzeige dienen, in der ein entsprechender Passus steht. Vor Gericht würde dann ein Richter ggf. sagen, ja das ist glaubhaft, dass der Käufer das so akzeptiert hat und nichtsd anderes vereinbart wurde. Aber 100% siche rist nur der Vertrag.

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