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Felgen und Reifen auf 320D

Themenstarteram 16. März 2005 um 15:14

Hallo zusammen,

der Sommer naht und ich bin auf der Suche nach einer günstigen Alu-Reifen-Kombination.

Hab von diversen Leuten hier schon die Pneumants als Tip gelesen. Habt ihr ein paar Ideen wo man (im Bonner Raum) günstig ein sportlich aussehendes Komplettrad bekommt.

Danke schonmal vorab.

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14 Antworten

Hallo,

mein vater besitzt einen 320d von Dezember 2004. In den Papieren sind 5 Fabrikate eingetragen, die er fahren darf, Pneumat war nicht dabei. Ich glaube, dass man bei anderen Fabrikaten bei einem Unfall den Versicherungsschutz verlieren kann.

Gruß

Hans-Peter

Diese Eintragungen im Fahrzeugschein gelten schon längere Zeit nicht mehr. Wär ja auch noch schöner wenn der Fahrzeughersteller mir vorschreiben könnte welche Reifen ich benutzen muss...

Zitat:

Original geschrieben von HPW37

Hallo,

mein vater besitzt einen 320d von Dezember 2004. In den Papieren sind 5 Fabrikate eingetragen, die er fahren darf, Pneumat war nicht dabei. Ich glaube, dass man bei anderen Fabrikaten bei einem Unfall den Versicherungsschutz verlieren kann.

Gruß

Hans-Peter

Das habe ich noch nie gehört, daß man den Versicherungsschutz verliert. Ich kann jede Marke von Reifen auf meine Felgen aufziehen, welche ich will. Vorgeschrieben ist nur die Größe im Typenschein.

Zitat:

Original geschrieben von TheRealRaffnix

Diese Eintragungen im Fahrzeugschein gelten schon längere Zeit nicht mehr. Wär ja auch noch schöner wenn der Fahrzeughersteller mir vorschreiben könnte welche Reifen ich benutzen muss...

*Zustimmend nickend*

Grundsätzlich sind alle Fabrikate erlaubt.

@dande

Pneumants schneiden in Tests recht gut ab.

Schau auch mal [hier]

Hallo,

Wieso stehen dann im KFZ-Brief eines 330d und 320d von Dezember 2004 konkret nur fünf Reifenmarken, natürlich die teuersten, wenn ich angeblich jeden Typ fahren darf? Was macht das für einen Sinn?

Gruß

Hans-Peter

am 16. März 2005 um 21:47

Schau mal genau in den Fahrzeugschein. Ich hab einen 320cd Coupe und da stehen auch die fünf Reifenmarken drin. Diese gelten aber nur dann, wenn man die Mischbereifung fährt !!! Falls man z.b. die Serienbereifung von 205/55 R16 oder auch 225/45/17 rundum fahren möchte, dann kann man alle Marken fahren, die den ensprechenden Geschwindigkeitsindex haben.

bmw schreibt diese marken allein aus werbegründen rein- die regelung das nur diese gefahren werden dürfen gab es mal vor jahren ist aber längst abgeschafft wegen wettbewerbsrecht- warum die das noch reinschreiben weiss der teufel- vielleicht um die paar ahnungslosen kunden doch noch abzuzocken- ich wiederhole: diese angaben sind ohne rechtlich jede bedeutung- auch bei mischbereifung

ich fahr trotzdem nur conti :)

Gruß,

Kai

am 16. März 2005 um 22:43

Das mit der Reifenbindung ist natürlich nach wie vor Gültig ! Sonst würde es ja auch nicht in den Fahrzeugpapieren stehen, denn diese sind ja kein Werbeprospekt, sondern offizielles DOKUMENT mit einer AUFLAGE DES KRAFTFAHRTBUNDESAMTES bzw. TÜV. Verstößt man gegen die Auflagen im Brief, dann erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs. Im Falle eines Unfalls, kann dies zum Verlust des Versicherungsschutzes führen. Dies passiert regelmässig dann, wenn Kausalität vorhanden ist. Hat der Unfall z.B. mit Unkontrollierbarem Fahrverhalten zutun, hat man keinen Schutz mehr. Ist der Grund des Unfalls allerdings NICHT mit den Reifen in Zusammenhang zu bringen, dann darf der Versicherer die Leistung nicht verweigern. Die Reifenbindung ist allerdings zu relativieren: man kann meist auch für andere Fabrikate eine Freigabe entweder vom Reifen- oder Fahrzeughersteller bekommen. Dann brauch man die auch nicht einzutragen. Hatte ich z.B. bei meinem letzten Motorrad, als ich einen Reifen aufziehen lies, der zwar von der Größe passte aber so neu war, das er noch nicht im Brief eingetragen war. Ich musste die Freigabe von Metzeler stets mitführen und auch beim Tüv vorzeigen !

Wer hat dir denn den Quatsch mit den Werbemaßnahmen erzählt ?

Zitat:

Wer hat dir denn den Quatsch mit den Werbemaßnahmen erzählt ?

der freundliche mann vom tüv :)

was du sagst war alles mal richtig- bis ca 1996- da gabs ein urteil vom bundesverwaltungsgericht- (lässt sich bestimmt im internet finden) das diese massnahmen aus wettbewerbsrechtlichengründen nicht zulässig sind weil nicht nachweisbar ist das reifen von anderen herstellern weniger leisten (das wär ja ein böswillige unterstellung den firmen gegenüber)

vielleicht sagt aber nochmal jemadn was dazu der mehr ahnung hat- fakt ist- diser vermek ist UNGÜLTIG, dokument oder nicht- wenn ein gerichtsurteil dem dokument widerspricht gilt das urteil

Gruß,

Kai

Zitat:

Original geschrieben von KaiMüller

der freundliche mann vom tüv :)

was du sagst war alles mal richtig- bis ca 1996- da gabs ein urteil vom bundesverwaltungsgericht- (lässt sich bestimmt im internet finden) das diese massnahmen aus wettbewerbsrechtlichengründen nicht zulässig sind weil nicht nachweisbar ist das reifen von anderen herstellern weniger leisten (das wär ja ein böswillige unterstellung den firmen gegenüber)

vielleicht sagt aber nochmal jemadn was dazu der mehr ahnung hat- fakt ist- diser vermek ist UNGÜLTIG, dokument oder nicht- wenn ein gerichtsurteil dem dokument widerspricht gilt das urteil

Gruß,

Kai

Moin,

ja sowas hab ich auch gehört ... Ich denke mal, die schreiben es nur als eine Art "Hilfestellung" bzw. als eine Empfehlung... mehr kann und darf das nicht aus Wettbewerbsgründen nicht sein.

*Meine Meinung*

am 16. März 2005 um 23:01

Ich kann Dir dazu folgendes sagen: Ich bin bei einer Versicherung angestellt und wir würden vor allem in der Vollkasko nicht zahlen, wenn einer mit Reifen die nicht eingetragen sind aus ungeklärten Gründen ins schleudern geraten ist.

Bezüglich Markenbindung: In den Papieren ist diese ja nur bei einer speziellen Werks-BMW Felgenkombination mit Mischbereifung vorgeschrieben. Das ist gültig !

Ungültig wäre es, wenn BMW vorschreiben würde das man generell nur Dunlop und Conti auf dem Fahrzeug fahren dürfte, egal bei welcher Felge oder Reifengrösse. Aber das ist ja nicht so. Für Sternspeiche 44 z.B. gibt es keine Markenbindung.

Aber wie auch immer, Gute Nacht ....

am 16. März 2005 um 23:35

Habe gerade auf der ADAC Homepage das btetreffende Urteil gefunden. Das besagt ganz genau meine Erläuterungen. Falls man andere Reifenfabrikate fahren möchte brauch man eine Unbedenklichkeitsbescheinigung. Dann muss man die Reifen nicht eintragen lassen.

Siehe hier:

Pkw-Reifenfabrikatsbindungen sind seit 2000 nur noch Empfehlungen

Reifenfabrikatsbindungen (Reifenfabrikats- oder Reifentypenbindung), wie sie bislang in den Fahrzeugpapieren von PKW und Kraftfahrzeuganhängern unter der Zeile 33 „Bemerkungen“ ggf. eingetragen wurden, haben nach Auskunft des BMVBW vom Februar 2000 „keine direkte Rechtswirksamkeit mehr und sind als Empfehlungen zu betrachten“. Bei der Wahl der Reifen muss der Fahrzeughalter oder –führer auf die Ungefährlichkeit und Vorschriftsmäßigkeit der Reifen achten. Selbstverständlich müssen alle in Frage kommenden Reifen EG- oder ECE-geprüft und entsprechend gekennzeichnet sein, sowie den zugelassenen Reifendimensionen entsprechen.

In der Praxis bedeutet dies für den Fahrzeughalter und/ oder –führer, dass er bei der Verwendung entsprechender Reifen ggf. die Verkehrssicherheit und die Vorschriftsmäßigkeit dieser Bereifung nachweisen muss. Dies kann er natürlich nur, wenn durch den Fahrzeug- oder Reifenhersteller entsprechende Prüfungen der Fahrzeug-Reifen-Kombination erfolgreich vorgenommen wurden, und dieser Umstand dem Fahrzeughalter und/ oder -führer auf einem Dokument (Unbedenklichkeitsbescheinigung, Reifenfreigabe, ...) bestätigt wird. Eine Eintragung in die Fahrzeugpapiere ist dann nicht erforderlich.

Also ich hatte mich diesbezüglich mal bei Tüv und Dekra schlau gemacht.

Bei PKWs gibt es definitiv keine Reifenbindung mehr!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

Diese gilt nurnoch bei Motorrädern :)

Auf meine Frage nach dem FZ-Schein Eintag meinten die nur:

Ne typische Macke von BMW!

PS: wenn da irgend solche Wald und Wiesen-versicherung nicht zahlen will ( mal wieder typisch )

so muss die wohl mal die Gestze und Verordnungen genauer studieren ( dafür werden die Leute ja auch bezahlt ! )

servus

tests:

http://www.reifentest.com/pkw_sommerreifen/index.html

preise:

http://www.reifendirekt.de/Reifen.html

gut & günstig (225/45R17):

GT Radial HPZ-45

vg

stefan

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