Felgen
Hallo Zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich einer Anschaffung von 18 Zoll Felgen.
Ich habe mich gerade für mein Golf 6 59KW (80 ps) Trendline 2010 bei VW erkundigt, welche Felgen und Reifengröße ich fahren darf.
Die Felge dürfte eine Größe von 7 1/2 J x 18
Einpresstiefe: 51 mm haben.
Der Reifen : 225/40/R18 92 y
Vorraussetzung wäre ein Sportfahrwerk: Dieses ist bei mir von VW aus vorhanden, allerdings meinte die Kollegin von VW am Telefon, vom Werk aus würden sie diese genehmigen, wenn die Hinterachse einen Stutzwert von : minus 1Grad 45 hat.
Dieses konnten die mir am Telefon nicht mitteilen und müsste in einer Werkstatt gemessen werden.
Am Telefon meinte sie zu mir, dass man auch alternativ vom TÜV diese Reifen genehmigen lassen kann, aber Sie wusste nicht, ob der TÜV andere Vorgaben hat bzw ob Sie einen Wert auf diesen Stutzwert legen.
Hat jemand schon Erfahrungen gemacht ob ich das ohne weiteres vom TÜV genehmigt bekomme ?
Vielen Dank im voraus.
Gruß
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von golf-V-driver
Im Ernst , du willst dir an dem Hocker wirklich die dicken 18 Zöller Latschen drunter hauen, bedenke die schlucken Leistung , denn die die großen und schweren Räder wollen bewegt werden und bei einem 80 PS Hocker weiß ich das nicht . habe selber die 18 Zöller drunter , aber mein Bock hat auch 140 PS unterm Hintern und selbst das merkt man im Sommer den höheren Verbrauch. Ich denke, bei dem 80 PS Hocker sind die 16 Zöller das maß der Dinge 😕
Bin deiner Meinung. Habe den 1.6 mit 102 PS und 225/45R17 (mit ET 45) und man merkt den unterschied schon stark. Gerade jetzt im Winter wo ich die 15zoll 195er fahre... sind Welten in Anzug und Fahrleistungen. Aber gut, das war ja nicht die Frage hier. Von Sturz einstellen habe ich noch nie was gehört und auch der TÜV hat bei den Eintragen der Felgen/Reifen und Federn nichts davon gesagt bzw gefragt. Wenn es allerdings in den Auflagen der Felgen steht, wird schon was dran sein.
solange die Freigängigkeit und Radabdeckung gewährleistet ist, wird es den Prüfer eigentlich weniger interessieren wie die Radstellungen sind, zumindest habe ich dies bei unseren Prüfern/Organisationen noch nicht erlebt, selbst zu der Zeit als es noch deutlich einfacher war Originalräder einzutragen. Ich denke, es wird hier zu viel Politik um dieses Thema gemacht. Vermessungsprotokolle werden hin und wieder, und höchtens mal nach einer Tieferlegung verlangt.
Zitat:
Original geschrieben von zwei0
....höchtens mal nach einer Tieferlegung verlangt.
ja und selbst dann ist die Wahrscheinlichkeit sehr gering. War nach der Tieferlegung beim TÜV Rheinland (strenger geht es wohl nicht mehr...) und der Prüfer hat es nicht interessiert ob Spur/Sturz oder sonstwas eingestellt wurde. Felgen/Reifen eintragen OK, aber wenn sich der Wagen genau so fährt wie vorher, würde ich nichts daran ändern. Wenn Federn wechseln tust oder sonst was am Fahrwerk änderst bzw tauschen tust (Federbein, Federn usw) ist das kein Thema und dient der Sicherheit.