Felgen Reifenkombi fahrbar ohne eintragen?
hallo habe hier 6x15 et35 Stahlfelgen und möchte 195/50er reifen drauf machen
jetzt hab ich auf doppelwobber gesehen das da eine reifenfreigabe drauf ist wo diese kombi auch aufgeführt ist!
darf ich die jetzt einfach draufmachen weil sie ja freigegeben ist oder muss ich die reifen noch zusätzlich eintragen lassen beim tüv?
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Stefan84
jaja das sagste so einfach dann halten mich die bullen an und schub hab ich nen mängelzettel
das freut die ja und den gefallen tu ich denen net
Das sollte eben bei den neuen Papieren nicht passieren wenn das System funktioniert.
ab 102kw steht serienmäig 195/50r15 drin alle anderen müssen das noch beim tüv als umrüstung eingetragen bekommen. alle reifenkombis die im fahrzeugbrief und schein sowie den neuen papieren stehen dürfen gefahren werdne ohne beim tüv vorstellig zu werden und nur das zählt. bei allen anderne kombinationen muss man zum tüv und das abnehmen lassen da ändert sich auch nichts mit der abe des fahrzeuges denn da stehen glaube keine reifengrössen drin und der golf is tnicht nur D186/2 da gibts noch andere abes für den g2
Der Haken an der Sache ist doch, daß sowohl in der o.g. ABE als auch in den Papieren (in den alten zumindest) keine Reifengrößen einzeln eingetragen sind - hier geht es um Rad/Reifen-Kombinationen! Wird ein eingetragener Reifen auf eine andere Felge montiert, entspricht das nicht mehr der eingetragenen Kombination und muss damit eingetragen werden.
Ich hatte nämlich mal ein ähnliches Problem: Habe 195/50-15 auf 7x15 von OZ eingetragen; als ich dann mal ersatzweise ATU Cup dran hatte mit exakt denselben Maßen inkl. selber ET wollte mir der TÜV die normale HU-Plakette nicht geben, weil eben diese Felgen nicht eingetragen waren! Das war allerdings auch das einzige mal bei inzwischen einigen Besuchen bei denen, wo nach den montierten Felgen geschaut wurde... Sonst waren sie immer damit zufrieden, daß die Reifengröße eingetragen ist, die Felge wird dann schon die richtige sein...
Zitat:
Original geschrieben von Golf Fahrerin
Ich hatte nämlich mal ein ähnliches Problem: Habe 195/50-15 auf 7x15 von OZ eingetragen; als ich dann mal ersatzweise ATU Cup dran hatte mit exakt denselben Maßen inkl. selber ET wollte mir der TÜV die normale HU-Plakette nicht geben, weil eben diese Felgen nicht eingetragen waren!
is auch logisch oder ? 😉 Wenn Du die Reifen mit OZ felgen eingetragen hattest, kannst nicht mit ATS vorfahren, denn zum Spaß stehen Felgen
undFelgenhersteller nicht im Schein/Brief denn anhand der Teilegutachten muß geprüft werden, ob die Rad-Reifen-Kombi so paßt, bzw. Hinweise und Auflagen müssen berücksichtigt werden.
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Wenn die Felge von den Maßen her exakt identisch ist - und zwar wirklick exakt, nicht nur 7 x 15 - dann sollte man meinen, die Eintragung ist eine reine Formsache. Freigängigkeit und so weiter muss in jedem Fall gegeben sein, sonst hätten sie mir die OZ ja auch nicht abgenommen...
Aber leider war der Prüfer da anderer Meinung; ATS Cup sind ja so selten, daß man da wirklich ein Gutachten braucht - bei solchen "Exoten" kann man nicht einfach davon ausgehen, daß das wirklich passt ;-) Und die haben ja auch keine Erfahrung und kein Archiv, in dem sie mal nachschauen könnten, oder vielleicht doch?
Mir war schon klar, daß ich die Dinger eintragen lassen muß; ich hatte halt nur kein Gutachten dabei, weil ich mir die Felgen auch nur vorübergehend ausgeliehen hatte. Meine OZ waren noch beim Lackieren.
in meinem "neuen" fahrzeugschein steht nur 155/80 r 13 als reifen drin! der gaze rest was jemals vorher in meinem schein stand ist alles raus! wenn die bullen mich anhalten frag ich mich wie ich denen beweisen soll das alles eingetragen ist!! ich nehm garantiert nicht meinen entwerteten alten fahrzeugbrief mit ins auto!
aber das mal ne gute farge wennich felgen hab 8 x15 et 18 und will nur nen anderen hersteller fahren mi selber et und breite muss das umgetragen werden wenn ja warum?
Zitat:
Original geschrieben von Golf Fahrerin
ATS Cup sind ja so selten, daß man da wirklich ein Gutachten braucht - bei solchen "Exoten" kann man nicht einfach davon ausgehen, daß das wirklich passt ;-)
Total selten, hast recht.... 😁
Zitat:
Original geschrieben von golfs
aber das mal ne gute farge wennich felgen hab 8 x15 et 18 und will nur nen anderen hersteller fahren mi selber et und breite muss das umgetragen werden wenn ja warum?
steht doch schon weiter oben... die Gutachten sind von Hersteller zu Hersteller nicht alle 100 % gleich...und um Differenzen gleich aus dem Weg zu gehen ist es eben erforderlich das passende Gutachten zur passenden Felge vorzuzeigen. Deutschland ist ein Bürokratiestaat....jede Änderung muß dokumentiert werden. 😉
ja da haste recht aber ich muss den wagen ja eigentlich nicht vorführen und probefahren lassen oder....
also vom reinen menschenverstand her! also nur den hersteller umtragen lassen!!