Felgen + Räder/Felgenkombination Eintragungspflichtig? Einzelabnahme erforderlich?

BMW 3er E36

Moin, 2004 wurden Fahrwerksfedern in das Auto(E36 1,6Liter Compact BJ. 1998) verbaut und eine Änderungsabnahme durchgeführt(Teilegutachten vom Hersteller vorhanden).
2007 wurde eine Rad Reifenkombination auf OZ felgen verbaut und auch eine Änderungsabnahme durchgeführt(ohne Berücksichtigte Vorangegangene Änderungen! Teilegutachten auch vorhanden) Die Rad Reifenkombination ist vorab laut COC zulässig. Ich war letztens beim TÜV und dieser meinte mir fehlt eine Einzelabnahme, da sich beide Teile gegenseitig beeinflussen. Meine Frage ist, ob der TÜV Prüfer recht hat oder ob er hier was übersieht. Die Felgenmaße sind doch an sich Seriell zulässig wodurch keine beeinflussung mit dem Fahrwerk entsteht, oder sehe ich das falsch? Es kann doch nicht sein das, das Fahrzeug seit 2007 durch den TÜV kam ohne das, dass beanstandet wurde???
Außerdem fährt das Fahrzeug dann ja auch seit 2007 ohne Betriebserlaubnis auf den Straßen?
Anbei die Teilegutachten.

11 Antworten

Felgen und Fahrwerk immer zusammen wenn eins von beiden Neu kommt!da wurde 2007 anscheinend geschlampt und die Eintragung ist nicht zulässig.Das konnte aber keiner der Tüv Prüfer danach wissen bis nicht genauer hingeschaut wurde.

Du bist nicht auf einen meiner Punkte eingegangen. Hätte ich mir das Fahrzeug damals Werkseitig mit der gleichen Rad/Reifenkombination gekauft, die ich gerade auf dem Fahrzeug habe, dann bräuchte ich doch auch nur eine Änderungsabnahme für die Fahrwerksfedern, da die Räder/Reifenkombination werkseitig von BMW freigegeben sind.
Siehe Punkt 14 im Teilegutachten der Fahrwerksfedern: " Der Einbau des Fahrzeug-Tieferlegungssatzes ist den im Verwendungsbereich aufgeführte Fahrzeugen mit sonst serienmäßigen Fahrwerksteilen unter Berücksichtigung der Auflagen und Hinweise mit allen Rad-Reifen-Kombinationen zulässig, die
-serienmäßig Verwendung finden oder usw...

Warum fragt man eigentlich, wenn man es eh besser weis?
Belehre deinen Prüfer oder such dir einen anderen

Zitat:

2007 wurde eine Rad Reifenkombination auf OZ felgen verbaut

Räder-reifenkombination die serie ist,heisst nicht das du diese Reifen auf x beliebige Felge aufziehen kannst und dann Legal unterwegs bist.Du hast Zubehörfelgen drauf die nicht Serie sind,und die müssen eingetragen werden die Felgen mit den Reifen und dem Fahrwerk zusammen.
Sonst würde ich auch eine felge von einem Porsche 911 GT3 in 10J breite nehmen und dann einfach die reifenkombination nehmen die werkseitig ausgeliefert wurde auf meinem BMW und damit rumtuckern.Das geht nicht.
Eingetragen werden muss nur nicht wenn die Räder die selben Dimensionen haben die BMW freigibt auf einer Original BMW felge die BMW für dein fahrzeug werkseitig freigibt.

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Zitat:

@525martin24v schrieb am 8. November 2023 um 16:58:51 Uhr:


Warum fragt man eigentlich, wenn man es eh besser weis?
Belehre deinen Prüfer oder such dir einen anderen

Ich weiß es nicht besser, deswegen frage ich ja hier, mir hat einfach die Begründung, wieso das jetzt so ist gefehlt.

Deinen unnötigen Kommentar, der nichts zur Sache beizutragen hat, hättest du dir sparen können. 🙂

Du hast die erste Antwort die du bekommen hast direkt " berichtigt".
Und dir einen anderen Prüfer zu suchen, wenn du der Meinung bist, der jetzige arbeitet nicht korrekt, ist ja wohl nicht unnötig.

Egal. Du hast deine Antwort.

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 8. November 2023 um 17:05:39 Uhr:

Zitat:

@wonni2000 schrieb am 8. November 2023 um 17:05:39 Uhr:



Zitat:

2007 wurde eine Rad Reifenkombination auf OZ felgen verbaut

Räder-reifenkombination die serie ist,heisst nicht das du diese Reifen auf x beliebige Felge aufziehen kannst und dann Legal unterwegs bist.Du hast Zubehörfelgen drauf die nicht Serie sind,und die müssen eingetragen werden die Felgen mit den Reifen und dem Fahrwerk zusammen.
Sonst würde ich auch eine felge von einem Porsche 911 GT3 in 10J breite nehmen und dann einfach die reifenkombination nehmen die werkseitig ausgeliefert wurde auf meinem BMW und damit rumtuckern.Das geht nicht.
Eingetragen werden muss nur nicht wenn die Räder die selben Dimensionen haben die BMW freigibt auf einer Original BMW felge die BMW für dein fahrzeug werkseitig freigibt.

Ahhh verstehe, vielen Dank

Genau so ist es.
Ein Gutachten für ein verändertes Teil an deinem Auto kann nur auf den Originalzustand eingehen. Ein Federnhersteller kann ja kein Gutachten für alle Eventualitäten des Autos in Sachen Bauteilen und Zuberhörmarken erstellen.
In den Papieren wird dann nach der Abnahme immer i.V.m (in Verbindung mit) vermerkt, dann wurde es zusammen geprüft.

Früher krähte da nie ein Hahn nach und akzeptierte das auch mal so wenn die Felgen die gleichen Daten aufwies wie die Serienfelgen.

Aber mittlerweile wird das immer strenger gehandhabt. Warum auch immer. Fällt mir nur auf das immer öfter das Problem diskutiert wird.

Grundsätzlich stimme ich dir zu, das wird zunehmend schlimmer.
Allerdings haben die hier besprochenen OZ Felgen schonmal eine niedrigere ET als originale 8x17, also sind die Daten sowieso nicht identisch.

Zitat:

@KapitaenLueck schrieb am 8. November 2023 um 18:45:34 Uhr:


Früher krähte da nie ein Hahn nach und akzeptierte das auch mal so wenn die Felgen die gleichen Daten aufwies wie die Serienfelgen.

Aber mittlerweile wird das immer strenger gehandhabt. Warum auch immer. Fällt mir nur auf das immer öfter das Problem diskutiert wird.

Für die Originalen BMW Kreuzspeiche in 8x17 habe ich sogar schon 2005 auf dem E36 mit Winterbereifung in Original BMW Dimension eine Mängelkarte kassiert.Hatte ich damals auch nicht für möglich gehalten damals.Ist aber halt keine reine E36 Felge.

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