Felgen im Internet gekauft

Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen und zwar folgendes, ich habe über eBay Felgen gefunden. Der Verkäufer hat in die Anzeige geschrieben, diese auch per sofortkauf außerhalb von ebay zu verkaufen. Diese habe ich gemacht, aber als die Felgen mir zugeschickt wurden, sind die Felgen hinten Original aber sind nächträglich lackiert worden und sehen zu 100% anders aus wie vorderen also nicht brauchbar. Davon hat der Verkäufer nie was erwähnt. Nun meine Frage, kann ich da mit einem Anwalt gegen angehen, weil es ja außerhalb ebay war. Die Beschreibung gäbe ich aber gedruckt. Er hatte erwähnt das eine Felge einen Bordstein berührt hätte und das war auch so aber nicht tragisch für. Ich, aber das zwei Felgen die eigentlich Chrom sind aber der Verkäufer hat sie in Silber lackiert, hat er nicht erwähnt. Die passen nicht zusammen.
Danke

Beste Antwort im Thema

Ich habe bereits am Anfang schonmal einen Kommentar abgegeben. Was ich bis hierher aber lese stellt mir die Nackenhaare. Also nochmal ganz kurz:

-Gebraucht und neuwertig sind zwei Paar Stiefel. bei "neuwertig" wird ein viel höherer Maßstab angewendet.
-Es ist völlig irrelevant ob man die Ware vorher besichtigen kann oder nicht.
-Die Differenz "Neupreis" zum bezahlten Preis spielt keine Rolle.
-Die finanzielle Situation der beiden Parteien ist ebenfalls irrelevant.
-Ebay oder sonstwie privat ist ebenfalls egal

Es geht einzig und allein darum was der Verkäufer in seinem Angebotstext anbietet und was er dem Käufer dann liefert. Nun geht alle nochmal in euch und überlegt ob diese Felgen neuwertig sind.

Gruß, Zelirodu

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Zitat:

@tomwo schrieb am 26. November 2014 um 13:12:18 Uhr:


schon klar... es geht darum, ob das ein in diesem Fall ein Mangel ist (die lackierten Felgen)...

... und weshalb sollte dies in Deinen Augen kein Mangel sein?

Gruß
Der Chaosmanager

Man kann sicherlich im Internet verschiede Felgen erwerben. Alle sehen anders aus.

-Vom Bremsstaub schwarz angefressen, dass sie mit Bremsenreiniger oder Felgenreiniger nicht zu säubern sind
-Felgen mit Lackeinschlüssen
-Felgen mir aufgeplatzen Klarlack, wo Korrosion unterwandert
-Felgen die 100mal an- und abgeschraubt sind, wo die Radschraubenlöcher abgenutzt sind, weil keine Kunststoffummantelte Radnüsse verwendet wurden,
-breitgedrückte Radschraubenauflage von zu fest angezogenen Bolzen
-eingebeulte Mittellochbohrung vom häufigen (schräg) Ansetzen an die Nabe
-Riefen und Kratzer
-Kleberückstände von Gewichten von vielen Reifenmontagen
-Steinschläge
-Lagerschäden vom Übereinanderstabeln
und vieles mehr. Was weiß ich was es noch alles geben kann.

All das haben Die Felgen bestimmt nicht, darum hat der Verkäufer <neuwertig> geschrieben. Neuwertig ist eben nicht neu, aber Nahe dem dran. Er hat nicht Neu, Nagelneu oder Fabrikneu verwendet. Darum sollte man das sehr differenzieren.

Der Verkäufer hat auch nicht nur Text geschrieben, denn Bilder sagen immer mehr als tauschend Worte. Er hat detaillierte Aufnahmen von den Felgen dazugestellt.

Im Grunde ist jedem klar, dass wenn ich privat kaufe von privat, dass dann rechtlich gilt, gekauft wie gesehen. Und nocheinmal. Wenn der Käufer nicht hin fährt, um die Dinger zu sehen, dann pfeift er eben drauf. Trotzdem gekauft wie gesehen. Ist bei jedem privaten Gebrauchtwagenkauf so. Warum soll das für Teile vom Auto nun anders sein? Ich denke, Zelirodu verkennt da die Sache etwas. Kann er ja auch, ist ja seine Meinung. Die muss man ihm ja zugestehen.

Meine Meinung: Wenn er nun noch einmal finanzielle Aufwendungen hat, um die Dinger so Glanz zu drehen, wie er sich das wünscht, hat er immer noch unterm Strich einen Super-Schnäppchen-Preis dafür bezahlt. Oder kann ich nicht rechnen? Darum wundere ich mich, warum er die jetzt nicht mehr will.

Der Bordsteinrampler wurde im Text auch erwähnt. Nun wundert sich der TE, dass die Felgen einen Bordsteinrampler haben. Merkwürdig. Naja.

Zitat:

@romanusko schrieb am 26. November 2014 um 19:50:26 Uhr:



Der Bordsteinrampler wurde im Text auch erwähnt. Nun wundert sich der TE, dass die Felgen einen Bordsteinrampler haben. Merkwürdig. Naja.

Darüber wundert sich der TE nicht - er schreibt explizit, dass dies erwähnt wurde und er hat auch m. E. deutlich gemacht, dass es ihm nicht darum geht. Es geht ihm darum, dass sich zwei der Felgen nicht im Originalzustand (glanzgedreht) befinden sondern lackiert wurden.

Zitat:

Im Grunde ist jedem klar, dass wenn ich privat kaufe von privat, dass dann rechtlich gilt, gekauft wie gesehen. Und nocheinmal. Wenn der Käufer nicht hin fährt, um die Dinger zu sehen, dann pfeift er eben drauf. Trotzdem gekauft wie gesehen. Ist bei jedem privaten Gebrauchtwagenkauf so.

Auch ein Kauf von privat zu privat ist kein rechtsfreier Raum. Kein Verkäufer kann wichtige Tatsachen verschweigen und sich dann darauf berufen, dass gekauft wie gesehen gelte.

Gruß
Der Chaosmanager

Hallo,

ich war gestern beim Anwalt und er sagte, das es eine klare Sache ist. Die Felgen dürfen in diesen Zustand nicht so verkauft werden. Wenn die Felgen vom Original abweichen, z.b. Lackiert wurden, muss der Verkäufer dieses angeben. Es ist egal was die Felgen kosten. Dazu kommt noch, das die Artikelbeschreibung abweicht und zwar heißt neuwertig nicht nachlackiert. Mein Anwalt schickt jetzt ein schreiben raus, mit der Bitte der Rückabwicklung und setzt eine Frist. Es kann sein, das es vor Gericht geht und länger dauert, aber gewinnen würden wir das. Also es geht nicht, einfach Schrott im Internet zu verkaufen und Rest ist scheiß egal. Ich werde weiter berichten, ich denke das der Verkäufer nicht damit gerechnet hat, das ich zum Anwalt gehe und jetzt bin ich mal gespannt.

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Zitat:

@Grunnert10 schrieb am 27. November 2014 um 08:46:40 Uhr:


Hallo,

ich war gestern beim Anwalt und er sagte, das es eine klare Sache ist. Die Felgen dürfen in diesen Zustand nicht so verkauft werden. Wenn die Felgen vom Original abweichen, z.b. Lackiert wurden, muss der Verkäufer dieses angeben. Es ist egal was die Felgen kosten. Dazu kommt noch, das die Artikelbeschreibung abweicht und zwar heißt neuwertig nicht nachlackiert. Mein Anwalt schickt jetzt ein schreiben raus, mit der Bitte der Rückabwicklung und setzt eine Frist. Es kann sein, das es vor Gericht geht und länger dauert, aber gewinnen würden wir das. Also es geht nicht, einfach Schrott im Internet zu verkaufen und Rest ist scheiß egal. Ich werde weiter berichten, ich denke das der Verkäufer nicht damit gerechnet hat, das ich zum Anwalt gehe und jetzt bin ich mal gespannt.

Exakt diese anwaltliche Sicht der Dinge habe ich erwartet. Gut so!

Beste Grüße
Der Chaosmanager

Wie Geil ist das denn. Das muss ja so sein. Er ist ja Anwalt. Er will Geld verdienen.

Stand glaub ich schon mal weiter oben.

Zitat:

@f355 schrieb am 22. November 2014 um 21:50:55 Uhr:


PS: den Anwalt möchte ich sehen, der sich ein Geschäft entgehen lässt. Erster Satz: Das gewinnen wir. Letzter Satz: Dass das Urteil so ausfällt, konnte man nicht vorhersehen ;-)

Wieso dürfen denn die Felgen in diesem Zustand nicht verkauft werden? Der Zustand Glanzgedreht steht doch nirgends da. Weder dass Sie glanzgedreht wären oder dass sie nicht glanzgedreht wären.

Wichtiger Hinweis: Wenn Dein Rechtsbeistand verliert, was anzunehmen ist, gehst Du zum nächsten, und beauftragst den neuen, den alten Anwalt wegen Rechtsberatungsfehler zu verklagen. Weil es sich hier eindeutig um einene Beratungsfehler handelt.

Man muss die Sache mit allen Details im Zusammenhang sehen. Der TE hat sich für Felgen interessiert, die keinen Neupreis gekostet haben und gebraucht. Natürlich sind gebrauchte Felgen nicht mehr im Fabrikneuen Zustand. Darum sind sie ja gebraucht und damit auch preiswerter. Jedoch erledigen auch gebrauchte Felgen voll und ganz den Verwendungszweck, nähmlich dass sie rund rollen und mit Reifen bestückt werden können. Auch stark gebrauchte und extrem stark gebrauchte Felgen erfüllen diesen Verwendungszweck wenn Sie keine Rundlauffehler oder irreparable Schäden aufweisen. So stark gebraucht wie andere Felgen sind die Felgen um die es geht aber nicht, darum verwendete der Verkäufer das Eigenschaftswort neuwertig, oder auch nahe am Zustand neu oder eben was anderes. Die Aussage, dass er sie nicht verwenden kann stimmt ja nicht, kann er ja, will er aber nicht, weil die Oberfläche visuell anders ist, als von ihm erwartet. Der Richter tut nun aber nicht die Erwartungshaltung beurteilen, denn dass dürfe er nur, wenn der Käufer Nagelneue Fabrikneue Felgen gekauft hätte. Dann und nur dann hat ein Kunde das Recht, fabrikneue Felgen ohne Makel zu erwarten. Nun geht es nur um kosmetische Belange, und weil sie preiswerter waren gegenüber neuen Felgen, ist dies damit bereits mit der Preisreduzierung ausgeglichen. Die Differnz trägt sowieso der Verkäufer, also was woll er noch übernehmen? Der Preis ist ein üblicher Preis für gebrauchte Felgen. So könnte das Urteil aussehen.

Ich weiß trotzdem nicht, was der Käufer so richtig will. Wollte er preiswerte Felgen, oder wollte er neue?

Im Angebot bei E-Bay weisen die Felgen Mängel auf.
Mit diesem Mangel hat der TE diese gekauft.
Sowie es ausieht hat der Verkäufer die ware nachträglich verändert.
Für mich wäre der Kaufvertrag somit ungültig weil die Ware nicht wie beschrieben ist.
Es sei den, der TE hat einen Aufrtag erteilt den Mangel zubeseitigen.

Ich denke auch, dass der Anwalt da nichts ausrichten kann. Ist würde ich sagen ein Paradebeispiel für einen grenzwertigen Fall.
Ich muss sagen, wenn ich mir was für über 1000 Euro im Internet kaufe, dann auch noch privat, wo ich sowieso keine Garantieansprüche und Rückgaberechte habe, dann schaue ich mir die Ware vorher an oder lasse es bleiben.

Zumal die Felgen als "gebraucht" eingestellt wurden, das "neuwertig" in der Artikelbeschreibung ist meiner Meinung nach weniger Wert als der Zustand, der offiziell bei Ebay gemeldet ist.
Und dann wurden die Felgen auch noch außerhalb von Ebay gekauft (was gegen die Ebayrichtlinien ist), somit dürfte die Artikelbeschreibung sowieso wertlos sein, da sie nicht offizieller Bestandteil des Kaufes ist. Vor allem verzichte ich dann noch auf den Ebayschutz und auf einen Kaufvertrag.

Ich hätte mich auch geärgert, wenn die Felgen dann schonmal nachlackiert wurden, aber ich wäre wegen meiner eigenen Dummheit nicht direkt zum Anwalt gelaufen, sondern hätte a) entweder freundlich und bestimmt versucht einen Rabatt auszuhandeln oder b) die Felgen weiterzuverkaufen unter richtigen Angaben oder c) die Felgen nach meinen Wünschen richten lassen. Allemal hätte ich aus dem Fehler gelernt, mir einen gebrauchten Artikel im Wert von 1750 Euro ohne Anzuschauen von privat zu kaufen.

Finde ich echt bemerkenswert deswegen zum Anwalt zu rennen. Das ist rausgeworfenes Geld wegen den oben genannten Gründen. Der Anwalt freut sich natürlich, ist ja klar...

Gruß Moly

Edit:

Zitat:

@Hajo65 schrieb am 27. November 2014 um 15:11:48 Uhr:


Im Angebot bei E-Bay weisen die Felgen Mängel auf.
Mit diesem Mangel hat der TE diese gekauft.
Sowie es ausieht hat der Verkäufer die ware nachträglich verändert.
Für mich wäre der Kaufvertrag somit ungültig weil die Ware nicht wie beschrieben ist.
Es sei den, der TE hat einen Aufrtag erteilt den Mangel zubeseitigen.

Er hat die Felgen außerhalb von Ebay gekauft. Steht im ersten Beitrag. Es existiert also kein Kaufvertrag und kein Ebayschutz.

Falls es vor Gericht geht wird der TE m.E. gewinnen. Der beschriebene Zustand (neuwertig) heißt eben nur, dass Gebrauchsspuren vorhanden sein dürfen. Eine Nachlackierung ist keine Gebrauchsspur - und das wurde sogar "verschwiegen". (letzteres könnte man auch anders bezeichnen)

@romanusco:
Pass auf, dass du mit deiner "Meinung" nicht mal an einen Käufer gerätst der es besser weiß. Das kann wirklich teuer werden, wenn du einen Gegenstand als neuwertig verkaufst und das eben nicht stimmt. Die Kratzer waren ja nicht Bestandteil seiner Beschwerde.

Ich habe mit dem Verkäufer versucht zu verhandeln, aber er nimmt sich davon nichts an. Gebrauchte Felgen die diverse Macken aufweisen, das kann ich voll verstehen wäre für mich auch akzeptabel gewesen. Nur Felgen Sie glanzgedreht sind und nachträglich lackiert, ich bitte euch. Das geht garnicht und ich glaube auch, das ich das gewinnen werde, weil er darauf hinweisen hätte müssen. Sie sind gebraucht und nicht unterschiedlich. Die kauft so keiner. Ich kann sie ja genau so bei eBay reinstellen, nach euren Aussagen und der nächste hat die a Karte. Nur so bin ich nicht. Das sind nun völlig unterschiedliche Felgen und das geht so nicht. Wo kommen wir da hin.

Meine Glaskugel sagt, dass entweder der Verkäufer doch noch einlenkt oder das Gericht einen Vergleich vorschlägt.

Hier schreiben einige immer, dass neuwertig sehr nah an neu bzw. so gut wie neu ist. Nur, wo steht rechtlich vewertbar geschrieben, dass das tatsächlich so ist.

Für meine Mutter bin ich ein junger Hüpfer (quasi neuwertig) für meine Frau in den besten Jahren und mein Sohn sieht mich als alten Sack. Alles eine Frage der Blickrichtung ;-)

Ich bin wirklich gespannt, wie das Problem mit den neuwertigen Felgen ausgeht.

Wenn du (preiswert) die Möglichkeit hast, lass die Felgen doch auch mal beim Reifendienst auf Rundlauf testen.
Irgendeinen Grund wird die Nachlackierung nämlich schon gehabt haben...

Möglicherweise sogar einen schlimmeren als man denkt...

Falls hier auch noch nix Gutes ans Tageslicht kommt, hat dein Anwalt gleich noch einen Trumpf im Ärmel.

Zitat:

@Grunnert10 schrieb am 27. November 2014 um 15:32:28 Uhr:


Nur Felgen Sie glanzgedreht sind und nachträglich lackiert, ich bitte euch. Das geht garnicht und ich glaube auch, das ich das gewinnen werde, weil er darauf hinweisen hätte müssen. Sie sind gebraucht und nicht unterschiedlich. Die kauft so keiner. Ich kann sie ja genau so bei eBay reinstellen, nach euren Aussagen und der nächste hat die a Karte. Nur so bin ich nicht. Das sind nun völlig unterschiedliche Felgen und das geht so nicht.

Das Problem ist, das ist auch gleichzeitig der Knackpunkt, du hast die Felgen außerhalb von Ebay gekauft. Du hast also keine Nachweise, was der Verkäufer dir alles erzählt hat (sowohl schriftlich, als auch mündlich). Am Ende steht Aussage gegen Aussage.

Zitat:

@f355 schrieb am 27. November 2014 um 15:54:53 Uhr:


Ich bin wirklich gespannt, wie das Problem mit den neuwertigen Felgen ausgeht.

Auch hier nochmal der Hinweis, dass die Felgen bei Ebay offiziel als "gebraucht" inseriert wurden, nicht als "neuwertig"! Und da die Felgern außerhalb von Ebay verkauft worden sind, ist die Artikelbeschreibung wertlos.

Zitat:

@only-automatic schrieb am 27. November 2014 um 18:54:54 Uhr:


Falls hier auch noch nix Gutes ans Tageslicht kommt, hat dein Anwalt gleich noch einen Trumpf im Ärmel.

Die Felgen könnten direkt nach dem Kauf zu Staub zerfallen, ohne Kaufvertrag kann da kein Anwalt der Welt was machen, da es keine Zeugen gibt und auch keine Beweise, dass der Verkäufer nicht auf den Mangel hingewiesen hat.

Ich nenne mal ein simples Beispiel: Ich gehe auf einen Trödelmarkt und kaufe einen Toaster. Natürlich kann ich den vor Ort nicht testen, aber der Verkäufer versichert mir, dass er neuwertig ist. Zuhause angekommen stelle ich fest, dass der Toaster defekt ist. Jetzt zeig mir mal einen Anwalt, der mir das Geld zurückholt. Vergesst es, ist mit den Felgen genau das Gleiche, weil es keinen Kaufvertrag gibt, da es ein außerhalb von Ebay abgewickeltes Geschäft ist.

Gruß Moly

Hatte der Verkäufer nicht schon zugegeben, daß er ja nicht behauptet hätte, daß die Felgen nicht lackiert wären ? Im Umkehrschluß bedeutet das, daß er es verschwiegen hat.
Hier gehts auch nicht um gebraucht oder nicht gebraucht. Hier geht es um einen Mangel, der nix mit dem normalen Gebrauch zu tun hat. Hier wurde an zwei Felgen etwas geändert. Und das muß er beim Verkauf angeben.

Ich sehe die Chancen für den Käufer daher durchaus positiv. Natürlich wird ein seriöser Anwalt die Chancen relativ schnell schon nach dem ersten Gespräch abschätzen können.

Zitat:

@mtbo schrieb am 27. November 2014 um 20:25:51 Uhr:


Hatte der Verkäufer nicht schon zugegeben, daß er ja nicht behauptet hätte, daß die Felgen nicht lackiert wären ? Im Umkehrschluß bedeutet das, daß er es verschwiegen hat.
Hier gehts auch nicht um gebraucht oder nicht gebraucht. Hier geht es um einen Mangel, der nix mit dem normalen Gebrauch zu tun hat. Hier wurde an zwei Felgen etwas geändert. Und das muß er beim Verkauf angeben.

Ich sehe die Chancen für den Käufer daher durchaus positiv. Natürlich wird ein seriöser Anwalt die Chancen relativ schnell schon nach dem ersten Gespräch abschätzen können.

Es gibt keinen Kaufvertrag Leute !! Das wird das Problem sein. Und im Umkehrschluss kann sogar der Verkäufer behaupten, daß das nicht die Felgen sind die er verkauft hat , denn seine waren alle glanzgedreht und jetzt versucht ihm jemand etwas unterzuschieben. 😰

Also der Gang zum Anwalt sollte schon überlegt sein.

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