Felgen im Internet gekauft
Hallo,
Vielleicht kann mir hier jemand helfen und zwar folgendes, ich habe über eBay Felgen gefunden. Der Verkäufer hat in die Anzeige geschrieben, diese auch per sofortkauf außerhalb von ebay zu verkaufen. Diese habe ich gemacht, aber als die Felgen mir zugeschickt wurden, sind die Felgen hinten Original aber sind nächträglich lackiert worden und sehen zu 100% anders aus wie vorderen also nicht brauchbar. Davon hat der Verkäufer nie was erwähnt. Nun meine Frage, kann ich da mit einem Anwalt gegen angehen, weil es ja außerhalb ebay war. Die Beschreibung gäbe ich aber gedruckt. Er hatte erwähnt das eine Felge einen Bordstein berührt hätte und das war auch so aber nicht tragisch für. Ich, aber das zwei Felgen die eigentlich Chrom sind aber der Verkäufer hat sie in Silber lackiert, hat er nicht erwähnt. Die passen nicht zusammen.
Danke
Beste Antwort im Thema
Ich habe bereits am Anfang schonmal einen Kommentar abgegeben. Was ich bis hierher aber lese stellt mir die Nackenhaare. Also nochmal ganz kurz:
-Gebraucht und neuwertig sind zwei Paar Stiefel. bei "neuwertig" wird ein viel höherer Maßstab angewendet.
-Es ist völlig irrelevant ob man die Ware vorher besichtigen kann oder nicht.
-Die Differenz "Neupreis" zum bezahlten Preis spielt keine Rolle.
-Die finanzielle Situation der beiden Parteien ist ebenfalls irrelevant.
-Ebay oder sonstwie privat ist ebenfalls egal
Es geht einzig und allein darum was der Verkäufer in seinem Angebotstext anbietet und was er dem Käufer dann liefert. Nun geht alle nochmal in euch und überlegt ob diese Felgen neuwertig sind.
Gruß, Zelirodu
119 Antworten
Zitat:
@Gummihoeker schrieb am 22. November 2014 um 20:30:52 Uhr:
Rückschein nicht vergessen!Zitat:
@Grunnert10 schrieb am 22. November 2014 um 20:24:21 Uhr:
Also dann mache ich es auf denn schriftlichen Wege und per Einschreiben. Danke.
Wofür ?
Post reich machen ? Lass dir gesagt sein, das rechtlich stabilste Einschreiben ist das Einwurfeinschreiben, da quitiert der Postbote als Staatsangestellter (ggf. Beamter) das er deine Sendung abgeliefert hat. So machen das die Rechtsanwälte auch und die sollten schon wissen was sie tun...
Man liest sich....
Zitat:
@TheBlind schrieb am 24. November 2014 um 17:54:02 Uhr:
Lass dir gesagt sein, das rechtlich stabilste Einschreiben ist das Einwurfeinschreiben, da quitiert der Postbote als Staatsangestellter (ggf. Beamter) das er deine Sendung abgeliefert hat. So machen das die Rechtsanwälte auch und die sollten schon wissen was sie tun...
Genau so ist es - bisher stand ich mit dieser Ansicht noch allein ...
Gruß
Der Chaosmanager
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 24. November 2014 um 17:57:48 Uhr:
Genau so ist es - bisher stand ich mit dieser Ansicht noch allein ...Zitat:
@TheBlind schrieb am 24. November 2014 um 17:54:02 Uhr:
Lass dir gesagt sein, das rechtlich stabilste Einschreiben ist das Einwurfeinschreiben, da quitiert der Postbote als Staatsangestellter (ggf. Beamter) das er deine Sendung abgeliefert hat. So machen das die Rechtsanwälte auch und die sollten schon wissen was sie tun...Gruß
Der Chaosmanager
Sowas lernt man im Arbeitsrecht als Industriemeister 😁 Hatten eine gute Lehrerin, ist Fachanwältin...
Man liest sich...
Zitat:
@TheBlind schrieb am 24. November 2014 um 18:03:03 Uhr:
Sowas lernt man im Arbeitsrecht als Industriemeister 😁 Hatten eine gute Lehrerin, ist Fachanwältin...
... gerade im Arbeitsrecht sehr wichtig; Stichwort Zugang der Kündigung!
Gruß
Der Chaosmanager
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Ich habe für Mittwoch schon einen Termin beim Anwalt. Der Verkäufer schreibt garnichts mehr. Ich habe ja Rechtsschutz. Heute ist die vierte Felge gekommen also beide Felgen hinten sind lackiert und die forderen Glanz gedreht und das sieht einfach Scheisse aus.
Ich werde berichten was der Anwalt sagt.
Mal ne Frage am Rande....
Wurden die beiden Felgen hinten denn fachlich anständig nachlackiert/ausgebessert? Oder gibt es besagt Felgen in zwei Varianten glanzgedreht/lackiert?
Sprich sind zwei deiner erworbenen Felgen denn somit repariert oder waren die schon immer so?
Bin jedenfalls gespannt was dabei letztendlich rauskommt....
Zitat:
@Karliseppel666 schrieb am 24. November 2014 um 18:40:39 Uhr:
Mal ne Frage am Rande....Wurden die beiden Felgen hinten denn fachlich anständig nachlackiert/ausgebessert? Oder gibt es besagt Felgen in zwei Varianten glanzgedreht/lackiert?
Sprich sind zwei deiner erworbenen Felgen denn somit repariert oder waren die schon immer so?Bin jedenfalls gespannt was dabei letztendlich rauskommt....
Da bin ich auch mal gespannt - die Lackierung sieht so professionell/original aus auf den Fotos, dass ich auch schon die ganze Zeit überlege, was da wohl vor sich gegangen ist.
Muss jedenfalls auch viel Arbeit sein, die so fein und kurvig abzukleben für eine Nachlackierung.
Aber das nur am Rande - hoffentlich gibts hier abschließend dann eine Rückmeldung.
Zitat:
@Chaosmanager schrieb am 24. November 2014 um 18:17:54 Uhr:
... gerade im Arbeitsrecht sehr wichtig; Stichwort Zugang der Kündigung!Zitat:
@TheBlind schrieb am 24. November 2014 um 18:03:03 Uhr:
Sowas lernt man im Arbeitsrecht als Industriemeister 😁 Hatten eine gute Lehrerin, ist Fachanwältin...Gruß
Der Chaosmanager
Genau dies WAR das Thema 😁
Man liest sich...
Hallo, die Felgen gibt es Original nur Glanz gedreht, nur die Kombi sieht einfach Scheisse aus. Die Felgen hinten müssen auf jeden Fall ein Bordstein gesehen haben, sonst lasse ich sie nicht so aufwendig lackieren. Die Lackierung ist gut aber das passt nicht und ist und bleibt Betrug meiner Meinung nach. Die sind Original nicht lackiert, immer Glanz gedreht. Und ohne das was war lasse ich sie nicht lackieren oder.
Zitat:
@f355 schrieb am 22. November 2014 um 21:50:55 Uhr:
Wenn eine gebrauchte Ware als neuwertig bezeichnet wird, dann bedeutet das meiner Meinung nach nur, dass die Ware in gutem Zustand ist. Was der eine als neuwertig und perfekt bezeichnet, sieht der andere als unbrauchbar und der nächste als gebraucht aber den Preis wert. Es wird ganz sicher auch den Kunden geben, der sagt.......ok, 1700 Euro für die technisch guten Felgen + zusätzlich 1200 Euro die perfekte optische Nachbesserung......ist immer noch 50% günstiger als Neuware und damit quasi ein Schnäppchen.PS: den Anwalt möchte ich sehen, der sich ein Geschäft entgehen lässt. Erster Satz: Das gewinnen wir. Letzter Satz: Dass das Urteil so ausfällt, konnte man nicht vorhersehen ;-)
Genau so denke ich auch. Wenigstens Einer, der mich versteht.
Der Richter wird sich schon fragen, warum jemand 1700 piepen ausgibt und per Transaktion anweist, ohne die Dinger in Augenschein genommen zu haben. Bei solchen Geschäften fährt man eigentlich persönlich hin und holt es ab und übergibt die Kohle in bar. Alles andere ist doch viel zu heiß.
Zitat:
@Grunnert10 schrieb am 22. November 2014 um 21:32:02 Uhr:
Das ist doch ganz was anderes, ich versteh manche Leute nicht. Ich kaufe Felgen die in einem guten Zustand seien sollten und ich kann die garnicht nutzen außer ich investiere wieder Geld und das ist nicht normal. Wenn er gesagt hätte die sind lackiert und es sind farb Unterschiede, hätte ich die Felgen garnicht gekauft.
Der Gebrauchtswert der Felgen ist doch da. Sie laufen rund, haben keinen Schlag.
Schlimmer: Die Felgen hatten sogar einen Schaden. Eigentlich wurden Sie als "Beschädigt" angeboten. Der Inhaber hat sie aber noch auf seine Kosten instand gesetzt. Was will man dem jetzt vorwerfen und einen Rechtstreit anfangen?
Derjenige, der sich für Felgen, die so einen Vorschaden schon aufweisen, sein Interesse bekundet und diese kauft, ohne sie in Augenschein genommen zu haben, obwohl ausdrücklich angeboten und vorgeschlagen, darf man annehmen, der Optik nicht ganz so Wert zu schenken.
Darin sehe ich den Widerspruch. Darum, Null Chance. Den Streit verlierst Du. Sehe ich so.
Also meinst du, wenn ich diese wieder bei eBay einstelle und auch nichts davon erwähne, kann ich die genau so verjükaufen. Glaub mir, jeder der die von euch gekauft hätte, hätte sich darüber geärgert und es nicht akzeptiert. Es kann nicht sein, das sogar reparierte Felgen als neuwertig angeboten werden, wenn sie total von denn anderen abweichen und vor allem nicht mehr Original sind.
Du hast die felgen ja an ebay vorbei gekauft. Damit ist die dortige Artikelbeschreibung ohne Bedeutung. Die entscheidende Frage wird sein, ob das bei gebrauchten Felgen zu nicht mal ein Drittel des Neupreises so ein Mangel ist, dass du von dem Vertrag zurück treten kannst. Da ist es nicht unwichtig, ob du einen porschefahrenden Richter, dem sich beim Anblick der Felgen der Magen umdreht, oder eine Richterin, die keinen großen Unterschied sieht, bekommst.
Zitat:
@tomwo schrieb am 25. November 2014 um 09:17:34 Uhr:
Du hast die felgen ja an ebay vorbei gekauft. Damit ist die dortige Artikelbeschreibung ohne Bedeutung.
Wie kommst Du denn darauf? Laut TE gibt es einen Mailverkehr und daraus dürfte sich mit Sicherheit ein Bezug auf die Anzeige ableiten lassen.
Zitat:
Die Felgen hatten sogar einen Schaden. Eigentlich wurden Sie als "Beschädigt" angeboten. Der Inhaber hat sie aber noch auf seine Kosten instand gesetzt.
Das gibt der bisherige Threadverlauf nicht her. Der Verkäufer wies auf kleine Schäden an den vorderen Felgen hin - laut des bisherigen Threadverlaufs sind diese noch vorhanden und um diese Schäden geht es in diesem Thread gar nicht. Es geht vielmehr darum, dass die hinteren Felgen lackiert sind und verschwiegen wurde, dass es sich damit nicht mehr um die Originalausführung glanzgedreht handelt. Ich interpretiere den Begriff "neuwertig" mit dem Originalzustand.
Zitat:
Bei solchen Geschäften fährt man eigentlich persönlich hin und holt es ab und übergibt die Kohle in bar.
Ich glaube nicht, dass die Mehrheit der Internetkäufer dies tut. In den letzten Jahren habe ich bestimmt 10 Komplettradsätze über die bekannte Plattform verkauft - nur in drei Fällen holte der Käufer persönlich ab und auch nur deshalb, weil dieser in der näheren Umgebung wohnte.
@TE
Zitat:
Die Lackierung ist gut aber das passt nicht und ist und bleibt Betrug meiner Meinung nach
Ich würde daraus nicht gleich einen strafrechtlichen Tatbestand machen - was hast Du davon, falls der Verkäufer tatsächlich wegen Betrug verurteilt würde (was ich mir nicht vorstellen kann)?
Mir wäre lediglich daran gelegen, dass das Geschäft nach § 323 BGB rückabgewickelt wird, d. h. Du bekommst das Geld und er bekommt die Felgen zurück. Und dafür gibt es genügend rechtliche Grundlagen.
Gruß
Der Chaosmanager
im Grunde genommen widerspricht sich der Verkäufer in der Auktion selbst, stellt die Felgen als "gerbaucht" ein und in seiner Beschreibung dazu preist er sie als "neuwertig" an. Nun käme es darauf wie man halt neuwertig definiert, das macht sicherlich Jeder für sich anderst aus. Aber als gebraucht einstellen und dann als neuwertig zu bezeichnen ist auch nicht gerade passend. Für mich wären sie mit diesen Beschädigungen auf jeden Fall nicht neuwertig und mit der Lackierung erst recht nicht, auch wenn diese sehr gut ist.
Was man daruas macht und weiter verfährt, ist letzt endlich auch jedem selbst überlassen, auch wenn man noch so gute Ratschläge bekommt.
Eine Rückabwicklung mit Geld zurück wäre für beide Seiten sicherlich das Einfachste insofern das der Verkäufer sich nicht quer stellt und da mit geht. Da würd ich aber nun nicht alles per Mail oder Post abwickeln sondern erst mal das persönliche Gespräch suchen, wenn nötig sogar dort hin fahren.