Felgen für Golf VI (zulässige Größe)

VW Golf 6 (1KA/B/C)

Hallo zusammen,

folgende Frage: Ich fahre einen Golf VI mit 1,4l (80 PS).

Aktuelle Bereifung: Ganzjahresreifen 195/65 R 15

Jetzt möchte ich gerne "VW-Atlanta"-Felgen (6,5 J, ET 60) montieren mit 205/55er Sommerreifen. Geht das?
Im Fahrzeugbrief stehen als Reifen nur 195er drin. Kann ich trotzdem die Atlanta montieren? Wenn ja, muss das eingetragen werden?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema

Na gut, ich wollte es eigendlich einfach machen. Aber nö...

Also: In sämtlichen Teil I der Zulassungsbescheinigung steht maxiaml noch eine zulässige Größe drin. Das ist zu 99% die kleinste mögliche fahrbare Größe.

Wer jetzt mal genau in die EWG Übereinstimmung schaut, den Punkt 50 sucht, der Anmerkungen heißt, findet hier auch die anderen zulässigen Reifengrößen incl. der erlaubten Felgen.

Dann gibt es von VW Freigaben für die Serienfelgen.

Was heißt dies jetzt? Alle Felgen, die von VW für den normalen Golf (nicht GTI/GTD/R irgendwas) ab Werk angeboten werden, können grundsätzlich ohne irgend welche Eintragungen/Prüfungen verbaut werden.

Anderst verhält sich dies mit Zubehörfelgen.

Achja, das Fahrwerk ist fast baugleich dem des Ver Golf. Der 6er ist ja eigendlich auch nur ein Facelift 😉

Alle Felgen, die am 5er passen, passen auch am 6er.

Noch Fragen?

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Sorry, gelöscht 😉

Die Felgennummer meiner Golf V'er Felge lautet 1K0601025BM1.

Wo kann ich denn jetzt nachgucken, ob für die Felge eine Freigabe auch für den Golf VI besteht?

Zitat:

Original geschrieben von BjoernX


@pauli_sienen

Wenn die Teilenummer die gleiche ist (Wie bei den aktuellen) gibt es keine Probleme, weil es ja genau die selben sind😉

Zitat:
Original geschrieben von MrXY
Hallo!

Glaubt ihr ernsthaft, dass ein Polizist oder ein TÜV-Prüfer zweifelt, ob eine VW-Felge, die es bei diesem Modell häufig gibt (Atlanta sind sehr häufig am Golf) für dieses Auto gedacht sind? Wird er mit der Taschenlampe reinkriechen, die Teilenummer entziffern und bei VW anrufen, ob das in Ordnung geht?
Selbst wenn die Felge also nicht freigegeben wäre, hätte der TÜV was zu tun das bei jedem Auto zu überprüfen. Ich denke die schauen bei Zubehörfelgen oder wenn es so aussieht, als ob die Felge nicht zum Auto passt (19"-Felge vom Passat am Golf oder so).

Bleibt doch mal realistisch 😉

-Johannes

 
Naja... wen interessiert schon die Rennleitung oder der TÜV?

Aber was ist denn bei einem Unfall mit Personenschaden?
Dann wird die Karre sichergestellt... und dann wird jeder Pickel am Wagen gecheckt...
Ob das dann kausal für einen Unfall ist, bleibt dahingestellt... aber Deine Versicherung wirds freuen...

Zitat:

Original geschrieben von pauli_sienen


Die Felgennummer meiner Golf V'er Felge lautet 1K0601025BM1.

Wo kann ich denn jetzt nachgucken, ob für die Felge eine Freigabe auch für den Golf VI besteht?

Das kann dir dein 🙂 sagen.

Oder, du glaubst uns, wenn wir dir sagen, das es genau die selbe Felge ist 😉

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Schreibe für alle mal was man laut EWG bescheinigung auf den 1.4 80PS machen darf damit nicht wegen jeder größe nachgefragt werden muss.
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mfg Holger

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von t-modell



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Ja, aber es geht hier ja um Felgen, die man sich direkt ab Werk von VW montieren lassen kann. Was soll dann der machen, der sich einen Golf VI 1.4 Trendline mit Atlanta-Felgen ab Werk bestellt hat? Fährt der dann ohne Versicherungsschutz?

Ich verstehe ja, dass Räder für die Sicherheit durchaus wichtig sind und man auch das passende Gutachten bei Zubehör-Felgen braucht. Aber wegen Original-Felgen so einen Aufstand machen?

-Johannes

Es ging mir nur darum, dass ich Felgen für meinen Golf VI im Auge habe, die von einem Golf V stammen und die ich auf meinen Golf VI montieren will. Ich bin mir daher nicht sicher gewesen, ob die besagten Atlanta-Felgen dieses Golf V 100% identisch sind mit denen, die VW werksmäßig für den Golf VI verbaut. Zusätzlich war die Frage, ob ich an meinen 80 PS Golf VI 205er Reifen bauen kann, obwohl im Fahrzeugschein nur 195er eingetragen sind.

Nach etwas googlen scheint es bzgl. der ersten Frage nun aber so zu sein, dass die Teilenummer von den besagten Golf V'er Felgen die Gleiche ist, wie die von den Golf VI'er Felgen.

Also nochmal zusammenfassend:
Sofern es sich um die Atlanta-Felgen handelt, die auch ab Werk von VW an den Golf VI montiert werden, kann ich die Dinger bei mir dranschrauben und einfach damit losfahren - ohne irgendwas irgendwo vom TÜV oder Straßenverkehrsamt eintragen zu lassen und ohne irgendeine extra Freigabe oder ein Gutachten zu haben, richtig?! Und das ist dann auch 100% rechtens - sei es vor der Rennleitung oder Versicherung im Schadensfall etc...

Zitat:

Original geschrieben von MrXY


Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von MrXY



Zitat:

Original geschrieben von t-modell



Aber was ist denn bei einem Unfall mit Personenschaden?
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Ja, aber es geht hier ja um Felgen, die man sich direkt ab Werk von VW montieren lassen kann. Was soll dann der machen, der sich einen Golf VI 1.4 Trendline mit Atlanta-Felgen ab Werk bestellt hat? Fährt der dann ohne Versicherungsschutz?

Ich verstehe ja, dass Räder für die Sicherheit durchaus wichtig sind und man auch das passende Gutachten bei Zubehör-Felgen braucht. Aber wegen Original-Felgen so einen Aufstand machen?

-Johannes

Zitat:

Original geschrieben von ToledoGT


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Danke 🙂

@Johannes: hast ja recht 😉 ich meinte ja nur 😁

ach nur mal so.........die felgen sind eingetragen im schein

Zitat:

Original geschrieben von ToledoGT


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Uieh, endlich einer der weiß, dass es die COC-Bescheinigung gibt 🙂 Die dort vermerkten Größen dürfen mit Orginalfelgen welche von VW freigegeben sind oder natürlich auch mit Zubehörfelgen, welche im jeweiligen Teilegutachten eine Anbaubestätigung für die in der EWG-Bescheinigung aufgeführten Größen verneinen ("Wird eine im Fzg-Schein oder der COC-Bescheinigung zulässigen Reifengrößen verwendet ist keine Abnahme nach §19.3 erforderlich ...) ohne Sachverständigenabnahme gefahren werden.

Z.B. 8x18 Zoll ET45 mit 225/40R18 müßten auf dem 1,4 auch nur mit einer Anbaubestätigung eines Prüfers abgenommen werden - nicht eingetragen.

Also Augen auf beim Felgenkauf *lol

Hi,

ich ziehe den Thread nochmal hoch, weil ich da ein kleines Problem habe.

Lt. VW Freigabe und CoC Bescheinung ist für meinen 2.0 TDI 103 KW mit der Reifengrösse 205/55R16 eine Felgengrösse von 6,5Jx16 für Sommerbereifung freigegeben.

Bei Winterreifen aber nur 6Jx16.

Wie kann das sein ?
Habe bei Reifendirekt und Reifen.com geschaut.
Über meinen Fahrzeugtyp wurden mir Winterreifen auf Stahlfelge mit 6,5 angeboten.

Ist das jetzt ein Fehler in deren Shopsystem oder kann ich mir da eine Unbedenklichkeitsbescheinigung besorgen.
Wieso ist die Felgengrösse 6,5J für Sommer- aber nicht für Winterreifen freigegeben ?

Danke !!!

Du darfst auch Winterreifen auf 6,5 Zoll Felgen fahren. Allerdings müssen die dann einen höheren Geschwinigkeitsindex besitzen. Die von VW freigegebenen Winterreifen haben den Geschwindigkeitsindes Q - bis 160km/h. Die dürfen dann auf eine 6x15 Felge. Nimmst du jetzt einen Reifen mit Geschwindigkeitsindex H - bis 210km/h, kannst du diesen beruhigt auf eine 6,5 Zoll breite Felge ziehen lassen.

Eine Geschwindigkeitsklasse niedriger als der Mindestindex, in deinem Falle also T - bis 190 (Aufkleber im direktem Sichtfeld des Fahrers) sind auch zulässig. Niedriger gibt es auch nicht, als T. Und der Unterschied zw. T und H beträgt fast durchgängig 0 Euro.

Vielen Dank für die Info.
Hat mir sehr weitergeholfen !

Aber theoretisch bräuchte ich ja eigentlich eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, wenn es nicht im CoC Papier steht.

Trotzdem deine Info hat mir schon weitergeholfen !

Wofür?

Reifengröße und Felgengröße sind im CoC Papier vermerkt, den niedigeren Geschwindigkeitsindex kannst du mit §36, Absatz 1 der StVZO begründen. Dafür brauchst du keine Unbedenklichkeitsbescheinigung.

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