ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Felgen für Golf VI (zulässige Größe)

Felgen für Golf VI (zulässige Größe)

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 18:17

Hallo zusammen,

folgende Frage: Ich fahre einen Golf VI mit 1,4l (80 PS).

Aktuelle Bereifung: Ganzjahresreifen 195/65 R 15

Jetzt möchte ich gerne "VW-Atlanta"-Felgen (6,5 J, ET 60) montieren mit 205/55er Sommerreifen. Geht das?

Im Fahrzeugbrief stehen als Reifen nur 195er drin. Kann ich trotzdem die Atlanta montieren? Wenn ja, muss das eingetragen werden?

Danke und Gruß

Beste Antwort im Thema
am 6. Juni 2009 um 19:45

Na gut, ich wollte es eigendlich einfach machen. Aber nö...

Also: In sämtlichen Teil I der Zulassungsbescheinigung steht maxiaml noch eine zulässige Größe drin. Das ist zu 99% die kleinste mögliche fahrbare Größe.

Wer jetzt mal genau in die EWG Übereinstimmung schaut, den Punkt 50 sucht, der Anmerkungen heißt, findet hier auch die anderen zulässigen Reifengrößen incl. der erlaubten Felgen.

Dann gibt es von VW Freigaben für die Serienfelgen.

Was heißt dies jetzt? Alle Felgen, die von VW für den normalen Golf (nicht GTI/GTD/R irgendwas) ab Werk angeboten werden, können grundsätzlich ohne irgend welche Eintragungen/Prüfungen verbaut werden.

Anderst verhält sich dies mit Zubehörfelgen.

Achja, das Fahrwerk ist fast baugleich dem des Ver Golf. Der 6er ist ja eigendlich auch nur ein Facelift ;)

Alle Felgen, die am 5er passen, passen auch am 6er.

 

Noch Fragen?

46 weitere Antworten
Ähnliche Themen
46 Antworten
am 6. Juni 2009 um 18:22

Kannst du montieren, müssen nicht eingetragen werden.

Gibts kein Gutachten von VW für die Atlanta-Felgen?

Hallo!

Ich denke fast, dass man für alle Felgen, die man ab Werk bestellen kann kein Gutachten braucht, oder?

-Johannes

am 6. Juni 2009 um 18:54

Es gibt von VW für Originalfelgen überhaupt keine Gutachten.

Dann sind die Alus aber auch eingetragen, oder?

 

 

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Es gibt von VW für Originalfelgen überhaupt keine Gutachten.

Also kann ich originale VW 18" auf einen 6er Golf 1,4l 80 PS (mit 195ern ab Werk als einzige eingetragen) draufknallen ohne Eintragung?

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 19:05

Hmm, das sind genau die Fragen, die sich mir stellen.

Die Atlantas, die ich ins Auge gefasst habe, kommen scheinbar von einem Golf V - sind aber baugleich zu denen, die werksmäßig für den Golf VI zu bestellen sind.

In der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung stehen allerdings nur 195/65 R15 91T Räder - genau wie im Fahrzeugschein. Was heißt das? Ist das eine Mindestangabe oder dürfen nur genau solche Reifen gefahren werden?

Im VW-Konfigurator (online) kann ich allerdings auch mein Auto mit meiner Motorisierung (Golf VI mit 80 PS) mit den Atlantas auf 205ern bestellen/zusammenstellen. Scheinbar geht es also grundsätzlich, oder?!

Stände im Fall der Bestellung der Atlantas ab Werk in der EWG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. im Fahrzeugschein denn was anderes als jetzt bei mir?

am 6. Juni 2009 um 19:45

Na gut, ich wollte es eigendlich einfach machen. Aber nö...

Also: In sämtlichen Teil I der Zulassungsbescheinigung steht maxiaml noch eine zulässige Größe drin. Das ist zu 99% die kleinste mögliche fahrbare Größe.

Wer jetzt mal genau in die EWG Übereinstimmung schaut, den Punkt 50 sucht, der Anmerkungen heißt, findet hier auch die anderen zulässigen Reifengrößen incl. der erlaubten Felgen.

Dann gibt es von VW Freigaben für die Serienfelgen.

Was heißt dies jetzt? Alle Felgen, die von VW für den normalen Golf (nicht GTI/GTD/R irgendwas) ab Werk angeboten werden, können grundsätzlich ohne irgend welche Eintragungen/Prüfungen verbaut werden.

Anderst verhält sich dies mit Zubehörfelgen.

Achja, das Fahrwerk ist fast baugleich dem des Ver Golf. Der 6er ist ja eigendlich auch nur ein Facelift ;)

Alle Felgen, die am 5er passen, passen auch am 6er.

 

Noch Fragen?

Das wollte ich wissen :)

 

Danke!

Es dürfen aber nur Serienfelgen montiert werden, wenn von VW eine "Freigabe" für diese Felgen an diesem Fahrzeug besteht!!! Deshalb darf ich die Atlanta (Bisher zumindest) nicht auf dem GTI montieren;)

Ps. Die vom Ver passen auch an den VIer heisst, noch lange nicht das sie auch eine "Freigabe" haben:rolleyes:

Themenstarteram 6. Juni 2009 um 20:09

Erstmal Danke für Deine ausführlichen und hilfreichen Antworten!

Ich habe nun mal eben einen Blick in meine EWG Übereinstimmung unter Punkt 50 geschaut und siehe da: Da steht als Anmerkung tatsächlich das Format der Atlanta (205/55 T91 6,5J 50 ET)...

Letzte Frage aber noch: Da meine Atlantas von einem Golf V kommen und meinen VI'er sollen: Muss man somit sagen, dass meine Felgen ncht ab Werk für den Golf VI angeboten werden (, sondern für den Golf V)? Wenn dem so ist: Muss ich meine Golf V'er-Felgen für meinen Golf VI eintragen lassen o.ä.?

 

Zitat:

Original geschrieben von call0174

Na gut, ich wollte es eigendlich einfach machen. Aber nö...

Also: In sämtlichen Teil I der Zulassungsbescheinigung steht maxiaml noch eine zulässige Größe drin. Das ist zu 99% die kleinste mögliche fahrbare Größe.

Wer jetzt mal genau in die EWG Übereinstimmung schaut, den Punkt 50 sucht, der Anmerkungen heißt, findet hier auch die anderen zulässigen Reifengrößen incl. der erlaubten Felgen.

Dann gibt es von VW Freigaben für die Serienfelgen.

Was heißt dies jetzt? Alle Felgen, die von VW für den Golf ab Werk angeboten werden, können grundsätzlich ohne irgend welche Eintragungen/Prüfungen verbaut werden.

Anderst verhält sich dies mit Zubehörfelgen.

Achja, das Fahrwerk ist fast baugleich dem des Ver Golf. Der 6er ist ja eigendlich auch nur ein Facelift ;)

Alle Felgen, die am 5er passen, passen auch am 6er.

 

Noch Fragen?

@pauli_sienen

Wenn die Teilenummer die gleiche ist (Wie bei den aktuellen) gibt es keine Probleme, weil es ja genau die selben sind;)

am 6. Juni 2009 um 20:17

Zitat:

Original geschrieben von BjoernX

Es dürfen aber nur Serienfelgen montiert werden, wenn von VW eine "Freigabe" für diese Felgen an diesem Fahrzeug besteht!!! Deshalb darf ich die Atlanta (Bisher zumindest) nicht auf dem GTI montieren;)

Ps. Die vom Ver passen auch an den VIer heisst, noch lange nicht das sie auch eine "Freigabe" haben:rolleyes:

Danke, ich hab es in meiner Ausführung verbessert. Das Problem, welches du beschreibst, besteht aber vorwiegend für die höher motorisierten Modellen. Beim normalen wurden ja fast alle Felgen 1 zu 1 übernommen.

 

Zitat:

Original geschrieben von pauli_sienen

Erstmal Danke für Deine ausführlichen und hilfreichen Antworten!

Ich habe nun mal eben einen Blick in meine EWG Übereinstimmung unter Punkt 50 geschaut und siehe da: Da steht als Anmerkung tatsächlich das Format der Atlanta (205/55 T91 6,5J 50 ET)...

Letzte Frage aber noch: Da meine Atlantas von einem Golf V kommen und meinen VI'er sollen: Muss man somit sagen, dass meine Felgen ncht ab Werk für den Golf VI angeboten werden (, sondern für den Golf V)? Wenn dem so ist: Muss ich meine Golf V'er-Felgen für meinen Golf VI eintragen lassen o.ä.?

Da man auch beim 6er die Atlantas ab Werk bestellen kann, gibt es da keine Probleme ;) Nur, weil die Felgen von einem 5er stammen, sind diese nicht anderst. Selbst die Teilenummer ist die gleiche.

Also, drauf damit, und glücklich sein :)

 

Hallo!

Glaubt ihr ernsthaft, dass ein Polizist oder ein TÜV-Prüfer zweifelt, ob eine VW-Felge, die es bei diesem Modell häufig gibt (Atlanta sind sehr häufig am Golf) für dieses Auto gedacht sind? Wird er mit der Taschenlampe reinkriechen, die Teilenummer entziffern und bei VW anrufen, ob das in Ordnung geht?

Selbst wenn die Felge also nicht freigegeben wäre, hätte der TÜV was zu tun das bei jedem Auto zu überprüfen. Ich denke die schauen bei Zubehörfelgen oder wenn es so aussieht, als ob die Felge nicht zum Auto passt (19"-Felge vom Passat am Golf oder so).

Bleibt doch mal realistisch ;)

-Johannes

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Felgen für Golf VI (zulässige Größe)