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Felgen ABE zwingend ausgedruckt mitführen?

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 20:18

Hi ihr Profis,

für meine Felgen habe ich eine ABE, die ca. 25 DinA4 Seiten umfasst. Diese ABE gibts auf der Webseite des Felgenherstellers zum Download, von wo ich sie mir auch gezogen und ausgedruckt habe.

Weiß jemand von euch zufällig, wie das momentan mit der "Mitführungspflicht" ist, muss die ABE zwingend ausgedruckt vorhanden sein oder reicht es heutzutage auch aus, wenn ich sie "bei Bedarf" downloaden kann oder zumindest nur digital als PDF z.B. im Handy dabei habe?

Wahrscheinlich würden mir nur ein paar Seiten aus dem Gutachten zum Mitführen schon reichen, aber ich fürchte, dass ich am Ende evtl. die "falschen" Seiten dabei hätte bzw. irgendwas entscheidendes vergessen würde...

Viele Grüße,

Daniel

PS: Über die Suche habe ich seltsamerweise nichts brauchbares in dieser Richtung gefunden... also entweder bin ich zu blöd zum Suchen, oder die Frage hat tatsächlich noch keiner gestellt.

Beste Antwort im Thema

Es ist immer so einfach, wie man es sich macht.

Unsere Kunden bekommen die ABE/Gutachten in einem Klarsichtkuvert, das sie dann zu Ihren Papieren nehmen können. Ich habe bisher noch kein Handschuhfach gesehen, in die das nicht gepasst hätte.

Dafür hat unser Drucker beidseitigen Druck und die Broschürenfunktion des Acrobaten liefert die passenden Einstellungen. Nur noch tackern und zusammenfalten, fertig.

Nennen wir das mal Service :)

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Hallo mein ABE der Felgen sind 18 Seiten. Bei einer Polizeikontrolle war ich froh sie dabei zu haben. Polizei wollte sie komplett sehen. Problem ist,da die Felgen auf mehreren Autos passen,kommt da mehr Papier zusammen das man dann dabei hat.

Wo ist das Problem, das beim Bordbuch mit dazu zu legen? Bist du knapp an der max. Zuladung dran?

Andereseits kann ich mir nicht vorstellen, dass bei einer Polizeikontrolle mehr rauskommt als eine Mängelanzeige und du dann 1 Woche Zeit hast, die Papiere auf der Wache vorzulegen. Das ist im Prinzip ja nix anderes wie ein vergessener Fahrzeugschein.

Natürlich ist zu bedenken, dass du alle 2 Jahre beim TÜV dann auch wieder das geeiere hast. Also in der Gesamtschau: Ausdrucken, zum Handbuch legen und gut.

ghm

Ein vernünftiger Drucker kann das doch beidseitigt bedruckt im A5-Format auf 7 Blätter reduzieren, die dann zu einem kleinen Büchlein gefaltet, locker ins Handschuhfach passen.

Was hindert Dich auf Dokument drucken zu gehen und bei Druckbereich Seite 1, 2 und 13 auszuwählen, wenn Seite 13 Dein Fahrzeug aufführt. Der Checker will nicht wissen, welche Fahrzeugmodelle noch passend für die Felge wäre, sondern nur, ob die montierte Felge auf das gestoppte Auto zugelassen ist.

Man kann es noch einfacher haben, zur Zulassungsstelle fahren und die Felgen in der Zulassungsbescheinigung eintragen lassen. Kostet Geld, spart aber das Mitführen der Dokumente, denn wenn es regnet werden die Blätter nass und die Tinte läuft aus, wo man das Dokument neu drucken werden muss.

Ich bin krasser drauf :cool:, führe das alles nicht mit, bin schon x-mal angehalten worden und hatte noch nie Probleme, denn bei Bedarf könnte ich etwas nachreichen. Wurde aber noch nie verlangt.

Hallo,

Ich führe das mit denn der Platzbedarf für die Unterlagen hält sich in Grenzen.

Auc für die Spurverbreiterung.

Bei einem verherigem Auto hatte ich mir die Mühe gemacht Spoiler vorne und hinten Zusatzscheinwerfer,

breitere Reifen etc. in die Papiere eintragen zu lassen.

Seelze 01

Hab nix dabei, wenn die was sehen wollen, dann schicke ich die 25 Seiten per Fax zur Station gut gemischt und zur Sicherheit 2x :-)

am 24. Dezember 2017 um 8:02

Meine Räder, ob Sommer oder Winter, wurden vom örtlichen TÜV abgenommen. Danach wurden sie umgehend von der Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I ergänzt.

Wo ist denn hier noch das Problem?

Wenn Räder nicht eingetragen werden müssen fahre ich nicht zum Tüv um diese eintragen zu lassen

Das kostet Geld und unnötig Zeit

ABE ausdrucken und in die Mappe von der Betriebsanleitung,fertig

Wenn das mal immer so einfach wäre...

Es ist immer so einfach, wie man es sich macht.

Unsere Kunden bekommen die ABE/Gutachten in einem Klarsichtkuvert, das sie dann zu Ihren Papieren nehmen können. Ich habe bisher noch kein Handschuhfach gesehen, in die das nicht gepasst hätte.

Dafür hat unser Drucker beidseitigen Druck und die Broschürenfunktion des Acrobaten liefert die passenden Einstellungen. Nur noch tackern und zusammenfalten, fertig.

Nennen wir das mal Service :)

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 22. Dezember 2017 um 08:00:50 Uhr:

Hallo,

Ich führe das mit denn der Platzbedarf für die Unterlagen hält sich in Grenzen.

Auc für die Spurverbreiterung.

Bei einem verherigem Auto hatte ich mir die Mühe gemacht Spoiler vorne und hinten Zusatzscheinwerfer,

breitere Reifen etc. in die Papiere eintragen zu lassen.

Seelze 01

ABEs beziehen sich auf einen ansonsten serienmässigen Zustand des Fahrzeuges,

Da ist es sehr wahrscheinlich, dass die ABEs von Felgen und Spurverbreiterung nichtig werden.

Zubehörfelgen sind in Verbindung mit Spurverbreiterung und/oder Tieferlegung meistens einem Prüfer zur Abnahme vorzuführen.

Auch das läßt sich den Gutachten entnehmen.

am 17. Januar 2018 um 18:54

Die ABE solltest du dabei haben. Hatte schon mal Probleme, weil meine nicht im Auto, sondern zuhause lag.

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 24. Dezember 2017 um 09:02:13 Uhr:

Meine Räder, ob Sommer oder Winter, wurden vom örtlichen TÜV abgenommen. Danach wurden sie umgehend von der Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I ergänzt.

Wo ist denn hier noch das Problem?

Das war aber dann unnötig,ich führe die TüV abnahme im Fahrzeug mit,und damit hats sichs.

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