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Felgen ABE zwingend ausgedruckt mitführen?

Themenstarteram 21. Dezember 2017 um 20:18

Hi ihr Profis,

für meine Felgen habe ich eine ABE, die ca. 25 DinA4 Seiten umfasst. Diese ABE gibts auf der Webseite des Felgenherstellers zum Download, von wo ich sie mir auch gezogen und ausgedruckt habe.

Weiß jemand von euch zufällig, wie das momentan mit der "Mitführungspflicht" ist, muss die ABE zwingend ausgedruckt vorhanden sein oder reicht es heutzutage auch aus, wenn ich sie "bei Bedarf" downloaden kann oder zumindest nur digital als PDF z.B. im Handy dabei habe?

Wahrscheinlich würden mir nur ein paar Seiten aus dem Gutachten zum Mitführen schon reichen, aber ich fürchte, dass ich am Ende evtl. die "falschen" Seiten dabei hätte bzw. irgendwas entscheidendes vergessen würde...

Viele Grüße,

Daniel

PS: Über die Suche habe ich seltsamerweise nichts brauchbares in dieser Richtung gefunden... also entweder bin ich zu blöd zum Suchen, oder die Frage hat tatsächlich noch keiner gestellt.

Beste Antwort im Thema

Es ist immer so einfach, wie man es sich macht.

Unsere Kunden bekommen die ABE/Gutachten in einem Klarsichtkuvert, das sie dann zu Ihren Papieren nehmen können. Ich habe bisher noch kein Handschuhfach gesehen, in die das nicht gepasst hätte.

Dafür hat unser Drucker beidseitigen Druck und die Broschürenfunktion des Acrobaten liefert die passenden Einstellungen. Nur noch tackern und zusammenfalten, fertig.

Nennen wir das mal Service :)

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Brauchte die ABE bei der HU, für Stahlräder mit Serienbereifung gemäß Zulassung......Keine ABE in Papier, keine Plakette

Und wie sieht es bei 120 Seiten aus?

Mit der Änderung der Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 trat eine Beweislastumkehr in Kraft.

Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst, musst du nicht beweisen das du die Räder fahren darfst, sondern der Polizist das du sie nicht fahren darfst.

Na das wäre mir aber neu. Was in der Zulassungsbescheinigung steht zählt. Für Ausnahmen sind entsprechende Bescheinigungen mitzuführen, also ABE oder die TÜV Abnahmekontrolle bei Teilegutachten.

Zitat:

@VW-Polo-Fan schrieb am 14. Februar 2018 um 20:02:45 Uhr:

Zitat:

@bcar2016 schrieb am 24. Dezember 2017 um 09:02:13 Uhr:

Meine Räder, ob Sommer oder Winter, wurden vom örtlichen TÜV abgenommen. Danach wurden sie umgehend von der Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I ergänzt.

Wo ist denn hier noch das Problem?

Das war aber dann unnötig,ich führe die TüV abnahme im Fahrzeug mit,und damit hats sichs.

Praktisch reicht es (für den Nachweis bei der Kontrolle). Theoretisch muss aber durchaus die Eintragung erfolgen (nicht erst bei nächster Befassung mit den Papieren).

In der Zulassungsbescheinigung steht nur die kleinste Seriengröße, die anderen vom Hersteller freigegebenen Größen stehen im CoC - welches aber nicht mitgeführt werden muss.

Zitat:

@ti_comp schrieb am 12. September 2018 um 22:07:04 Uhr:

Mit der Änderung der Fahrzeugpapiere in Zulassungsbescheinigung Teil 1&2 trat eine Beweislastumkehr in Kraft.

Wenn du in eine Verkehrskontrolle kommst, musst du nicht beweisen das du die Räder fahren darfst, sondern der Polizist das du sie nicht fahren darfst.

Stimmt im Kern. Aber wenn der Polizist starke Bedenken hat kann er dich auch an der Kontrollstelle warten lassen bis er die Sache geklärt hat oder stellt das Auto sicher und lässt den TÜV/die DEKRA ein Auge darauf werfen. Denn wenn es augenscheinlich zweifelhaft ist ob die Räder zulässig sind stellt sich die Frage ob er dich überhaupt weiterfahren lassen darf.

Will man Zeit vergeuden führt man die Papiere nicht mit, will man Kontrollen zügig wieder verlassen hat man alle nötigen Papiere dabei.

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