Feldwege ohne Verbotsschild befahrbar?
Gude!
Passt zwar nicht ganz hier ins Forum, aber evtl. weis ja jemand bescheid 😉.
In wie fern darf man eigentlich Wald/Wiesen/Feldwege befahren wenn KEIN Verbotsschild aufgestellt ist? Wir haben das hier bei uns relativ oft, und da meine Freundin nen Pajero Pinin fährt machts auch immer schön fets mal ein paar Abkürzungen auszuprobieren, bin mir halt net sicher in wie fern das rechtens ist.
Und wenn wir schon dabei sind, was würde sowas wohl kosten wenn man angehalten wird und das Befahren so eines wegens nicht erlaubt ist?
Gruß MrMmmkay
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von rob_zombie
Wo zum Henker steht das? Solang beim Feldweg nix gekennzeichnet ist gehört der mit zum öffentlichen Verkehrsraum.Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Bei einem FWW-Weg ist aber erkennbar, dass er nicht zum öffentlichen Straßengrund gehört, und demzufolge ist laut Stvo das Befahren verboten.
Nebenbei bemerkt gibts im Bußgeldkatalog keine Strafe für "Benutzung eines Feldweges". 😁 😉
Ach so, also kannst Du ja in jeden Waldweg einbiegen, steht ja nichts dran?! Wenn ich die Tage mal Zeit habe, finde ich sicher einen diesbezüglichen § 🙂
Hmm, aber wofür gibts dann diese Verbotsschilder wenn man eh net durchfahren darf 😕
Bild mit Zusatz "Landwirtschaflicher Verkehr frei"
So, hab mal bisschen gegoogelt:
Prinzipiell ist es so, dass es diesbezüglich tatsächlich keine Gesetzesparagraphen gibt. Dies heißt allerdings nicht dass jeder immer und überall rumfahren darf wie er will.
Das Stichwort heißt: Feldwegesatzung der jeweiligen Gemeinde/Stadt etc. Diese legt in ihrem Geltungsbereich fest, welche Straßen einer öffentlichen Nutzung unterliegen, und was FWW-Wege sind. Diese FFW-Wege dürfen nur von Anliegern zur Bewirtschaftung etc. genutzt werden, und müssen NICHT extra mit einem z.B. "Durchfahrt verboten" gekennzeichnet werden. Manchmal wird jedoch dies gemacht, um es zu verdeutlichen, was aber im Umkehrschluß nicht heißt, dass man durchfahren darf, wenn das Zeichen nicht steht.
Sicherlich ist die obige Regelung nicht unbedingt praxisfreundlich, ist aber halt so. Also einfach mal bei der eigenen Gemeinde erkundigen, und schon erfährt man vielleicht, warum die Polizei beim Befahren der Wege nicht meckert oder halt nicht meckert🙂
Die werden die Satzung schon kennen:-)
Hoffe damit hier ein bisschen Klarheit reinbekommen zu haben......
Grüße
Thomas
Zitat:
Original geschrieben von Opel-Freak´78
Ach so, also kannst Du ja in jeden Waldweg einbiegen, steht ja nichts dran?!
Wir reden hier ja über Nebenstraßen, die nicht per Durchfahrts-Verbotsschilder gekennzeichnet sind. Sind solche Nebenstraßen nicht für den öffentlichen Verkehr freigegeben, ist das auch per Schild oder/und baulicher Barriere (Schranke o. Zaun z.B.) gekennzeichnet.
EDIT
Fulda hat, wie so viele Gemeinden, keine Satzung dafür. 😉
Mit was für einer Strafe müsste ich denn Rechnen, wenn ich das Verbotsschild nicht beachte und die Polizei mal nicht so viel Verständniss hat.
müssten 10 bis 20 Tacken Verwarngeld sein. Je nachdem wie die drauf sind. Hab letztes mal 15 zahlen müssen weil mir ausnahmsweise so schnell keine Ausrede eingefallen ist (Anlieger frei Schild)
Wir sind immer mit den Quads über die Feld Wald und Wiesenwege geballert, irgendwann waren mal die Förster hinter uns her 😉
Bei sowas kannste allerdings schon etwas mehr ans Bein gepinkelt werden im Zweifelsfall. Gefährdung von Fussgängern, Landfriedensbruch und dann gibts noch so lustige Tatbestände wie "unnötiges hin- und herfahren mit Belästigung Anderer" und son kram. Aber is auch nur theoretisch
Zitat:
Original geschrieben von CorsaDennis
Landfriedensbruch
eher nicht!
aber durchaus möglich dass wenn einen ein bauer erwischt, wie man die abkürzung übers feld fährt, dass der dann völlig zurecht die rechnung über die wiederaufarbeitung des geländes dir zsuchickt (zahlt im übrigen nicht die versicherung!)!
Absoluter Schwachsinn das man auf Feld, Wald-und Wiesenwegen ohne Verbotsbeschilderungen nicht fahren darf!!!
Steht nicht in der StVO und auch sonst nirgends.
Denkt halt jeder der keine Ahnung hat
Im Prinzip sind diese befahrbar unter Einhaltung der StVO und dem jeweiligen Waldgesetz je nach Bundesland. Da sollte man schauen.
Verbotsschilder und Kennzeichnung von Privatwegen sind klar, in Niedersachsen ist laut Waldgesetz auf zweispurigen befestigten oder naturfesten Sirtschaftswegen erlaubt, aber kein Querfeldein.
Verboten ist das Aufstellen von Wohnmobilen. Dazu braucht es Campingplätze oder Parkplätze oder wenn es der Grundstückseigentümer erlaubt, aber nur für einen begrenzten Zeitraum.
Viel Spaß
Zitat:
@fate_md schrieb am 5. November 2009 um 12:03:31 Uhr:
Wie zum Geier hast du diesen Thread gefunden? 😰
Zitat:
@rentner wagen schrieb am 25. Dezember 2022 um 12:14:14 Uhr:
Zitat:
@fate_md schrieb am 5. November 2009 um 12:03:31 Uhr:
Wie zum Geier hast du diesen Thread gefunden? 😰
schubs ihn doch in das https://www.motor-talk.de/forum/verkehr-sicherheit-b14.html