Feldwege ohne Verbotsschild befahrbar?

Opel Corsa B

Gude!
 
Passt zwar nicht ganz hier ins Forum, aber evtl. weis ja jemand bescheid 😉.
 
In wie fern darf man eigentlich Wald/Wiesen/Feldwege befahren wenn KEIN Verbotsschild aufgestellt ist? Wir haben das hier bei uns relativ oft, und da meine Freundin nen Pajero Pinin fährt machts auch immer schön fets mal ein paar Abkürzungen auszuprobieren, bin mir halt net sicher in wie fern das rechtens ist.
 
Und wenn wir schon dabei sind, was würde sowas wohl kosten wenn man angehalten wird und das Befahren so eines wegens nicht erlaubt ist?
 
Gruß MrMmmkay

32 Antworten

Haben wir ein oldtimer forum für sowas ?

Der kollege hat den ersten Beitrag abgesandt.
Da kucken wir mal drüber weg .

Dann habe ich damals doch nicht geantwortet: Ob man jeden Feldweg ohne Verbotsschild (laut StVO) befahren darf weiß ich nicht sicher, ich persönlich fahre so Wege manchmal.

Es gibt aber ergänzend Waldgesetzte der Bundesländer die höhere Strafen vorsehen können. Es gab auch mal vor zig Jahren in der ADAC Motorwelt einen Beitrag dass in irgendeinem Bundesland radfahren nur auf Wegen erlaubt sei die über 1,5m breit sind. Also auf jeden Fall ist es zum Teil auch Ländersache.

Zitat:

Es gibt aber ergänzend Waldgesetzte der Bundesländer die höhere Strafen vorsehen können. Es gab auch mal vor zig Jahren in der ADAC Motorwelt einen Beitrag dass in irgendeinem Bundesland radfahren nur auf Wegen erlaubt sei die über 1,5m breit sind. Also auf jeden Fall ist es zum Teil auch Ländersache.

Das blöde Bundesland ist mindestens mal Baden-Württemberg (oder waren es da sogar 2m?)
Wird aber zum Glück nicht überall so streng gehandhabt...

Und ganz vorsichtig beim Schild "Landschaftsschutzgebiet" oder noch VIEL schlimmer "Naturschutzgebiet". Da gelten besondere Regeln!
Mein Bruder hat mal 5m hinter dem Schild geparkt. Ich meine der hat 500EUR bezahlt (kann mich auch über die Höhe irren, aber er hat sich auf jeden Fall geärgert, dass es so viel war).

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