Feinstaubplakette verschandelt E-Klasse

Mercedes E-Klasse W211

Die Feinstaubplakette ist demnächst in vielen Innenstädten (Berlin, Köln u. a.) Pflicht. Ohne kostet 40 EUR und 1 Punkt. Toller Nebeneffekt: Die zweijährige Tilgungsfrist für angesammelte Punkte verlängert sich jeweils. Primärer Punkt ist aber: Ich hasse Aufkleber aller Art, ganz besonders, wenn sie wie ein 8 cm großes, grünes Fanal hinter meiner Windschutzscheibe pranken !

Wohin also damit ? §3 Abs. 2 BImschV besagt: „ … ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.“

Wenn ich das wörtlich nehme, kann ich sie also auf der Innenseite der Windschutzscheibe hinkleben, wo ich will, solange sie nur deutlich sichtbar ist. Genau genommen, steht hier noch nicht einmal, dass sie „von außen“ deutlich sichtbar sein muss. Man könnte sie also auch in einen schwarz eingefärbten Bereich kleben, solange sie „von innen“ deutlich sichtbar ist. Es steht auch nichts davon, dass sie „vollständig sichtbar“ sein muss. Demnach müsste es zulässig sein, sie im äußeren, schwarz gefärbten Randbereich der Scheibe (z. B. rechts unten) teilweise verschwinden zu lassen, damit sie nicht ganz so massiv wirkt. Was meint ihr, wo ist der ideale Platz für dieses M…teil (soweit schon realisiert, am Besten mit Bild) ?

Beste Antwort im Thema

Ach, eure blöde Umweltplakette...

Ich war im Sommer auf Urlaub in Deutschland (wie manche wohl schon erraten haben durfte, wohne ich nicht dort...😁). Es war alles wirklich bestens, bis auf diese Plakettenpflicht...

Am ersten Tag sind wir am Abend in Deutschland angekommen. Ich habe nicht gewagt, nach München reinzufahren, weil ich vergessen habe nachzuschauen, ob es da auch schon diese Zonen gibt, und ich am Abend natürlich keinen mehr besorgen konnte - so habe ich das Navi umprogramiert, und München "umrundet". Am zweiten Tag dann bin ich zu einer Mercedes-Niederlassung (ich habe eine C-Klasse), und habe gesagt, ich brauche die Plakette. Nach ca. 30 Minuten kommt der Kerl mit meinen Fahrzeugpapieren zurück, und sagt, er kann mir nicht helfen, Pech gehabt.
Im Computer sind naemlich die Abgasdaten der für Export gebauten Fahrzeuge nicht erfasst, somit hat er keine Ahnung, ob meiner (in der EU 2001 zugelassener D3 Benziner...) die deutschen Grenzwerte erfüllt. Da habe ich ihm gesagt, er soll doch in der Zentrale nachfragen, es wird doch einen Kundendienst, oder sowas geben - er verneinte, und verabschiedete sich. Danke, Mercedes...🙄
Nebenbei hatte ich eine Vorahnung, denn Wochen vor der Abreise schickte ich einen Mail ans Kundendienst von Mercedes (durch die deutsche Website, Kontakt, usw.), daß die mir um die Bearbeitung der Plakette in Deutschland zu erleichtern einen kurzen Mail schicken sollen, daß mein Fahrzeug der Norm soundso entspricht. Es kam nie eine Antwort.

Nun, da ich von der Niederlassung (Werksniederlassung in Wörth...) praktisch rausgeflogen bin, fuhr ich zum TÜV im Ort. Dort fragte der Mitarbeiter mich nach dem Baujahr, checkte einen Aufkleber auf der B-Saeule, und gab nach paar Minuten eine grüne Plakette.

Und jetzt klebt auf meinem silbernen Benz die total sinnfreie deutsche Feinstaubplakette - am liebsten würde ich es runterkratzen...

Nebenbei dürften die meisten Auslaender überhaupt keine Ahnung davon habe, daß die Plakette nötig ist (ich habe es auch nur hier im Forum gehört), und ohne deutschkenntnisse dürfte die Sache wohl noch unangenehmer sein...

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Welch ein Glück, daß Motorräder noch von dem Humbug verschont bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Welch ein Glück, daß Motorräder noch von dem Humbug verschont bleiben.

 Warte mal ab, da fällt denen bestimmt auch noch etwas ein um sich zu profilieren. Um die Welt zu retten sind der Kreativität ja keine Grenzen gesetzt, zumindest nicht hier in Old Germany.

Wer in einer Umweltzone ohne Plakette geblitzt wird, bei dem gilt: Geschwindigkeitsüberschreitung in Tatmehrheit mit unerlaubtem Fahren in der Umweltzone, d. h. der 1 Punkt und die 40 EUR kommen additiv dazu.

Bei den Radarfallen, die am Straßenrand postiert sind, wird das Foto idR. von vorne rechts geschossen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass das immer wieder fälschlich gestreute Gerücht, die Plakette sei rechts unten hinter der Windschutzscheibe anzubringen, dazu dienen soll, die Überwachung zu erleichtern, insbesondere unter dem Aspekt, dass in Zukunft nur noch grün plakettierte Wagen in den Umweltzonen fahren dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von xy12345678


Wer in einer Umweltzone ohne Plakette geblitzt wird, bei dem gilt: Geschwindigkeitsüberschreitung in Tatmehrheit mit unerlaubtem Fahren in der Umweltzone, d. h. der 1 Punkt und die 40 EUR kommen additiv dazu.

Worin soll hierbei die

Tatmehrheit

bestehen?

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Tatmehrheit liegt vor, wenn der Täter (hier: Fahrzeugführer) durch mehrere selbständige Handlungen mehrere Tatbestände erfüllt.
Beispiele:
 
- Fahrt mit mangelhaften Reifen und unterlassene Anmeldung zur Hauptuntersuchung (OLG Stuttgart, Justiz 1981, 25);
- Unterlassen des Gurtanlegens und Geschwindigkeitsverstoß;
- Unterlassen der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung. 

Bei Tatmehrheit ist jeder Verstoß gesondert zu ahnden (§ 20 OWiG). Dies trifft in diesem Falle auch für die ungenehmigte Fahrt in der Unmweltzone (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: Tatbestands-Nr. 141621 / Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" / FaP B / 1 Punkt / 40 EUR) und den Geschwindigkeitsverstoß (...) zu.

Zitat:

Original geschrieben von xy12345678


Tatmehrheit liegt vor, wenn der Täter (hier: Fahrzeugführer) durch mehrere selbständige Handlungen mehrere Tatbestände erfüllt.
Beispiele:
 
- Fahrt mit mangelhaften Reifen und unterlassene Anmeldung zur Hauptuntersuchung (OLG Stuttgart, Justiz 1981, 25);
- Unterlassen des Gurtanlegens und Geschwindigkeitsverstoß;
- Unterlassen der Hauptuntersuchung und der Abgasuntersuchung. 
 
Bei Tatmehrheit ist jeder Verstoß gesondert zu ahnden (§ 20 OWiG). Dies trifft in diesem Falle auch für die ungenehmigte Fahrt in der Unmweltzone (Bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog: Tatbestands-Nr. 141621 / Sie führten ein Kraftfahrzeug trotz eines Verkehrsverbots bei Smog oder zur Verminderung schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270). § 41 Abs. 2, § 49 StVO; § 24 StVG; 153 BKat" / FaP B / 1 Punkt / 40 EUR) und den Geschwindigkeitsverstoß (...) zu.
 
 
 
Bist Du Hobbyjurist, oder hast Du so eine Menge an Erfahrungen was den Tatbestandskatalog betrifft😕
 
🙂Gruß

Nein Hellmi !

Bitte stell' Dir aber vor, Du wohnst seit Jahr und Tag im selben Haus, fährst brav Deine umweltfreundliche E-Klasse in die Garage und eines Tags erklärt einer Dein Haus, Deinen kleinen Garten und die Zone drumherum zur "Umweltzone". Schön denkst Du, macht ja nix, ist ja sowieso schon Tempo 30-Zone, wenn's denn sein muss ! Aber dann liest Du, man soll sich jetzt gefälligst so'ne 8 cm große Marke hinter die Scheibe kleben und wenn nicht, droht man Dir mit "Maßnahmen". Deine Freunde rufen ängstlich an und fragen, ob sie Dich demnächst noch ungestraft besuchen dürften: "Nein, ihr Lieben, kauft euch besser alle so'ne Marke, wenn ihr zu mir wollt !" Derweil sind die Handwerker auf den Barrikaden, Hotels und Ladenbesitzer bangen um ihre Kundschaft. Kein Wunder, denn in den Straßen treiben sich Umweltaktivisten herum, die behaupten, Deine Gesundheit schützen wollen, verteilen mit missionarischem Eifer an der Ampel Propagandamaterial und drohen, Dich anzuzeigen. Du denkst, Du bist im falschen Film ? Weit gefehlt ! Und dann will man's genau wissen, arbeitet sich ein und fragt nach.

Je tiefer man gräbt, desto mehr Fragen kommen aber auf, weil das Ganze wohl mit heisser Nadel gestrickt wurde. Also, wenn ich z. B. gerade aus dem Tatbestandskatolog zitierte: "... schädlicher Luftverunreinigungen (Zeichen 270)", dann sollte man doch meinen, Zeichen 270 sei wohl das Schild "Beginn Umweltzone" in die man verbotswidrig reinfährt. Ist es aber nicht, denn Zeichen 270 war das alte "Smog-Schild ", das in der aktuellen StvO nicht mehr vorkommt ! Beginn und Ende der Umweltzone sind ganz klar 270.1 und 270.2 nebst dem Zusatzschild mit den ausgenommenen Plaketten. Also droht man das Bußgeld und den Punkt wohl mit einem falschen Tatbestand an ! Das ist aber mal wieder Stoff für die Juristen, die sich schon auf viel Umsatz freuen. Wie gesagt, das nur als eines von vielen Beispielen. Da gibt es Fragen über Fragen !

Wenn man sich die Feinheiten so anschaut, gerät man doch in Zweifel, ob bei der Erarbeitung der Verordnung überhaupt Fachjuristen zugegen waren...

Ich kann das hier alles nicht mehr nachvollziehen, klebt den grünen Papper an die Scheibe und es ist Schnuppe welche Schilder irgendwo stehen und ob diese richtig sind.

Es gibt sicherlich genügend Zeitgenossen, deren ästhetisches Feingefühl so weit ausgeprägt ist, daß sie sich dieses Billigteil, welches zudem noch designmäßig ein absolutes No-Go ist, nicht an Fahrzeuge dranpappen, deren Wert im fünf- oder sechsstelligen Euro-Bereich liegt. Dem Alter, in dem man sich den Wagen mit Aufklebern zupflastert, dürften die meisten Fahrzeugbesitzer seit langem entwachsen sein.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Es gibt sicherlich genügend Zeitgenossen, deren ästhetisches Feingefühl so weit ausgeprägt ist, daß sie sich dieses Billigteil, welches zudem noch designmäßig ein absolutes No-Go ist, nicht an Fahrzeuge dranpappen, deren Wert im fünf- oder sechsstelligen Euro-Bereich liegt. Dem Alter, in dem man sich den Wagen mit Aufklebern zupflastert, dürften die meisten Fahrzeugbesitzer seit langem entwachsen sein.

 Dann hacken diese Fahrzeugbesitzer auch den Jungs an der Schweitzer Grenze wohl auch die Finger ab wenn sie den Mout Mist an die Scheibe kleben, ich fasse es nicht😕

Mal ehrlich, diese Plakette ist garantiert kein ästhetisches Meisterwerk. Ich find' sie im Gegenteil provokativ, so nach dem Motto. Wenn wir wollen, dann klebt jeder sich so'n Ökopflaster ins Auto ! Das stinkt mir gewaltig ! Es hätte ja auch gereicht, die ASU-Plakette so zu modifizieren, dass man die Schadstoffklasse erkennen kann. Und wenn, dann sollte man mit den Nachbarländern regeln, dass die Umwelt-Plaketten gegenseitig anerkannt werden, wenn es denn EU-weit schon keinen Standard gibt. Aber wer weiss, vielleicht kommt das ja alles noch, wenn die Kölner und Berliner weiterhin genug Stunk machen. Die anderen Stadtväter schauen bestimmt interessiert zu !

Zitat:

Original geschrieben von xy12345678


Mal ehrlich, diese Plakette ist garantiert kein ästhetisches Meisterwerk. Ich find' sie im Gegenteil provokativ, so nach dem Motto. Wenn wir wollen, dann klebt jeder sich so'n Ökopflaster ins Auto !

Genauso sehe ich das auch.

Da werden Millionen Euros Steuergelder für irgendwelchen Mist verprasst, aber man ist nicht in der Lage, mal für einige Tausend Euros von einem Design-Institut eine vernünftige Plakette entwickeln zu lassen.

Der Fehlgriff fängt doch schon bei der Farbgestaltung an. Die knalligen Farben wirken vielleicht an einem Smart, aber doch nicht an einem Fahrzeug der oberen Mittelklasse.

@Drahke,
was soll das Ding denn dann kosten?
 
@xy.............
Die haben es doch bis heute nicht geschafft, dass das weiße D auf blauen Grund auf unserem Nummernschild anerkannt wird. Da muß man ja immer noch dieses wunderschöne, ovale D auf den Kofferraumdeckel kleben.
Außerdem können die Brüder bei einer Kontrolle die kleine Plakette nicht so gut erkennen.

Zitat:

Original geschrieben von mcaudio


Die haben es doch bis heute nicht geschafft, dass das weiße D auf blauen Grund auf unserem Nummernschild anerkannt wird. Da muß man ja immer noch dieses wunderschöne, ovale D auf den Kofferraumdeckel kleben.

Das wäre mir neu, daß man das weiße D immer noch kleben muß. Ich habe das Teil schon vor Jahren entsorgt und deshalb noch nie Probleme bekommen.

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