Feinstaubplakette verschandelt E-Klasse
Die Feinstaubplakette ist demnächst in vielen Innenstädten (Berlin, Köln u. a.) Pflicht. Ohne kostet 40 EUR und 1 Punkt. Toller Nebeneffekt: Die zweijährige Tilgungsfrist für angesammelte Punkte verlängert sich jeweils. Primärer Punkt ist aber: Ich hasse Aufkleber aller Art, ganz besonders, wenn sie wie ein 8 cm großes, grünes Fanal hinter meiner Windschutzscheibe pranken !
Wohin also damit ? §3 Abs. 2 BImschV besagt: „ … ist die Plakette deutlich sichtbar auf der Innenseite der Windschutzscheibe anzubringen. Die Plakette muss so beschaffen und angebracht sein, dass sie sich beim Ablösen von der Windschutzscheibe selbst zerstört.“
Wenn ich das wörtlich nehme, kann ich sie also auf der Innenseite der Windschutzscheibe hinkleben, wo ich will, solange sie nur deutlich sichtbar ist. Genau genommen, steht hier noch nicht einmal, dass sie „von außen“ deutlich sichtbar sein muss. Man könnte sie also auch in einen schwarz eingefärbten Bereich kleben, solange sie „von innen“ deutlich sichtbar ist. Es steht auch nichts davon, dass sie „vollständig sichtbar“ sein muss. Demnach müsste es zulässig sein, sie im äußeren, schwarz gefärbten Randbereich der Scheibe (z. B. rechts unten) teilweise verschwinden zu lassen, damit sie nicht ganz so massiv wirkt. Was meint ihr, wo ist der ideale Platz für dieses M…teil (soweit schon realisiert, am Besten mit Bild) ?
Beste Antwort im Thema
Ach, eure blöde Umweltplakette...
Ich war im Sommer auf Urlaub in Deutschland (wie manche wohl schon erraten haben durfte, wohne ich nicht dort...😁). Es war alles wirklich bestens, bis auf diese Plakettenpflicht...
Am ersten Tag sind wir am Abend in Deutschland angekommen. Ich habe nicht gewagt, nach München reinzufahren, weil ich vergessen habe nachzuschauen, ob es da auch schon diese Zonen gibt, und ich am Abend natürlich keinen mehr besorgen konnte - so habe ich das Navi umprogramiert, und München "umrundet". Am zweiten Tag dann bin ich zu einer Mercedes-Niederlassung (ich habe eine C-Klasse), und habe gesagt, ich brauche die Plakette. Nach ca. 30 Minuten kommt der Kerl mit meinen Fahrzeugpapieren zurück, und sagt, er kann mir nicht helfen, Pech gehabt.
Im Computer sind naemlich die Abgasdaten der für Export gebauten Fahrzeuge nicht erfasst, somit hat er keine Ahnung, ob meiner (in der EU 2001 zugelassener D3 Benziner...) die deutschen Grenzwerte erfüllt. Da habe ich ihm gesagt, er soll doch in der Zentrale nachfragen, es wird doch einen Kundendienst, oder sowas geben - er verneinte, und verabschiedete sich. Danke, Mercedes...🙄
Nebenbei hatte ich eine Vorahnung, denn Wochen vor der Abreise schickte ich einen Mail ans Kundendienst von Mercedes (durch die deutsche Website, Kontakt, usw.), daß die mir um die Bearbeitung der Plakette in Deutschland zu erleichtern einen kurzen Mail schicken sollen, daß mein Fahrzeug der Norm soundso entspricht. Es kam nie eine Antwort.
Nun, da ich von der Niederlassung (Werksniederlassung in Wörth...) praktisch rausgeflogen bin, fuhr ich zum TÜV im Ort. Dort fragte der Mitarbeiter mich nach dem Baujahr, checkte einen Aufkleber auf der B-Saeule, und gab nach paar Minuten eine grüne Plakette.
Und jetzt klebt auf meinem silbernen Benz die total sinnfreie deutsche Feinstaubplakette - am liebsten würde ich es runterkratzen...
Nebenbei dürften die meisten Auslaender überhaupt keine Ahnung davon habe, daß die Plakette nötig ist (ich habe es auch nur hier im Forum gehört), und ohne deutschkenntnisse dürfte die Sache wohl noch unangenehmer sein...
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Wie man die klebt, ist ja scheinbar nicht so wichtig. Man muss es nur richtig machen. Das Ding ist und bleibt aber ein Schandfleck ! Die Größe von 8 Zentimetern soll ja wohl bewirken, dass man schon aus weiter Entfernung peilen kann: Achtung, da kommt wieder einer ohne ! Den greifen wir uns und kassieren gleich mal ab ! Dürfen das demnächst auch die Politessen (ruhender Verkehr) ? Und wieso eigentlich nur 1 Punkt ? Zwei oder drei würden der Verordnung doch viel mehr den fehlenden Anschein der Wichtigkeit und Seriosität verleihen. Oder hat der Tiefensee mit dem Gabriel einfach gewürfelt und beide hatten zufällig 'ne Eins !
Übrigens gibt es schon eine Bewegung, die als Zeichen des stillen Protests, die Plakette falsch rum, also auf dem Kopf stehend, reinklebt. Ist nach dieser Verordnung absolut zulässig und nicht zu beanstanden ! Es muss nur gut sichtbar sein und das ist es ja !
Zitat:
Original geschrieben von xy12345678
Übrigens gibt es schon eine Bewegung, die als Zeichen des stillen Protests, die Plakette falsch rum, also auf dem Kopf stehend, reinklebt. Ist nach dieser Verordnung absolut zulässig und nicht zu beanstanden ! Es muss nur gut sichtbar sein und das ist es ja !
Das ist doch unser Problem. Wir kleben eine Plakete "falsch herum" hin und deuten dies als Protest.
Protest wäre, wenn wir mit Traktoren und LKw´s die Grenzübergänge, wichtige Autobahnkonoten etc. blockieren würden.
Es gibt sicher bald noch eine Vorschrift von der EU, dass man auf den Kühen den Schadstoffausstoß aufmalen muss oder anderen Unsinn.
Es ist doch absolut lachhaft. Nach Stuttgart rein brauchst Du eine Plakete. Um Stuttgart herum fahren die LKW´s und qualmen. Woher wissen jetzt die Schadstoffe, dass sie nicht nach Stuttgart mit dem Wind "mitfliegen" dürfen?
Je mehr ich diese Verordnung lese, desto dubioser wird sie ! Da heisst es doch glatt:
Folgende Kraftfahrzeuge sind von den Verkehrsverboten nach § 40 Abs. 1 BImSchG auch dann ausgenommen,
wenn sie nicht mit einer Plakette gekennzeichnet sind: ...
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren …, die … blind sind
und dies … im Schwerbehindertenausweis … "Bl" nachweisen.
Hallo zusammen, hat schon jemand darüber nachgedacht, eine zweite Plakette anzukleben,wegen der Symetrie?
Scherz bei Seite, seid Rot/Grün gibt es ja auch immer öfter die rote Welle (nicht nur in Köln,extrem auch in Bonn) (Ampelsteuerung). Das treibt den Anteil an Feinstaub extrem in die Höhe. Und das muß doch jetzt auch belohnt werden
Wozu wird denn das eingenommene Gelder verwendet ? Wohl Löcher stopfen in der Fahrbahndecke wie ? Oder neue Filtertüten für die Sauger gegen den Amtsschimmel. Na dann fangt mal an.
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Zitat:
Original geschrieben von xy12345678
6. Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren …, die … blind sind
und dies … im Schwerbehindertenausweis … "Bl" nachweisen.
was sollte daran "dubios" sein?
personen die "Bl" im schwerbehindertenausweis stehen haben, sind NICHT zwangsläufig komplett blind, sondern stark in ihrer sehfähigkeit eingeschränkt (...) aber dennoch fähig ein fahrzeug zu führen...
Feinstaubplakette verschandelt E-Klasse
und x andere schöne oder weniger schöne Autos.
Toll das es hier keine anderen Probs gibt. *gähn*
was sollte daran "dubios" sein? ...
Warum sollte denn ein sehbehinderter (blinder) Fahrer von der Verordnung ausgenommen sein, wenn es ernsthaft darum geht, Andere vor schädlichen Imissionen zu schützen ? Liegt es vielleicht nur daran, dass die öffentliche Hand keine Mittel zur Beschaffung "sauberer" Behindertenfahrzeuge zur Verfügung stellt ? Das hieße aber, man verordnet etwas, an das man sich nicht selber hält - wie eben Busse, Müll-, Kranken- u. Feuerwehrfahrzeuge - quasi der gesamte öffentliche Fuhrpark - ausgenommen wird und munter weiterstänkern darf.
Zitat:
Original geschrieben von xy12345678
Das hieße aber, man verordnet etwas, an das man sich nicht selber hält - wie eben Busse, Müll-, Kranken- u. Feuerwehrfahrzeuge - quasi der gesamte öffentliche Fuhrpark - ausgenommen wird und munter weiterstänkern darf.
ist dir eigentlich bewusst, wer für den öffentlichen fuhrpark aufkommt? bzw. inwieweit definierst du "öffentlich"?
bis auf feuerwehr und einige müllfahrzeuge, befinden sich weder krankenwagen (bis auf eine handvoll ausnahmen des katastrophenschutzes) noch busse (die zu 99% kaum älter als 5jahre sind und die aktuellen abgasnormen ebefalls zum großteil erfüllen) in öffentlicher hand....!
und sollen nun in ganz deutschland neue feuerwehrfahrzeuge angeschafft werden?
nur weil die kleine ortsfeuerwehr xy in einem ort mit weniger als 200 einwohnern ein fahrzeug hat, das über 20jahre alt ist und die devise "bröckchen statt feinstaub" aus dem auspuff gillt....dort waage ich stark zu bezweifeln, dass mal eben über 50.000€ für ein neues fahrzeug locker flockig aus dem ärmel geschüttelt werden! von den größeren afhrzeugen, die ab 120.000€ anfangen mal ganz abgesehen....
ferner in den o.g. "zonen" ist der fuhrpark der feuerwehr recht aktuell und die fahrzeuge sind kaum älter als 7jahre und erfüllen somit zum großteil die emmissionsvorschriften.
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Zitat:
Original geschrieben von Sippi-1
Hi,
es ist ja nicht schlimm wenn
Meister Röhrich mit seinem Gesellen Eckard und Azubi Werner
die Bach hinunter geht.
Ist ja nur ein kleiner Gas-Wasser-Scheiße-Schwimmbadbau-Installateur,
der mit seinem alten Lieferwagen die 3 Mann über Wasser hält.
Und die 500 Euro für einen neuen Sprinter im Monat, wegen der Größe, denn in den Dacia
Passen die 3 und ihr Werkzeug nun mal nicht,
bringen den Röhrich nicht um.
Muss er halt Werner entlassen, und dann kann er ja auch den Dacia kaufen.
Aber das Werkzeug und Material passt ja immer noch nicht in den Dacia.
Ok, entlassen wir auch Eckhard, 1 Mann plus Werkzeug plus Material im Dacia,
irgendwie muss es gehen, Röhrich kann sich ja nicht selber entlassen.
Ist ja nur der Röhrich.
Eckard, die Russen kommen!!!Sippi leider hast Du Recht, aber nicht nur die Russen kommen sondern seit kurzer Zeit auch die
Tscheschenen habe ich heute gelesen und was die dann demnächst über unsere Staßen fahren
weiss man ja. Nur wie ich dann unsere Politiker kenne, werden dann für diese Gruppen wieder
Ausnahmeregelungen getroffen, weil man ja Verständnis für diese Leute haben muss😁
Ja, Kriminelle, Heroinabhängige, Schläger, Kinderschänder geniessen besonderen Schutz,
da Sie ja praktisch mittelos sind. Politiker haben hier Verständnis, Ihresgleichen.
... wer für den öffentlichen fuhrpark aufkommt? ...
Der Vorrang der Ökologie vor der Ökonomie ist doch exakt der zentrale Punkt aus der rot-grünen Weltanschauung. Hier fordert man allen Kraftfahrern ad hoc etwas ab, was man als öffentliche Hand weder leisten kann noch will. Niemand versteht, dass der Lieferwagen eines Handwerkers ohne Plakette bestraft wird, während der vor im rollende, städtische Diesel legal die Luft verpesten darf. Wenn man das nicht leisten kann, dann sollte man es nicht von anderen erwarten. Dann muss man eben solche sachlich unwirksamen und nur wahlwirksam plakativen Maßnahmen auf den Zeitpunkt verschieben, bis man selbst soweit ist. Genau das machen ja viele Städte. Nur eben da, wo das sozial-grüne Wahlvolk sitzt (Berlin, Köln ...) prescht man mal wieder voran. Es ist schon klar, dass es nur darum geht, die verhassten Autofahrer zu gängeln, wo man nur kann ! Was ist denn mit Millionen von alten Heizungsanlagen, dem Luftverkehr, Feinstaubeintrag aus Industrie und Landwirtschaft sowie vielfältigen, anderen Quellen ? Klar, das geht nicht so einfach, aber bei den Autofahrern hat man ja schon Übung !
@xy12345...
siehste, da könnt ihr Kölner mit ruhigem Gewissen sagen, wir habe die Welt gerettet bevor die Düsseldorfer damit angefangen haben.😉
Mich wundert es eh, dass es nur eine Plakette ist. Nach den Wahlen kommt bestimmt eine Feinstaubausstoßsteuer für Kfz zusätzlich zu den normalen Kfz Steuern. Denn eine Umstellung auf eine Besteuerung nach CO2 Ausstoß bringt ja nicht viel mehr Einnahmen.
Zitat:
Original geschrieben von Mercer-Richie
Eine Feinstaub-Plakette ist eine Urkunde. Sie ist wie das TÜV-Siegel zu betrachten. Macht man das "mobil" durch Aufsatz auf Trägerfolie, dann begeht man Urkundenfälschung. Urteile zur Feinstaub-Plakette auf Trägerfolie gibt es natürlich noch nicht. Aber gib mal "vignette klebestreifen" in eine Suchmaschine ein, dann ahnst du, was einmal in "groß" auf dich zukommt.Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Stimmt ja was Du schreibst, aber solange die (mobile) Feinstaubplakette
nurfür das Fahrzeug benutzt wird für
das sie ausgegeben wurde sehe ich darin keinen Straftatsbestand, sondern maximal eine Ordnungswidrigkeit.
Darum schrieb ich ja das ich nicht weiss, ob das mobile anbringen erlaubt ist.
Anders sieht es natürlich bei der Vignette aus die ist ja neutral und könnte weitergegeben werden.
Will jetzt aber keine neue Diskusion entfachen. Ich glaube auch das der Autofahrer zur Rechtslage zu wenig informiert wurde.
Grundsätzlich:
Wenn sich ein plakettenberechtigtes Auto in einer ausgewiesenen Umweltzone ohne Umweltplakette bewegt kann der Halter mit einem Bußgeld von 40 EUR und einem Punkt belegt werden. Ob das vorgesehene Bußgeld tatsächlich gerechtfertigt ist, erscheint auch dem ADAC-Juristen Dr. Markus Schäpe zweifelhaft. Den der Autofahrer hat hat dann nur einen Formalverstoß begangen. Inwieweit die Strafe dann durchsetzbar ist, wird also die künftige Rechtsprechung zeigen.
Ich werde jedenfalls an dem Umweltplakettenwahnsinn nicht teilnehmen und auch noch Gebühren dafür bezahlen blos weil der Trachtenverein zu dumm und zu bequem ist im Zweifelsfall die Fahrzeugpapiere zu lesen.
Zitat:
Original geschrieben von Hellmi
Anders sieht es natürlich bei der Vignette aus die ist ja neutral und könnte weitergegeben werden.
es gibt ja mittlerweile diverse "plaketten-nachbauten" wie
diese hier.....kanns dafür auch eigentlich ne strafe geben, wenn man die an der scheibe kleben hat und sich NICHT in einer umweltzone befindet....? wäre sowas auch als urkundenfälschung anzusehen?
Entwahrung für die Kölner.
Es gibt eine 3 monatige Übergangsfrist. Die Umweltzonen gibt es zwar ab 1.1. aber es wird erst ab März kassiert. War gerade in den Nachrichten.