Fehler ZV oder DWA ?
Hallo zusammen und noch ein "gutes Neues".
Habe eine kurze Frage zum Thema "automatisches Verriegeln". Die mit Zentralverriegelung ausgestatteten Modelle schließen nach dem öffnen per Fernbedienung nach 30 Sekunden ja wieder zu, wenn keine Tür oder Heckklappe geöffnet wurde. Bei mir passierte das auch, wenn der Kofferraum geöffnet war - Folge: Schalter defekt.
Meine Frage ist nun, wird das autom. Verriegeln durch eine Funktion der Diebstahlwarnanlage oder eine Funktion des ZV-Steuergerätes ausgelöst? (ist wichtig, da Versicherungsthema).
Hat da jemand 'ne Ahnung?
13 Antworten
Wird mit Sicherheit durchs Zentralverriegelungssteuergerät wieder verschlossen.
MfG Mike
Zitat:
Original geschrieben von schraubaer1
Wird mit Sicherheit durchs Zentralverriegelungssteuergerät wieder verschlossen.
MfG Mike
Hätte ich jetzt auch vermutet, aber nicht genau gewusst 😉
Hab ich auch nur vermutet. 😉
Recht einfach zu erklären:
Fahrzeuge ohne el. Fensterheber , mit ZV = ZV Steuergerät,
Fahrzeuge mit ZV und mit el. Fensterhebern = Komfortsystem.
Bei beiden Varianten ist FFB möglich.
Beide Varianten können zusätzlich eine DWA bzw DWA + IRÜ haben.
Das automatische Verriegeln ist immer vorhanden wenn FFB vorhanden. ( Auch ohne DWA bzw. DWA + IRÜ )
DWA und DWA + IRÜ sind Varianten der ZV bzw. des Komfortsystems und im jeweiligen ZV- bzw. Komfortsteuergerät integriert ( Ausstattungsabhängig ).
Daher ist das automatische Verschließen eine Funktion des ZV / Komfortsystems.
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Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Recht einfach zu erklären:....
....
Daher ist das automatische Verschließen eine Funktion des ZV / Komfortsystems.
Das bedeutet doch, wenn einer dieser bl**en Mikroschalter im Schloss defekt ist, gehört dieser zur Zentralverriegelung. Das wiederum würde bedeuten, daß es sich um einen Garantiefall handelt (DWA wäre nämlich nicht drin). Die Versicherung weigert sich nämlich bisher den Schaden zu regulieren.
Zitat:
Original geschrieben von kay-und-sylvia
Das bedeutet doch, wenn einer dieser bl**en Mikroschalter im Schloss defekt ist, gehört dieser zur Zentralverriegelung. Das wiederum würde bedeuten, daß es sich um einen Garantiefall handelt (DWA wäre nämlich nicht drin). Die Versicherung weigert sich nämlich bisher den Schaden zu regulieren.
Mal 2 Fragen:
1) geht es um den Microschalter der Heckklappe?
2) Hast du ne Limousine, oder Kombi?
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Recht einfach zu erklären:
Fahrzeuge ohne el. Fensterheber , mit ZV = ZV Steuergerät,
Fahrzeuge mit ZV und mit el. Fensterhebern = Komfortsystem.Bei beiden Varianten ist FFB möglich.
Beide Varianten können zusätzlich eine DWA bzw DWA + IRÜ haben.Das automatische Verriegeln ist immer vorhanden wenn FFB vorhanden. ( Auch ohne DWA bzw. DWA + IRÜ )
DWA und DWA + IRÜ sind Varianten der ZV bzw. des Komfortsystems und im jeweiligen ZV- bzw. Komfortsteuergerät integriert ( Ausstattungsabhängig ).
Daher ist das automatische Verschließen eine Funktion des ZV / Komfortsystems.
Nach meinen Infos sind auch die Fahrzeuge ohne eFH mit Komfortsteuergeräten ausgestattet. Jedenfalls wird das bei VW in den Katalogen so aufgelistet.
Hab aber mal ne andere Frage: Wenn ich ein STG mit DWA und FFB ZV habe und eFH nachrüsten will und kein passendes STG (passendes BJ) finde - Neukauf bei VW kommt nicht in Betracht, kann ich dann mit einem anderen Komfort-STG mit diesen ganzen Funktionen das nicht passt (vom BJ her) diese Funktionen nachrüsten, indem ich die Stecker entsprechend anders bestücke?
Das ist ein mächtig komplexer Satz geworden, aber ich denke ihr versteht, was ich meine. Mein Bruder hat dieses Problem: G4, BJ 9/98, mit FFB ZV u. DWA. Er findet kein passendes STG und hat jetzt alle Teile für eFH schon zu Hause liegen. Jetzt wollen wir ein anderes STG kaufen und durch neubelegen der Stecker das K-STG anpassen.
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Triplex
Nach meinen Infos sind auch die Fahrzeuge ohne eFH mit Komfortsteuergeräten ausgestattet. .....
Und was sollte da die Komfortsteuerung für Funktionen haben ?
@hurz100
irgendwas stimmt aber bei deiner aussage nicht, denn ich habe eine DWA + IRÜ, kann aber keine fenster mit der ffb im original klappschlüssel hochfahren, habe also keine komfortschließung oder habe ich da was falsch verstanden ???
H + h
Das Vorhandensein einer ZV ist schon Komfort, weil beim Golf IV keine Serienaussattung. FFB für ZV ist natürlich auch Komfort. Dafür braucht man keine eFH. Und das Komfortsteuergerät bezieht sich auf den kleinen schwarzen Kasten under deiner Lenksäulenverkleidung und dnicht daruaf, was man mit einem Funkschlüssel machen kann. Es gibt auch G4 mit eFH OHNE FFB. Haben die dann auch kein Komfortsteuergerät?
Zitat:
Original geschrieben von Mr.Triplex
Das Vorhandensein einer ZV ist schon Komfort, weil beim Golf IV keine Serienaussattung. FFB für ZV ist natürlich auch Komfort. Dafür braucht man keine eFH. Und das Komfortsteuergerät bezieht sich auf den kleinen schwarzen Kasten under deiner Lenksäulenverkleidung und dnicht daruaf, was man mit einem Funkschlüssel machen kann. Es gibt auch G4 mit eFH OHNE FFB. Haben die dann auch kein Komfortsteuergerät?
aha, und was oder wofür ist das kleine schwarze kästchen da ???
und wenn der funkschlüssel die fenster hochfahren könnte, dann bräuchte ich ja gar kein steuergerät mehr, also insofern ist schon das steuergerät für diese fkt verantwortlich oder ???
und den golf 4 gab es mal ohne ZV ??? kann ich gar nicht glauben
H + h
Zitat:
Original geschrieben von heiko-babette
aha, und was oder wofür ist das kleine schwarze kästchen da ???
und wenn der funkschlüssel die fenster hochfahren könnte, dann bräuchte ich ja gar kein steuergerät mehr, also insofern ist schon das steuergerät für diese fkt verantwortlich oder ???
und den golf 4 gab es mal ohne ZV ??? kann ich gar nicht glauben
H + h
Das schwarze Ding ist das Steuergerät !
Wie sollte denn Deiner Meinung nach die FFB die Fenster hochfahren ?
Denn die FFB ist nur der Sender, ohne Empfänger ( Steuergerät ) können gesendete Befehle nicht ausgeführt werden !
Bei VW ist das hoch- bzw runterfahren per FFB sowieso nicht vorgesehen, aber über die mechanische Schließfunktion geht es.
Wenn keine eFH vorhanden sind, braucht man demzufolge auch kein KOMFORTSTEUERGERÄT, aber da eine ZV vorhanden ist, braucht man dann ein ZV-Steuergerät !
Zu unterscheiden ist das z.B. auch in der
DIAGNOSE:
ZV-Steuergerät = Adresse 35
Komfortsteuergerät = Adresse 46 !
ES GAB TATSÄCHLICH DEN GOLF IV OHNE ZV UND KOMFORTELEKTRONIK, dann ist KEIN STEUERGERÄT für ZV oder Komfortelektronik vorhanden !
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Wie sollte denn Deiner Meinung nach die FFB die Fenster hochfahren ?
das hat Mr. Triplex geschrieben und nicht ich
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Denn die FFB ist nur der Sender, ohne Empfänger ( Steuergerät ) können gesendete Befehle nicht ausgeführt werden !
sag ich doch !!!
Zitat:
Original geschrieben von hurz100
Bei VW ist das hoch- bzw runterfahren per FFB sowieso nicht vorgesehen, aber über die mechanische Schließfunktion geht es.
Wenn keine eFH vorhanden sind, braucht man demzufolge auch kein KOMFORTSTEUERGERÄT
gut, das hab ich jetzt gerafft, ich habe also ein komfortsteuergerät weil ich ZV und el.FH und sogar DWA + IRÜ habe, aber warum kann ich über die fernbedienung im klappschlüssel die fenster nicht hochfahren, im schloß geht es doch auch ???
H + h