Fehlendes Schild auf einer Verkehrsinsel
Hallo, es geht um diese Insel auf dem Foto. Sie befindet sich auf einem Park and ride Parkplatz auf der Zufahrt zur Tankstelle. Ich wohne hier mein ganzes Leben, seit 14 Jahren fahre ich hier Auto. Diese Insel gab es nicht als ich das letzte mal dort durchgefahren bin jetzt war sie da..... laut Tankstellen mitarbeiter war dort vor paar Wochen ein Baustellen Schild nun ist da nichts. Wie man sehen kann sind schon einige wohl gegen gefahren einer sogar komplett. Als ich die Fotos machte fuhr auch gerade einer aber nur leicht ,weil er wegen mir sehr langsam vorbei fahren musste. Ich gehe am Montag zum Anwalt ( dank Rechtsschutz, wenn sie das übernimmt) aber weiü jemand zufällig ob da ein Warnschild hin muss oder ist es Privategelände der Bahn und die können es so machen wie sie wollen?
Beste Antwort im Thema
Ich wünsche allen arroganten Großmäulern, daß sie mal über solch eine unkenntliche Insel drüberbrettern. (Dann sind aber wahrscheinlich doch wieder Andere dran schuld.)
Besonders, wenn die Insel im Schatten des Baumes ist, erkennt man sie kaum. Zwei Leitbaken würden Wunder tun.
253 Antworten
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 13. Juni 2016 um 18:18:12 Uhr:
Zitat:
@CV626 schrieb am 13. Juni 2016 um 18:00:15 Uhr:
Kleine Frage, von welcher Schaden-Größenordnung reden wir hier eigentlich?Wie es ausschaut, gehts gar nicht um den Schaden, sondern dem TE einzig und allein ums Prinzip.
Er hält sich ja für absolut unschuldig, weil es wer gewagt hat, auf seiner seit Jahren befahrenen Strecke eine Änderung vorzunehmen. Und ihn nicht darüber informiert hat.
Und wenn man der täglichen Routine folgt, kam es, wie es kommen musste.
Bei diesem Prinzip wird wohl auch die prinzipielle Frage nach dem Mitverschulden nicht gänzlich außen vor bleiben können. Aber wenn es ums Prinzip und um Gerechtigkeit geht, spielen wirtschaftliche Fragen ja keine Rolle.
Grüße vom Ostelch
Bestimmt.
Dass der Betreiber den ganzen Schaden trägt glaube ich ehrlich gesagt nicht, nach allem was ich hier so gelesen habe. Aber eine Teilhaftung, vielleicht 30 bis 50 Prozent, könnte ich mir schon vorstellen.
Bin mal gespannt, wie das weitergeht und hoffe, dass uns der TE auf dem Laufenden hält.
Zitat:
@Lagebernd schrieb am 13. Juni 2016 um 08:48:52 Uhr:
Zitat:
@einsdreivier schrieb am 12. Juni 2016 um 18:43:26 Uhr:
Kommt aufs Auto an, aber ja, wenn man tief sitzt (Sitzzwerg, wo auch die Sitzverstellung an ihre Grenzen kommt) und die Motorhaube lang und hoch ist. Nachvollziehbar oder über wie viele Seiten muss man das diskutieren?Und ja, Kontrast ist ein interessanter Punkt:
Geschlossene Schneedecke?
Sonnenschein - Blendgefahr?Das Ding zu übersehen, da gehört meiner Meinung nach nicht viel dazu, passiert (wie man sieht recht vielen, muss man sich nur Bordsteine auf Parkplätzen ansehen, selbst mit Beschilderung und die werden nicht alle Raser oder zu blöd zum Fahren sein) und mit einem Schild oder Busch wäre die Gefahr bedeutend kleiner.
Aber egal. Bin raus, der TE soll sein Glück probieren und uns informieren, ob es geklappt hat. Wenn ja, schön für ihn und gut für alle, die das ähnlich sehen. Wenn nein, auch gut - mir fällt da kein Zacken aus der Krone.
Fakt ist doch, dass ein behämmertes Schild oder ein Busch rund 200 € inklusive Aufstellen kostet. Geringer Aufwand und alle sind zufrieden. Wer dennoch drüber fährt... der weiß dann zumindest, dass es an ihm selbst liegt bzw. ist der Betreiber der Anlage abgesichert.
Also? Problem? Wofür 12 Seiten und dann auch noch solche Beiträge (wie auf den vorherigen Seiten)?
😕Falsche Vorstellung! Da können noch soviel Baken, Schilder oder Büsche hin gepackt werden, die werden allesamt platt gebügelt! (siehe Bilder weiter oben).
Das Bepflastern mit Schildern endbindet auch niemanden vor der Pflicht, die Augen auf zu halten und erlaubt ihm nicht unaufmerksam sein zu dürfen!
Und die verdammte Bequemlichkeit, immer alles abzukürzen und die Kurven nicht richtig zu fahren ist nun mal eine üble Unsitte.
Und dann schnell jemanden suchen, den man anzeigen kann.
Wieviele Leute glauben denn noch, das sie nur zum Anwalt rennen müssen und schon haben sie Recht?
Lies meinen Beitrag.
Schild oder Busch drauf und es fahren natürlich noch Leute dagegen, aber es kann dann wirklich keiner mehr zum Anwalt rennen bzw. sind die Erfolgschancen gleich null. Deshalb nimmt man als Betreiber die 200 € (zwei Büsche, einer vorne, einer hinten kosten gar inklusive Pflanzen nur rund 80 €, schätze ich) in die Hand. Sollte der TE Recht bekommen, sind mal locker 100 € für eine Felge weg, kann euch teurer kommen. Als Betreiber sollte man das einsehen, schon allein, um nicht irgendeine Anzeige zu bekommen, die zwar kein Geld kosten muss, aber Zeit und Nerven.
Mehr schreibe ich hier aber auch nicht mehr und die 3 Seiten nach meinem Beitrag oben habe ich auch gar nicht mehr gelesen. Dreht ihr euch immer noch im Kreis? 🙄
Ich denke das hier nicht mehr viel kommt. Der TE soll klagen und sich nicht nur aufregen ... dann hat er ein Ergebnis. Aktuell vertrödelt er nur seine Zeit, wenn er jedem Zweifler hier haarklein erzählt, warum er eben doch Recht hat (die Einsicht, das andere den Sachverhalt auch anders wahrnehmen, will er halt nicht so recht wahrhaben).
Der Thread war mal vielversprechend, die letzten Seiten werden immer schlechter.
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Zitat:
(...)Ich komm in ein Alter wo man gerne klakt wie die alten opas am Gartenzaun.
Ich komme nochmal zurück zur Google-Tastatur: Liegen „k“ und „g“ da auch so dicht beisammen? 😁
Trenne nie das k vom g, denn das tut den beiden weh 😁
Oder war es s und t?
Zitat:
@Diedicke1300 schrieb am 13. Juni 2016 um 16:33:47 Uhr:
[...] Ganz schlechtes Argument mit der Sonne und nix gesehen, ist ungefähr so wie " es war viel zu glatt für die zugelassene Höchstgeschwindigkeit ." [...]
Dann ist es sogar ein sehr gutes Argument, wie dieses Urteil beweist:
http://www.rechtsindex.de/.../...l-fehlende-griffigkeit-einer-fahrbahn
Auch hier unterblieb schuldhaft die Warnung vor der Gefahr. Für dich als Motoradfahrer vielleicht nicht uninteressant.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Juni 2016 um 17:27:45 Uhr:
[...] Und der Vorwurf der Unfallflucht steht immer noch im Raum.
Wenn Du schon Deinem Hobby nachgehst und Leute vollpflaumst, solltest Du zur Abwechslung auch mal richtig lesen:
Zitat:
@punkt22 schrieb am 13. Juni 2016 um 16:23:16 Uhr:
[...] Ich habe den Sachverhalt geschildert und er hat mich gebeten Fotos von den beschädigten Teilen zu schicken mit Schadens Zeitpunkt. Da sind ja über all Kameras.
Ändert nichts am Straftatbestand wenn ich mich Tage später melde. Nach einem Unfall ist man verpflichtet sich unverzüglich zu melden bzw. die Polizie zu imformieren.
Ob die verspätete Meldung beim Eigentümer des Fahrbahnteilers strafmildernd wirkt, kann nur der Stastsanwalt entscheiden (sofern der Eigentümer Anzeige erstattet).
Lieber TE @punkt22, ich möchte Dir jetzt mal meinen Respekt aussprechen, weil Du nun schon 16 Seiten lang Deinen Standpunkt tapfer verteidigst! Von den üblichen Pfeifen hier würde das keiner durchstehen, die können nur feige aus der Deckung schießen. (@Diedicke1300 , laß die Jacke hängen! 😉)
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Juni 2016 um 21:34:47 Uhr:
Von den üblichen Pfeifen hier..
Toll. Ein Lob von jemandem, dessen schärfstes Schwert die persönliche Beleidigung ist? Da kann man schon stolz drauf sein.
Nun ja ich seh schon. In den letzten Jahren haben sich vlt. Usernamen geändert, aber der Umgangston hier ist nahezu gleich geblieben.
Wenn überhaupt sollte man Twindance ein Lob aussprechen, dass er in diesem Forum schon so lange rummodetiert.
Zitat:
@Mischkolino schrieb am 13. Juni 2016 um 21:34:47 Uhr:
Lieber TE @punkt22, ich möchte Dir jetzt mal meinen Respekt aussprechen, weil Du nun schon 16 Seiten lang Deinen Standpunkt tapfer verteidigst! Von den üblichen Pfeifen hier würde das keiner durchstehen, die können nur feige aus der Deckung schießen. (@Diedicke1300 , laß die Jacke hängen! 😉)
Respekt
Selbsterkenntnis ist immer gut. 😁
Gruß Frank,
der gar nicht wußte, dass Mischkolino sich so gut einschätzen kann. 😉
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Juni 2016 um 17:27:45 Uhr:
Und der Vorwurf der Unfallflucht steht immer noch im Raum.
Da könnte er vielleicht auch für immer und ewig stehen bleiben. Noch steht hier gar nicht fest, ob das Entfernen vom Unfallort über haupt als Unfallflcuht zu bewerten ist. Ein Unfall ist laut BGH-Rechtsprechung ein plötzliches Ereignis im Verkehr, das von mindestens einem Beteiligten ungewollt ist und mit den Gefahren des Straßenverkehrs in ursächlichem Zusammenhang steht, bei dem ein nicht ganz unerheblicher Personen- oder Sachschaden entsteht. Dabei muss es sich um einen Fremdschaden handeln. Hat der TE an der Verkehrsinsel bei seinem Unfall keinen Schaden verursacht, dann war es schon deshalb keine Unfallflucht. Sollte er dort nur Reifenspuren im Erdreich hinterlassen haben, wäre der Schaden wohl so unerheblich, dass deshalb keine Unfallflucht vorliegt.
Grüße vom Ostelch
Auf den Fotos sind genug Schäden zu sehen an der Insel.
Und da der TE zugegeben hat, dass er die Insel gerammt hat, deutet der Anschein etstmal darauf hin, dass die Schäden von ihm verursacht wurden.
Natürlich kann er versuchen mit einem Gutachten anhand der Fahrzeugschäden nachzuweisen, dass er nicht die Schäden verursacht hat.
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Juni 2016 um 22:18:30 Uhr:
Auf den Fotos sind genug Schäden zu sehen an der Insel.Und da der TE zugegeben hat, dass er die Insel gerammt hat, deutet der Anschein etstmal darauf hin, dass die Schäden von ihm verursacht wurden.
Natürlich kann er versuchen mit einem Gutachten anhand der Fahrzeugschäden nachzuweisen, dass er nicht die Schäden verursacht hat.
Ob du hier die Beweislastverteilung richtig schilderst bezweifele ich. Für die Unfallflucht müsste ihm wohl der Staatsanwalt nachweisen können, einen nicht unerheblichen Schaden verursacht zu haben.
Grüße vom Ostelch