Fehlendes Schild auf einer Verkehrsinsel
Hallo, es geht um diese Insel auf dem Foto. Sie befindet sich auf einem Park and ride Parkplatz auf der Zufahrt zur Tankstelle. Ich wohne hier mein ganzes Leben, seit 14 Jahren fahre ich hier Auto. Diese Insel gab es nicht als ich das letzte mal dort durchgefahren bin jetzt war sie da..... laut Tankstellen mitarbeiter war dort vor paar Wochen ein Baustellen Schild nun ist da nichts. Wie man sehen kann sind schon einige wohl gegen gefahren einer sogar komplett. Als ich die Fotos machte fuhr auch gerade einer aber nur leicht ,weil er wegen mir sehr langsam vorbei fahren musste. Ich gehe am Montag zum Anwalt ( dank Rechtsschutz, wenn sie das übernimmt) aber weiü jemand zufällig ob da ein Warnschild hin muss oder ist es Privategelände der Bahn und die können es so machen wie sie wollen?
Beste Antwort im Thema
Ich wünsche allen arroganten Großmäulern, daß sie mal über solch eine unkenntliche Insel drüberbrettern. (Dann sind aber wahrscheinlich doch wieder Andere dran schuld.)
Besonders, wenn die Insel im Schatten des Baumes ist, erkennt man sie kaum. Zwei Leitbaken würden Wunder tun.
253 Antworten
Soviel Spekulatius in einem einzigen Fred. 🙁
Hoffentlich macht hier bald einer ein vorübergehendes Schloss dran.
Wie gesagt, der erste Anschein deutet darauf hin.
Ich weis, ist nur Wikipedia aber:
"Kommt ein Fahrzeug von der Fahrbahn ab und entstehen hierdurch Schäden (z. B. Fußgänger, Gartenzäune), so kann nach der Rechtsprechung auch hier von einem Anscheinsbeweis zulasten des Fahrzeugführers ausgegangen werden: Entweder sei dieser dann zu schnell gefahren oder zu unaufmerksam gewesen; in beiden Fällen liegt dann ein Verschulden vor. Diesen Anscheinsbeweis muss dann der Fahrzeugführer entkräften, so z. B. bei einem vom Fahrzeugführer nicht zu vertretenen technischen Defekt des Fahrzeuges oder einem gebotenen Ausweichsmanöver (Hindernisse auf der Fahrbahn)."
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Juni 2016 um 22:29:02 Uhr:
Wie gesagt, der erste Anschein deutet darauf hin.Ich weis, ist nur Wikipedia aber:
"Kommt ein Fahrzeug von der Fahrbahn ab und entstehen hierdurch Schäden (z. B. Fußgänger, Gartenzäune), so kann nach der Rechtsprechung auch hier von einem Anscheinsbeweis zulasten des Fahrzeugführers ausgegangen werden: Entweder sei dieser dann zu schnell gefahren oder zu unaufmerksam gewesen; in beiden Fällen liegt dann ein Verschulden vor. Diesen Anscheinsbeweis muss dann der Fahrzeugführer entkräften, so z. B. bei einem vom Fahrzeugführer nicht zu vertretenen technischen Defekt des Fahrzeuges oder einem gebotenen Ausweichsmanöver (Hindernisse auf der Fahrbahn)."
Stimmt schon. Nur muss der Schaden durch das Abkommen erst entstanden sein ("hierdurch"😉. Für bereits vorhandene Schäden haftet der Unfallverursacher nicht schon per Anscheinsbeweis.
Grüße vom Ostelch
Das ist ja eben der Anschein:
Das Ding ist nagelneu. Der Anschein sagt, dass alle Schäden der TE verusacht hat. Nun kann er versuchen, dass zu widerlegen.
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Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 13. Juni 2016 um 22:28:56 Uhr:
Soviel Spekulatius in einem einzigen Fred.
Die Voraussetzungen dafür waren ja auf Grund der äußerst dünnen Faktenlage mal wieder ideal...
Zitat:
@zille1976 schrieb am 13. Juni 2016 um 22:45:43 Uhr:
Das ist ja eben der Anschein:Das Ding ist nagelneu. Der Anschein sagt, dass alle Schäden der TE verusacht hat. Nun kann er versuchen, dass zu widerlegen.
Nein, das ist nicht der Anschein, auf den es hier ankommt. Das wird jetzt aber völlig OT.
Grüße vom Ostelch
Natürlich ist das der Anschein.
Wenn es sich nur auf Schäden beziehen würde, die der TE tatsächlich verursacht hat, wäre es kein Anscheinsbeweis, sondern nur ein Beweis.
Das ist ja das scöne am Anschein. Er gibt dir die Schuld für etwas, was du evtl. garnicht zu verantworten hast.
Zitat:
@Drahkke schrieb am 13. Juni 2016 um 22:48:18 Uhr:
Zitat:
@Golfschlosser schrieb am 13. Juni 2016 um 22:28:56 Uhr:
Soviel Spekulatius in einem einzigen Fred.
Die Voraussetzungen dafür waren ja auf Grund der äußerst dünnen Faktenlage mal wieder ideal...
Richtig. Die tatsächliche Geschichte kam mal wieder nur nach mühsamen Naseziehen heraus.
Fielmann!!!!!!!!
und da wird behauptet in Deutschland herrsche Fachkräftemangel, kann gar nicht sein wenn man sich hier so die Fachkommentare durchliest, ist aber amüsant.
Gruß
Zitat:
@digibär schrieb am 13. Juni 2016 um 19:28:01 Uhr:
Zitat:
(...)Ich komm in ein Alter wo man gerne klakt wie die alten opas am Gartenzaun.
Ich komme nochmal zurück zur Google-Tastatur: Liegen „k“ und „g“ da auch so dicht beisammen? 😁
Nein , ich habe aber ein chinesisches Handy.
Zitat:
@punkt22 schrieb am 14. Juni 2016 um 14:26:00 Uhr:
Zitat:
@digibär schrieb am 13. Juni 2016 um 19:28:01 Uhr:
Ich komme nochmal zurück zur Google-Tastatur: Liegen „k“ und „g“ da auch so dicht beisammen? 😁Nein , ich habe aber ein chinesisches Handy.
Ich dachte, da liegen nur "R" und "L" auf der gleichen Taste. 😁
Grüße vom Ostelch
Und bei China Handys gibt's keine qwertz Tastatur ?
Also mir kommt das hier alles Spanisch vor, allerdings habe ich auch manchmal das Gefühl das ich Chinesisch schreibe weils keiner versteht.