Fehlende Zuverlässigkeit [Prüfingenieur]

Hallo Zusammen,

Wo kann ich mich darüber informieren ob bei mir "fehlende Zuverlässigkeit" zu trifft oder nicht, wenn ich die Ausbildung zum PI machen will.

Ich wurde 2x mit Grass erwischt(je 1-2gr). Beide mal als Fussgänger. Beim ersten mal nur Brief bekommen, beim zweiten mal steht noch alles offen. Ort ist Köln.

Ich denke dass sind genug gründe dafür, dass ich als PI nicht geeignet bin, oder gibt es noch eine Chance, wenn davon ausgegangen wird dass ich die nächsten 3 jahre bis zur Ausbildung braf bleibe?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

@TE
Dann will ich mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.
Ich weiß sowohl von "einfachen" als auch von "umfangreichen" Führungszeugnissen, die verlangt werden, um PI zu werden. die Frage ist (leider) nur, wann man diese abfordert. Du musst von folgendem ausgehen: Die GTÜ-Akademie, welche die PI-Lehrgänge fährt, ist ein profitorientiertes Unternehmen unter dem Dach der GTÜ. Das heißt, die bilden Dich aus, wenn es nur irgendwie geht, weil die ca. 20 T€ Ausbildungskosten sackt man ja gerne ein. Du selbst bist quasi verantwortlich, dass alle Deine Voraussetzungen passen. Da das Thema "Zuverlässigkeit" in den Voraussetzungen einerseits genannt ist und andererseits nicht sauber definiert wird, hat man Dich immer schön an der langen Leine. Man kann Dich jederzeit damit bedrohen, Dich bei mangelnder Zuverlässigkeit rauszuschmeißen, aber das macht man im Zweifel erst nach der Ausbildung, also wenn Deine Kohle eingesackt ist. Die Zulassung zur Prüfung ist nämlich nicht mehr Sache der GTÜ-Akademie, auch wenn diese es gern so verkaufen, sondern eine Entscheidung der zuständigen obersten Landesbehörde.
Nur diese können im Zweifel genau sagen, was in ihrem Sinne unter dem Terminus "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist. Ich bin aber sicher, dass ein einwandfreies umfangreiches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"😉 ausreichend ist.
Eine kleine Anekdote zur Ausbildung bei der GTÜ:
Unter uns Auszubildenden war seinerzeit auch ein Kollege, der in der Jugend einmalig erheblichen Blödsinn gemacht hatte, und zwar hatte der mit einer Schreckschusswaffe eine Bank überfallen. Rein formal war die Sache bereits lange verjährt, war aber leider nicht aus seinem Führungszeugnis gestrichen worden, was selbiger Kollege gar nicht wusste. GTÜ hat ihn schön die Ausbildung machen lassen und die Kohle kassiert. Kurz vor der amtlichen Prüfung hat man aber dann bei nochmaliger Durchsicht der Unterlagen festgestellt, dass der Kollege ja den Eintrag über den Banküberfall im Bundeszentralregister noch hatte, und schon hat man ihn mit dem Verweis auf mangelnde Zuverlässigkeit rausgehauen.
Wie ging es weiter? Die GTS nimmt wohl jeden, zumindest hat die der Umstand mit dem BZR-Eintrag nicht interessiert. Der Kollege hat den Eintrag löschen lassen und arbeitet heute immer noch als PI beim Traumverein GTS.
Gleichwohl finde ich Kiffen schei... und nicht passend zum Berufsbild eines PI.

@Elchsucher
Ich weiß nicht, warum Du die Kiffer & Co. so verteidigst. Ich verstehe meinen Beruf als PI und aaS halt so, dass ich eine gewisse Vorbildwirkung für andere habe. Das betrifft eben nicht nur den reinen Job, sondern halt auch das private Umfeld. Ich bin der Meinung, dass man sich eben auch im privaten Umfeld so zu verhalten hat, dass man eben nicht kifft, besoffen durch die Gegend torkelt, sich an Kneipenschlägereien beteiligt usw., Du wirst verstehen, was ich meine. Dieses ist zumindest meine Einstellung zum Job. Ich kann mir schlecht vorstellen, samstags beispielsweise besoffen und bekifft im Park zu liegen und am Montag danach bei ein paar Jugendlichen die Fahrprüfung abzunehmen, die mich vielleicht im Park haben liegen sehen. Ich denke, dann sollte man sich einen anderen Job suchen...

Gardiner

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Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


http://www.ncbi.nlm.nih.gov/pubmed da kannst du die Studien alle raussuchen.

Das ist nicht besser als ein Google Link. Zeig mir die Studie die belegt, dass Canabis gefährlicher ist als Alkohol dann werde ich diese gerne lesen.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


Du behauptest nicht zu konsumieren, ich frage mich warum du so vehement die falschen Behauptungen über die Gefahr von Cannabis verteidigst?

Nur weil man etwas nicht tut, heißt das nicht, das man es nie getan hat oder entsprechend viele Leute kennt, die es tun.

Und ob die Behauptungen falsch sind liegt immer noch an dir nachzuweisen.

Das Totschlagargument von dir ist die "EINE STUDIE" und dem Wissen, dass es eben keine einzelne Studie dazu gibt. Um das abschätzen zu können muss man die Neurophysiologie kennen, die Entwicklung des Gehirns kennen und auch wissen, dass dort eben nicht alles aufgeklärt ist. Man weiß aber aus dem klinischen Alltag, dass Cannabis auch bei relativ geringen Mengen über die Zeit zu schwerwiegenden Nebenwirkungen und Ausfällen führt. Geringe Mengen Alkohol machen das in weitaus geringerem Maße.
Auf was du hinaus willst ist das Suchtpotential, dies ist in der Tat bei Alkohol höher und führt zu einer körperlichen Abhängigkeit mit schweren Symptomen. Dies ist bei Cannabis nicht zu erwarten, dafür ist der Prozess von Cannabis schleichend und von der Dosis weitaus unabhängiger als bei Alkohol. Wenn dich das Thema wirklich interessiert, was ich nicht glaube nach deinen bisherigen Beiträgen, dann lies dich in die Neurophysiologie ein, in die Stoffwechselwege und auf die Rezeptoren.

Was mich interessieren würde: Was muss denn passieren, damit man auf der Straße nach Drogen kontrolliert wird? Im Auto bei ner Kontrolle, klar, aber auf der Straße? Mich hat auf der Straße noch nicht mal ein Polizist angesprochen. Zumindest nicht dass ich mich erinnern könnte.

Zitat:

Original geschrieben von dyonisos911


Was mich interessieren würde: Was muss denn passieren, damit man auf der Straße nach Drogen kontrolliert wird? Im Auto bei ner Kontrolle, klar, aber auf der Straße? Mich hat auf der Straße noch nicht mal ein Polizist angesprochen. Zumindest nicht dass ich mich erinnern könnte.

Zur falschen Zeit am falschen Ort sein ist der häufigste Grund.

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Zitat:

Original geschrieben von Peter Clio


Sollte der TE ernsthaft nach seinem Studium eine Ausbildung zum Prüfingenieur anstreben, besteht doch die Möglichkeit mit dem konsumieren von Drogen aufzuhören!
Schon mal daran gedacht...😉

Da kommt die Zuverlässigkeit wie von selbst....Vergangenheit abhaken....neu anfangen!

Wie bereits Tausende vor dem TE....😎

So sieht's aus. Wenn es nicht so wäre würde ich hier nicht nach Informationen suchen. Hoffnung stirbt zuletzt.

Manchmal lernt man eben nur aus Erfahrung und ich habe gelernt.

Mfg.
TE

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


@TE
Dann will ich mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.
Ich weiß sowohl von "einfachen" als auch von "umfangreichen" Führungszeugnissen, die verlangt werden, um PI zu werden. die Frage ist (leider) nur, wann man diese abfordert. Du musst von folgendem ausgehen: Die GTÜ-Akademie, welche die PI-Lehrgänge fährt, ist ein profitorientiertes Unternehmen unter dem Dach der GTÜ. Das heißt, die bilden Dich aus, wenn es nur irgendwie geht, weil die ca. 20 T€ Ausbildungskosten sackt man ja gerne ein. Du selbst bist quasi verantwortlich, dass alle Deine Voraussetzungen passen. Da das Thema "Zuverlässigkeit" in den Voraussetzungen einerseits genannt ist und andererseits nicht sauber definiert wird, hat man Dich immer schön an der langen Leine. Man kann Dich jederzeit damit bedrohen, Dich bei mangelnder Zuverlässigkeit rauszuschmeißen, aber das macht man im Zweifel erst nach der Ausbildung, also wenn Deine Kohle eingesackt ist. Die Zulassung zur Prüfung ist nämlich nicht mehr Sache der GTÜ-Akademie, auch wenn diese es gern so verkaufen, sondern eine Entscheidung der zuständigen obersten Landesbehörde.
Nur diese können im Zweifel genau sagen, was in ihrem Sinne unter dem Terminus "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist. Ich bin aber sicher, dass ein einwandfreies umfangreiches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"😉 ausreichend ist.
Eine kleine Anekdote zur Ausbildung bei der GTÜ:
Unter uns Auszubildenden war seinerzeit auch ein Kollege, der in der Jugend einmalig erheblichen Blödsinn gemacht hatte, und zwar hatte der mit einer Schreckschusswaffe eine Bank überfallen. Rein formal war die Sache bereits lange verjährt, war aber leider nicht aus seinem Führungszeugnis gestrichen worden, was selbiger Kollege gar nicht wusste. GTÜ hat ihn schön die Ausbildung machen lassen und die Kohle kassiert. Kurz vor der amtlichen Prüfung hat man aber dann bei nochmaliger Durchsicht der Unterlagen festgestellt, dass der Kollege ja den Eintrag über den Banküberfall im Bundeszentralregister noch hatte, und schon hat man ihn mit dem Verweis auf mangelnde Zuverlässigkeit rausgehauen.
Wie ging es weiter? Die GTS nimmt wohl jeden, zumindest hat die der Umstand mit dem BZR-Eintrag nicht interessiert. Der Kollege hat den Eintrag löschen lassen und arbeitet heute immer noch als PI beim Traumverein GTS.
Gleichwohl finde ich Kiffen schei... und nicht passend zum Berufsbild eines PI.

[...]

Gardiner

Hallo Gardiner,

-vielen Dank für deine sehr nützlichen Informationen.
-Danke außerdem für die Anekdote, ein Grund zur Vorsicht.
-Mittlerweile finde ich Kiffen ebenfalls "schei...".

Mfg.
TE

Zitat:

Original geschrieben von gardiner


@TE
Dann will ich mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.
Ich weiß sowohl von "einfachen" als auch von "umfangreichen" Führungszeugnissen, die verlangt werden, um PI zu werden. die Frage ist (leider) nur, wann man diese abfordert. Du musst von folgendem ausgehen: Die GTÜ-Akademie, welche die PI-Lehrgänge fährt, ist ein profitorientiertes Unternehmen unter dem Dach der GTÜ. Das heißt, die bilden Dich aus, wenn es nur irgendwie geht, weil die ca. 20 T€ Ausbildungskosten sackt man ja gerne ein. Du selbst bist quasi verantwortlich, dass alle Deine Voraussetzungen passen. Da das Thema "Zuverlässigkeit" in den Voraussetzungen einerseits genannt ist und andererseits nicht sauber definiert wird, hat man Dich immer schön an der langen Leine. Man kann Dich jederzeit damit bedrohen, Dich bei mangelnder Zuverlässigkeit rauszuschmeißen, aber das macht man im Zweifel erst nach der Ausbildung, also wenn Deine Kohle eingesackt ist. Die Zulassung zur Prüfung ist nämlich nicht mehr Sache der GTÜ-Akademie, auch wenn diese es gern so verkaufen, sondern eine Entscheidung der zuständigen obersten Landesbehörde.
Nur diese können im Zweifel genau sagen, was in ihrem Sinne unter dem Terminus "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist. Ich bin aber sicher, dass ein einwandfreies umfangreiches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"😉 ausreichend ist.
Eine kleine Anekdote zur Ausbildung bei der GTÜ:
Unter uns Auszubildenden war seinerzeit auch ein Kollege, der in der Jugend einmalig erheblichen Blödsinn gemacht hatte, und zwar hatte der mit einer Schreckschusswaffe eine Bank überfallen. Rein formal war die Sache bereits lange verjährt, war aber leider nicht aus seinem Führungszeugnis gestrichen worden, was selbiger Kollege gar nicht wusste. GTÜ hat ihn schön die Ausbildung machen lassen und die Kohle kassiert. Kurz vor der amtlichen Prüfung hat man aber dann bei nochmaliger Durchsicht der Unterlagen festgestellt, dass der Kollege ja den Eintrag über den Banküberfall im Bundeszentralregister noch hatte, und schon hat man ihn mit dem Verweis auf mangelnde Zuverlässigkeit rausgehauen.
Wie ging es weiter? Die GTS nimmt wohl jeden, zumindest hat die der Umstand mit dem BZR-Eintrag nicht interessiert. Der Kollege hat den Eintrag löschen lassen und arbeitet heute immer noch als PI beim Traumverein GTS.
Gleichwohl finde ich Kiffen schei... und nicht passend zum Berufsbild eines PI.

Gardiner

Guten Tag Gardiner,

weder die Menschen am Telefon der Landesbehörde noch die der Bezirksregierung konnten mir zum Thema weiterhelfen. Es hieß immer nur, "das kann ich Ihnen nicht beantworten, ich kann sie aber gerne an XY weiterleiten".
Gibt es denn keine andere möglichkeit als es erst kurz vor der amtlichen Prüfung zu erfahren?

Mfg.
TE

puh keine Ahnung.

Gibt es denn kein Gesetz oder Verordnung aus dem zumindest ein bischen was rauslesen kannst?
Gibt es ne Ausbildungsverordnung oder sowas?

z. B. die persönliche Eignung für mich als Ausbilderin kann ich zumindest für "no go" Dinge über das BBiG und das JArbSchG herleiten.

Da sind übrigens Betäubungsmittelstraftaten erwähnt... 😉

Zitat:

Guten Tag Gardiner,

weder die Menschen am Telefon der Landesbehörde noch die der Bezirksregierung konnten mir zum Thema weiterhelfen. Es hieß immer nur, "das kann ich Ihnen nicht beantworten, ich kann sie aber gerne an XY weiterleiten".
Gibt es denn keine andere möglichkeit als es erst kurz vor der amtlichen Prüfung zu erfahren?

Mfg.
TE

Doch, doch, und schon bist Du bei der ersten Lehrstunde eines PI angekommen. Die bedeutet nämlich, dass Du zuallererst lernen musst, allein und gründlich zu recherchieren. Das ist schon klar, dass sich die Leute von der zuständigen obersten Landesbehörde blöd anstellen, weil es schwer ist, den richtigen Mann zu finden. Aber es ist nun mal so, dass eben genau in dieser Landesbehörde jemand das Sagen hat in Sachen Überwachungsorganisationen. Da muss man sich halt zäh durchfragen. Mal ist diese Abteilung im Wirtschaftsministerium angesiedelt, mal im Bauministerium, mal im Regierungspräsidium, mal im Senat, aber da hilft Tante Google schon weiter. Ansonsten schön fleißig sein. Außerdem steht es Dir doch frei, Dir ein qualifiziertes Führungszeugnis einzuholen, oder Du kannst Dich auch direkt mit dem BZR in Verbindung setzen und Dich persönlich durchfragen. Wenn Du das nicht schaffst, wirst Du auch kein PI.

Also frohen Mutes daran gegangen, dann wird das schon.

Gardiner

Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Ja, ja, die Kiffer und deren Befürworter. Alles verpeilte Dumpfbacken:

Mick Jagger, Cameron Diaz, Arnold Schwarzenegger, George Washington, Queen Victoria, Al Gore, George W. Bush, Aldous Huxley, Natalie Portman, George Clooney, John Kerry, Stephen King, John F. Kennedy, Abraham Lincoln, Elton John, Bill Clinton, Mark Wahlberg, Jürgen Drews, Johannes B. Kerner, Peter Lustig, Ulrick Wickert, Albert Einstein und viele viele mehr.

Alle bekannt für ihre gescheiterten Existenzen.

In Deine Liste kannst Du Hannes1971 noch mit aufnehmen. Ach ja, die wilden Zeiten des Studiums (hinterhertrauer....). Das hat mich aber nicht davon abgehalten, zeitgleich ein 1,7er Diplom in Maschinenbau hinzukriegen...

Nach fast 20 Jahren dürfte das aber verjährt sein (zumal ich nie aktenkundig geworden bin)...

Zitat:

Original geschrieben von Hannes1971



Zitat:

Original geschrieben von Elchsucher


Ja, ja, die Kiffer und deren Befürworter. Alles verpeilte Dumpfbacken:

Mick Jagger, Cameron Diaz, Arnold Schwarzenegger, George Washington, Queen Victoria, Al Gore, George W. Bush, Aldous Huxley, Natalie Portman, George Clooney, John Kerry, Stephen King, John F. Kennedy, Abraham Lincoln, Elton John, Bill Clinton, Mark Wahlberg, Jürgen Drews, Johannes B. Kerner, Peter Lustig, Ulrick Wickert, Albert Einstein und viele viele mehr.

Alle bekannt für ihre gescheiterten Existenzen.

In Deine Liste kannst Du Hannes1971 noch mit aufnehmen. Ach ja, die wilden Zeiten des Studiums (hinterhertrauer....). Das hat mich aber nicht davon abgehalten, zeitgleich ein 1,7er Diplom in Maschinenbau hinzukriegen...

Nach fast 20 Jahren dürfte das aber verjährt sein (zumal ich nie aktenkundig geworden bin)...

Bei mir ist es ganz lustig... Meine Eltern sind beide Ärzte; mein Vater verteufelt Cannabis als Teufelszeug, meine Mutter Alkohol:

Ist mir relativ egal, was von beiden schlimmer ist. Fakt ist, dass in meinem Freundes- und Bekanntenkreis durchaus der ein oder andere Cannabiskonsument dabei ist und auch nicht nur einer, der diesbezüglich aktenkundig geworden ist.

Ich spreche hier von vermutlich 80% Akademikern aus einem normalen, gutbürgerlichen Umfeld, die größtenteils geregelten Arbeitsverhältmissen nachgehen und sich diesbezüglich noch nie was zu schulden haben kommen lassen. Daher meine nochmalige Nachfrage, ob der Vorurteile!

@Dr.Mabumsen
Ein BTM-Eintrag sagt nichts darüber aus, wie oft jemand konsumiert... Wie der TE bereits geschrieben hat, hängt das ausschliesslich von falscher Zeit und falschem Ort ab.

Um das auf den Strassenverkehr zu beziehen, jede 600. Alkoholfahrt wird entdeckt; ich kann mir nicht vorstellen, dass es bei anderen Drogen anders ist.

@Elchsucher
In Deiner Auflistung finden sich ja sogar HOMOS! What a shame...

@Mimro: Wenn nur jeder 600. erwischt wird (wobei ich diese Zahl für zu hoch halte, ich glaube eher das nur jeder 5.000 mit Drogen erwischt wird bei diesen geringen Mengen) dann ist das Risiko zwei mal erwischt zu werden bei 1: 360.000. Das sagt dann durchaus etwas aus oder es ist solch ein extremes Pech, dass er gerade die zwei mal erwischt wird an denen er Drogen dabei hat.

Zitat:

Original geschrieben von Dr.Mabumsen


@Mimro: Wenn nur jeder 600. erwischt wird (wobei ich diese Zahl für zu hoch halte, ich glaube eher das nur jeder 5.000 mit Drogen erwischt wird bei diesen geringen Mengen) dann ist das Risiko zwei mal erwischt zu werden bei 1: 360.000. Das sagt dann durchaus etwas aus oder es ist solch ein extremes Pech, dass er gerade die zwei mal erwischt wird an denen er Drogen dabei hat.

Du berücksichtigst aber den Umstand nicht, dass Alkohol ausserhalb des Strassenverkehrs legal ist und die meisten Vergehen eben bei normalen Kontrollen und nicht im Strassenverkehr zu verzeichnen sind...

Mit der 600. Alkoholfahrt kann ich auch keine Quelle nennen, das hab ich irgendwo gelesen...

Die Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen trat am 20. Oktober 2007 in Kraft.

Solltest Du dich mal durcharbeiten!

Ehemalige Drogenkonsumenten haben leider sehr sehr schlechte Möglichkeiten bezüglich der Ausgangsfrage nach Zuverlässigkeit/Pflichtbewusstsein/verantwortungsvoll......🙁

😉

Zitat:

Original geschrieben von IchIweissInicht



weder die Menschen am Telefon der Landesbehörde noch die der Bezirksregierung konnten mir zum Thema weiterhelfen. Es hieß immer nur, "das kann ich Ihnen nicht beantworten, ich kann sie aber gerne an XY weiterleiten".
Gibt es denn keine andere möglichkeit als es erst kurz vor der amtlichen Prüfung zu erfahren?

Mfg.
TE

Auch wenn die zuständige Stelle, die über die Zuverlässigkeit entscheidet, gefunden wird, nützt dies nichts. Über die Zuverlässigkeit entscheidet eine Behörde erst dann, wenn die Akte zur Entscheidung auf dem Tisch liegt.

Vorabentscheidungen gibt es nicht.

O.

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