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Fehlende Zuverlässigkeit [Prüfingenieur]

Themenstarteram 28. September 2013 um 7:50

Hallo Zusammen,

Wo kann ich mich darüber informieren ob bei mir "fehlende Zuverlässigkeit" zu trifft oder nicht, wenn ich die Ausbildung zum PI machen will.

Ich wurde 2x mit Grass erwischt(je 1-2gr). Beide mal als Fussgänger. Beim ersten mal nur Brief bekommen, beim zweiten mal steht noch alles offen. Ort ist Köln.

Ich denke dass sind genug gründe dafür, dass ich als PI nicht geeignet bin, oder gibt es noch eine Chance, wenn davon ausgegangen wird dass ich die nächsten 3 jahre bis zur Ausbildung braf bleibe?

Danke im Voraus.

Beste Antwort im Thema

@TE

Dann will ich mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.

Ich weiß sowohl von "einfachen" als auch von "umfangreichen" Führungszeugnissen, die verlangt werden, um PI zu werden. die Frage ist (leider) nur, wann man diese abfordert. Du musst von folgendem ausgehen: Die GTÜ-Akademie, welche die PI-Lehrgänge fährt, ist ein profitorientiertes Unternehmen unter dem Dach der GTÜ. Das heißt, die bilden Dich aus, wenn es nur irgendwie geht, weil die ca. 20 T€ Ausbildungskosten sackt man ja gerne ein. Du selbst bist quasi verantwortlich, dass alle Deine Voraussetzungen passen. Da das Thema "Zuverlässigkeit" in den Voraussetzungen einerseits genannt ist und andererseits nicht sauber definiert wird, hat man Dich immer schön an der langen Leine. Man kann Dich jederzeit damit bedrohen, Dich bei mangelnder Zuverlässigkeit rauszuschmeißen, aber das macht man im Zweifel erst nach der Ausbildung, also wenn Deine Kohle eingesackt ist. Die Zulassung zur Prüfung ist nämlich nicht mehr Sache der GTÜ-Akademie, auch wenn diese es gern so verkaufen, sondern eine Entscheidung der zuständigen obersten Landesbehörde.

Nur diese können im Zweifel genau sagen, was in ihrem Sinne unter dem Terminus "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist. Ich bin aber sicher, dass ein einwandfreies umfangreiches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O") ausreichend ist.

Eine kleine Anekdote zur Ausbildung bei der GTÜ:

Unter uns Auszubildenden war seinerzeit auch ein Kollege, der in der Jugend einmalig erheblichen Blödsinn gemacht hatte, und zwar hatte der mit einer Schreckschusswaffe eine Bank überfallen. Rein formal war die Sache bereits lange verjährt, war aber leider nicht aus seinem Führungszeugnis gestrichen worden, was selbiger Kollege gar nicht wusste. GTÜ hat ihn schön die Ausbildung machen lassen und die Kohle kassiert. Kurz vor der amtlichen Prüfung hat man aber dann bei nochmaliger Durchsicht der Unterlagen festgestellt, dass der Kollege ja den Eintrag über den Banküberfall im Bundeszentralregister noch hatte, und schon hat man ihn mit dem Verweis auf mangelnde Zuverlässigkeit rausgehauen.

Wie ging es weiter? Die GTS nimmt wohl jeden, zumindest hat die der Umstand mit dem BZR-Eintrag nicht interessiert. Der Kollege hat den Eintrag löschen lassen und arbeitet heute immer noch als PI beim Traumverein GTS.

Gleichwohl finde ich Kiffen schei... und nicht passend zum Berufsbild eines PI.

@Elchsucher

Ich weiß nicht, warum Du die Kiffer & Co. so verteidigst. Ich verstehe meinen Beruf als PI und aaS halt so, dass ich eine gewisse Vorbildwirkung für andere habe. Das betrifft eben nicht nur den reinen Job, sondern halt auch das private Umfeld. Ich bin der Meinung, dass man sich eben auch im privaten Umfeld so zu verhalten hat, dass man eben nicht kifft, besoffen durch die Gegend torkelt, sich an Kneipenschlägereien beteiligt usw., Du wirst verstehen, was ich meine. Dieses ist zumindest meine Einstellung zum Job. Ich kann mir schlecht vorstellen, samstags beispielsweise besoffen und bekifft im Park zu liegen und am Montag danach bei ein paar Jugendlichen die Fahrprüfung abzunehmen, die mich vielleicht im Park haben liegen sehen. Ich denke, dann sollte man sich einen anderen Job suchen...

Gardiner

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am 28. September 2013 um 8:38

Der Begriff "Fehlende Zuverlässigkeit" könnte ein undefinierter Rechtsbegriff sein oder in einem Spezialgesetz (lex spezialis) definiert sein.

Sollte das der Fall sein, muss geprüft werden, ob Du eben die Zuverlässigkeit besitzt oder nicht. Sollte der Begriff nicht definiert sein liegt es im Ermessen der Verwaltung die Zuverlässigkeit abzuerkennen oder anzuerkennen! ;)

 

Setzte Dich mit der zuständigen Behörde an einem Tisch....

 

 

Hallo,

die Zuverlässigkeit ist in der Tat ein undefinierter Rechtsbegriff.

Es liegt an den Vorschriften und Gesetzen des jeweiligen Tätigkeitsfeldes was zuverlässig ist und was nicht.

Die Kriterien werden zum Beispiel im Sprenggesetz (nicht zutreffend für dich, es sei denn du möchtest Prüf-Ing. im Sprengwesen bzw. Airbagwesen werden) festgelegt.

Aus Erfahrung im Sprenggesetz weiß ich, das da nicht nur die örtliche Polizei, sondern auch die Bezirksregierung, Staatsanwaltschaft, Kreisverwaltung, Flensburg und das Zentralregister in Bonn abgefragt werden.

Am einfachsten ist es, wie Peter Clio es schon schrieb, sich mit den zuständigen Behörden zusammenzusetzen oder in Erfahrung zu bringen, aufgrund welcher Rechtsgrundlage die Zuverlässigkeit geprüft wird.

Themenstarteram 28. September 2013 um 9:57

Mit "zuständige Behörde" ist die Führerscheinstelle gemeint? Oder wo soll ich nach einem Ansprechpartner suchen?

@IchIweissInicht

Was für eine Ausbildung hast du denn?

Bei den vielen Rechtschreibfehlern nehme ich mal an das du nicht studierst. :D

Für den angestrebten Beruf ist ein Studium unumgänglich.

Erst dann kann man sich bei TÜV, DEKRA, usw. bewerben.

Ob man dann genommen wird steht auf einem anderen Blatt.

Üblicherweise verlangen die meisten Unternehmen ein Führungszeugnis.

Steht da was drin wirds sehr schwierig.

Themenstarteram 28. September 2013 um 10:16

Tut mir leid für die vielen Rechtschreibfehler, bin nicht so gut darin.

Also Aktuell bin ich im 5. Semester Maschinenbau. Hab nichts im Führungszeugnis stehen und auch keine Punkte in Flensburg.

Bewerben will ich mich bei GTÜ, bevor ich das tue müsste ich noch wissen ob der Staat was dagegen hat.

Zitat:

Original geschrieben von IchIweissInicht

Tut mir leid für die vielen Rechtschreibfehler, bin nicht so gut darin.

 

Also Aktuell bin ich im 5. Semester Maschinenbau. Hab nichts im Führungszeugnis stehen und auch keine Punkte in Flensburg.

 

Bewerben will ich mich bei GTÜ, bevor ich das tue müsste ich noch wissen ob der Staat was dagegen hat.

Für Bewerbungen ist nicht der Staat zuständig.

Allein die Unternehmen entscheiden über eine Bewerbung.

Passt denen deine Nase nicht hast du schlechte Karten.

Ich bin selbst Inhaber und Seniorchef eines Ing. Büros,

bei mir hättest du mit seinem Vorleben (Gras, usw.) keine Chance auf eine Einstellung.

Einige meiner Mitarbeiter arbeiten in Atomkraftwerken, dazu benötigt man einen Sicherheitspass.

Dieser wird beim zuständigen Ministerium beantragt, du kannst dir sicher vorstellen das deren Überprüfung jedes kleinste Vergehen heraus findet. Die haben ganz andere Möglichkeiten der Überprüfung.

 

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

@IchIweissInicht

Was für eine Ausbildung hast du denn?

Bei den vielen Rechtschreibfehlern nehme ich mal an das du nicht studierst. :D

Für den angestrebten Beruf ist ein Studium unumgänglich.

WAS haben Rechtschreibfehler mit Studium zu tun oder ob jemand Akademiker ist? Wenn ich mir manche Zeitungsartikel durchlese, frage ich mich ernsthaft, ob die Leute wirklich Journalismus studiert haben und deutsch ein Prüfungsfach war.

... und das Ministerium (WELCHES) muss die Genehmigung geben um in einem Kernkraftwerk arbeiten zu dürfen? Zwar durfte ich auch mehrfach im Kernforschungsreaktor in Jülich arbeiten und musste dazu mehrfache Prüfungen bzw. Belehrungen, regelmäßige Gesundheitschecks etc. absolvieren, aber, dass das Ministerium (WELCHES) die Genehmigung erteilen musste ... Meine Erfahrungen waren durchweg negative und ich wundere mich immer noch, wie lasch die Handhabung im radioaktiven Bereich war. Ist auch jetzt egal.

Wie wäre es mit einem polizeilichen Führungszeugnis? Das sollte doch wohl beim Studium als Prüfingenieur bzw. der Bewerbung auf eine entsprechend Stelle, erforderlich sein. Gibt es darin schwarze Stellen, wäre das doch schon mal eine Antwort auf die Frage des TE.

Themenstarteram 28. September 2013 um 12:55

Also polizeiliche Führungszeugnis ist sauber. Ich weiss aber auch nicht ob ich nur ein Führungszeugnis vorzeigen muss und dass das ausreicht.

Bis jetzt wohl ja, aber da kommt noch was...

Code:
Beim ersten mal nur Brief bekommen, beim zweiten mal steht noch alles offen

Wozu sich jetzt schon aufregen.

Studiere erst mal fertig.

Für solche Berufe gibt es genug Bewerber,

oder glaubst du das du der einzige bist der sich für sowas bewirbt.

Meistens werden Fachleute mit Erfahrung gesucht, die hast du als Frischling dann bestimmt noch nicht.

@Bootsmann:

das ist dann aber eine unbeschränkte Auskunft für Sicherheitsbehörden usw...

Wobei da doch/leider? einige Verwaltungen ebenfalls als nachgelagerte Behörde dann Zugriff kriegen. :D

Wenn er jetzt nur Fahrzeug HU/Abnahmen machen will ist sein Führungszeugnis offenbar sauber.

 

Wenn jetzt nach sowas gefragt wird was nicht im Führungszeugnis steht - das ist was für nen Fachanwalt für Arbeitsrecht. Ob oder ob nicht...

am 28. September 2013 um 22:39

Zitat:

Original geschrieben von FabJo

@IchIweissInicht

Was für eine Ausbildung hast du denn?

Bei den vielen Rechtschreibfehlern nehme ich mal an das du nicht studierst. :D

Dann kann man also davon ausgehen, dass auch Du nicht studiert hast.

Mit Grass erwischt?

Günter Grass oder wie?

am 29. September 2013 um 9:02

Führungszeugnisse gibt es zwei Arten. Zur Vorlage bei einer Behörde und für restliche Zwecke. Wenn dein Führungszeugnis sauber sein sollte, hast Du eben nix zu befürchten!

 

;)

 

 

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