Fehlende Zuverlässigkeit [Prüfingenieur]
Hallo Zusammen,
Wo kann ich mich darüber informieren ob bei mir "fehlende Zuverlässigkeit" zu trifft oder nicht, wenn ich die Ausbildung zum PI machen will.
Ich wurde 2x mit Grass erwischt(je 1-2gr). Beide mal als Fussgänger. Beim ersten mal nur Brief bekommen, beim zweiten mal steht noch alles offen. Ort ist Köln.
Ich denke dass sind genug gründe dafür, dass ich als PI nicht geeignet bin, oder gibt es noch eine Chance, wenn davon ausgegangen wird dass ich die nächsten 3 jahre bis zur Ausbildung braf bleibe?
Danke im Voraus.
Beste Antwort im Thema
@TE
Dann will ich mal versuchen, Deine Frage zu beantworten.
Ich weiß sowohl von "einfachen" als auch von "umfangreichen" Führungszeugnissen, die verlangt werden, um PI zu werden. die Frage ist (leider) nur, wann man diese abfordert. Du musst von folgendem ausgehen: Die GTÜ-Akademie, welche die PI-Lehrgänge fährt, ist ein profitorientiertes Unternehmen unter dem Dach der GTÜ. Das heißt, die bilden Dich aus, wenn es nur irgendwie geht, weil die ca. 20 T€ Ausbildungskosten sackt man ja gerne ein. Du selbst bist quasi verantwortlich, dass alle Deine Voraussetzungen passen. Da das Thema "Zuverlässigkeit" in den Voraussetzungen einerseits genannt ist und andererseits nicht sauber definiert wird, hat man Dich immer schön an der langen Leine. Man kann Dich jederzeit damit bedrohen, Dich bei mangelnder Zuverlässigkeit rauszuschmeißen, aber das macht man im Zweifel erst nach der Ausbildung, also wenn Deine Kohle eingesackt ist. Die Zulassung zur Prüfung ist nämlich nicht mehr Sache der GTÜ-Akademie, auch wenn diese es gern so verkaufen, sondern eine Entscheidung der zuständigen obersten Landesbehörde.
Nur diese können im Zweifel genau sagen, was in ihrem Sinne unter dem Terminus "Zuverlässigkeit" zu verstehen ist. Ich bin aber sicher, dass ein einwandfreies umfangreiches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde (Belegart "O"😉 ausreichend ist.
Eine kleine Anekdote zur Ausbildung bei der GTÜ:
Unter uns Auszubildenden war seinerzeit auch ein Kollege, der in der Jugend einmalig erheblichen Blödsinn gemacht hatte, und zwar hatte der mit einer Schreckschusswaffe eine Bank überfallen. Rein formal war die Sache bereits lange verjährt, war aber leider nicht aus seinem Führungszeugnis gestrichen worden, was selbiger Kollege gar nicht wusste. GTÜ hat ihn schön die Ausbildung machen lassen und die Kohle kassiert. Kurz vor der amtlichen Prüfung hat man aber dann bei nochmaliger Durchsicht der Unterlagen festgestellt, dass der Kollege ja den Eintrag über den Banküberfall im Bundeszentralregister noch hatte, und schon hat man ihn mit dem Verweis auf mangelnde Zuverlässigkeit rausgehauen.
Wie ging es weiter? Die GTS nimmt wohl jeden, zumindest hat die der Umstand mit dem BZR-Eintrag nicht interessiert. Der Kollege hat den Eintrag löschen lassen und arbeitet heute immer noch als PI beim Traumverein GTS.
Gleichwohl finde ich Kiffen schei... und nicht passend zum Berufsbild eines PI.
@Elchsucher
Ich weiß nicht, warum Du die Kiffer & Co. so verteidigst. Ich verstehe meinen Beruf als PI und aaS halt so, dass ich eine gewisse Vorbildwirkung für andere habe. Das betrifft eben nicht nur den reinen Job, sondern halt auch das private Umfeld. Ich bin der Meinung, dass man sich eben auch im privaten Umfeld so zu verhalten hat, dass man eben nicht kifft, besoffen durch die Gegend torkelt, sich an Kneipenschlägereien beteiligt usw., Du wirst verstehen, was ich meine. Dieses ist zumindest meine Einstellung zum Job. Ich kann mir schlecht vorstellen, samstags beispielsweise besoffen und bekifft im Park zu liegen und am Montag danach bei ein paar Jugendlichen die Fahrprüfung abzunehmen, die mich vielleicht im Park haben liegen sehen. Ich denke, dann sollte man sich einen anderen Job suchen...
Gardiner
95 Antworten
Hallo zusammen,
ich möchte das Thema noch einmal aufgreifen.
Ich bin im Begriff Prüfingenieur zu werden und habe ähnlich wie beim TE ein zwei Dinge auf dem Kerbholz.
Allerdings liegen die Auffälligkeiten weit in der Vergangenheit (ca. 15 Jahre) und seit dem ist nichts weiter vorgefallen.
Damals habe ich meinen Führerschein wegen Alkohol am Steuer und Kiffen verloren. Nach zwei negativen MPU's habe ich die Problematik erstmal ruhen lassen und jetzt seit ca. 4 Jahren meinen Führerschein wieder. Da die Neuerteilung erst 4 Jahre zurück liegt wird ziemlich sicher im VZR etwas auftauchen.
Jetzt zu meinen Fragen.
- Wird die Behörde davon Erfahren und wenn ja, mich zum Prüfingenieur zulassen?
- Wird die Überwachungsorganisation davon erfahren?
- Wann und was wird alles von der ÜO und der Behörde gefordert? Wird das noch vor der Ausbildung bzw. vor Einstellung bei der ÜO zum Pi geprüft?
Schön wären Erfahrungen zum gesamten Ablauf, von Einstellung bis Zulassung bzw Prüfung.
Sollte ich bei der ÜO mit offenen Karten spielen auch wenn das alles schon ewig her ist?
Grüße
Nach 15 Jahren ist dein Polizeiliches Fuhrungszeugniss sauber. Nur der Staatsanwalt oder ein richter bekommen komplette Einsicht.
Fuhrungszeugniss anfordern, dann weisst du ob du sauber bist.
Auszug von Flenzburg anfordern, dann weisst du ob das als "BTM" aufgelistet ist, oder nur als Fuhrerscheinentzug.
Fruher 60 und 70er Jahre gab es in dem alten Grauen Fuhrerschein den Sauferbalken. Heute nicht mehr.
Anfragen, dann weisst Du es.
Rudiger
Zitat:
Original geschrieben von Rudiger
Nach 15 Jahren ist dein Polizeiliches Fuhrungszeugniss sauber. Nur der Staatsanwalt oder ein richter bekommen komplette Einsicht.
Oder eben die Verkehrsbehörden.
Rede mit der ÜO und spiel da mit offenen Karten, solche Fälle haben die nicht das Erste mal. Die können dir sagen ob du Chancen hast und/oder den Antrag stellen bevor du mit der Ausbildung beginnst. Sch... ist es wenn das mitten in der Ausbildung auffällt dass da im Behörden-Führungszeugnis was steht wovon du nichts gesagt hast.
erledigt 🙂
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Leider noch nicht erledigt.
Aber Danke schon mal für eure Antworten.
Also die Behörden haben die Möglichkeit ein detailreicheres Zeugnis zu bekommen? Das selbige gilt auch für den Auszug aus dem VZR?
Ich wurde damals nach Jugendstrafrecht verurteilt. Steht sowas für Behörden dann auch im Zeugnis oder wie weit geht es da ins Detail?
Denkt ihr die Behörde wird mir wegen Alkohol und Kiffen vor 15 Jahren (zum Teil am Steuer ) heute noch Steine in den Weg legen. Kann keiner genau wissen, aber eine Tendenz vll.
Danke
Schwer zu beantworten. Aber mein Bauchgefühl sagt, dass nach 15 "sauberen" Jahren alles gut sein dürfte und auch sämtliche Fristen überschritten sein dürften, wo noch etwas gespeichert wird.
Ich denke, Du wirst keine Schwierigkeiten haben.