Fehlende Auflösung der automatischen Tempolimits

Hallo,

seit längerem beschäftigen mich die automatischen Tempolimits der digitalen Schilderbrücken insbesondere auf der A2. Ich habe gelernt, dass diese Tempolimits so lange gelten, bis diese explizit aufgelöst (also per Zeichen) werden. Diese Auflösung wird aber bei sicherlich über 80% der zuvor angezeigten Limits nicht vorgenommen. Habe ich das falsch gelernt, dass diese aufgelöst werden müssen? Also reicht die fehlende Wiederholung des Limits z.B. nach einer Auffahrt zur Aufhebung?

Viele Dank und gute Fahrt!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 31. Mai 2018 um 16:24:51 Uhr:


Bei Ortskundigen Fahrern ist das keine Ausrede,

Auch ein ortskundiger Fahrer kann nicht wissen, was eine Wechselbrücke vor der Auffahrt anzeigt.

211 weitere Antworten
211 Antworten

Zitat:

@ceinsler schrieb am 1. Juni 2018 um 17:59:27 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 1. Juni 2018 um 16:55:35 Uhr:


ist wikipedia jetzt dem grundgesetz uebergeordnet?
schon die eiernummer dem bgs als transportpolizei eine aufgabe zuzuschustern war bei staatsrechtlern auf bedenken gestossen. dafuer hatten wir frueher die bahnpolizei. als die ostgrenze praktisch entfallen war, musste man fuer den militaerisch orientierten bgs neue aufgaben schaffen.

ich hoere jetzt aber auf. wir kommen vom thema ab

73 abs. 5 gg

peso

Ich befürchtete schon, Du verzapfst hier noch mehr so wirres Zeug.

polizei ist laendersache! und dann beachte mal die namensgebung - bundesgrenzschutz - polizei des bundes - bundespolizei

hier mit man einfach eine militaerisch ausgeruestete truppe in polizei umbenannt. der geneigte leser kann einfach mal den begriff - polizei ist laendersache eingeben.

was staatsrechtler schon bei der umbenennung befuerchtet haben, tritt langsam ein. der bund versucht sich polizeiliche kompetenzen an land zu ziehen. das sah man vor einigen jahren besonders, als es um die bundeswasserstrassen ging.

aber scheinbar habe ich hier einiger bgslern auf die fuesse getreten.

siehe auch

https://www.merkur.de/.../...d-gegen-fusion-bundespolizei-1108334.html

besonders der letzte absatz.

peso

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 1. Juni 2018 um 22:08:05 Uhr:


Vielen Dank für die Information.

Ich halte die Ausführungen zu Fall 2 für praxisgerecht, aber verkehrsrechtlich gesehen ist das falsch.

Es stellt zwar rein verkehrspraktisch kein Problem dar, weil die behördeninterne Fehleinschätzung auch dazu führen dürfte, dass keine Geschwindigkeitsmessungen auf Grundlage der Anzeige von Brücke 3 durchgeführt werden. Dennoch sollte man nicht davon ausgehen, dass eine schwarze Brücke immer "Freie Fahrt" bedeutet.

Wenn z.B., wie schon beschrieben, im Bereich der WVZ-Brücken eine Blechbeschilderung vorhanden ist und die Brücken sind dunkel, dann gilt die vermeintliche Aufhebung definitiv nicht.

wir sollten hier auch den zivilrechtlichen teil betrachten. auf der a59 hatte ein vt einen unfall unmittelbar vor dem aufhebungsschild. ihm wurde die ueberschretung der hoechstzulaessigen geschwindigkeit zur last gelegt und er wurde verurteilt bzw. bekam die hauptschuld. und mal ehrlich, jeder von uns gibt bei erkennen der aufhebung - die keiner uebersieht - schon gas.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 2. Juni 2018 um 00:19:16 Uhr:


und mal ehrlich, jeder von uns gibt bei erkennen der aufhebung - die keiner uebersieht - schon gas.

Nein.

Das möchtest du bloß so, weil du es selbst so machst. Weil, was "alle" machen, das muss richtig sein.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 1. Juni 2018 um 17:59:27 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 1. Juni 2018 um 16:55:35 Uhr:


ist wikipedia jetzt dem grundgesetz uebergeordnet?
schon die eiernummer dem bgs als transportpolizei eine aufgabe zuzuschustern war bei staatsrechtlern auf bedenken gestossen. dafuer hatten wir frueher die bahnpolizei. als die ostgrenze praktisch entfallen war, musste man fuer den militaerisch orientierten bgs neue aufgaben schaffen.

ich hoere jetzt aber auf. wir kommen vom thema ab

73 abs. 5 gg

peso

Ich befürchtete schon, Du verzapfst hier noch mehr so wirres Zeug.

wenn die argumente ausbleiben wird man persoenlich oder ausfallend!

Ähnliche Themen

Lass mich raten: Du lässt dich auch mit 70 in den Ort "reinrollen". Machen ja "alle" so. Und überhaupt, 10-15 drüber geht immer. Stopschild ist egal, 30-Zonen sowieso. Und ein-zwei Sekundnen nach Rot, wen juckt's, du bist ein zügiger Autofahrer, und dir ist nie was passiert, nicht wahr.

Machen ja "alle" so.

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 2. Juni 2018 um 00:42:50 Uhr:



Zitat:

@tcsmoers schrieb am 2. Juni 2018 um 00:19:16 Uhr:


und mal ehrlich, jeder von uns gibt bei erkennen der aufhebung - die keiner uebersieht - schon gas.
Nein.

Das möchtest du bloß so, weil du es selbst so machst. Weil, was "alle" machen, das muss richtig sein.

wenn du erst in hoehe des aufhebungsschildes gas gibst, bist du die altbekannte ausnahme. das es nicht richtig ist, ist doch allseits bekannt.

peso

Zitat:

@Erwachsener schrieb am 2. Juni 2018 um 00:46:57 Uhr:


Lass mich raten: Du lässt dich auch mit 70 in den Ort "reinrollen". Machen ja "alle" so. Und überhaupt, 10-15 drüber geht immer. Stopschild ist egal, 30-Zonen sowieso. Und ein-zwei Sekundnen nach Rot, wen juckt's, du bist ein zügiger Autofahrer, und dir ist nie was passiert, nicht wahr.

Machen ja "alle" so.

du unterstellst mir was? aber wenn du exakt beim ortsschild die 50 km faehrst, kann ich dich nur bewundern.
fakt ist doch, dass ein allemachendas kein rechtfertigungsgrund ist.

ich ersetze jetzt allemachendas durch diemeisten- oder vielemachendas.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 2. Juni 2018 um 00:05:22 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 1. Juni 2018 um 17:59:27 Uhr:


Ich befürchtete schon, Du verzapfst hier noch mehr so wirres Zeug.

polizei ist laendersache! und dann beachte mal die namensgebung - bundesgrenzschutz - polizei des bundes - bundespolizei

hier mit man einfach eine militaerisch ausgeruestete truppe in polizei umbenannt. der geneigte leser kann einfach mal den begriff - polizei ist laendersache eingeben.

was staatsrechtler schon bei der umbenennung befuerchtet haben, tritt langsam ein. der bund versucht sich polizeiliche kompetenzen an land zu ziehen. das sah man vor einigen jahren besonders, als es um die bundeswasserstrassen ging.

aber scheinbar habe ich hier einiger bgslern auf die fuesse getreten.

siehe auch

https://www.merkur.de/.../...d-gegen-fusion-bundespolizei-1108334.html

besonders der letzte absatz.

peso

in meinen augen gibt es keine bundespolizei. so etwas laesst das grundgesetz nicht zu.

Deine Worte. Das ist in meinen Augen wirres Zeug.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 2. Juni 2018 um 10:37:27 Uhr:


in meinen augen gibt es keine bundespolizei. so etwas laesst das grundgesetz nicht zu. ... Das ist in meinen Augen wirres Zeug.

Selbstverständlich gibt es (seit 2005) eine Bundespolizei, zu der zB auch die GSG9 gehört. Hättest nur mal kurz googeln müssen.

Hier klicken!

😉

Ist aber OT und nicht themenbezogen, also sorry und ... ich hab‘ nicht damit angefangen. 😁

Zitat:

@jojo1956 schrieb am 1. Juni 2018 um 23:51:01 Uhr:


Bei der Autobahn mit Richtgeschwindigkeit 130 muss ein Tempolimit spätestens nach 5 Minuten - also 10 Km Fahrtstrecke wiederholt werden. Jetzt kommen sicher viele Kommentare ...

Kommentar, aber nur, weil deine Angabe viel zu großzügig ist. In der Regel geht man, je nach Strecke und Ablenkungsfaktor, von 30 Sekunden bis etwa 1 Minute aus. Daraus ergibt sich auf Autobahnen eine Wiederholung etwa alle 1000m, was in den Beschilderungsvorgaben auch so enthalten ist.

VwV-StVO zu den Zeichen 274, 276 und 277
Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. Grundsätzlich richten sich die Abstände, in denen die Zeichen zu wiederholen sind, nach den jeweiligen Verkehrsverhältnissen und der Verkehrssituation. Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, die Zeichen nach 1000 m zu wiederholen.

Innerorts sind die Abstände entsprechend kürzer zu wählen, das können teilweise auch nur 200 bis 300 Meter sein.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 2. Juni 2018 um 12:46:15 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 2. Juni 2018 um 10:37:27 Uhr:


in meinen augen gibt es keine bundespolizei. so etwas laesst das grundgesetz nicht zu. ... Das ist in meinen Augen wirres Zeug.

Selbstverständlich gibt es (seit 2005) eine Bundespolizei, zu der zB auch die GSG9 gehört. Hättest nur mal kurz googeln müssen. Hier klicken! 😉

Ist aber OT und nicht themenbezogen, also sorry und ... ich hab‘ nicht damit angefangen. 😁

in meinen augen gibt es keine bundespolizei. so etwas laesst das grundgesetz nicht zu. .

Das habe nicht ich geschrieben sondern "tcsmoers". Sorry, habe es unverständlich rüber gebracht. Das mit dem wirren Zeug kam dann von mir.

Zitat:

@ceinsler schrieb am 2. Juni 2018 um 13:00:37 Uhr:


Das habe nicht ich geschrieben sondern "tcsmoers". Sorry, habe es unverständlich rüber gebracht.

Unverständlich ist es nur deshalb, weil du einen Quote-Tag zuviel gekillt hast und die Aussage dann nicht als Zitat von

@tcsmoers

erscheint, sondern als deine eigene.

Sowas passiert, lässt sich aber nachträglich mit Klick auf den Bleistift korrigieren. ME bis zu 2 Std. 😉

Zitat:

@U.Korsch schrieb am 2. Juni 2018 um 12:49:10 Uhr:



Zitat:

@jojo1956 schrieb am 1. Juni 2018 um 23:51:01 Uhr:


Bei der Autobahn mit Richtgeschwindigkeit 130 muss ein Tempolimit spätestens nach 5 Minuten - also 10 Km Fahrtstrecke wiederholt werden. Jetzt kommen sicher viele Kommentare ...

Kommentar, aber nur, weil deine Angabe viel zu großzügig ist. In der Regel geht man, je nach Strecke und Ablenkungsfaktor, von 30 Sekunden bis etwa 1 Minute aus. Daraus ergibt sich auf Autobahnen eine Wiederholung etwa alle 1000m, was in den Beschilderungsvorgaben auch so enthalten ist.

VwV-StVO zu den Zeichen 274, 276 und 277
Die Zeichen 274, 276 und 277 sollen hinter solchen Kreuzungen und Einmündungen wiederholt werden, an denen mit dem Einbiegen ortsunkundiger Kraftfahrer zu rechnen ist. Wo innerhalb geschlossener Ortschaften durch das Zeichen 274 eine Geschwindigkeit über 50 km/h zugelassen ist, genügt dagegen dessen Wiederholung in angemessenen Abständen. Grundsätzlich richten sich die Abstände, in denen die Zeichen zu wiederholen sind, nach den jeweiligen Verkehrsverhältnissen und der Verkehrssituation. Auf Autobahnen empfiehlt es sich in der Regel, die Zeichen nach 1000 m zu wiederholen.

Innerorts sind die Abstände entsprechend kürzer zu wählen, das können teilweise auch nur 200 bis 300 Meter sein.

Rechtsprechung und Verwaltungsverordnungen weichen da um das 10fache ab.
Aber da die Richter den Verwaltungen ja meist wohlgesonnen sind kann das ja vorkommen.
Bei der 5 Minuten Regel, welche die Gerichte dem Autofahrer als Merkschwäche einräumen, legt man ja geschwindigkeitsabhängig mehr oder weniger Km zurück.
Die Urteile dazu sind auch schon sehr alt und die Fahrzeuge heute einiges schneller.
Also ist alles relativ und ich würde mir schwer überlegen wesentlich schneller als die Fahrzeuge zu fahren, die nach meiner Auffahrt auf die AB schon länger auf der AB sind.
Die 1000 m erscheinen mir recht kurz und sind ja bei Tempo 120 in 30 Sek zurückgelegt.
Aber wenn es in den Verwaltungsvorschriften steht ..... rechne ich immer damit das auch die Verwaltung nicht Fehlerfrei arbeitet und zudem in der Verwaltungsvorschrift die Rede von empfiehlt und in der Regel ist.

Zitat:

@spreetourer schrieb am 2. Juni 2018 um 12:46:15 Uhr:



Zitat:

@ceinsler schrieb am 2. Juni 2018 um 10:37:27 Uhr:


in meinen augen gibt es keine bundespolizei. so etwas laesst das grundgesetz nicht zu. ... Das ist in meinen Augen wirres Zeug.

Selbstverständlich gibt es (seit 2005) eine Bundespolizei, zu der zB auch die GSG9 gehört. Hättest nur mal kurz googeln müssen. Hier klicken! 😉

Ist aber OT und nicht themenbezogen, also sorry und ... ich hab‘ nicht damit angefangen. 😁

Die ist aber bekannt, was GSG heisst?? Mir ist unbekannt, wie alt Du bist. Ich habe es aber miterlebt, wie aus einer militärisch ausgerichteten Grenzschutztruppe über Nacht eine Polizei entstanden ist. Aber bevor ein Innenminister sich seine Truppe wegnehmen lässt, erfindet er neue Aufgaben. Das ist bei Bund und Land gleich. Im Übrigen bin ich ein Freund einer zentralisierten Polizei. Diese verschiedenen PolG der Länder sind für die Beamten nur verwirrend. Es ändert aber nichts daran, dass es keine Bundespolizei geben darf (außer BKA). Aber da der Begriff Polizei eh inflationär verwendet wird, kommt es jetzt darauf nicht an.

Und ich bitte, auch wenn man anderer Meinung ist, die Regeln der Höflichkeit zu beachten. Bezeichnungen wir "wirres Zeug" o.ä. zeugen nicht von vorhandenen Argumenten. Ich habe meine Meinung vertreten und habe die Umstellung des BGS, incl. der Debatten etc., miterlebt.

peso

Zitat:

@tcsmoers schrieb am 2. Juni 2018 um 15:40:29 Uhr:


Mir ist unbekannt, wie alt Du bist. Ich habe es aber miterlebt, wie aus einer militärisch ausgerichteten Grenzschutztruppe über Nacht eine Polizei entstanden ist.

Habe extra dazugeschrieben "seit 2005", also vor 13 Jahren. Und ich kann dir eidesstattlich versichern, dass ich älter als 13 Jahre bin. 😉

Nun frage ich mich, warum es sogar ein Gesetz über die Bundespolizei gibt, wenn die angeblich gar nicht existiert? Natürlich ist es im Grunde nur eine Namensänderung, ändert aber nichts am Fakt, dass es eine Bundespolizei gibt, auch wenn dir der neue Name suspekt ist. Das muss man aber nun wirklich nicht weiter ausdiskutieren. 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen