Fehlen des Versicherungschutz, eure Meinung hierzu

Hallo zusammen,

vor einigen Tagen hat sich herausgestellt, dass das Kfz von meinem Vater seit 3 Jahren keine Kfz Versicherung hat, da die Versicherung einen Fehler gemacht hat. Dies hat damit begonnen, dass ich vor 3 Jahren ein Auto gekauft habe und diesen ebenfalls über die gleiche Versicherung meines Vaters versichert habe. Beide Autos sind auf meinen Vater versichert und ich bin als 2.Fahrer für mein Auto eingetragen.
Dabei hat die Versicherung einen Fehler gemacht und das Fahrzeug meines Vaters war nicht mehr versichert.
Bei meinem Fahrzeug gab es keine Probleme. Anscheinend haben die zu der Zeit als ich mein Auto bei denen versichert habe einen Fehler gemacht.

Die Versicherung hat das ganze erst nach 3 Jahren bemerkt und in dieser Zeit hat mein Vater auch für sein Auto einen neuen TÜV bekommen und niemand hat das wirklich bemerkt. Erst vor ein paar Tagen ist das unserem Versicherer aufgefallen und hat meinen Vater gebeten das Auto nicht mehr zu bewegen. Er hat auch zugegeben, dass das ein Firmeninterner Fehler war. Es war dabei auch die Rede davon das womöglich der Versicherungsschutz für die 3 Jahre nochmal eine Nachzahlung kommt.

Jetzt stellt sich mir die Frage wieso mein Vater für den Fehler der Versicherung aufkommen muss und womöglich nachzahlen muss, obwohl er offensichtlich keine Schuld trägt??? Er hat auch nochmal seine Kontoauszüge geprüft und tatsächlich bemerkt das die Versicherung in diesem Zeitraum nichts abgebucht hat.
Kennt sich in dem Bereich jemand aus?

Danke vielmals vorab.

76 Antworten

Naaaa, BTT Bitte.

LG Moorteufelchen

Zur Unterstützung bei der Rückkehr zum Topic habe ich die OT Diskussion rausgenommen.

Gleichzeitig erinnere ich an diesen Beitrag

Zitat:

@Flitzer schrieb am 4. Februar 2023 um 22:41:24 Uhr:


Und der TE wurde nach dem Erstellen des Beitrags nie wieder gesehen :-/

aus dem man, mit etwas gutem Willen, die richtigen Schlüsse ziehen könnte und die Diskussion erst weiter führt, sobald es ein neuerliches Feedback gibt.

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

Mal ganz naiv und neugerig hinterfragt: wieso muss der Vater jetzt nachzahlen?
Und ab dem Moment, wo per Lastschrift bezahlt wird, hat auch die Versicherung allein die Folgen für nicht erfolgte Abbuchung zu tragen.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 7. Februar 2023 um 14:11:20 Uhr:


Mal ganz naiv und neugerig hinterfragt: wieso muss der Vater jetzt nachzahlen?
Und ab dem Moment, wo per Lastschrift bezahlt wird, hat auch die Versicherung allein die Folgen für nicht erfolgte Abbuchung zu tragen.

Weil die Versicherung ihre Leistung (Versicherungsschutz bestand ja) auch in diesem Zeitraum erbracht hat iund es für das Stellen von Rechnungen keine Verhährungsfristen gibt. Die gibt es erst, nachdem eine Rechnung gestellt worden ist. Dann drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt worden ist.

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Ich würde das auch so beurteilen daß im Schadensfall die Versicherung hätte zahlen müssen und daher die Nachforderung (selbstverstädlich ohne Säumnisgeübhren oder Zinsen) gerechtfertigt ist.

Und mal so am Rande: Ich kontrolliere auch meine Kontauszüge und Kreditkartenabrechnungen, aber da sind dutzende Buchungen drauf, aber wenn da etwas nicht auftaucht fällt mir das auch nicht auf (muß es auch nicht unbedingt).

Gruß Metalhead

Zitat:

@Hannes1971 schrieb am 7. Februar 2023 um 14:45:23 Uhr:



Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 7. Februar 2023 um 14:11:20 Uhr:


Mal ganz naiv und neugerig hinterfragt: wieso muss der Vater jetzt nachzahlen?
Und ab dem Moment, wo per Lastschrift bezahlt wird, hat auch die Versicherung allein die Folgen für nicht erfolgte Abbuchung zu tragen.

Weil die Versicherung ihre Leistung (Versicherungsschutz bestand ja) auch in diesem Zeitraum erbracht hat iund es für das Stellen von Rechnungen keine Verhährungsfristen gibt. Die gibt es erst, nachdem eine Rechnung gestellt worden ist. Dann drei Jahre ab dem Ende des Kalenderjahres, in dem die Rechnung gestellt worden ist.

Das stimmt aber so nicht ganz.
Zumindest habe ich im BGB,HGB usw.das anders gelesen.
Die Verjährungsfrist läuft schon mit dem Jahr in dem die Forderung entstanden ist.
Also wann die Rechnung erstellt wurde ist eigentlich egal. Wenn also nun der Versicherung auffallen würde, daß z.B. für das Jahr 2006 versehentlich vergessen wurde, die Prämie abzubuchen, kann sie natürlich jetzt noch eine Rechnung nachträglich erstellen und das einfordern.
Aber der Vers.nehmer muss diese nicht bezahlen umd kann die Forderung als verjährt ablehnen.

Hab mich grad weitergebildet. Mist. Ohne, dass die Versicherung gekündigt war, bleibt man in der Verzugsfalle.
Und selbst wenn die Versicherung jetzt erstmals mahnt, hat sie Recht.
Anderswo las ich gar, dass man seine Versicherung gar darauf aufmerksam machen muss, dass sie nicht abgebucht hat.
Für mich alles eine sehr einseitige Rechtssprechung und frustrierend - wenn man schon die Einzugsermächtigung unterschrieben hatte und das Konto gedeckt war.
Verjährung tritt irgendwie nach 4 Jahren ein (wenn der Vertrag zum 1.1.d.J. begann) - d.h. Vertragsjahr 1.1.2019 beginnend ---> Verjährung der fälligen Beiträge zum 31.12.2022 (?).

https://dejure.org/gesetze/VVG/38.html

Um den ganzen Stress zu umgehen,wäre Vorkasse doch ein adäquates Mittel.
Und monatliche Zahlweise sollte man dann auch abschaffen.

Man hat ein Auto angemeldet,für welches man als Halter Versicherungsschutz Nachweisen muss.  FZV
§ 23 Versicherungsnachweis
Da seitens der Versicherung keine Kündigung ausgelöst wurde, bestand Versicherungsschutz über den gesamten Zeitraum, obwohl keine Beiträge gezahlt wurden. Warum meint man,dann die Beiträge jetzt nicht nachzahlen zu müssen.

Habe den allerersten Beitrag nochmal durchgelesen und hab prompt 2 rhetorische Fragen/Vermutung:
(1) Wenn der Versicherungsvertreter vor Ort und zufällig erst jetzt stutzig wurde, dann - hat der das seinen Chefs gemeldet (und bekam Dank und Provison?) .. - oder auch nicht.

(2) Ich vermute mal, dass alle größeren Versicherer online Kundenjonten führen, wo jeder einzelne altive Vertrag gelistet wird und wo man auch die Rechnungen hinterlegt bekommt.
---> mal nachschauen, ob/was zu diesem einen PKW dort angegeben wird ... falls dort zu diesem Kennzeichen kein Vertrag (d.h. auch keine Rechnungen!) steht - dann war das Fahrzeug (unwissentlich!) zwar niccht versichert, existieren aber auch keine Rückstände. Also ganz normal bei "einer Versicherung des Vertrauens" als "neuer Besitzer" anmelden ... aber ich tät unbedingt mindestens Screenshots vom Versicherungsverlauf machen, bevor dort nachträglich doch noch ein neuer (alter) Vertrag mit Rechungen für die letzten Jahre auftaucht.

Zitat:

@Darkhexlein schrieb am 9. Februar 2023 um 03:33:23 Uhr:


Habe den allerersten Beitrag nochmal durchgelesen und hab prompt 2 rhetorische Fragen/Vermutung:
(1) Wenn der Versicherungsvertreter vor Ort und zufällig erst jetzt stutzig wurde, dann - hat der das seinen Chefs gemeldet (und bekam Dank und Provison?) .. - oder auch nicht.

(2) Ich vermute mal, dass alle größeren Versicherer online Kundenjonten führen, wo jeder einzelne altive Vertrag gelistet wird und wo man auch die Rechnungen hinterlegt bekommt.
---> mal nachschauen, ob/was zu diesem einen PKW dort angegeben wird ... falls dort zu diesem Kennzeichen kein Vertrag (d.h. auch keine Rechnungen!) steht - dann war das Fahrzeug (unwissentlich!) zwar niccht versichert, existieren aber auch keine Rückstände. Also ganz normal bei "einer Versicherung des Vertrauens" als "neuer Besitzer" anmelden ... aber ich tät unbedingt mindestens Screenshots vom Versicherungsverlauf machen, bevor dort nachträglich doch noch ein neuer (alter) Vertrag mit Rechungen für die letzten Jahre auftaucht.

Es will einfach nicht in meinen Kopf, was daran so schwer zu verstehen ist:

Zitat:

Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (Pflichtversicherungsgesetz)
§ 1
Der Halter eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers mit regelmäßigem Standort im Inland ist verpflichtet, für sich, den Eigentümer und den Fahrer eine Haftpflichtversicherung zur Deckung der durch den Gebrauch des Fahrzeugs verursachten Personenschäden, Sachschäden und sonstigen Vermögensschäden nach den folgenden Vorschriften abzuschließen und aufrechtzuerhalten, wenn das Fahrzeug auf öffentlichen Wegen oder Plätzen (§ 1 des Straßenverkehrsgesetzes) verwendet wird. Der Halter eines Kraftfahrzeugs mit autonomer Fahrfunktion im Sinne des § 1d des Straßenverkehrsgesetzes ist verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung gemäß Satz 1 auch für eine Person der Technischen Aufsicht abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Sieh es wie du willst, um 5€ zu "sparen" wirst du hinterher 20€ ausgeben und jede Menge Zeit und Nerven on top.

Ich doch nicht. Hab mich nur in seine Lage versetzen wollen und gegrübelt. Foren sind doch dafür da, dass man Brainstorming betreibt.

Ich sehe nicht was man hier groß besprechen kann.
Der OP wollte schlau sein und von einem Fehler profitieren, was legitim ist, aber in diesem Fall nicht möglich sein wird.

Die einzige Möglichkeit die hier "diskutiert" wurde, die nebenher auch falsch ist, war das die Versicherung keine Leistung erbracht hat und daher keine Zahlung nötig ist.
Selbst wenn das stimmte, würde es zeitgleich implizieren das der OP 3 Jahre ohne Haftpflicht rumgefahren ist.

Die andere Möglichkeit, welche auch korrekt ist, ist das Versicherungsschutz bestand da der Vertrag von keiner der beiden Seiten gekündigt wurde oder gibt es irgendwo einen Beweis für den Eingang einer Willenserklärung bzgl. Kündigung?

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