Fehlen des Versicherungschutz, eure Meinung hierzu
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen hat sich herausgestellt, dass das Kfz von meinem Vater seit 3 Jahren keine Kfz Versicherung hat, da die Versicherung einen Fehler gemacht hat. Dies hat damit begonnen, dass ich vor 3 Jahren ein Auto gekauft habe und diesen ebenfalls über die gleiche Versicherung meines Vaters versichert habe. Beide Autos sind auf meinen Vater versichert und ich bin als 2.Fahrer für mein Auto eingetragen.
Dabei hat die Versicherung einen Fehler gemacht und das Fahrzeug meines Vaters war nicht mehr versichert.
Bei meinem Fahrzeug gab es keine Probleme. Anscheinend haben die zu der Zeit als ich mein Auto bei denen versichert habe einen Fehler gemacht.
Die Versicherung hat das ganze erst nach 3 Jahren bemerkt und in dieser Zeit hat mein Vater auch für sein Auto einen neuen TÜV bekommen und niemand hat das wirklich bemerkt. Erst vor ein paar Tagen ist das unserem Versicherer aufgefallen und hat meinen Vater gebeten das Auto nicht mehr zu bewegen. Er hat auch zugegeben, dass das ein Firmeninterner Fehler war. Es war dabei auch die Rede davon das womöglich der Versicherungsschutz für die 3 Jahre nochmal eine Nachzahlung kommt.
Jetzt stellt sich mir die Frage wieso mein Vater für den Fehler der Versicherung aufkommen muss und womöglich nachzahlen muss, obwohl er offensichtlich keine Schuld trägt??? Er hat auch nochmal seine Kontoauszüge geprüft und tatsächlich bemerkt das die Versicherung in diesem Zeitraum nichts abgebucht hat.
Kennt sich in dem Bereich jemand aus?
Danke vielmals vorab.
76 Antworten
Die Versicherung will doch nur das, was regulär ohnehin bezahlt worden wäre. Ergo verliert die Bank Zinsen und wie bereits geschrieben wird sie sich sicherlich auch auf eine Ratenzahlung einlassen.
Dann lese ich hier irgendwas von Anwalt anrufen, Hol- und Bringschuld oder ähnliches.
Die Haftpflicht ist ein muss und ohne darf ein Auto nicht bewegt werden. Ergo wird der OP so oder so zahlen müssen, wie will er sich da rauswinden? Genauso hätte die Versicherung im Schadenfall zahlen müssen und sich nicht auf fehlende Beiträge berufen können. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und wo kein Kläger da kein Richter.
Wer viel Zeit und Lust hat kann ja versuchen nicht zu zahlen. Ich persönlich würde zahlen was ohnehin vereinbart war und wäre dankbar, dass mir die Versicherung keine Arbeit verursacht, ihren eigenen Fehler eingesteht und nicht versucht es auf mich / Kunden abzuwälzen.
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Februar 2023 um 19:54:53 Uhr:
hätte die Versicherung im Schadensfall gezahlt.
Also steht ihr doch für die Zeit der Versicherungsbeitrag zu, oder warum siehst Du das anders?
Hätte, hätte, Fahrradkette...
Hat sie aber nicht! Sie hat nichts, aber auch gar nichts geleistet!
Wofür also sollte sie Geld wollen?
Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass kein Versicherungsschutz bestand?
Versicherungsschutz aufgrund eingelöster eVB
Ähnliche Themen
Zitat:
@windelexpress schrieb am 4. Februar 2023 um 20:03:39 Uhr:
Woher nimmst Du die Erkenntnis, dass kein Versicherungsschutz bestand?
Weil die Versicherung offensichtlich den Vertrag nicht weiter geführt hat.
Haften hätte sie zwar im Schadensfall müssen, allerdings nicht aus Vertrag, sondern aus Gesetz.
Mit Einlösung der eVB kommt ein Versicherungsvertrag zustande. Im Widerrufsfall darf der im Kurzzeittarif abgerechnet werden. Das hat so erstmal noch nichts mit der Haftung für Schäden zu tun.
Bekommst Du , RRWRAITH, denn jedes Jahr Deine Prämie wieder zurücküberwiesen, wenn Du Deine Versicherung nicht in Anspruch nehmen konntest?
Ansonsten verstehe ich Deinen Beitrag nicht, der macht irgendwie keinen Sinn…
Ich hab das Gefühl, Du hast den Thread gar nicht gelesen und wolltest nur irgendwas ablassen gegen Versicherungen. (Bin auch kein Fan von denen, aber was sein muss, muss halt leider sein.)
Komisch, daß Du dafür noch ein grünen Daumen kriegst.
Tja, wie immer geht es um die genaue Formulierung.
Hat die Versicherung in der Tat geschrieben, dass in den letzten 3 Jahren kein Schutz bestand, dann würde ich auch nicht zahlen wollen. Dann war es Glück für beide Parteien, dass nichts passiert ist.
Steht da "wir haben vergessen abzubuchen" dann dürfen sie zu Recht nachfordern
Offensichtlich hat keiner verstanden, was hier passiert ist.
Der Vater wollte ein zusätzliches Fahrzeug versichern. Anstatt einen zusätzlichen Vertrag für den Zweitwagen zu erstellen, wurde das neue Fahrzeug auf den bestehenden Vertrag als Fahrzeugwechsel dokumentiert.
Das Erstfahrzeug fiel geräuschlos unter den Tisch und hatte keinen Vertrag mehr.
Beitrag editiert, bitte die Beitragsregeln beachten, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Zitat:
@rrwraith schrieb am 4. Februar 2023 um 21:18:43 Uhr:
Offensichtlich hat keiner verstanden, was hier passiert ist.
Der Vater wollte ein zusätzliches Fahrzeug versichern. Anstatt einen zusätzlichen Vertrag für den Zweitwagen zu erstellen, wurde das neue Fahrzeug auf den bestehenden Vertrag als Fahrzeugwechsel dokumentiert.
Das Erstfahrzeug fiel geräuschlos unter den Tisch und hatte keinen Vertrag mehr.
Beitrag editiert, bitte die Beitragsregeln beachten, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Ich habe eine Frage, was bringt dir das Wissen?
Im dümmsten Fall triffst du dich mit dem Versicherer vor Gericht. Den kostet das nichts, das Personal steht sowieso bereit und in der Bilanz ist für solche Fälle auch bereits Geld zurückgelegt. Nebenher bekommt ein übereifriger Staatsanwalt Wind von der Sache, dem du anschließend erklären darfst wie dir nicht aufgefallen ist das 3 Jahre keine Beiträge abgebucht wurden.
Ich sehe einfach nicht welchen Vorteil man hier gewinnen kann ohne das Risiko richtig viel Zeit, Nerven und vielleicht auch Geld zu verlieren.
Das Auto vom Vater war einerseits über die uralte aber aktive eVB versichert. Andererseits wurde die Umtarifierung im Bestandsvertrag beantragt und nicht widerrufen. Da ist kein vertragsloser Zustand zu finden.
Und der TE wurde nach dem Erstellen des Beitrags nie wieder gesehen :-/
Die Versicherung hat doch ihren Fehler schon eingestanden, Versicherer tun das nicht aus freien Stücken. Sie werden gemerkt haben, dass den Erstwagen niemand abgemeldet hat oder dessen Versicherung fristgerecht bzw wirksam gekündigt hat. So mit ist Dein Einwurf @rrwraith falsch. Davon abgesehen vergreifst du dich wieder mal im Tonfall.