Fehlen des Versicherungschutz, eure Meinung hierzu
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen hat sich herausgestellt, dass das Kfz von meinem Vater seit 3 Jahren keine Kfz Versicherung hat, da die Versicherung einen Fehler gemacht hat. Dies hat damit begonnen, dass ich vor 3 Jahren ein Auto gekauft habe und diesen ebenfalls über die gleiche Versicherung meines Vaters versichert habe. Beide Autos sind auf meinen Vater versichert und ich bin als 2.Fahrer für mein Auto eingetragen.
Dabei hat die Versicherung einen Fehler gemacht und das Fahrzeug meines Vaters war nicht mehr versichert.
Bei meinem Fahrzeug gab es keine Probleme. Anscheinend haben die zu der Zeit als ich mein Auto bei denen versichert habe einen Fehler gemacht.
Die Versicherung hat das ganze erst nach 3 Jahren bemerkt und in dieser Zeit hat mein Vater auch für sein Auto einen neuen TÜV bekommen und niemand hat das wirklich bemerkt. Erst vor ein paar Tagen ist das unserem Versicherer aufgefallen und hat meinen Vater gebeten das Auto nicht mehr zu bewegen. Er hat auch zugegeben, dass das ein Firmeninterner Fehler war. Es war dabei auch die Rede davon das womöglich der Versicherungsschutz für die 3 Jahre nochmal eine Nachzahlung kommt.
Jetzt stellt sich mir die Frage wieso mein Vater für den Fehler der Versicherung aufkommen muss und womöglich nachzahlen muss, obwohl er offensichtlich keine Schuld trägt??? Er hat auch nochmal seine Kontoauszüge geprüft und tatsächlich bemerkt das die Versicherung in diesem Zeitraum nichts abgebucht hat.
Kennt sich in dem Bereich jemand aus?
Danke vielmals vorab.
76 Antworten
Wenn er nun nachversichert wird und dafür die Prämien verlangt werden, dann ist doch der Zustand hergestellt, der auch ohne den Fehler bestehen würde. Wo versteckt sich jetzt das Problem?
ich hab die Überschrift mal etwas umgeschrieben, dass passt dann wohl besser zum Thema.
schön, wie oft Du auf den Fehler des Versicherers hingewiesen hast. Toll! Ich bin mir da nicht sicher, dass Du, bzw Dein Vater unschuldig ist. Hast Dein Vater für Deinen Wagen eine Versicherungsprämie bezahlt? Hat er Rechnungen bekommen? Was stand da in Bezug auf den Erstvertrag drauf?
Ihr kanntet die Bedingungen und auch ihr seid zur Prüfung verpflichtet. Ihr hättet bemerken müssen, dass kein Beitrag abgebucht wurde. So naiv braucht ihr Euch jetzt nicht hinstellen.
Bin kein Rechtsanwalt, aber dafür muss ich nicht studiert haben. Schuld sind NICHT immer die anderen. Es gehören 2 Vertragsparteien dazu: ihr wollt Versicherungsschutz und der Versicherer will Geld. Zahlst du nix, hast du keine Versicherung. Oder?
Der Vater muß doch für nichts aufkommen, sondern einfach nur nachträglich bezahlen. Es mag sich anders anfühlen, aber er bezahlt nichts zusätzlich im Vergleich dazu, wenn die Versicherung rechtzeitig den Beitrag verlangt hätte.
Ähnliche Themen
sehe ich auch so.... solange das nicht verjährt ist, sehe ich da keinen Fehler. Es wäre ggf bei einem zu regulierenden Schaden echt Interessant geworden. Ich rufe mal @celica1992 mit dazu.... vielleicht will er sich ja äußern
Der Vater muss zahlen, genauso wie die Versicherung bei einem Schaden hätte zahlen müssen.
dann kann ja hier mal zu!
:-)
nun haut doch nicht gleich wieder zu hier, wie die Kesselfliker.... 🙁
Erklärt das dem Simon94 und gut ist.
Sonst brauchen wir uns hier doch nicht wundern, wenn keiner mehr Themen erstellt....
Zitat:
@Simon94 schrieb am 3. Februar 2023 um 16:52:51 Uhr:
? Er hat auch nochmal seine Kontoauszüge geprüft und tatsächlich bemerkt das die Versicherung in diesem Zeitraum nichts abgebucht hat.
Das bemerkt man doch auch spätestens zum neuen Versicherungsjahr.
Für den Nachweis der bestehenden Pflichtversicherung ist übrigens der Fahrzeughalter verantwortlich.
Seid froh,dass kein Schaden passiert ist, zahlt die Beiträge nach, die zu Recht nachgefordert werden und gut ist.
Da keine Kündigung bei der Zulassungsstelle eingegangen ist, hätte die Versicherung im Schadensfall auch reguliert.
Ob es "moralisch" korrekt wäre oder nicht: was ist, wenn man den Vertrag kündigt und / oder das Auto abmeldet? Könnte man da nicht um eine Nachforderung herum kommen?
Eine Kündigung wirkt in die Zukunft. Aufgrund der nicht zurückgezogenen eVB war das Auto versichert.
„Verjährungsfrist“ ist meines Wissens in solchen Fällen. 3 Jahre.
Besser gesagt: Zeitraum für den Die Prämie nachgefordert weden kann.
Konkret: Für Bis zu 3 Jahre kann die nicht abgebuchte Forderung verlangt werden.
Ich kenne das so aus der Energiesparte, bei falschen oder fehlerhaften Abbuchungen von Strom, Gas, Wasser, Fernwärme usw.
Ich vermute auch Dein Papa hat sich damals gefreut als vor 3 Jahren nix abgebucht wurde und sich (für mich absolut nachvollziehbar) gedacht: Selber schuld, warum sollte ausgerechnet ich denen ein Licht aufstecken. Die werden sich schon rühren wenn sie was wollen.
Übrigens: Ungekehrt kanns auch passieren.
Kassierst unberechtigt Rente oder Sozialleistungen, ALG u.ä. durch Fehler der Behörden, musst Du es genauso wieder zurückzahlen.
Seid doch froh, dass die Versicherung den eigenen Fehler bereits zugibt und keine Zinsen und Mahnkosten will und euch damit Zeit und Nerven spart.
Die werden bestimmt auch einer Ratenzahlung nicht negativ gegenüberstehen, falls das weiterhelfen wurde.
Zitat:
@GGNORE schrieb am 3. Februar 2023 um 19:16:51 Uhr:
Seid doch froh, dass die Versicherung den eigenen Fehler bereits zugibt und keine Zinsen und Mahnkosten will und euch damit Zeit und Nerven spart.
Die werden bestimmt auch einer Ratenzahlung nicht negativ gegenüberstehen, falls das weiterhelfen wurde.
Laut TE war doch Lastschrift vereinbart.
Wieso soll die Versicherung Zinsen und Mahngebühren fordern können?