Fehlen des Versicherungschutz, eure Meinung hierzu
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen hat sich herausgestellt, dass das Kfz von meinem Vater seit 3 Jahren keine Kfz Versicherung hat, da die Versicherung einen Fehler gemacht hat. Dies hat damit begonnen, dass ich vor 3 Jahren ein Auto gekauft habe und diesen ebenfalls über die gleiche Versicherung meines Vaters versichert habe. Beide Autos sind auf meinen Vater versichert und ich bin als 2.Fahrer für mein Auto eingetragen.
Dabei hat die Versicherung einen Fehler gemacht und das Fahrzeug meines Vaters war nicht mehr versichert.
Bei meinem Fahrzeug gab es keine Probleme. Anscheinend haben die zu der Zeit als ich mein Auto bei denen versichert habe einen Fehler gemacht.
Die Versicherung hat das ganze erst nach 3 Jahren bemerkt und in dieser Zeit hat mein Vater auch für sein Auto einen neuen TÜV bekommen und niemand hat das wirklich bemerkt. Erst vor ein paar Tagen ist das unserem Versicherer aufgefallen und hat meinen Vater gebeten das Auto nicht mehr zu bewegen. Er hat auch zugegeben, dass das ein Firmeninterner Fehler war. Es war dabei auch die Rede davon das womöglich der Versicherungsschutz für die 3 Jahre nochmal eine Nachzahlung kommt.
Jetzt stellt sich mir die Frage wieso mein Vater für den Fehler der Versicherung aufkommen muss und womöglich nachzahlen muss, obwohl er offensichtlich keine Schuld trägt??? Er hat auch nochmal seine Kontoauszüge geprüft und tatsächlich bemerkt das die Versicherung in diesem Zeitraum nichts abgebucht hat.
Kennt sich in dem Bereich jemand aus?
Danke vielmals vorab.
76 Antworten
Zitat:
@steini111 schrieb am 4. Februar 2023 um 20:35:10 Uhr:
Hat die Versicherung in der Tat geschrieben, dass in den letzten 3 Jahren kein Schutz bestand, dann würde ich auch nicht zahlen wollen.
Es spielt keine Rolle, was die Versicherung in dem schreiben für die Nachforderung geschrieben hat.
Solange bei der Zulassungsstelle keine Anzeige gem Par 25 abs 1 FZV über die Beendigung des Versicherungsschutzes eingegangen ist, besteht dieser.
Mit Eingang der Kündigung läuft auch noch eine 1 monatige Nachhaftungsfrist, wo die Versicherung Schäden regulieren wird.
Also so wie der TE hier schreibt, gab es kein Schreiben der Zulassungsstelle und damit bestand durchgehend Versicherungsschutz,weshalb die Nachforderung der Beträge vollkommen korrekt ist.
Ironie on
Man kann jetzt auch einfach nicht zahlen und die Kündigung abwarten, macht es dann einfacher eine neue Versicherung zu finden.
Ironie off
Das mit nicht zahlen, würde ich verwerfen. Sollte der Beitrag rückwirkend nicht gezahlt werden, könnte Dieses als Eintrag bei der Versicherung enden. Wenn Du dann eine Neue brauchst, könnte es schwierig werden, da alle Versicherungen vernetzt sind und vorher Alles prüfen können. Ich habe schon öfter von solchen Fällen gehört.