Fehlen des Versicherungschutz, eure Meinung hierzu
Hallo zusammen,
vor einigen Tagen hat sich herausgestellt, dass das Kfz von meinem Vater seit 3 Jahren keine Kfz Versicherung hat, da die Versicherung einen Fehler gemacht hat. Dies hat damit begonnen, dass ich vor 3 Jahren ein Auto gekauft habe und diesen ebenfalls über die gleiche Versicherung meines Vaters versichert habe. Beide Autos sind auf meinen Vater versichert und ich bin als 2.Fahrer für mein Auto eingetragen.
Dabei hat die Versicherung einen Fehler gemacht und das Fahrzeug meines Vaters war nicht mehr versichert.
Bei meinem Fahrzeug gab es keine Probleme. Anscheinend haben die zu der Zeit als ich mein Auto bei denen versichert habe einen Fehler gemacht.
Die Versicherung hat das ganze erst nach 3 Jahren bemerkt und in dieser Zeit hat mein Vater auch für sein Auto einen neuen TÜV bekommen und niemand hat das wirklich bemerkt. Erst vor ein paar Tagen ist das unserem Versicherer aufgefallen und hat meinen Vater gebeten das Auto nicht mehr zu bewegen. Er hat auch zugegeben, dass das ein Firmeninterner Fehler war. Es war dabei auch die Rede davon das womöglich der Versicherungsschutz für die 3 Jahre nochmal eine Nachzahlung kommt.
Jetzt stellt sich mir die Frage wieso mein Vater für den Fehler der Versicherung aufkommen muss und womöglich nachzahlen muss, obwohl er offensichtlich keine Schuld trägt??? Er hat auch nochmal seine Kontoauszüge geprüft und tatsächlich bemerkt das die Versicherung in diesem Zeitraum nichts abgebucht hat.
Kennt sich in dem Bereich jemand aus?
Danke vielmals vorab.
76 Antworten
Zitat:
@germania47 schrieb am 3. Februar 2023 um 19:52:27 Uhr:
Laut TE war doch Lastschrift vereinbart.
Wieso soll die Versicherung Zinsen und Mahngebühren fordern können?
Geht nicht darum ob die Forderung rechtmäßig wäre oder nicht. Einer solchen Aufforderung kämen bestimmt genügend Menschen aus Unwissenheit nach und die Versicherung kostet das auch nichts. Die haben eine Finanz- und Rechtsabteilung die sowieso bezahlt werden, unabhängig davon ob die arbeiten oder nicht. Ob man dann vor Gericht geht oder sich doch im Sinne des Kunden einigt spielt für alle einzelnen Beteiligten des Versicherers keine Rolle - da Arbeitszeit. Für den Versicherungsnehmer ist es aber viel Freizeit und Nerven die flöten gehen um solche Angelegenheiten zu kläreb und daher finde ich das man ruhig froh sein kann wenn Unternehmen auch mal kundenfreundlich handeln.
Ich verstehe zwar was Du meinst. Unter Kundenfreundlichkeit läuft das aber nicht, wenn man darauf verzichtet illegale, unberechtigte Forderungen aufzumachen.
Zitat:
@Pauliese schrieb am 3. Februar 2023 um 18:59:57 Uhr:
Übrigens: Ungekehrt kanns auch passieren.
Kassierst unberechtigt Rente oder Sozialleistungen, ALG u.ä. durch Fehler der Behörden, musst Du es genauso wieder zurückzahlen.
Das stimmt nur bedingt. Der Betroffene muß in der Lage sein, den Fehler zu bemerken.
Nehmen wir an, du kriegst einen Bescheid, dass die Leistung ab 01.01.23 wegfällt, aber es wird weiterhin jeden Monat überwiesen, dann ist es offensichtlich, dass dies zu Unrecht geschieht und es fällt auch jedem auf.
Kriegst du aber zuviel Sozialleistungen, weil in der Behörde ein Rechenfehler passiert ist, was der Normalbürger aber ohne Weiteres gar nicht so genau überblicken kann, geht es zu Lasten der Behörde. Dann wird die Leistungshöhe für die Zukunft angepasst.
Man sollte zwischen Hol und Bringschuld unterscheiden.
Bei Lastschrift ist es eine Holschuld.
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Hallo TE, @Simon94
Jetzt hast du ja ein paar Meinungen. Was ist jetzt deine Meinung zu den Antworten?
Zitat:
@GGNORE schrieb am 3. Februar 2023 um 19:16:51 Uhr:
Seid doch froh, dass die Versicherung den eigenen Fehler bereits zugibt und keine Zinsen und Mahnkosten will und euch damit Zeit und Nerven spart.
Um mahnen zu können muss man erst mal eine Forderung haben bzw. eine Rechnung gestellt haben.
Die Klärung liegt doch allein bei der Versicherung! Die würde ich als erstes fragen. Wenn mir die Antwort nicht gefällt, Anwaltshotline ( Rechtschutz vorausgesetzt)
Hat denn nur die Versicherung Fehler gemacht, oder wurde auch Steuer nicht abgebucht?
Die Versicherungsprämie geht ja schon in viele hundert Euro, das man das nicht merkt, ob gebucht oder nicht, lese ich oft, kann ich schwer nachvollziehen.
Hier im Forum eine Lösung zu finden, wird schwer, gibt zu viele Vermutungen, Ahnungen.
Aber trotzdem viel Erfolg.
Hm ..also mir erschließt sich nicht wie man es NICHT merken kann, das die KFZ Versicherung die Prämie nicht abbucht... wobei es ja nicht unbedingt 2.45€ sind. Aber nun gut.....
Desweiteren geht doch, ausgehend von der VE, eine Meldung zum StVa... ist dieses nicht geschehen?
Das oder ähnlich hatten wir hier doch schonmals als Thema....
Warum sollte die Versicherung etwas an KBA oder Zul.Stelle melden, wenn Sie selbst die Versicherung nicht aufgekündigt hat? Es war lediglich ein Fehler in der Rechnungsstellung oder wie auch immer die Abteilung in der Versicherung heißen mag.
Die Versicherung hat trotzdem weiterhin bestanden, es wurde lediglich vergessen die Prämie vom Konto des Kunden abzubuchen. (Hatte ganz offenbar Einzugsermächtigung erteilt.)
mich würde mal interessieren, was bei einem Schadensfall passiert wäre.
Hätten die reguliert ja/nein, oder falls ja, hätten die sich alles komplett vom V-Nehmer zurückgeholt incl. ausstehender Prämien?
Zitat:
@audijazzer schrieb am 4. Februar 2023 um 14:37:27 Uhr:
mich würde mal interessieren, was bei einem Schadensfall passiert wäre.
Hätten die reguliert ja/nein, oder falls ja, hätten die sich alles komplett vom V-Nehmer zurückgeholt incl. ausstehender Prämien?
Sie haben keine Regressmöglichkeit, da keine Mahnung versandt wurde.
Wie ich bereits ausgeführt habe, handelt es sich bei einer Lastschrift um eine Holschuld der Versicherung und nicht um eine Bringschuld des VN. 🙂
Zitat:
@audijazzer schrieb am 4. Februar 2023 um 14:37:27 Uhr:
mich würde mal interessieren, was bei einem Schadensfall passiert wäre.
Hätten die reguliert ja/nein, oder falls ja, hätten die sich alles komplett vom V-Nehmer zurückgeholt incl. ausstehender Prämien?
das wurde doch hier schon beantwortet: https://www.motor-talk.de/.../...eure-meinung-hierzu-t7410911.html?...
🙄
Ich weiß nicht ob man mich hier teilweise absichtlich falsch versteht.
Es bringt nichts im Recht zu sein, solange die andere Partei das nicht akzeptiert oder eine Drittpartei ein gewünschtes Urteil fällt.
Auf die Zeit und die Nerven die investiert werden müssen, lediglich um zu seinen Recht zu kommen würde ich persönlich verzichten. Genau das ist hier der Fall.
Was ist hier der Fall? Wo steht daß die Versicherung mehr verlangt als Ihr zusteht?
Zitat:
@GGNORE schrieb am 4. Februar 2023 um 18:20:46 Uhr:
Ich weiß nicht ob man mich hier teilweise absichtlich falsch versteht.
Es bringt nichts im Recht zu sein, solange die andere Partei das nicht akzeptiert oder eine Drittpartei ein gewünschtes Urteil fällt.
Auf die Zeit und die Nerven die investiert werden müssen, lediglich um zu seinen Recht zu kommen würde ich persönlich verzichten. Genau das ist hier der Fall.
Da keine Kündigung der Versicherung bei der Zulassungsstelle eingegangen ist,zumindest hat der TE davon nichts erwähnt, hätte die Versicherung im Schadensfall gezahlt.
Also steht ihr doch für die Zeit der Versicherungsbeitrag zu, oder warum siehst Du das anders?