- Startseite
- Forum
- Auto
- BMW
- 5er
- 5er F07 (GT), F10 & F11
- Feder Hinterachse gebrochen bmw f10
Feder Hinterachse gebrochen bmw f10
Moin, habe jetzt seit knapp einem Monat meinen 5er, dieser hatte nach 1 Woche bereits Kühlmittel Probleme, daraufhin wurde vom Händler aufgrund der Garantie direkt ein neuer Kühlbehälter verbaut da der ja Kühlmittel verloren hat. Nun 3 Tage nachdem ich das Auto wieder hatte merkte ich das ein Geräusch von der Hinterachse, was ich erst für einen Stein zwischen der Bremse hielt immer lauter wurde, also wieder zum Händler, der sagt mir Hinterachse gebrochen kein Garantie Fall, aus Kulanz aber übernimmt er den Einbau und ich soll die Teile kosten übernehmen. Heute Rechnung gekriegt 260€ für 2 hinterachs Federn, ebenfalls zieht man Auto jetzt etwas nach rechts, hoffentlich ist das keine Einbildung. Da die Linke Feder gebrochen war wäre dies schon komisch. Aufjedenfall wenn ich die Teile Nummer eingebe finde ich im Internet zu der Teilenummer Federn von eibach die wohl nur 40€ kosten sollen. Wie würdet ihr nun vorgehen?
Teilenummer : 33 53 5 794 653
Mit freundlichen Grüßen
Ähnliche Themen
43 Antworten
Selbst die Nummer mit "im Kundenauftrag" zieht vor Gericht nicht mehr, wenn das Fahrzeug vom Händler angeboten wird.
Ja ja, probiert es ruhig aus.
Ein Fahrzeug, welches 11 Jahre alt ist und 150k km gelaufen ist.... Am besten noch neuen Motor einbauen lassen auf Gewährleistung, neue injektoren und neues Getriebe?
Ruf bitte gleich einen Anwalt an, ich habe Recht und du wirst dein blaues Wunder erleben....
Musste damals auf Anraten meines Anwalts zurück rudern uns wir haben uns mit dem BMW Händler darauf geeinigt , dass ich Material bezahle .... Einbau er....
Das Fahrzeug hat 150.000 km auf der Uhr.... Einfach aufhören so viel Unwissenheit zu verbreiten
LG
Monopoly, alles, was du zum Thema hier bislang gesagt hast, ist falsch.
- Gewährleistung gibt es immer, egal wie alt die Ware ist. Deswegen wirst du auch kaum ein Fahrzeug mit weit über 100.000km beim Vertragshändler finden, weil DIE da keine Lust drauf haben. Von einem Händler wird in Deutschland halt eben, anders als von Privatverkäufern, erwartet, dass er Mängel an seinen Produkten erkennt und dem Kunden kommuniziert. Dann ist es natürlich beim Verkauf „drin“ im verhandelten Preis
- beweisen mittels Gutachten muss man in ersten Jahr ja eben grade nichts - das ist doch der Witz an der Beweislastumkehr
- Federn sind keine Verschleißteile
So, aber wir scheinen hier gegen eine Wand anzureden. Aber Hauptsache der TE kann die Kommentare hier richtig einordnen.
Das ist alterstypischer Verschleiß. Ich bin raus aus der ganzen Sache.
150.000 km hat die ganze Karosse gemacht und wahrscheinlich sind die Federn noch die ab Werk. 11 Jahre altes Fahrzeug....
Diskutieren bringt rein gar nichts. Außerdem hat er kein Recht auf ein neuteil. Der Händler kann gebrauchtes einbauen. Was bringt es ihm dann? Genau. Aber ihr wisst alles besser :)
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Okay, da hast du tatsächlich recht, die Liste sagt was anderes.
Bissschen OT, aber... die Liste vom ADAC bzw. einige Urteile darin sind schon etwas absurd, oder?
ZKD-Schaden bei 72 tkm ist normal, weil sowas auch bei 40 tkm passieren kann? Wie kann sowas denn "Verschleiß" sein? Ebenso wie diverse gerissene Zahnriemen weit vor deren Intervall.
Immerhin wurden die Urteile in den späteren Jahren der Gerichtsurteile etwas vernünftiger und realitätsnäher.
Zitat:
@Monopoly20 schrieb am 10. Februar 2022 um 19:36:26 Uhr:
Das ist alterstypischer Verschleiß. Ich bin raus aus der ganzen Sache.
150.000 km hat die ganze Karosse gemacht und wahrscheinlich sind die Federn noch die ab Werk. 11 Jahre altes Fahrzeug....
Diskutieren bringt rein gar nichts. Außerdem hat er kein Recht auf ein neuteil. Der Händler kann gebrauchtes einbauen. Was bringt es ihm dann? Genau. Aber ihr wisst alles besser :)
https://www.adac.de/-/media/adac/pdf/jze/mangel-verschleiss-liste.pdf
Ich denke das ist der Punkt! Der Händler kann nachbessern wie er will. Braucht kein Neuteil sein. Braucht es auch nicht paarweise zu machen. Was dann schon arg dumm wäre.
Wenn der Wagen nun in auf eine Seite zieht, Fahrwerk vermessen. Wenn für den Einbau ein Lenker ausgebaut werden musste, dann ist das Fahrwerk verstellt. Bevor man sich die Reifen kaputt fährt, vermessen lassen.
@Mariolix ,@Gankuhr @Anke535
Beitrag editiert, Zimpalazumpala, MT-Moderator
Hier Mal was zum Nachlesen.
https://kanzlei-franz.com/.../
Genau wie ich schrieb. Wie könnt ihr von Gewährleistung sprechen, wenn der Händler ein Fahrzeug mit dieser Laufleistung verkauft?
Das Fahrzeug ist 11 Jahre alt. Welche Teile soll euch der liebe Händler auf seine Kosten reparieren? Wenn der Stoßdämpfer ölt, bekommt ihr dann direkt neue, bei dieser hohen Laufleistung? Wohl kaum. Es ist einfach traurig, dass man einfach etwas schreibt, obwohl man keine Ahnung hat...
Es ist egal was ihr denkt, die Rechtsprechung sieht anders aus. Und auch wenn die Liste 8 Jahre alt ist, die Rechtsprechung bleibt dieselbe.
Fakt ist, 150.000 km, wahrscheinlich 2 oder 3 Hand? Dann noch ein stolzes Alter von 11 Jahre. Das ist alterstypischer Verschleiß, da gibt es nichts zu ändern.
Ich bin aber immer noch offen für weitere Antworten seitens seines Anwalts, wenn er diese Richtung einschlagen wird.
Hallo,
sei zufrieden mit dem Preis von ca. 250 €. Anwalt/Sachverständiger lohnt nicht.
Ich habe vor kurzem 700 € für beide Federn (Federbruch rechts hinten, es werden immer beide Seiten getauscht) in einer BMW NL bezahlt. Mein F10 530xd (siehe unten) hatte erst 90000 runter.
Gruß B-Bernie
Bitte löschen...
Zitat:
@Monopoly20 schrieb am 10. Februar 2022 um 14:10:48 Uhr:
Zitat:
@basicswinfried schrieb am 10. Februar 2022 um 11:52:15 Uhr:
Richtig, es geht nicht darum ob 'Verschleißteil' oder nicht, sondern darum ob zum Zeitpunkt der Übergabe dieser Mangel vorlag?
Wie soll man beweisen, dass die Feder vorher gebrochen oder angebrochen war ?
Willst du damit zum Gutachter und 500 Euro zahlen? Wohl kaum....
Gibt von der ADAC eine Liste mit Verschleißteil und Gerichtsurteile.... Einfach lesen
Das braucht man nicht mit einem Gutachter o.ä. beweisen sondern das geht einfacher.
Der gewerbliche Verkäufer muss, ob er will oder nicht und dieses ist nicht in einem Vertrag ausschließbar, für Sachmängel am Fahrzeug haften. Dabei spielt es absolut keine Rolle wie alt ein Fahrzeug ist, also ob ein drei Jahre altes Kfz oder ein zwanzig Jahre altes Fahrzeug verkauft wird. Meint der Verkäufer, er muss ein älteres Fahrzeug gewerblich verkaufen, so setzt er sich quasi freiwillig dem Risiko aus, im Fall eines Falles für eine Reparatur aufkommen zu müssen. Für Verschleißteile gilt das natürlich nicht. Eine Feder ist genau wie ein Turbolader, ein Zylinderkopf oder ein Getriebe kein Verschleißteil. Möglich natürlich, dass dieses von dem ein oder anderen Gericht anders gedeutet wird.
Der Beweis, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war regelt, wenn man so will, die gesetzliche Sachmangelhaftung. Tritt im ersten Jahr nach dem gewerblichen Kauf ein Schaden am Fahrzeug auf, geht man also davon aus, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war und der Händler muss beweisen, dass dieses nicht so ist um nicht zahlen zu müssen. Dieser Beweis lässt sich nie erbringen, also muss er für den Käufer kostenlos reparieren.
Beispielsweise kann man davon ausgehen, dass die Feder schon beim Kauf beschädigt / gebrochen war.
Tritt nach einem Jahr ein Schaden auf, muss der Käufer beweisen, dass der Schaden schon beim Kauf vorhanden war. Diesen Beweis kann der Käufer in der Regel auch nicht erbringen, also muss der Verkäufer nicht bezahlen...dieses nennt sich Beweislastumkehr.
So ist es halt. Bis Ende 2021 galt die "Zahlungspflicht" der Verkäufer nur sechs Monate und danach begann die Beweislastumkehr. Dieses ist seit dem 01.01.2022 auf ein Jahr verlängert worden und stellt für kleinere Händler eine echte Herausforderung dar.
Um diese Regelung zu umgehen spielen einige Händler mit dem "Nichtwissen" des Käufers und erzählen genau solche Geschichten wie am Anfang dieses Threads. Auch kann die Sachmangelhaftung in einem Kaufvertrag nicht einfach ausgeschlossen werden. Selbst wenn man so etwas unterschreibt ist der Kaufvertrag in der Regel nichtig und der Verkäufer muss reparieren / zahlen. Ein Anspruch auf Neuteile besteht nicht unbedingt, der Mangel muss nur abgestellt werden. Also können Billigteile oder gebrauchte Teile eingebaut werden, die dann allerdings wieder einer Garantie unterliegen...
Ob das alles Sinn macht, dem ein oder anderen hier nicht schmeckt und ob sich kleine Händler so halten können ist fraglich - für den Käufer allerdings eine gute Regelung, gerade wenn das Auto mal etwas mehr kostet...
Grüße
Vielen Dank für die vielen Antworten, aber bisher bin ich genauso schlau wie vorher, manche meinen der Verkäufer muss die Sache bezahlen andere meinen dies nicht, ich habe mich mit dem Händler geeinigt und bin mit 250€ zwar nicht zufrieden aber ich möchte auch nicht unnötig Ärger machen. Aufjedenfall habe ich dazu gelernt.
Ganz ehrlich: egal wer hier recht hat, für 250€ würde ich kein Fass aufmachen. Spar dir die „Sachmangel“-Karte für den Fall auf, dass mal wirklich was teures, unstrittiges kaputt geht. Zb wenn die ein Turbolader platzt oder das Getriebe einen Schaden hat. Da muss dann auch nicht über Verschleißteil ja/nein diskutiert werden.
Aus der Diskussion würde ich aber mitnehmen, dass es einen wichtigen Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung gibt. Und dass man grade wegen dem letzteren ein Auto beim Händler kauft. Eine Garantie dagegen kann auch jeder privat für sich selbst abschließen - das ist nämlich nur eine Versicherung.
PS: ich habe das übrigens bisher bei jedem Auto, welches ich von Händler gekaut habe, so gemacht, dass ich in den ersten 5 Monaten das Auto auf Herz und Nieren geprüft habe und dann kurz vor Ende der Beweislastumkehr (damals noch 6 Monate, heute 1 Jahr) hingefahren bin und die Mängel im Rahmen der Gewährleistung habe machen lassen. Das Wort „Verschleißteil“ hat dabei noch kein Händler in den Mund genommen, selbst bei so Kleinigkeiten wir ausgeleierte Becherhalter nicht. Wohl wollten das einige aber über Garantie machen (was sie dann nicht selbst zahlen, weil es eben, wie gesagt, eine Versicherung ist). Mir war es wurscht, wichtig war mir nur, dass ich nicht selbst zahle, ich musste aber jedes Mal das Wort „Gewährleistung“ einmal kurz in den Mund nehmen. Man muss aber auch sagen, dass ich immer zu Vertragshändlern gehe, eben weil ich auch auf die Tricks der Fähnchenhändler keine Lust habe.
Dein letzter Satz ist der Knackpunkt. Man muss unterscheiden wo man kauft. Beim Vertragshändler oder ähnlichen Händler sollte alles auch bei 250 Euro kein Problem sein, beim Schotterparkplatz um die herunter sieht es immer anders aus.
Ich finde die Lösung ok, zumindest bevor es eskaliert und es bei dem nächsten Problem noch mehr Ärger gibt. Sollte in den letzten elf Monaten noch mehr Mängel auftreten würde ich mich nicht mehr darauf einlassen. Dein Entgegenkommen ist schon genug wie ich finde.
Traurig finde ich, dass es soviel Händler gibt die teilweise guten Gewinn pro Fahrzeug einfahren und dann mit solchen Diskussionen ankommen. 250 Euro hier, 100 Euro da usw. und man zahlt als Käufer drauf. Man muss ja auch nicht übertreiben und wegen jeder Kleinigkeit dort ankommen aber oftmals schaffen die Händler es, dass man selber zahlt.
Selbiges beim Motorrad bei meinem Bruder. Die vordere Federgabel ölt. Verkäufer will nicht bezahlen und reagiert einfach nicht auf die Anwaltsschreiben. Nächster Schritt wäre eine Klage die Monate, wenn nicht sogar Jahre dauern kann. Solange steht das Motorrad dann...dann wird man eher lieber 1000 Euro oder mehr selber zahlen bevor man wartet bis der Rechtsstreit beendet ist und Geld fließt...allerdings auch ein kurioser Verkäufer gewesen. Wäre beim Harley Händler nicht passiert...
Grüße und ein schönes Wochenende