Fatboy kleiners Kennzeichen
Hallo,ich grüße euch.Gestern war es soweit,habe mir eine Harley fatboy 08 gekauft.ende März bekomme ich sie.Ich habe eine wichtige Frage an euch.Ich brauche eine gepäckbrücke am hinteren fender.Habe mir gestern auch dort eine ausgesucht.Sie wird mit der Schraube vom sosiussitz und dem Kennzeichenhalter verschraubt.jetzt mein problem,ich komme aus Berlin,und werde natürlich ein pizzablech vom KVA bei der zulassung bekommen.Das ist zu groß,das ich die gepäckbrücke nicht mehr montieren kann.mist.Das Nummerschild müßte ein wenig kleiner sein,damit die gepäckbrücke rüberragen kann.Hat einer von euch ein tipp,wie ich das anstelle hier im alles nach vorschrift Berlin.danke euch,und grüße,Stephan
45 Antworten
kleiner nachtrag: alle 3 fotos oben sind echt, keine fotomontagen.
aber die geschichten dazu, wie die schilder ans motorrad kamen, sind veraltet und funktionieren heute nicht mehr. ich weiss auch nicht, wie die nächste harley ein kleines kennzeichen kriegen soll. 🙁
(zum glück haben 4 der letzten 5 Harley-neuheiten das nummernschild unter dem rücklicht, die müssen in
milwaukee das problem erkannt haben. und die Rocker ist wahrscheinlich noch nicht im laden, weil sie auch da gerade versuchen, das nummernschild nach unten zu drehen 😁)
Hier nochmal zum Nachlesen
Da in dieser Form (mit Bildern) schwer zu finden: die StVZO zum nachlesen. Ab Seite 50 wirds Interessant bzgl. des Kennzeichens. Ein einzeiliges Kennzeichen darf m.W. nach nicht verweigert werden.
Bei Neuzulassung leider ohne wenn und aber.............
Und ohne EU-Logo geht bei Neuzulassung schon mal gar nichts!
http://217.160.60.235/BGBL/bgbl1f/bgbl106s0988.pdf
(Die PDF-Datei ist geschützt und kann normal nicht gedruckt werden.)Damit kann sich jeder das zulässige Maß für "sein" Kennzeichen selbst errechnen.
Zur Hilfe nochmals die Kennzeichenmaße für ein einzeiliges Kennzeichen direkt:
@SBsF,
kann es sein , dass in der Nachbarschaft der Zulasser Biker mit manipuliertern Abgasanlagen beheimatet sind ?Mir stehen hier im Bereich WL nahe Hamburgs mehrere Zul.Stellen zur Verfügung.
Bei meiner BMW R69S Bj.62 hat es wg. des kleinen Kennzeichens Diskussionen der ges. Dienststelle gegeben.Ausschlaggebend für die Zustimmung war die 6V Lichtanlage , die im Standlauf ein grosses Kz nicht ausgeleuchtet hätte.
Wer aufgibt , hat verloren .🙂
mfg ortler
Es kommt ganz allein auf die Zulassungsstelle an. Wenn die nicht will, dann geht gar nichts. Ich habe eine Sissybar mit Gepäckträger (festanbau) montieren lassen, mit TÜV-Bestätigung, dass nur ein Einzeiliges Kennzeichen zu montieren geht - keine Chance. 1 Jahr lang Briefwechsel mit Regierungspräsidium (übergeordnete Behörde der Zul.Stelle) - absolut keine Chance. Habe das Kennzeichen nach unten verlegen müssen - und was soll ich sagen- so gefällt es mir sogar besser.
Grüße
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Also ich hatte bei der Zulassungsstelle absolut kein Problem ein einzeiliges Kennzeichen für meine Heritage zu bekommen. Ganz im Gegenteil. Ich habe nach einer Lösung gefragt die eine Montage eines über das Kennzeichen hinausragendes Gepäckträgers ermöglicht. Man empfahl mir ohne zögern das einzeilige Kennzeichen. Ja, man sagte mir sogar nach den seit 01.11.2000 allein gültigen Eurokennzeichen hätte ich einen Anspruch darauf. Also nix mit Ausnahme. Der Haken ist die Beleuchtung. Nach Vorstellung beim TÜV wurde mit nach Inaugenscheinnahme bestätigt, dass die originale Kennzeichenbeleuchtung meines Motorrads ausreichend ist.
QuelleZitat:
Die StVZO schreibt nur die maximale Breite von 28cm vor und die Höhe bei zweizeiligen Kennzeichen muss immer 20cm betragen! Das Kennzeichen darf durchaus schmaler als 28cm sein. Voraussetzung dafür ist aber, daß die von der Zulassungsstelle zugeteilten Buchstaben und Zahlen für die sogenannte Erkennungsnummer (stehen in der zweiten Zeile) in der vorgeschriebenen Schriftgröße und mit den erforderlichen Mindestabständen untereinander und zur schwarzen Umrandung hin untergebracht werden. Sie müssen sich also bei der Zulassungsstelle um eine solch "platzsparende" Erkennungsnummer bemühen.
Die seit 01.11.2000 allein gültigen Eurokennzeichen dürfen für Motorräder auch einzeilig (11cm hoch, max. 52cm breit) sein und anstelle eines zweizeiligen Kennzeichens (falls dieses nicht anzubringen ist) verwendet werden, ohne daß eine Ausnahmegenehmigung nötig wäre. Dieses Kennzeichen muß selbstverständlich ausreichend beleuchtet sein und darf wegen seiner Breite die Sicherheit von Fahrer, Beifahrer und anderer Verkehrsteilnehmer nicht gefährden.
Generell rechtfertigen nachträgliche Umbauten oder der Anbau von Zubehörteilen nicht die Zuteilung kleinerer Kennzeichen als solche der vorgeschriebenen Abmessungen.
Über die Optik kann man sicher geteilter Meinung sein:
Alles 100mal durchgekaut, habe die STVZO fast auswendig gelernt. Hauptargument für die Ablehnung: War ein Fzg. schon mal in Deutschland mit einem "normalen Kennzeichen" zugelassen gibt es keine Ausnahmen mehr, auch wenn das Fzg. nachträglich baulich so verändert wird, dass kein normales Kennzeichen mehr dran passt. Das gilt zb. auch für VW Beetle die mit amerikanischer Stoßstange umgerüstet werden um ein kleines Schild zu bekommen.
Fakt ist: der Zulassungsstellenleiter hat die komplette Entscheidungsfreiheit - er kann, muß aber nicht und ich hab einen erwischt der will nicht - Typisch Deutschland.
Es gibt sogar entsprechende Gerichtsurteile in dieser Sache, wo mancher "Uneinsichtiger" gegen die Zulassungsbehörden, Landratsämter, Regierungspräsidien geklagt haben. Bei solchen Dingen wird es einem mal wieder vor Augen geführt in welchem Bürokratenstaat wir leben.
Grüße
...oder meinst Du so was. In HN kannst Du wählen, je nach Grad Deines persönlichen Charme-Angriffs.
Hi Happy,
scheint ja mit dem einteiligen in Berlin kein Problem zu sein. Alternativ kannst du ggf. dein Nummernschild selbst etwas verkleinern. Ich hab so eins wie auf dem vorigen Beitrag von Brett auf dem Foto rechts. Hab beim Siegeln des Kennzeichens drauf geachtet, dass die Siegel in Flucht mit den Buchstaben sind. Dann hab ich die Breite gemessen von den äußeren Rändern der Buchstaben und mir ein Edelstahlblech in der Größe machen lassen. Die Ränder des Bechs 90 Grad gebördelt, sieht aus wie ein Rahmen. Danach habe ich den Rand des Kennzeichens rundum weggeschnitten, knapp an den Buchstaben vorbei und das Kennzeichen in den Halter geklebt nachdem ich ihn vorher moniert hatte. Da kannst du je nach Kennzeichen bestimmt noch mal 20mm in der Höhe, ggf. auch in der Breite sparen. Und es sieht geil aus, weil keine Schrauben durch das Kennzeichen gehen. Da alle Buchstaben auf dem Kennzeichen der Norm entsprechen und man quasi nur den Rand etwas modifiziert hat gab´s auch noch keine Probleme bisher (insgesamt auf 3 Mopeds im Bekanntenkreis).
Grüße Lupfo
Ich sags ja nur ungern - aber das fällt unter Urkundenfälschung....
Aber wie heisst es so schön - Mut zur Lücke...
Hey Lupfo, kannst du mal ein Detail-Foto zeigen. Hört sich gut an.
Gruß Thomas
Hallo Zusammen,
habe gestern meine Vers. von Saison- auf Ganzjahres-Zulassung ändern lassen. Morgen will ich dann zur
Zulassung und mir ein anderes Schild zuteilen lassen. Habe zur Zeit ein 20X22 er, möchte jetzt ein erheblich
Kleineres ( 20X18 ).
Meine Frage: wird mir das gleiche Schild ( ein Buchst., zwei Zahlen ) wieder zugeteilt, oder hat man die
Möglichkeit ein anderes auszusuchen ( ein Buchst., eine Zahl ), natürlich nur wenn eins frei ist.
Liegt wahrscheinlich auch wieder im Ermessen der Zulassung.
Gruß
Joe
Hallo Joe, ruf einfach bei der Zulassung an, und sag denen du möchtest ein 18x20 Kennzeichen für`s Motorrad reservieren. Die werden dir sagen, welche Möglichkeiten es gibt, und dir das entsprechende reservieren.
Bei uns ist die 20er Breite minimum, da Eurozeichen + 2 Buchst.+Stempel = 20er
Gruß Thomas
Hey, ich komme aus dem Norden, Nummernschilder mit einem Buchstaben und einer Ziffer (ist dann einzeilig) gibt es nur, wenn ein Sachverständiger vom TÜV seinen Segen dazu gibt (soll heissen, wenn es nicht zumutbar ist, das Mopped so umzurüsten, daß ein standard-Kennzeichen - bei uns 20x20 - passt).
Also is es bei uns hier der olle Zweizeiler in 20x20, egal wieviel man hier auch bettelt.
Ich wünsche Dir aber viel Glück beim Versuch, ein "vernünftiges" Kennzeichen zu bekommen
Das mit der Urkundenfälschung halte ich für sehr überzogen!!!
Es fehlt die Täuschungsabsicht, der Ursprungscharkter und die Aussage der Urkunde (hier dem Nummernschild mit den entsprechenden Buchstaben und Ziffern) wird durch das Umbiegen des Randes nicht ver- oder gefälscht. Außerdem sind Städte- bzw. Kreissiegel und TÜV Aufkleber auch nicht verändert worden.
Wahrscheinlich gibt`s Mecker vom Prüfer, aber Straftat wohl kaum...
Gruß Brus
Zitat:
Original geschrieben von HDJoe
Hallo Zusammen,habe gestern meine Vers. von Saison- auf Ganzjahres-Zulassung ändern lassen. Morgen will ich dann zur
Zulassung und mir ein anderes Schild zuteilen lassen. Habe zur Zeit ein 20X22 er, möchte jetzt ein erheblich
Kleineres ( 20X18 ).
Meine Frage: wird mir das gleiche Schild ( ein Buchst., zwei Zahlen ) wieder zugeteilt, oder hat man die
Möglichkeit ein anderes auszusuchen ( ein Buchst., eine Zahl ), natürlich nur wenn eins frei ist.Liegt wahrscheinlich auch wieder im Ermessen der Zulassung.
Gruß
Joe
Eine sog. Umkennzeichung kannst du jederzeit machen lassen, (ohne Begründung möglich) dann bekommst du ein neues Kennzeichen, vorher kannst du ja die Nr-Buchstaben-Kombination abklären, viele Zulassungsstellen haben für 1-Spur-Fahrzeuge einen bestimmten Nr-/Buchstaben Kreis vorgesehen. Die Größe des Schildes ist natürlich wiederum im Ermessen der Zul.Stelle.
Grüße