Falschparken in Dänemark - Zahlen oder nicht?
Hallo zusammen,
bin gerade aus Dänemark (Kopenhagen) zurück und habe es dort geschafft ein Knöllchen zu bekommen.
Das Knöllchen stammt von der Kommune Kopenhagens und beträgt 510 Kronen.
Umgerechnet wären das nun knapp 70 Euro.
Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss oder kann ich diese Sache aussitzen?
Wer kannt sich aus und kann eine verbindlche Antwort geben?
Vielen Dank! :-)
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@x--moto schrieb am 30. August 2015 um 21:59:03 Uhr:
Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss
Natürlich musst du zahlen, du hast doch schließlich auch falsch geparkt. Merkwürdig, dass man für so eine simple Frage das Internet braucht...
130 Antworten
Zitat:
@tartra schrieb am 1. September 2015 um 11:39:26 Uhr:
Ja genau, alle die die Chance ergreifen und um ein Verwarngeld herumkommen sind Diebe und Kriminelle.
Hier gehts nicht darum, um ein Verwarngeld herumzukommen, denn dazu ist es bereits zu spät.
Es geht nur noch darum es einfach nicht zu zahlen.
Kann man natürlich machen.
Kann man immer und auch bei in Deutschland geahndeten Verstößen.
Dies hat dann natürlich Konsequenzen.
Die ist man bereit zu tragen, oder man ist es eben nicht.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 1. September 2015 um 12:34:11 Uhr:
Was meinst, wer bei einem Parkverstoss angeschrieben wird ?
ich schreibe es gerne noch mal für Dich:
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. September 2015 um 12:31:52 Uhr:
Was es gibt ist die Übernahme von Verwaltungskosten durch den Halter, wenn bei einem Verstoß im ruhenden Verkehr der Fahrer nicht ermittelt werden kann. Wir reden hier über 23,50 €. Ob diese Klausel auch greift, wenn der Verstoß im Ausland war, weiß ich nicht, glaube ich aber auch nicht.
Zitat:
@Matsches schrieb am 1. September 2015 um 13:34:42 Uhr:
Es geht nur noch darum es einfach nicht zu zahlen.
Kann man natürlich machen.
Kann man immer und auch bei in Deutschland geahndeten Verstößen.
Dies hat dann natürlich Konsequenzen.
nur dass es die Konsequenzen eben vermutlich gar nicht hat. Was ja auch die - vollkommen legitime - Frage des TE war
Zitat:
@Kai R. schrieb am 1. September 2015 um 14:04:17 Uhr:
ich schreibe es gerne noch mal für Dich:
Also zahlst es ja doch. Gut, es heisst nun anders, aber zumindest in D wird der Verwaltungsaufwand im Betrag höher sein als das eigentliche Falschparken. Ob es da so schlau ist, daraufhin zu arbeiten, mag jeder für sich selbst entscheiden.
Fakt ist jedenfalls, dass der Halter beim Falschparken angeschrieben wird. Und dieser bekommt auch den Bescheid, wenn nicht reagiert wird.
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Zitat:
Offenbar ist das Knöllchen für den TE aber berechtigt gewesen. Was spricht dagegen, diese Ordnungswidrigkeit nun zu bezahlen ? Man ist nunmal erwischt worden. Oder steht hier irgendwer über dem Gesetz ?
Etwas anderes wäre es, wenn der TE gar nicht dort gestanden hätte, er nur aufgrund eines Zahlendrehers angeschrieben wurde. Dann könnte man das ,,Sich Drehen und Wenden,, noch verstehen.
Ich rate jedenfalls zur Zahlung, sofern die Forderung berechtigt ist.Alles andere wird vermutlich nur noch teurer.
Nicht nur der Verstoß an isch ist interessant, sondern auch die Höhe der Pönale. Liegt diese nicht im angemessenen Bereich, was im Auslande sehr oft der Fall ist, würde ich nicht zahlen. Ganz einfach.
Zitat:
@Gleiterfahrer schrieb am 1. September 2015 um 14:17:35 Uhr:
Fakt ist jedenfalls, dass der Halter beim Falschparken angeschrieben wird. Und dieser bekommt auch den Bescheid, wenn nicht reagiert wird.
Es ging um einen Auslandsverstoß in der Größenordnung von über 70.- €. Jetzt geht es um eine Verwaltungskostenumlage von 23,50 €, die aber bei einem Auslandsverstoß gar nicht greift.
Für mich ist das ein Unterschied.
Hier die ganze Rechtssituation noch einmal zum Nachlesen: http://www.dittmann-hartmann.de/.../...ussgeldbescheide-in-Deutschland
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 1. September 2015 um 14:21:37 Uhr:
Nicht nur der Verstoß an isch ist interessant, sondern auch die Höhe der Pönale. Liegt diese nicht im angemessenen Bereich, was im Auslande sehr oft der Fall ist, würde ich nicht zahlen. Ganz einfach.Zitat:
Offenbar ist das Knöllchen für den TE aber berechtigt gewesen. Was spricht dagegen, diese Ordnungswidrigkeit nun zu bezahlen ? Man ist nunmal erwischt worden. Oder steht hier irgendwer über dem Gesetz ?
Etwas anderes wäre es, wenn der TE gar nicht dort gestanden hätte, er nur aufgrund eines Zahlendrehers angeschrieben wurde. Dann könnte man das ,,Sich Drehen und Wenden,, noch verstehen.
Ich rate jedenfalls zur Zahlung, sofern die Forderung berechtigt ist.Alles andere wird vermutlich nur noch teurer.
Was angemessen ist bestimmt aber das jeweilige Land, nicht Du, Du bist dort nur Gast.
Zitat:
Was angemessen ist bestimmt aber das jeweilige Land, nicht Du, Du bist dort nur Gast.
Dieser Meinung war ich im jungen Alter auch, aber nach den Kuriositäten der letzten 30 Jahre im Auslande bin ich heute abgeklärter:-)
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 1. September 2015 um 14:40:52 Uhr:
Dieser Meinung war ich im jungen Alter auch, aber nach den Kuriositäten der letzten 30 Jahre im Auslande bin ich heute abgeklärter:-)Zitat:
Was angemessen ist bestimmt aber das jeweilige Land, nicht Du, Du bist dort nur Gast.
Bei mir kam diese Einsicht erst im Alter . 🙂
Zitat:
@Emsland666 schrieb am 1. September 2015 um 14:21:37 Uhr:
Nicht nur der Verstoß an isch ist interessant, sondern auch die Höhe der Pönale. Liegt diese nicht im angemessenen Bereich, was im Auslande sehr oft der Fall ist, würde ich nicht zahlen. Ganz einfach.
Andere Länder, andere Sitten. Schon mal gehört ?
Ob du eine Strafe/Buße für angemessen hälst oder nicht, interessiert ausländische Behörden einen Dreck.
Natürlich steht es dir frei, nicht zu zahlen. Allerdings darfst dich dann nicht beschweren, wenn du bei der nächsten Fahrt an der Grenze erstmal zur Kasse gebeten wirst.
Das bringt mich aber zu der Frage: Wie wird man eigentlich als ,,Sünder,, abgespeichert ? Namentlich mit allem drum und dran oder nur mit Kennzeichen und Fahrzeug ? Würde es also reichen, wenn ich das Fahrzeug wechsle ? Weil, den Ausweis will an der Grenze eigentlich keiner mehr sehen.
den Halter bekommt die ausländische Behörde an Hand des Kennzeichens raus. Es ist also schon möglich, Personendaten zusätzlich abzuspeichern. Das ist relevant, wenn man bei einer Verkehrskontrolle angehalten wird (auch in einem anderen Fahrzeug), wenn man im Ausland wegfliegt, bei der Polizei einen Diebstahl meldet, oder, oder. Zusätzlich die Fälle wo das Kennzeichen gescannt oder abgefragt wird. Kann also schon relevant werden.
In Sonderborg (DK) suchte ich einen Parkplatz und nach diversen Minuten des Suchens fand ich einen.
Irgendwann kam dann ein Brief wo ich auch ca. 70 Euro zahlen sollte weil ich keine Parkscheibe im Auto hatte. Das entsprechende Schild war beim Abbiegen zu diesem Parkplatzgebiet, aber bei der Rumkurverei hatte ich es vergessen.
Was soll man sagen? Immerhin gibt es in Sonderborg kostenlose Parkplätze direkt an der Fussgängerzone. Im Gegensatz zu deutschen Städten, wo ich auf den Tag warte, dass bei der Einfahrt zu einer Innenstadt Mautbrücken aufgestellt werden.
Das mit der vergessenen Parkscheibe war halt Pech. Bezahlt und gut ist.
Aus aktuellem Anlass: Gute Reise 😉 !
Alles zu unserer Sicherheit, ist klar.
cheerio
Zitat:
@där kapitän schrieb am 3. Juni 2016 um 13:12:14 Uhr:
Alles zu unserer Sicherheit, ist klar.cheerio
Nein, zur Ergreifung von Personen, die in Dänemark in irgend einer Art und Weise mit dem Gesetz in Konflikt stehen.
Also müssen Autodiebe demnächst aufpassen, mit welchen Kennzeichen sie über die Grenze machen 😁
Solche Kontrollen sind übrigens bei Flugreisen seit Jahrzehnten völlig normal. Wo diese ablehnenden Haltung bei Autofahrten herkommt, kann ich mir nicht erklären. Zumal es ja auch vor der EU Grenzkontrollen aus eben diesen Gründen gab. Ich glaube nicht, dass einer zurück zu km langen Schlangen an den Grenzüergängen möchte. Die Technik vereinfacht halt auch diese Arbeit.