Falschparken in Dänemark - Zahlen oder nicht?

Hallo zusammen,

bin gerade aus Dänemark (Kopenhagen) zurück und habe es dort geschafft ein Knöllchen zu bekommen.
Das Knöllchen stammt von der Kommune Kopenhagens und beträgt 510 Kronen.
Umgerechnet wären das nun knapp 70 Euro.

Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss oder kann ich diese Sache aussitzen?
Wer kannt sich aus und kann eine verbindlche Antwort geben?

Vielen Dank! :-)

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@x--moto schrieb am 30. August 2015 um 21:59:03 Uhr:



Irgendwie findet man im Internet keine richtige Antwort darauf, ob man diese Knolle wirklich zahlen muss

Natürlich musst du zahlen, du hast doch schließlich auch falsch geparkt. Merkwürdig, dass man für so eine simple Frage das Internet braucht...

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Zitat:

@NDLimit schrieb am 9. September 2019 um 12:25:48 Uhr:


mmmmhhhh... falsch abgebogen?

In Klärung 😁 !

Zitat:

@Manitoba Star schrieb am 9. September 2019 um 11:55:09 Uhr:


Hier werden die Regeln ganz gut zusammengefasst.

Nur dass die Seite leider einen Fehler enthält:

"Wie in Deutschland, so gilt auch in Dänemark: Runden Sie immer auf oder ab zur nächsten halben Stunde auf Ihrer Parkscheibe, so dass sie genau am nächstliegenden Kennzeichnungsstrich liegt."

Ob das für DK gilt, weiß ich nicht, es mag durchaus sein. In D ist das falsch. Hier gilt vielmehr: Der Zeiger ist auf den nächsten Strich, also auf nächste halbe oder volle Stunde einzustellen.

Extrembeispiel: Kurzzeitparkplatz mit 0,5 h Parkzeit, du kommst 13:01 Uhr dort an. Es entspricht dann genau der Vorschrift, die Parkuhr auf 13:30 Uhr einzustellen und mithin 59 min zu parken.

Ihr seid doch Großzügig😉 - bei uns darf nur auf die nächste Viertelstunde gestellt werden. Zudem muss die Parkuhr eine Viertelstunde Einteilung haben. Somit sind deutsche Parkuhren bei uns nicht Regelkonform.

Parkuhrenregelung Ö

Danke! Das wusste ich noch nicht.

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Denke aber daß da bei Euch diesbezgl. auch ein Auge od. Zwei zugedrückt werden.😉

Hallo Community,

Heute erreichte ein Brief vom dänischen EuroPark meine Firma, für einen Parkuhrverstoß von Ende August. Über 112,00€ ohne Mahngebühren.
Ehrlich gesagt sehe ich nicht einen für einen Kollegen die Auslage zu spielen und zum anderen Frage ich mich was EuroPark überhaupt anstellen kann, um das Geld rechtskräftig einzutreiben.
Es ist ein dänischer Absender mit deutschem Konto.

Habt ihr Erfahrungen damit?

Zitat:

@BullZ47 schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:37:47 Uhr:


Hallo Community,

Heute erreichte ein Brief vom dänischen EuroPark meine Firma, für einen Parkuhrverstoß von Ende August. Über 112,00€ ohne Mahngebühren.
Ehrlich gesagt sehe ich nicht einen für einen Kollegen die Auslage zu spielen und zum anderen Frage ich mich was EuroPark überhaupt anstellen kann, um das Geld rechtskräftig einzutreiben.
Es ist ein dänischer Absender mit deutschem Konto.

Habt ihr Erfahrungen damit?

warum für einen Kollegen?

Zahlen und du kannst auch in Zukunft unbekümmert nach Dänemark einreisen

Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:49:21 Uhr:


warum für einen Kollegen?

Zahlen und du kannst auch in Zukunft unbekümmert nach Dänemark einreisen

Es ist ein Firmenwagen der mittlerweile sogar schon abgemeldet ist. Von daher keine Sorge bezüglich der Einreise.

Gibt es denn Mittel und Wege von Europark das Geld über eine offizielle deutsche Stelle einzutreiben?

Freundin von einem Bekannten arbeitet bei einem niederländischen Inkassounternehmen das Forderungen weltweit eintreibt... Die haben auf der ganzen Welt verteilt Niederlassungen und Partnerunternehmen, also können die Forderungen aus jedem x-beliebigen Land in jedem x-beliebigen Land einfordern.😁 Und natürlich können dann die inländischen Firmenableger auch die staatlichen Schuldeneintreiber beauftragen, bei uns dann das gerichtliche Mahnverfahren.

Also kurz zu deiner Frage, Ja, alles nur eine Frage vom Geld und Aufwand, was sie sich natürlich alles fürstlich bezahlen lassen.

Ich würde da nur ignorieren oder mit denen Spielchen spielen, wenn man berechtigte Gründe hat das anzuzweifeln, ansonsten werden bei solchen Inkassosachen auch ganz schnell mal aus 120
EUR ...350 EUR und mehr..

Im Mahnverfahren reicht ein Widerspruch ohne weitere Begründung. Anschließend verbleibt nur das streitige Verfahren, welches hohe Kosten für den Kläger bedeuten kann.

Zitat:

@BullZ47 schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:57:52 Uhr:



Zitat:

@Roadrunner2018 schrieb am 24. Oktober 2019 um 14:49:21 Uhr:


warum für einen Kollegen?

Zahlen und du kannst auch in Zukunft unbekümmert nach Dänemark einreisen

Es ist ein Firmenwagen der mittlerweile sogar schon abgemeldet ist. Von daher keine Sorge bezüglich der Einreise.

Gibt es denn Mittel und Wege von Europark das Geld über eine offizielle deutsche Stelle einzutreiben?

Wurde damals falsch geparkt? Warum wird sich denn dann gegen eine Zahlung gesperrt? Bloß weil die einen so einfach nicht "packen" können, wenn man es nicht tut?

Finde ich reichlich asozial, diese Mentalität.

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