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Falsche Angabe der Erstzulassung bei Mobile-Inserat: Auto war 2 Jahre älter

Themenstarteram 1. September 2020 um 20:05

Guten Abend,

Ich habe am vergangenen Sonntag, 30.August 2020 ein Auto in Stendal gekauft.

Laut Inserat bei Mobile wurde das Auto angeboten:

Ford Fiesta,

Erstzulassung 2004,

100.000 km,

Farbe weiß,

4 Türen,

Anhängerkupplung,

Kaufpreis: € 500,--

Standort: Stendal in Sachsen-Anhalt

Das Auto stand auf einem Parkplatz an einem Garagenkomplex gegenüber einer Kleingartenanlage.

Der Käufer kam dorthin, ich machte eine kurze Probefahrt, und da das Auto gut gefahren ist, hatte ich es gekauft.

Kaufvertrag wollte der Verkäufer nicht machen. Ich hatte aber Fahrgestellnummern mit Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein verglichen, und alles passte mit der eingeschlagenen VIN NUmmer überein.

Am nächsten Tag habe ich dann festgestellt, dass das Auto Erstzulassung 2002 ist, also demnach 2 Jahre älter.

Da hatte ich mir dann das Auto noch einmal etwas genauer angeschaut, und anstatt der im Inserat genannten

100.000 km standen 135.000 Km auf der Uhr.

Die Verkaufsanzeige ist leider mittlerweilen gelöscht, aber ich habe gehört, dass man auch bereits gelöschte

www.mobile.de Autoanzeigen noch 1 Monat nach Löschung wieder aufrufen kann.

Kann mir jemand schreiben, wie das geht?

Oder evtl. Verlinkung senden

Danke!

Beste Antwort im Thema

und was erhoffst du dir jetzt? Ohne Kaufvertrag, wahrscheinlich auch ohne Zeugen??

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Zitat:

@Stendaler schrieb am 1. September 2020 um 22:54:43 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 1. September 2020 um 22:52:57 Uhr:

 

??

hast grade selber einen begangen, siehste jetzt, wie schnell das geht?

Ja stimmt, war in der eile...

aber er hat gleich zwei tippfehler begangen: Erstzulassung und Kilometer

groben Vorsatz kannst du ihm aber nicht beweisen. Was da in den Anzeigen steht oder versprochen wird, ist sowieso am Schluss nicht entscheidend.

Selbst wenn du die Anzeige von Mobile noch kriegen kannst, nützt dir das nix.

Ihr habt einen mündlichen Kaufvertrag. Er wird sagen, er hat mündlich seinen Fehler in der Anzeige korrigiert und dir korrekten Kilometerstand und EZ genannt. Du sagst das Gegenteil. Zeugen gibts nicht. Also kannst du nichts beweisen.

Für 500 EUR kriegst du nichtmal nen anständigen Rasenmäher. Also vergiss es und pass beim nächsten Mal auf und freu dich, dass der Kübel läuft.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 1. September 2020 um 22:55:37 Uhr:

Zitat:

@audijazzer schrieb am 1. September 2020 um 22:52:57 Uhr:

 

Und was für Ansprüche stellst du bei einem 500-EUR-Hobel?

Sei froh, wenn er läuft.

hatte ich ja schon geschrieben, als BJ 2002 hätte ich den für 500 Euro nicht gekauft

Also ob 2002 oder 2004 spielt doch keine Rolle. Er läuft und gut ist.

Da Du keinen KV hast,kannst ihm auch arglistige Täuschung nicht vorwerfen. Du hast die Papiere gesehen, bist Probe gefahren und hast dann per Handschlag gekauft.

Sei froh,wenn der Hobel läuft und Du den Rest HU abfahren kannst.

Ähm..

https://suchen.mobile.de/.../306632905.html?...

isser das?

am 1. September 2020 um 21:14

Ich kürz das hier mal ab. Wenn du meinst aus nem 500 Euro Hobel Rabatt raus zu schlagen geh zum Anwalt. Am Ende bitte nicht hier im Forum Jammern das die Anwaltskosten höher waren als den Preisnachlass den du bekommen hast für das vehicle. Ich kenne niemanden der sich und das sag ich jetzt ganz offen, bei nem 500 Euro Auto beschwert. Gut ich kenne deine finanzielle Situation nicht. Aber Fakt ist auch. Ein Auto sich leisten zu können ist heut zu Tage ein Luxus Gut.

Fakt ist auch, da ich aus der Materie bin, stehen die Chancen schlecht das du überhaupt einen Cent bekommst. Warum? Würde hier mehrfach schon gesagt!

Auf die Frage wegen der gelöschten Anzeige, würde hier auch schon ein dutzend mal eine Antwort drauf gegeben.

Ich bin der Meinung das das Thema damit durch ist.

Als Denkanstoß geb ich noch mit: kriegst du nix, bzw. wird die Klage abgeschmettert trägst du die Anwaltskosten. Unterm Strich KANN dich das dann deutlich teurer zu stehen kommen. Aber entscheiden musst du das selbe.

Ich geh schlafen und wünsche allen eine erholsame Nacht! :)

Zitat:

@stemmerter schrieb am 1. September 2020 um 23:12:38 Uhr:

Ähm..

https://suchen.mobile.de/.../306632905.html?...

isser das?

Die Telefonnummer stimmt.

Da hat der TE wohl ein anderen gekauft,wenn der von 04 mit 100tkm noch zum Verkauf steht

Zitat:

@Mikele90 schrieb am 1. September 2020 um 23:14:42 Uhr:

 

Als Denkanstoß geb ich noch mit: kriegst du nix, bzw. wird die Klage abgeschmettert trägst du die Anwaltskosten. Unterm Strich KANN dich das dann deutlich teurer zu stehen kommen. Aber entscheiden musst du das selbe.

Richtig! So wird aus dem 500 EUR-Hobel am Ende noch ein "Luxus-Alt-Hobel", der aber keinen Deut besser ist bzw. läuft.

Es ist alles mehrfach gesagt.

Bin auch dafür: Zumachen!

Ist denn 500€ für einen 2002 Fiesta zu teuer, der 135000 km gelaufen hat? Und wäre 500€ nur angemessen, wenn er von 2004 wäre und erst 100000 km gelaufen hätte?

Das wäre mir echt zu peinlich, wegen so etwas zum Anwalt zu gehen oder den Verkäufer anzurufen. Weiß man sonst nichts mit seiner Freizeit anzufangen.?

Dem Anwalt ist das nicht peinlich. Der verdient unter Umständen mehr daran als der Fiesta gekostet hat. Wenn der TE den Fiesta nicht mehr mag kann er ihn ja wieder anbieten am Markt.

Vielleicht habe ich es überlesen, aber hast du den Verkäufer denn mal darauf angesprochen, wenn du seine Nummer ja noch hast?

Ich hatte Mal einen ähnlichen Fall bei eBay Kleinanzeigen. Da hatte mir jemand Felgen geschickt, die einen ganz anderen Lochkreis und eine andere Einpreßtiefe hatten, also für mich wertlos.

 

Die haben mir problemlos das gelöschte Inserat geschickt.

 

Meine Lösung war dann übrigens eine teilweise Rückerstattung des Kaufpreises. Habe dann die falschen Felgen letztlich mit Gewinn weiterverkauft.

Zitat:

@Stendaler schrieb am 1. September 2020 um 22:47:05 Uhr:

Zitat:

@der_Nordmann schrieb am 1. September 2020 um 22:40:50 Uhr:

 

Was machst du, wenn du Zugriff auf die Anzeige hast?

noch einmal alles vergleichen und nochmals beim Anwalt vorsprechen.

Ja, schön und gut! Aber mit welcher Intention?

Du gehst ja nicht zum Anwalt weil du Lust hast, sondern weil du was von ihm möchtest! Also was soll der RA für dich erledigen, falls die Anzeige so ist, wie du beschrieben hast?

Jetzt Mal ganz im Ernst: wer mit dem ADAC Gebrauchtkauf Ratgeber losgeht um ne 500€ Möhre zu kaufen, der macht eh was falsch.

 

In der Preis Klasse wird nur nach Zustand gegangen. Ob da 100, 200 oder 400.000 km auf dem Tacho stehen interessierte mich nicht die Bohne.

 

Also hake es ab und fertig .

Das Thema kann doch nur Fake sein :D

Aber wie andere schon schrieben, bringt die Anzeige in dem Fall gar nichts. Du kannst nicht beweisen , was vor Ort abgelaufen ist und somit ist das Thema gegessen . Erfreue dich am 500€ Fiesta.

Gruss

am 2. September 2020 um 7:39

LEUTE,

LEUTE,

LEUTE,

ich glaube hier muss nix mehr geschrieben werden. Der Fragesteller antwortet schon länger nicht mehr und hat sich vermutlich schon abgemeldet.

Somit ist das Thema durch!

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