Falschbereifung s212 220 T CDI Tragfähigkeitsindex
Hallo,
mein Mercedes-Händler hat mir, weil ich mein S212 (E220 T CDI) mit Winterreifen gekauft habe, einen gebrauchten Satz Sommerreifen auf Avantgarde 17-Zöllern (5-Doppelspeiche) 245/55 R17 verkauft. Anschließend wurde der Wagen ohne Beanstandung durch den TÜV gebracht.
Jetzt ist mir durch Zufall aufgefallen, dass diese Sommerreifen nur den Tragfähigkeitsindex 95 habe, vermutlich also von einer W212 Linousine stammen.
Aber: Für das T-Modell sind aber nur Reifen mit einem Tragfähigkeitsindex von 99 !! zugelassen.
Die Mercedes Werkstatt, die die Reifen montiert hat, hat's nicht bemerkt, auch der TÜV-Mann hat's nicht gemerkt!
Die geringere Tragfähigkeit (95 statt 99) würde mich persönlich nicht stören, weil ich den Wagen nie schwer belade, aber möglicherweise erlischt die Betriebserlaubnis und bei einem Unfall könnte es Probleme geben.
Außerdem falle ich womöglich beim nächsten TÜV und einem aufmerksamen Prüfer durch die Prüfung.
Wer weiss, wie die Rechtslage ist?
Wie kann ich das Problem lösen?
Danke für eine schnelle Lösung
Hans
33 Antworten
Was wäre eigentlich wenn dir das nicht aufgefallen wäre?
Wer wäre eigentlich haftbar?
Normalerweise gehe ich doch davon aus das der Händler mir einen verkehrtüchtigen und zugelassen Wagen verkauft. Ich muss ja nicht der Fachmann für Reifen und sonstiges Gedönse sein. Oder muss man demnächst nachweisen das man mindestens eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker hat bevor man den Führerschein erwerben dartf?
Moin Hans.
Zitat:
Original geschrieben von hanshubert53
Vielen Dank für die schnellen und umfangreichen Antworten.Mein T-Modell hat in der Tat eine Anhängerkupplung ab Werk und im Kfzschein werden Reifen der Dimension 245/45 R17 99Y XL verlangt.
Wäre nett wenn Du einmal die Daten, nach denen Alpha Lyrae gefragt hatte, rüberwachsen ließest. Dann könnte man sich ein besseres Bild von dem Ganzen machen.
Zitat:
Original geschrieben von hanshubert53
Ich vermute aber, das dies nichts mit der Anhängerkupplung zu tun hat, denn bei den Reifenfreigaben lt. Daimler wird beim T-Modell generell ein 99er Tragfähigkeitsindex verlangt.
Bei der Limousine reicht ein 95 Index.
Das stimmt bei der Limousine nur bedingt. Während bei 225/55 R16 noch Lastindex 95 ausreicht, verlangt das CoC-Papier für 245/40 R18 bzw. 265/35 R18 einen Lastindex von 97.
Zitat:
Original geschrieben von hanshubert53
Die Felgen sind unkritisch, es handelt um Felgen 8Jx17 H2 ET48, die bei der Avantgarde-Version serienmäßig sind.
Aha. Ich dachte, die wären vom Hersteller Avantgarde. Aber besser so.
Zitat:
Original geschrieben von hanshubert53
Bei der zulässigen Rad/Reifenkombination für die Baureihe S212 (T-Modell) schreibt Daimler "Tragfähigkeit und Geschwindigkeits der Reifen müssen den Mindestanforderungen der jeweiligen Fahrzeugausführung entsprechen."
Die folgenden erlaubte Reifengrößen habe allesamt den Zusatz "XL", was wohl dem 99er Tragfähigkeitsindex entspricht.
XL bedeutet Extra Load. Es sind verstärkte Reifen. XL ändert aber nichts am angegebenen Lastindex und ist z.T. im CoC-Papier ohnehin aufgeführt.
Zitat:
Original geschrieben von hanshubert53
Ich bin schon gespannt, was mir der Mercedes Experte sagt, wenn ich ihm schildere, dass er mich mit einem Wagen mit erloschener Betriebserlaub auf die Strasse lässt. Da ist die Erholung über die Ostertage gleich dahin.Ich möchte nicht gleich einen Aufstand machen, deshalb nenne ich auch keinen Werkstattnamen.
Ein fairer Kompromiss scheint mir zu sein, dass er die unzulässigen Reifen zurücknimmt und mir neue aufzieht. Die vorhandenen Reifen haben noch 6mm Profil. Geht man von 8 mm beim Neureifen aus, sind das 25 % abgefahrenes Gummi. Die möchte ich nicht geschenkt haben. Ich stelle mir vor, ich bezahle 25 % des Preises der Neureifen, wobei Montage und Auswuchten zu Lasten der Werkstatt gehen.
Aber da tut sich wahrscheinlich eine neue Baustelle auf. Denn ein Sommerreifen der Größe 245/45 R17 (XL) = Tragkraft 99 kostet bei Reifen24.de 180,43 inkl. Mwst frei Haus (wenn mehr als 2 Reifen geordert werden). Und ich höre schon der Mercedes Mann klagen, dass er die Reifen zu diesem Preis nicht einmal einkaufen kann.
Für weitere Vorschläge bin ich immer offen.
Viele Dank und noch einen schönen Ostermontag.
Hans
Wünsche Dir maximale Erfolge bei Deinen Verhandlungen und ebenfalls einen schönen Ostermontag.
MfG
Hans
Zitat:
Original geschrieben von Quibby
Was wäre eigentlich wenn dir das nicht aufgefallen wäre?Wer wäre eigentlich haftbar?
Normalerweise gehe ich doch davon aus das der Händler mir einen verkehrtüchtigen und zugelassen Wagen verkauft. Ich muss ja nicht der Fachmann für Reifen und sonstiges Gedönse sein. Oder muss man demnächst nachweisen das man mindestens eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker hat bevor man den Führerschein erwerben dartf?
Moin Quibby.
In erster Linie ist der Fahrer für den betriebssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Nicht der Händler, nicht der TÜV und auch nicht die Mutti des Fahrers. Der Fahrer (m/w) wird bei einem nicht verkehrstüchtigen Wagen zur Kasse gebeten. Bzw. dessen Versicherung muss die finanziellen Unfallfolgen regeln, falls dem Fahrer schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt wird.
Erst im Nachgang können sich der Fahrer oder die Versicherung beim Händler schadlos halten, wenn dieser z.B. die falschen Reifen aufgezogen hat.
Übrigens gab es in Führerscheinprüfungen früherer Jahre tatsächlich einen technischen Teil. Als aber immer mehr Frauen - und z.T. feminin angehauchte Technologieabstinenzler - eine Kfz-Fahrerlaubnis haben wollten, ließ man die technische Komponente wegfallen.
MfG
Hans
Zitat:
Original geschrieben von Ich_Version_1.0
Moin Quibby.Zitat:
Original geschrieben von Quibby
Was wäre eigentlich wenn dir das nicht aufgefallen wäre?Wer wäre eigentlich haftbar?
Normalerweise gehe ich doch davon aus das der Händler mir einen verkehrtüchtigen und zugelassen Wagen verkauft. Ich muss ja nicht der Fachmann für Reifen und sonstiges Gedönse sein. Oder muss man demnächst nachweisen das man mindestens eine Ausbildung zum KFZ-Mechatroniker hat bevor man den Führerschein erwerben dartf?
In erster Linie ist der Fahrer für den betriebssicheren Zustand seines Fahrzeuges verantwortlich. Nicht der Händler, nicht der TÜV und auch nicht die Mutti des Fahrers. Der Fahrer (m/w) wird bei einem nicht verkehrstüchtigen Wagen zur Kasse gebeten. Bzw. dessen Versicherung muss die finanziellen Unfallfolgen regeln, falls dem Fahrer schuldhaftes Verhalten zur Last gelegt wird.
Erst im Nachgang können sich der Fahrer oder die Versicherung beim Händler schadlos halten, wenn dieser z.B. die falschen Reifen aufgezogen hat.
Übrigens gab es in Führerscheinprüfungen früherer Jahre tatsächlich einen technischen Teil. Als aber immer mehr Frauen - und z.T. feminin angehauchte Technologieabstinenzler - eine Kfz-Fahrerlaubnis haben wollten, ließ man die technische Komponente wegfallen.
MfG
Hans
Du bist echt verdammt mutig, ich fühle mich davon ja nicht angesprochen. Aber man, wenn das jetzt nicht den Frauenbeauftragten und den Beauftragten der Doppellinkshänder auf den Plan ruft. 😎
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Zitat:
...
Du bist echt verdammt mutig, ich fühle mich davon ja nicht angesprochen. Aber man, wenn das jetzt nicht den Frauenbeauftragten und den Beauftragten der Doppellinkshänder auf den Plan ruft. 😎
Dann berufe ich mich auf mein Alter. Meine Mutter hat damit auch immer Erfolg. 😉
MfG
Hans
Lastindex LI
Der Lastindex des montierten Reifens darf größer sein als die entsprechende Eintragung in den Fahrzeugpapieren. Beispiel: Fz.-Schein 165/65 R 13 76 T, Reifenaufschrift: 165/65 R 13 77 T.
Neuerung seit Ende 2004 1): In Einzelfällen liegen die vom Fahrzeughersteller in den Fahrzeug- papieren vorgeschriebenen Lastindizes der Reifen deutlich über der Hälfte der maximalen Achslast (z.B. zwei Reifen mit einer Tragfähigkeit von jeweils 615 kg tragen eine Achse, die maximal mit 1080 kg belastet werden darf.) Seit Ende 20041) ist es in diesen Fällen zulässig, Reifen mit einem niedrigeren Load-Index (Li) als vorgeschrieben zu verwenden. Die Mindestan- forderung an die Reifen bezüglich des Li ergibt sich somit bei Einzelradanordnung (bei Pkw üblich) als die Hälfte der maximalen Achslast. Beispiel: Wenn die maximale Achslast (Ziffer 16 im "alten" Fahrzeugschein, Felder 7.1 bis 7.3 in "Zulassungsbescheinigung Teil I"😉 1080 kg be- trägt, würden Reifen ausreichen, die den Li 87 (entspricht 545 kg siehe auch Tabelle Seite 4) tragen. Da den Reifen einer bestimmten Dimension meist auch die Tragfähigkeiten zugeordnet sind, hat der Reifenkäufer keine oder eine nur eingeschränkte Wahl beim Li. Diese Regelung greift deswegen vorrangig bei Fahrzeugen, für die der Hersteller z. B. die Verwendung von ver- stärkten Reifen (reinforced) vorsieht, obwohl dies nicht dringend nötig wäre.
Quelle: ADAC.
Somit past der 95er beim Kombi zumindest ohne ahk. Ich denke hier an die nächsten Winterreifen.
Jojo
mein reifenhändler hat mir im dezember ebenfalls die falschen reifen verkauft und wollte von seiner mitschuld dabei nicht viel wissen.
diese hatten 95er lastindex in 16 zoll und h, was am kombi nicht zulässig ist, zumindest nach aktenlage.
vom gefühl her waren diese reifen, übrigens pirelli, sehr schwammig und weich.
deshalb erst bin ich auf den fehler gestoßen.
ich habe diese verkauft und mir neue räder in 18 zoll zugelegt.
optisch und fahrdynamisch nach meinem geschmack um längen besser.
Die Fahrzeuge, um die es hier geht, erreichen Geschwindigkeiten über 210 km/h. Da reicht es nicht mehr aus, nur den Lastindex der Reifen zu betrachten. V-, W- und Y-Reifen verlieren auf den obersten 30 km/h an Tragfähigkeit. Das Geschwindigkeitssymbol spielt deshalb auch eine Rolle. Aus diesem Grund gebe ich immer eine Reihe von mindestens erforderlichen Betriebskennungen an.
Beispiel für Achslast 1460 kg und 220 km/h (bbH):
99V, 97W, 97Y.
Gruß
Alpha Lyrae
Zitat:
Original geschrieben von cyprinus_bau
mein reifenhändler hat mir im dezember ebenfalls die falschen reifen verkauft und wollte von seiner mitschuld dabei nicht viel wissen.
diese hatten 95er lastindex in 16 zoll, was am kombi nicht zulässig ist., zumindest nach aktenlage.
vom gefühl her waren diese reifen, übrigens pirelli, sehr schwammig und weich.
deshalb erst bin ich auf den fehler gestoßen.ich habe diese verkauft und mir neue räder in 18 zoll zugelegt.
optisch und fahrdynamisch nach meinem geschmack um längen besser.
Wenn ich zum Fachhändler gehe dann erwarte ich das er mich entsprechend berät und er entprechend der Allgemeinenbetriebserlaubnis für mein Fahrzeug die entsprechende Bereifung heraus sucht und mir verkauft. Wenn er mir allerdings alles mögliche verkaufen kann und das auch noch montiert, dann kann ich auch in die "Bucht" greifen und dort billiger zuschlagen.
Falschberatung ist selbst mittlerweile in der Bankenbranche als Haftungsgrund anerkannt. 😎
Alles korrekt.
Ich habe die Daten mit meinem Vorgänger, einem 5er Kombi ,
Verglichen.
Achslast 10 kg geringer wie mein jetziger 220 Kombi.
BMW : 94 li
Für die Winterreifen, und um die geht es mir, reicht wol der 95er li aus. Oder?
Achslast nach meinen Papieren: 1360 kg zu 7.2
Außerdem im Winter geringerer speedindex. (max 210)
Lieg ich da richtig. Oder komplett daneben?
Jojo
Zitat:
Original geschrieben von jojo004
Für die Winterreifen, und um die geht es mir, reicht wol der 95er li aus. Oder?Achslast nach meinen Papieren: 1360 kg zu 7.2
Außerdem im Winter geringerer speedindex. (max 210)
Lieg ich da richtig. Oder komplett daneben?
Das ist richtig. Bei Reifen bis zum Geschwindigkeitssymbol
Hreicht es aus, nur den Lastindex zu berücksichtigen.
95H(bis 1380 kg Achslast) erfüllt in diesem Fall die Mindestforderung. (
95Vginge auch, jedoch nur bis 214 km/h.)
Lastreserven sind aber nicht vorhanden. Wenn der erforderliche Fülldruck in der Regel über 250 kPa (2,5 bar) liegt, rate ich eher zu
99H XL.
Gruß
Alpha Lyrae
Danke dir.
Seh ich auch so. Für Winterreifen, hier im speziellen, 225 / 55 / r16 H
Mit li 95 , sollten kein Problem darstellen. Im Winter habe ich persöhnlich auch keine überladung.
Das die Betriebserlaubnis erlischt kann ich mir seit der Gesetzeslage 2004 auch nicht vorstellen.
Ich finde mit den 99 Index haben die von Benz ein bischen hoch gegriffen.
Ist ja kein Transit sondern ein handelsüblicher Kombi.
Jojo
Zitat:
Original geschrieben von Quibby
Wenn ich zum Fachhändler gehe dann erwarte ich das er mich entsprechend berät und er entprechend der Allgemeinenbetriebserlaubnis für mein Fahrzeug die entsprechende Bereifung heraus sucht
und genau da hakt es. er hatte die zulassung nicht parat, da ich das gebrauchte auto erst noch vom sterne-händler aus offenbach mit sommerrädern abholen musste. er musste quasi "blind" bestellen.
da ich sowieso eigentlich größere räder wollte, habe ich die 16 zöller dann gut verkauft.
win-win
Naja, ich bin mal auf meine Winterräder gespannt, die bekomme ich per Abholschein vom 🙂 wenn es soweit ist. Die Felgen sind die gleichen wie bei den Sommerreifen. Somit ändert sich dann rein optisch erst einmal garnichts. Aber bis dahin hat es ja noch was Zeit. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Quibby
Naja, ich bin mal auf meine Winterräder gespannt, die bekomme ich per Abholschein vom 🙂 wenn es soweit ist. Die Felgen sind die gleichen wie bei den Sommerreifen. Somit ändert sich dann rein optisch erst einmal garnichts. Aber bis dahin hat es ja noch was Zeit. 😁
quibby, das ist das stichwort.
wir warten noch auf bilder von deinem schmuckstück oder irre ich da😁